Dieser Betrag verteilt sich auf die von sämtlichen Berufsgenossen in der Zeit Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1912 gezahlten anrechnungsfähigen Gehälter und Löhne von 46603461 Mark, welche durch Multiplikation mit der Durchschnitts-Gefahrenzisfer jeden Betriebes 86 440 666 Weitragseinkeiten ergeben, so daß auf jede Beitragseinheit in der Genossenschaft entfallen: 0,00791 Wark. Nun sind von Ihnen in dem angegebenen Zeiträume an anrechnungsfähigen Gehältern und Löhnen gezahlt worden / Mark: eingeschätzt sind Sie mit der Durchschnitts-Gefahrenzisfer , Sie sind also an den Gesamtlasten der Genossenschaft mit / Weitragsein Keilen beteiligt. Hiernach stellt sich Ihr Beitrag aus ... / <77 Nach 8 754 der R. B. O. ist dieser Betrag binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens an die der Sächsischen Holz-Berufsgenossenschaft zn Dresden-Neustadt, Theresienftraße 4, portofrei einzusenden. Der Vorstand gibt sich der Hoffnung hin, daß keiner der Herren Berufsgenossen denselben in die unwill kommene Lage bringen wird, zu der im § 754 der R. V. O. vorgeschriebenen Zwangsbeitreibung rückständiger Beiträge schreiten zu müssen und bei Selbstversicherten den Ausschluß der Selbstversicherung vorzunehmen. Endlich sei bemerkt, daß es Ihnen gemäß tz 757 der R. V. O. frei steht, gegen vorstehende Festsetzung Ihres Beitrages binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens, unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung, Einspruch bei dem unterzeichneten Genossenschaftsvorstande zu erheben. Sächlische Kol'z-Aerufsgenoffenschaft. Der Vorstand. Grumbt, Vorsitzender. Druck von C. Heinrich, Dresden.