Erster Abschnitt. Gymnasium und Realschule gleich nothwendig. § 1. Kultur, allgemeine Bildung, höhereSchule. Den Inbegriff alles dessen, was ein Volk auf geistigem und materiellem Gebiete hervorgebracht hat, nennen wir seine Kultur. Je nach dem Werthe, den die Kultur eines Volkes im Vergleiche mit derjenigen anderer Völker hat, bestimmt sich seine Kulturstufe. Die Kenntniss der Kulturen der Vergangenheit befähigt uns erst die Kultur der Gegenwart zu verstehen und die des eignen Volkes je nach Fähigkeit und Stellung fördern zu helfen. Jenes Verständniss und diese Fähigkeit verstehen wir unter höherer allgemeiner Bildung. Die Kultur eines Volkes umfasst alle seine Lebensbeziehungen und deren Entfaltung, Staat und Religion, Kunst und Wissen schaft, Sitte und Gesetz, Charakter und Sprache, Abhängig keit von Vor- und Mitwelt, Einfluss auf Mit- und Nach welt. Jeder dieser Factoren ist schon an und für sich betrachtet stetiger Veränderung in der Zeit unterworfen, hat schon seine eigne Geschichte. Die Gesammtheit der selben, die Kultur des einzelnen Volkes ist demnach im weiteren Sinne des Volkes Geschichte. Das Verhältniss zu Vor- und Nachwelt macht seine Kultur wieder zu einem einzelnen Gliede in dem grossen Werdeprocesse der Welt. MM HH