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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint p Abonnement Lenrk des Amtsgerichts Cibenstolk tag und Sonnabend. In- - >e s Expedition, bei unfern Bo- sertionSpreis: die kleinsp. . , „ ten, sowie bei allen Reichs- Z ile w Pf und dessen Umgebung. P°st-nstal.en 18. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »e>. A«yrga»g. Sonnabend, den 9. Februar 188S. Bei Bekanntgabe der nachstehenden Berordnnng sui> (^) werden die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Verwaltungsbezirkes noch besonders angewiesen, die von den bctheiligten Rindvieh- und Pferdebesitzern zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spätestens bis znrn 1. April 1889 anher einzusenden. Schwarzenberg, am 7. Februar 1889. Königliche Amtshautztmanntchaft. Frhr. v. Wirsing. W O Berordnnng, die für die conlignirten Kinder und Bferde zu Deckung der im Jahre 1888 ans der Staatskasse bestrittenen Kerkäge an Entschädigungen zu erhebenden Aeträge betreffend. Nach der ini Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Consig- nation der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung der jenigen auf das Jahr 1888 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Be träge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach dieser Anordnung gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Berwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der consignirten a) Rinder ein Jahresbeitrag von zehn Pfennigen, b) Pserde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Vcrordnnng vom 4. März 1881 (Ges.- u. Vdgs.-Blt. Seite 13) und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 (Ges.- u. Vdgs.-Blt. S. 62 bez. 64) andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Krcishauptmannschaftcn, bez. AmtS- hauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Consignationen die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebe sitzern unverzüglich einzuheben und unter Beischluß der Consignationen an die Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 30. Januar 1889. Ministerium des Innern. (gez.) von Nostitz-lvallwih. Sorge. Der Fleischermeistcr Herr Kranz Kriedrich Wendler in Hundshübel hat um nachträgliche Genehmigung der auf dem Grundstücke dir. 196» des Flurbuches für Hundshübel bereits errichteten 8 «I» L L «I» 1 v r « t nachgesucht. Etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht ans besonderen Privat- rechtS-Titeln beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 5. Februar 1889. - Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirfing. E. Im Handelsregister für den Landbezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Fol. 10 das Ausscheiden des Hrn. Gottlob Friedrich Tuchscherer aus der Firma Gotthard Männel L Go. in Schönheide verlautbart worden Eibenstock, am 8. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. P-schke. Ttzr. Belau n 1 mach«ng, die Anmeldung der Ostern 1889 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Ostern 1889 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen können auch solche Kinder der Schule zugeführt werde», welche bis 30. Juni 1889 das sechste Lebensjahr vollenden. Von diesen Kindern, sowohl von den gesetzlich schulpflichtigen, wie den letzt erwähnten, wenn sie schon zn Ostern 1889 in die Schule cintreten sollen, sind die Knaben: Montag, den 18. Februar dieses Jahre», Nachmittags von 2—4 Uhr und die Mädchen: Dienstag, den 19. Februar dieses Jahres, Nachmittags von 2—4 Uhr in hiesiger Schute im Krpeditionszimmer des Herr« Schuldirektors 2r. Aörsier anzumetden. Bei dieser Anmeldung ist zunächst die Erklärung abzugebeu, ov das be treffende Kind in der. I. oder II. Bürgerschule Aufnahme finden soll, ferner ist für alle Kinder der Impfschein und für Kinder, die aus Äesundheitsrück- sichten vom Schulbesuch noch zurücköehalten werden sollen, ein ärztliches Zeug- «ih über die Nothwendigkeit dessen, für die nicht in hiesiger Stadt geborenen Kinder aber außerdem eine standesamtliche Geburtsurkunde und ei» Lauf- zeugniß beizubringen. Eibenstock, den 7. Februar 1889. Der Sch ul ausschuß. Löscher, Vorsitzender. Kl. Bekanntmachung. Bei den Revisionen der pneumatischen Bierdruckapparate hat sich heraus gestellt, daß die Drähte der Plomben der in die Bierrohrlcitungen zur wirk sameren Controle über die Reinlichkeit der Leitungen einzufügenden gläsernen Einsätze des öfteren zerrissen gewesen sind, so daß die Glaseinsätze jeder Zeit herausgenommen werden konnten. Da nun in solchen Fällen der Zweck der gläsernen Einsätze nicht mehr zu erreichen ist, so hat sich der unterzeichnete Stadtrath veranlaßt gesehen, zur Aus führung des Regulativs über die pneumatischen Bierdruckapparate vom 28. Ok- kober 1887 anzuordne», daß die Inhaber pneumatischer Bierdruckapparate 1) für die Instandhaltung der Plomben an den gläsernen Einsätzen der Bierrohrleitungen verantwortlich sind, und 2) jede Verletzung einer Plombe behufs der Erneuerung der letzteren binnen drei Tagen bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzuzeigen haben, sowie daß 3) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung mit Geldstrafen bis zu Zwanzig Mark oder entsprechender Hast geahndet werden; endlich aber 4) daß für die Anlegung je einer neuen Plombe eine Gebühr von 25 Pf. an die Stadtkasse zu entrichten ist. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht. Eibenstock, den 5. Februar 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die Anhänger der D o p - pelwährung nehmen ihre Agitation wieder auf. Die freikonservative Partei de« Reichstag» beschäftigte sich in einer am Mittwoch Mittag abgehaltenen Frak tionssitzung mit der in Vorbereitung befindlichen par lamentarischen Anregung auf dem Gebiete der Währ ungsfrage. Es wurde eine Resolution angeregt, durch welche die verbündeten Regierungen aufgefordert wer den sollen, falls England die Initiative zur Wieder erlangung de» Silbers als Währungsmetall ergreifen sollte, sich zu einem gemeinsamen Vorgehen bereit zu erklären. Die Fraktion nahm diesen Vorschlag an. — Oesterreich. Wien, 6. Februar. Ein kai serliches Handschreiben an den Ministerpräsidenten Grafen Taaffe vom gestrigen Tage beauftragt den Grafen Taaffe mit der Veröffentlichung folgender kaiserlicher Kundgebung: »An meine Völker! Im Innersten erschüttert, beuge Ich da» Haupt de- müthig vor den unerforschlichen Rathschlüssen der gött lichen Vorsehung, mit Meinen Völkern den Allmächt igen anflehend, er möge mir Kraft verleihen, in der ge wissenhaften Erfüllung Meiner Rcgentenpflichten nicht zu erlahmen, sondern nach wie vor muthig und zu versichtlich auszuharrcn in unablässigen Bemühungen um das allgemeine Wohl und die Erhaltung der Seg nungen des Friedens. Es gewährte Mir Trost, Mich in diesen Tagen des derbsten Seelenschmerzes von der allezeit bewährten herzlichen Theilnahme Meiner Völker umgeben zu wissen und von allen Seiten mannichfaltigste, rührendste Kundgebungen zu em pfangen. Mit inniger Erkenntlichkeit empfinde Ich e», wie da« Band der gegenseitigen Liebe und Treue, welche» Mich und Mein Haus mit allen Völkern der Monarchie verbindet, in Stunden so schwerer Heim suchung nur an Stärke und Festigkeit gewinnt". Die kaiserliche Kundgebung spricht hierauf den aus vollem Herzen kommenden Dank au» im Namen de« Kaisers, der Kaiserin und der tiefgebeugten Schwiegertochter und ruft schließlich Gottes Beistand an zum ferneren Zusammenwirken mit „vereinten Kräften" zum Heile des Vaterlandes. — In den Blättern verschiedener europäischer Hauptstädte tauchte vor einigen Tagen gleichzeitig die Nachricht auf, daß die Baronin von Vetsera, die bekanntlich niit einer Kugclwunde in der Stirn in Meierling gesunden wurde, an den Vorgängen, die sich um den Tod des Kronprinzen gruppiren, betheiligt ist. Wie nun aus Wien berichtet wird, erklärt man sich die bislang so geheimnißvollen Vor gänge folgendermaßen: Kronprinz Rudolf habe die Absicht gehabt, die Baronesse von Betsera zu seiner Gemahlin zu erheben und habe versucht, vom Papst die Scheidung seiner Ehe und die Ermächtigung zur Schließung eines neuen Ehcbundes zu erlangen. Papst Leo XIII. habe das Schreiben de« Thronerben dem Kaiser gesandt; sehr ernste Auseinandersetzungen seien gefolgt, und am Ende hätte der Tod die Beiden, die im Lebe» einander nicht gehören konnten, vereinigt.