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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . * i « e Abonnement -SLS-Z Syirli drs Amtsgerichts Libenftock SKL-- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- ZeilelOPf und dessen Umgebung. P°stanstal.en Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — ZK. Aahrgarrg. - —— — M 11V. Douiinstiig, den 3. Oktober 1888. Bck»II IItmach II IIg, Landtagswahl betreffend. Der unterzeichnete Wahlvorsteher des I. Wahlbezirks der zum 20. städtischen Wahlkreis gehörenden Stadt Eibenstock bringt hierinit zur öffentlichen Kenntniß: 1) daß der genannte Wahlbezirk die Wohngebäude Ar. 1 bis mit 220 der Abth. des Braudversicherungscatasters für Eibenstock umfaßt, 2) daß die Stimmzettel Dienstag, den 15. Oktober dieses Jahres von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags Punkt 3 Uhr abzugcben sind, und 3) daß als Wahllokal der Rathhaussaal bestimmt worden ist. Eibenstock, am 30. September 1889. le Ö 8 « I» v 1^. B c k a ii ii t m a ch ii ii g, Landtagswahl betreffend. Der unterzeichnete Wahlvorsteher des 2. Wahlbezirks der zum 20. städtischen Wahlkreis gehörenden Stadt Eibenstock bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß: 1) daß der genannte Wahlbezirk die Wohngebäude Ar. 221 bis mit 408 der Aöth. 1 und Ar. 1 bis mit 49 » der Abth. » des Brandversicherungscatasters für Eibenstock umfaßt, 2) daß die Stimmzettel Dienstag, den 15. Oktober dieses Jahres von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags Punkt 3 Uhr abzugeben sind, und 3) daß als Wahllokal die Schankwirthschaft von O. in der Breitestratze bestimmt worden ist. Eibenstock, am 30. September 1889. Bekanntmachung. Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1889 sind Nr. 21 und 22 erschienen und enthalten unter Nr. 1870: Konvention mit dem Freistaate Salvador, be treffend die Weitergeltung des zwischen dem Reich und Salvador bisher bestande nen Freundschafts- u. s. w. Vertrages; Nr. 1871: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke des Reichs; Nr. 1872: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Tunis zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel. Ferner ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1889 das 8. Stück erschienen und enthält unter Nr. 34: Be kanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen, dem Großhcrzogthum Sachsen und dem Fürstcnthum Reuß ä. L. bez. dem Herzogthum Sachsen-Alten burg und dem Fürstcnthum Reuß ä. L. abgeschlossenen Staatsverträge betr.; 'Nr. 35: Bekanntmachung, eine Vereinbarung zwischen der Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitigen Grenzgebiete betr.; Nr. 36: AuSfübrungsveroronung zum Reichsgesetze, die Erwerbs- und Wirthschaftsgeuossenschaften betr.; Nr. 37: Verordnung, Ergänzungswahlen für die II. Kammer betr.; Nr. 38: Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betr.; Nr. 39: Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. Eibenstock, am 1. Oktober 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Nachdem für die erforderlichen Ergänzungswahlen zur zweiten Kammer des Landtages der 15. Okloöer 1889 als Wahltag bestimmt worden ist, so wird dies den Stimmberechtigten der Häuser Nr. 1—53, 265—4308, 444—471 hiesigen Ortes, für welche Häuser ein be sonderer Wahlbezirk gebildet worden, mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die persönliche Abgabe der Stimmzettel am obenerwähnten Tage von Vor mittags 10 bis Nachmittags 3 Uhr in dem Speisezimmer der hiesigen Rathhauswirthschaft zu erfolgen hat. Schönheide, am 1. Oktober 1889. Äemeindevorstand Wahlvorsteher. Nachdem für die erforderlichen Ergänzungswahlen zur zweiten Kammer des Landtages der 15. Oktober 1889 als Wahltag bestimmt worden ist, so wird dies den Stimmberechtigten der Häuser Nr. 54—264, 431—4438 hiesigen Ortes, für welche Häuser ein besonderer Wahlbezirk gebildet worden, mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die persön liche Abgabe der Stimmzettel am obenerwähnten Tage von Vormittags 10 bis Nachmittags 3 Uhr in der Schankwirthschaft der Frau verw. Rlünoel, Haus 'Nr. 228 hier, zu erfolgen hat. Schönheide, am 1. Oktober 1889. Wahlvorsteher. Vorbehältlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat der unterzeichnete Gemeinderath beschlossen, vom 1. Januar 1890 ab den Zinsfuß der Einlagen bei der hiesigen Sparkasse auf 3'/«"/„ festzusetzen. Schönheide, am 26. September 1889. Der Gemeinderath. Hagesgeschichle. — Deutschland. Dieweil man in Deutschland immer noch von militärischen „Unterströmungen" fabelt, ohne einen anderen Anhaltspunkt dafür zu haben, als daß Graf Waldersec die Augen offen hält, giebt eS thatsiichlich in Rußland eine kriegerische Hauptströmung. Darüber ist, nachdem die „Köln. Ztg." die Denkschrift des russischen Generalstabschefs Obrutschew an das Tageslicht gezogen, kein Zweifel mehr. So kommt eS, daß, nachdem der Ausfall der französischen Wahlen die von Westen drohende Kriegs gefahr ziemlich weit in den Hintergrund geschoben hatte, auf einmal sich von Osten her der politische Horizont wieder mit Sturmwolken bedeckt. DaS Bismarck'sche Sprachrohr druckt die Enthüllung des rheinischen Blattes ab und giebt damit ihrer Glaub würdigkeit eine Art Geleitschein auf den Weg mit; die Wiener und Pester Blätter bringen Einzelheiten über russische Truppenansammlungen in den Grenz gebieten; aus mehreren europäischen Hauptstädten kommen Meldungen über eine bevorstehende neue russische Anleihe. Dabei giebt sich Rußland nicht einmal die Mühe mehr, den Zweck der neuen Anleihe zu verheimlichen; eS bekennt offen die Absicht ein, damit strategische Bahnen zu bauen, Befestigungen anzulegen, ein neues Gewehr anzuschaffen. ES ist also der richtige Kriegsspektakel wieder los und zwar auf der ganzen Linie. Eine hübsche Einleitung zu dem Czarenbesuch, den dieser Monat doch wohl bringen wird! Man kann obige Meldungen nicht in das Gebiet der Erfindungen verweisen, aber man braucht deshalb noch nicht an einen nahen Kriegsausbruch zu glauben. Wiederholt sind früher schon Mittheil ungen über russische Truppcnvorschübe aufgetaucht, wie diesmal, immer aber behauptete Rußland, diese Bewegungen lägen innerhalb des Deutschland und Oesterreich bereits längst bekannten Concentrirungs- plans. Ernster ist die Thatsache, daß die Oberhäupter der russischen Kriegspartei das Ohr des Czaren be sitzen. — Rußland haßt uns, es hat sich ebenso wenig darein finden können, wie Frankreich, daß an seinen Grenzen aus dem zerrissenen Deutschland ein starkes, einheitliches geworden ist. Vor Kurzem hat der russische Völkerrechtslehrer MartenS eine Samm lung von Verträgen, die das Czarenreich mit aus ländischen Staaten abgeschlossen hat, veröffentlicht. Zu ihrer Erläuterung sind hochinteressante Aktenstücke beigefügt, die bisher das Geheimniß der russischen Staatsarchive waren. DaS MartenS'sche Werk ist ausdrücklich zur Rechtfertigung der russischen Politik geschrieben. Es ergiebt sich daraus, daß Rußland von jeher den Gedanken der deutschen Einheit auf's Entschiedenste bekämpft hat: schon in der vormärz lichen Zeit und mit großem Erfolge. Durch russi sche Kriegsdrohungen eingeschüchtert, gab Preußen vor 40 Jahren die Bestrebungen zur Einigung Deutsch lands auf. Damals bedrohte Czar Nikolaus den König Friedrich Wilhelm IV. für den Fall, daß er die Einigung Deutschlands betreibe, mit einem Kriege auf Leben und Tod. Der König nahm die De- müthigung von Olmütz auf sich. Mißgünstig hat später Rußland alle Einigungsbestrebungen Deutsch lands verfolgt und die deutsche Einheit nur entstehen lassen, weil eS sie nicht verhindern konnte. Als sie dann geschaffen und vollendet war, ging Rußland zur unmittelbaren Feindschaft gegen un« über. Schon 1870 erklärte der Panslavist Katkow: „Ein starkes Preußen wird nicht mehr der Freund Rußlands bleiben können!" Die russischen Kriegsrüstungen gelten daher nicht blos einem Eroberungszuge auf der Balkanhaldinsel, sie sind auch auf die Zerschlagung Deutschlands gerichtet. In dem Wunsche, Deutsch land wieder zu zerreißen und zu der früheren Ohn macht zu verurtheilen, begegnen sich Russen und Franzosen. Vom Wollen bis zum Können ist aber ein sehr weiter Weg. Die russischen Rüstungen werden uns nicht zu übereilten Maßregeln hinreißcn, aber wir werden Nichts unterlassen dürfen, den Ge fahren zu begegnen, die aus dem bösen Trachten unserer Gegner entstehen müsse». — Berlin, 1. Oktober. Die amtlichen Blätter enthalten heute die folgende Allerhöchste Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages, vom 30. September 1889. Wir Wilhelm, von Got tes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Ver fassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 22. Oktober dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchst eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiser lichen Jnsiegel. Gegeben 'Neues Palais, den 30. September 1889. Wilhelm. . — DaS letzte Armee-Verordnungsblatt bringt die Ausgabe einer neuen Bajonettir-Vorschrift zur Kenntniß. Damit widerlegt sich auch die vielfach verbreitete Ansicht, daß das Fechten der Infanterie als zwecklos ganz abgeschafft werden solle. Im Ge- gentheil ist man höheren Orts der Ansicht, daß das selbe den persönlichen Muth und das Selbstvertrauen hebe und den Soldaten gewandt im Gebrauch der Waffe mache.