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kauf. Aark an, ^Geschäft, esden. äs pro 1904 33 unserer 500 51nrle I Libenstock I^engenkeltl, inlösunß. »rsiL. zen, aber und Ur ¬ iegel ISLSL. n.3 Uhr n kaust her. rhrstühle, »rbwaren empfiehlt Hermstr., und billig ;es wegen chste Num- tag rrach- -vkattes. 9,00 9,45 10,2b WM I0M 10^9 11,14 NM NM NM II,4S NM UM 12,04 Eisenbahn. Üdorf. ssachm. Abd. 8,00 8,46 4,24 4,34 4,50 b,06 5^1 b,80 8,35 5,47 SM 8,08 8,15 3,25 8,48 3,59 7,18 7M ^1 nnitz. 1,02 i,19 lM l,44 IM i,56 ,0b ,14 ,22 ,26 Z4 ,47 ,14 ,04 ,44 Abd. 6,4b 6M 7,28 7M 8,0S 8,18 6,24 8M 8,4b 8,54 9,08 9,08 9,16 9M 9M 10,14 I0M 10M NM von A»e verkehrende eiderh. 9,16 >ck 9,26 Än 9M Hal 9,42 9^2 «ros M. tanstalt: orf.^ emnitz. orf. emnitz. Äiitz. ;er«gridr Amts- M Aozeittbllltt Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Telrgr.-Ädrrsse: Zimtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Fernsprecher Ur. ZlO. ZA SS — 52. Jahrgang. — Donnerstag, den 23. Mürz LAOS Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betr. Es hat silb herausgestellt, daß die Bestimmungen des bereits in Kraft stehenden Gesetzes, die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betr. vom 30. Marz 1903 (Reichs gesetzblatt S. 113), noch nicht überall hinreichend bekannt sind und deshalb nicht genügend beachtet werden. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt deswegen Veranlassung, die beteiligten Kreise dringend anzuermahnen, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen durch Einsicht in das Reichsgesetzblatt vom Jahre 1903 und durch gründliches Studium dieser Be- ftimmungen völlig vertraut zu mache«. Von diesen Bestimmungen hebt die Königliche Amtshauptmannschaft insbesondere folgende hervor: 1) Das Gesetz, neben dem selbstredend die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung in Geltung bleiben, bezieht sich auf Kinder — Knaben und Mädchen — unter 13 Jahren und auf solche über 13 Jahre, die noch zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind. 2) Eigene, wie fremde Kinder dürfen überhaupt nicht beschäftigt werden bei Bauten aller Art, im Betriebe von Ziegeleien, Brüchen und Gruben, in Werk stätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Elektrizität, Gas u. s. w.) bewegte Triebwerke nicht nur vorübergehend zur Verwendung kommen, beim Stein klopsen, im SchornsteinfegeMwerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft verbundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Mischen und Mahlen von Farben, heim Arbeiten in Kellereien, sowie bei allen öffentlichen theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen und in den Bl. 121 des Reichsgesctzblattes von 1903 einzeln aufaesührten Werkstätten (vergl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1903 für die Werkstätten, wo Blei re. bearbeitet und verarbeitet werden). 3) Als Werkstätten im Sinne des Gesetzes gelten dabei neben den Werkstätten im Sinne von § 105b 1 Reichsgewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, sofern darin gewerbliche Arbeiten verrichtet werden, sowie im Freien gelegene Ärbeitsräume. 4) Im Betriebe von Werkstätten, in denen nach dem Gesetz Kinder beschäftigt werden dürfen, im HanVtlSgewerbe und im Berkehrsgewerbe ist die Beschäftig ung eigener Kinder, wenn sie 10 Jahre alt sind, und fremder Kinder, wenn sie zwölf Jahre alt sind, statthaft. 5) Im Betriebe von Gast- und Schankwirtschasten einschl. Kaffeewirtschasten dürfen eigene, wie fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht und Mädchen unter 13 Jahren sowie schulpflichtige Mädchen über 13 Jahren nicht bei der Bedienung von Gästen (auch nicht bei der Zimmerbedienung, am Buffet rc.) beschäftigt werden. 6) Die Beschäftigung von eigene« Kindern über 10 Jahren und von fremde« Kindern über 12 Jahren darf nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht stattfinden. Sie darf bei fremden Kindern nicht länger als 3 Stunden und während der Schulferien nicht länger als 4 Stunden täglich dauern. Um Mittag ist den Kindern eine mindestens 2stündigc Pause zu gewähren. Am Nachmittag darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach Schluß des Unter richts beginnen. Hierbei ist darauf zu achten, daß im Winterhalbjahr der Unter richt gewöhnlich später beginnt und endet, als im Sommerhalbjahr. 7) An Sonn- und Festtagen dürfen eigen« Kinder nicht im Betrieb von Werkstätten und im Handelsgewerbe, sowie in Verkehrsgewerben, fremde nur bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und sonstigen öffentlichen Schaustellungen nach Ein holung polizeilicher Erlaubnis sowie beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen beschäftigt werden. Dauer der Beschäftigung: 8 9 Absatz 3, 8 8, 8 1" des Gesetzes. 8) Die Beschäftigung eines fremde« Kindes ist nur gestattet, nachdem der Arbeits geber der Ortspolizeibehörde — Bürgermeister, Gemeindevorstand — eine schrift liche Anzeige hierüber gemacht Hal und nachdem ihm für das Kind eine Ar beitskarte eingehändigt ist. In der Anzeige ist die Betriebsstätte des Arbeitgebers und die Art des Betriebes anzugeben. Die Arbeitskarte wird auf Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde, an welchem das Kind zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, kostenfrei ausgestellt. Schwarzenberg, am 12. März 1905. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1352. L. Demmering. Sch. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirtes M'rlvSrlol» Ikletiirrtt »lauke in Schön heid« soll in der auf den 30. März ISO», -/«10 Mr vormittag cinberufenen Gläubigerversammlung auch über den Antrag des Verwalters, das Waren lager im Ganzen zu veräußern, Beschluß gefaßt werden. Königliches Amtsgericht Eibenstock. Sonnabend, den 25. März 1S05, mittags '/-I Uhr sollen im Restaurant „zur tzentrakhalle" hier folgende daselbst eingestellte Pfänder, als: 1 Pianino, 1 Herrenschreibtisch, l Hirschgeweih, 1 Sopha, 1 Areischwinger- wanduhr, l Kleiverschrank, 1 Stehpult, 1 Waschtisch und t Nachttischchen meist bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 22. März 1905. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte. Was du erervt von deinen Mlern Yak. . . Er ist ein Wort voll tiefer, sittlicher Weisheit, dar ein deutscher Dichter ausgesprochen hat: .War du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb e«, um e« zu besitzen." Dieser Wort richtet an jeden Einzelnen die Aufforderung, von Zeit zu Zeit in seinem Innern Umschau zu halten, .Herz und Nieren" zu Prüfen, ob er würdig sei der Volke», dem er angehöri; und doppelt und dreifach muß er für jeden gelten, der die Ehre hat, einem Volke von so großer Vergangenheit zu entstammen, wie e« da» deutsche ist. Selbst französische Forscher haben da», wa« in ihrem Volke wirklich groß und bedeutung«voll ist, auf eine Bei mischung deutschen Blute» zurückgcführt. Sic haben dadurch die Ueberlegenheit Deutschland« Frankreich gegenüber wissenschaftlich erwiesen, die ja schon im Frieden von Versailler hervorgetreten ist, der den Krieg von 1870/71 zum Abschluß brachte. Aber da» Leben eine» Volker weist nicht nur stolze Taten und Zeiten nationaler Größe auf, an denen sich da« Herz der Nachwelt erstellt, sondern auch Jahre de» Niedergänge», und wir dürfen un» nicht verhehlen, daß gerade in der deutschen Geschichte derartige Abschnitte in leider allzureichem Maße zu finden sind. Ja e» scheint fast, al» ob da» deutsche Voll solche Höhepunkte in seiner Geschichte mit Opfern von Gut und Blut und einem Heldentum ohnegleichen ost genug nur errungen hat, um desto tiefer von dieser Höhe wieder hinabzustürzen und den dornenvollen Weg zu neuen Höhen unter denselben Opfer wieder zu gehen. Auch diese Zeiten de« Niedergänge» gehören unserer Geschichte an, und auch für sie gilt da» Wort de» Dichter«, daß wir sie .erwerben" müssen, .um sie zu besitzen." Ja vielleicht ist e» notwendig, gerade diese Zeiten einem ernsthaften, aufstrebenden Volle, wie «» da« deutsche ist, lebendig in der Erinnerung zu halten, al« die Tage de« Glanze« in seiner Geschichte. Denn sie weisen auf die schwachen Punkte in unserem Bolk»wesen hin, die wir andauernd bekämpfen müssen, wenn wir un» aus der Höhe halten wollen, auf die un» die Großtat unserer Väter ge stellt hat. Sind doL diese trüben Zeiten unserer nationalen Ver gangenheit nur Folgen von Fehlern gewesen, die tief in der Seele unsere« Volke« verborgen liegen, wie der Geist innerer Zwistigkeit und Unduldsamkeit, der die Schrecken de« dreißig jährigen Kriege« bkrvorgebracht hat. Die Gegenwatt ist besonder» geeignet, die Erinnerung an eine solche Zeit der Demütigung in unserer Geschichte hervorzu rufen. In Kurzem begehen wir die hundertjährige Wiederkehr de» Tage« von Jena, wo da» stolze Preußen Friedrich» de« Großen zu Grunde ging, und vielleicht noch schlimmer sind die vorhergehenden Zeiten gewesen, wo die Staat«Iunst Napoleon« I. e» fertig brachte, die deutschen BrüderstSmme unter einander zu entzweien und auf deutschen Boden den Rheinbund zu gründen, zu dem ausgesprochenen Zwecke, französische Bestrebungen zu fördern. An dem Zusammenbruch de« Deutschen Reiche« und Preußen» haben allerdings auch noch andere Gründe milgewirkt. Der erste Schritt auf der Bahn de» Niedergänge» unsere» Volke« ist jedoch dadurch geschehen, daß der nationale Zusammen hang unter seinen Gliedern gelockert wurde und daß der Geist der Zeit, der über den Grenzen der Stamme«- und BoikSange- Hörigkeit einer Verbrüderung aller Völker zustrebte, und ter ganz besonder« in Deutschland Fuß gefaßt hatte, e« der französischen Politik überhaupt ermöglichte, in deutsche« Gebiet cinzubrechen. Nun steht zwar heute da« Deutsche Reich festgefügt und wohlbewacht durch die Sorge de« Kaiser« und da« deutsche Schwert, aber der alte Geist der nationalen Zwietracht geht wieder um, wie vor hundert Jahren, wenn auch in anderer Form, und deshalb ist e» die Aufgabe jede« deutschen Manne«, ihn zu bannen. Dazu soll un« aber helfen neben der Erinnerung an die ruhmreichen Zeiten unserer Geschichte der Hinwei» aus da» verhängnisvolle Erbe unserer Väter, da« in un« sortlebt und da» zu bekämpfen unsere vornehmste nationale Pflicht ist. Tarlesgeschichte. — Deutschland. Kaiser Wilhelm beabsichtigt, wie offiziell au« Berlin gemeldet wird, gelegentlich der Mittel mcerreise, die er am Mittwoch antreten wollte, auch der marokkanischen Hafenstadt Tanger einen Besuch abzustatten. Bei den internationalen Verhandlungen, die wegen der Zukunft diese« Sultanat« schon seit vielen Monaten im Gange sind, und die gerade jetzt an einem entscheidenden Wendepunkt angelangt zu sein scheinen, erregt die Absicht de« Kaiser natürlich allenthalben große« Aussehen. — Der preußische Minister de« Innern Han« Freiherr v. Hammer st ein ist am Montag nachmittag nach kurzer Krankheit in Berlin unerwartet schnell verschieden. Er war an einem Anfall von Asthma mit bedrohlicher Herzschwäche erkrankt. Im Laufe de« Montag-Vormittag« verschlimmerte sich sein Bi finden so sehr, daß Befürchtungen für da« Leben de« Minister« entstanden. Der Kaiser bezeugte dem Minister vom ersten Augenblicke seiner Erkrankung an die größte Teilnahme. — Am Monlag stand im Reich«Iag die zweite Beratung der Vorlage über die FriedenSpräsen;stärke aus der Tagetordnung, die ebenso wie die über die zweijährige Dienstzeit der Fußtruppen mit großer Mehrheit trotz der heftigen Ablehnung seilens der Sozialdemokraten, der Freisinnigen Volk«partei und ihre« Gefolgsmannes v. Gerlach angenommen wurde. Die Konser vativen, RcichSparteiler und Nalionalliberalen stimmten dem Zentrums-Antrog bezüglich dcr Kavallerie-Vermehrung bei, nach welchem 10 ESkaironS vom I. April 1905 bis zum Schluß diese» Rechnungsjahres, die übrigen Formationen bi« zum Schluß de» Rechnungsjahre« 1909 gebildet werten sollen; allerdings erklärten die Wortführer der drei Parteien, daß ihnen die Vorlage ohne den Zcntrum«wunsch lieber gewesen wäre. Ein sozialdemokratischer Antrag auf Einführung dcr zweijährigen Dienstzeit auch bei der Kavallerie und reitenden Artillerie sowie ein zweiter aus Aushebung dcr einjährig-freiwilligen Dienstzeit wurde abgelehnt, angenommen jedoch eine freisinnige Resolution, die baldige Vorlegung eine« Gesetzentwurf« zur Regelung der Vorbevingungen für den ein jährig - freiwilligen Dienst verlangt. — Berlin, 21. März. Dcr .L.-A." meldet: Dem Generalmajor z. D. Meckel in Groß-Lichterfelde ist vom Mikado in Anerkennung der großen Verdienste, die er sich um die japanische Armee al« Lehrer der Taktik erworben hat, eine hohe Anerkennung zuteil geworden. Ihm wurde da» Groß kreuz de» Orden« de« Heiligen Schatze« verliehen, eine dcr höchsten Au-zeichnungen, über die der Kaiser von Japan verfügt. — Rußland. Wiederum wird ein Attentat gemeldet. Aus den Gouverneur in Wiborg (Finnland) Mjasojedow, wurde von einem unbekannten, ungefähr siinfundzwanzigjährigen Mann geschossen. Die Verwundungen de« Gouverneur« sollen lebens gefährlich sein. Der Attentäter ist verhaftet, er heißt Matti Reinikka. — Lodz, 21. Märp Gestern abend schossen unbekannte Personen aus den Polizeiosfizier MoSgurow, der durch drei Kugeln schwer verwundet wurde. Die Angreifer sind verschwunden. -Marokko. In den Vorarbeiten für den Empfang de« Deutschen Kaiser» macht sich, der »Kölnischen Zeitung" zufolge, bei den Eingeborenen sowohl al« auch bei den Europäern ein reger Wettbewerb bemerkbar. Es hat sich ei» internationaler Au«sck>uß gebildet, um die nötigen Schritte anzu regen und durchzuführen. Ueberoll ist man in einträchtige» Zusammenwirken bestrebt, den Festtagen einen besonderen Glanz zu verleihen. Die Stämme au» der Umgegend und bi« nach Laroche und dem Rif haben bereit» den Wunsch geäußert, de» »deutschen Sultan" durch ihre charakteristischen Sriegriänze z» huldigen. Vor allem ist e» nämlich die Eigenschaft de» Kaiser» al« oberster Krieglherr, wa« seiner Perlon in den Augen dieser Stämme eine besondere Bedeutung verleiht. — Vom russisch-japanischen Krieg. Vom Krieg«-