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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement «eM des Amtsgerichts Mach» Ls-L sertion-prei«: die kleinsp. tcn, sowie hei allen Reich«- Z-l io Pf und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. «1. Aatzr,,«,. 38. Dienstag, den 3. AM L8S4 Ocsskntlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnaöend, den 14. April 1894, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtShaupt- mannschastlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 28. März 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Belunntmachllng, die städtische Pflichtfeuerwehr betreffend. Mit dem 1. April dss. Js. treten bei der städtischen Pflichtfeuerwehr, veranlaßt durch den Verlust der Spritzen II, III und IV, in der Benennung und Besatzung der Spritzen folgende Aenderungen ein: I. Die Anordnung der Spritzen wird in der Weise geregelt, daß Nr. 1 als Spritze l, Nr. 5 als Spritze m, Nr. 6 (Zollamtsspritze) als Spritze rv fortgeführt werden und al« Spritze n die nen anzu schaffende Spritze eingeschalten wird. II. Da» Commando setzt sich in Zukunft au« folgenden Herren zusammen: Oberzugführer: Kaufmann Paul Gokthelf Meyer, stellv. „ unbesetzt. Spritze I. Zugführer: Kaufmann Gustav Günther, stellv. . . Curt Tuchscheerer, Spritzenmeister: Schlosser Max Kändler, stellv. . Klempner Loui« Häupel. Spritze II Zugführer: Kaufmann Gustav Emil Tittel, stellv. . , Wilhelm Diersch, Spritzenmeister: Schlosser Robert Benkert, - stellv. , Klempner G. E. Glaßmann, Spritze I». Zugführer: Architekt Emil Olt, stellv. . Kaufmann Paul Rich. Müller, Spritzenmeister: GaSmeister August Siegel, stellv. „ Schlosser Carl Ernst Siegel. Spritze IV. Zugführer: Droguist Ernst Hermann Lohmann, stellv. , Fleischermeister Louis Schmidt, Spritzenmeister: Schmied Joh. David Staab jr., stellv. „ Klempner David Gottlieb Schindler. Apsperr- und Wachmannschaft. Sektion I. Sektionsführer: Kaufmann Bernhard Förster, stellv. „ . Richard Kunz. Sektion II. Sektionsführer: Kaufmann William Ziegler, stellv. „ » Hugo Römmler. Sektion III. Sektionsführer: Kaufmann Hermann Pöhland, stellv. , . Max Bauer. Sektion IV. Sektionsführer: Kaufmann Guivo Theodor Müller, stellv. » . Max Steinbach. UI. Die Mannschaften au« den Geburtsjahren 1858 und 1858, sowie die früheren Jahrgänge werden bis auf Weiteres vom Feuerwehrdienste befreit. Die Abzeichen find binnen 8 Tagen in der Stadtkaffenexpedition abzngeben. IV. Ebenso haben die Mannschaften der bisherigen Spritzen V und VI ihre Spritzenzeichen innerhalb derselben Frist zurückzugeben und bez. gegen neue ein zutauschen Die Mannschaften der Spritzen I, ii, m und IV be halten ihre Abzeichen. Ei den stock, den 30. März 1894. Der Rath der Stadt. Dr Körner. Han». Bekanntmachung. Nach Mittheilung der Versicherungsanstalt für da« Königreich Sachsen zu Dresden ist Herrn 0r. weck. Zschau hier da« Amt eine« Vertrauensarztes übertragen worden. Versicherte, welche behuf« Erlangung der Invalidenrente ein Zeugniß über ihre Invalidität brauchen, können sich deswegen an Herrn vr. meck. Zschau unmittelbar wenden; e« ist ihnen jedoch unbenommen, da« Zeugniß eine« anderen, von ihnen zu bezahlenden Arzte« beizubringen. Die Bezahlung de« vertrauenSärztlichcn Zeugnisses erfolgt von der Ver sicherungsanstalt. Eibenstock, den 28. März 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Guüchtel. Bekanntmachung. Heute ist der Tischler Kerr Sustav Lermaiul IVaxuvr aus Kirchberg von dem unterzeichneten Stadtralh als Rachtschutzmann verpflichtet und ein gewiesen worden. Eibenstock, den 31. März 1894. Der Rath der Stadt. l>r Körner. Bekanntmachung, den Fortbildungsschulunterricht betreffend. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Wontag, den 2. April 1894, Wachmittags 6 Ztyr. ES werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflich teten Lehrlinge und dergleichen, sowohl die bereit« in hiesiger Stadt wohnhaften, al« auch die erst jetzt oder später von auswärts zuziehenden, sowie deren Eltern und Lehrherren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Nachachtung aufgeforderk. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, welche am Schlüsse deS abgelausenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, ausgenommen Diejenigen, welche eine mittlere oder Höhere Volksschule bis zum 1b. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben; 2) alle diejenigen Knaben, welche zwar bereit« eine höhere Lehranstalt (Gym nasium, Realschule, Seminar) besucht, dieselbe aber vor vollendetem 15. Lebens jahre verlassen haben, sowie Diejenigen, welche eine solche höhere Lehranstalt zwar bi« zum 1b. Lebensjahre besucht, jedoch die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht in der allgemeinen Fortbildungsschule findet wie im ver gangenen Jahre Montags Abends von 6 bis 8 Uhr und zwar im hiesigen Schulgebäude statt. Die Aufnahme erfolgt Montag, den 2. April, Nachmittag» 6 Uhr. Bei zubringen ist das EntlassungSzeugniß au« der Volksschule. Für Kaufmannslehrlinge, Schreiber u. s. w. besteht an der Fortbildungs schule eine Telekta mit Unterricht im Rechnen, Deutsch, Englisch und Französisch, an der sich aber auch jeder andere FortdildungSschüler beziehentlich nach Ablegung einer Prüfung bctheiligen kann. Da« jährliche Schul geld beträgt für diese Abtheilung 12 M. und ist in Vierteljahresraten im Voraus zu entrichten. Auch ist den bisherigen Schülern der Selekta, die Ostern 1894 ihrer Fortbildungsschulpflicht genügt haben, die fernere Theilnahme am Unter richte oder einzelnen Unterrichtsfächern der Selekta gestattet. Anmeldungen hierzu sind sofort bei Herrn Schuldirektor Dennhardt im Direktorialzimmer der Schule Vormittags ll —>2 Uhr zu bewirken, bei welchem auch alle« Nähere zu erfahren ist. Der Unterricht findet bis aus Weitere« Montag« und Donnerstags früh 6—8 und Freitags Abends 7—9 Uhr statt. Bei der Anmeldung ist das Ent lassungSzeugniß aus der Volksschule beziehentlich das letzte Schulzeugniß vorzulegen. Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule ver weigern beziehentlich deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Erzieher beziehentlich Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach 8 b des Volksschulgesetzes mit einer Geldstrafe bi« zu 30 Mark, an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Hast zu treten hat, bestraft. Eibenstock, den 29. März 1894. Der Rath der Stadt. vr. Körner. Han«. Streureistg-Auktion aus Kiöenssocker Staatsforstrevier. Im Hendel'schen Gasthose zu Schönheiderhammer sollen Freitag, de« 6. April 1894, von Nachmittags 2 Uhr an die auf den Schlägen der Abtheilungen 6, 7, 36, 4b und 68 aufbereiteten 2344 Nm. Streureisig unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. Königliche Aorstrevierverwallung «ad Königliches Aorsirentamt Kiöensiock, Sach. am 2. April 1894. lvolfframm.