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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die klcinsp. Zeile 10 Pf. für den Le;irk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Amgekung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Illustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. S«. Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 41. Aasrga«,. Sonnabend, den 12. Mai 18S4. Hernieder strahlt aus klarer Himmelsbläue Die Zaune, lieblicher, als je zuvor; Zm Llnmenteppich prangt dir Flur anfs Neue, Die sich des Lenzes höchsten Schmuck erkor. Daß sich Dein Herz, das stnrmbewegte, freue, Deß Frieden sich im Lebenskampf verlor: G geh' hinaus auf die besonnte Flur, G ruhe aus im Lchooße -er Natur. (d Pfingsten. Schau' rings umher die neiibelebte» Auen, Zst's nicht rin Land, das alle Welt umschlingt? So weit die tustdrrauschten Angen schauen, Zst's nicht ein Hauch, der alle Welt durchdringt? Ermanne Dich in gläubigem vertrauen; Der Geist, -er alles Leden neu verjüngt, Der weht auch Vir mit seinem Hauche zu, Der schafft auch Deinem Herzen wieder Nutz'. Ser Geist, -er einst auf Christi Züngcrschaarcn Am Lag der Pfingsten «ich hrrniedcrliek, Als sie cinmuthig bei einander waren. Der sic in allen Zungen reden hieß. Und sie mit Muth gestählt, der in Gefahren, Zm Lode selbst die Frommen nicht verließ, Der Geist durchweht noch heut das Erdenrund Und macht das Herz des Gläubigen gesund. Das diesjährige Wandcrsest de« unterzeichneten Kreisvereins soll Dienstag, den 15. Mai d. I. in Ane abgehalten werden. Die Predigt in dem 3 Uhr Nachmittags beginnenden Gottesdienste bat Herr Pfarrer v. Seydewitz in Leipzig übernommen. Die Nachversammlung findet um 5 Uhr im Schießyause stall. Zur Theilnahme ladet ergebenst ein Das Direktorium des Schneeberger Kreisvereines für innere Mission. Frhr. v. Wirsing, Vors. Bekanntmachung. Am 2. kS. MkS. Abend« zwischen 10 und 11 Uhr wurde im Kegelschub der Gesellschaft „Union" mittel« eine« großen Steines ein nach der CarlS- baderstraße zu liegende« Fenster eingeworfen. Etwaige Wahrnehmungen über den Thäter bitten wir uns ungesäumt mit- zutheilen. Zugleich wird Demjenigen, der den Thäter so namhaft machen kann, daß er zur Bestrafung gelangr, hierdurch eine Belohnung Von 30 Mark zu gesichert. Eibenstock, den 11. Mai 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Gnüchtel. Bekanntmachung. Auf Grund des Jmpfgesetzeö vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung vom 20. Mär; 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mat 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen gleichwie im Vorjahre im Saale des „Feldfchlötzchens" Hierselbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Erst-JmpsUNg kommen Montag, den 21. Mai, Nachmittags 3-5 Uhr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis Al, Dienstag, den 22. Mai, Nachmittags 3—5 Uhr diejenigen, deren Namen mit O bis ik anfangen. Jmpspflichtig find alle diejenigen Kinder, welche u) im Jahre 1893 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpspflicht noch nicht genügt haben, oeer wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft-Impfung gekommenen Kinder find Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 3-5 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 26. Mai, Nachmittags 3 Mr für diejenigen Kinder, welche u) im Jahre 1882 geboren sind und nicht bereit« nach ärztlichem Zeugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden find, i)) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpspflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vor läufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpst worden sind. Zur Nachschau find dies« Kinder Sonnabend, den 2. Juni, Nachmittags 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn l)r. mell. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ansgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in § 14 Abs. 2 de« Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert mit ihren unter l u und 6 bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebe fohlenen in den anberaumtcn Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder au« welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hakte. Diejenigen, welche die Führung diese« Nachweise« unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraf». Eibenstock, den 8. Mai 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Haus. Pflichtfenemehr Schönheide. Dienstag, den 15. Mai 1894: I. Zug (Häuser 1-33, 278-415, 457-467) Nachmittags 2 Uhr, H Zug (Häuser 35-92, 193-277, 418-456) Nachmittags 3 Uhr, III. Zug (Häuser 93 -192) Nachmittags '/,5 Uhr. Bersammluugsortr Für den I. und ll. Zug: Hlatstßausplak. Für den III. Zug: Hofraum des Armenhauses. Schönheide, am 4. Mai 1894. Ourl »«i-Kvi-, Aeuerköschdirektor. Bckailntmilhllng. Von dem Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschafl für da« Königreich Sachsen ist dem unterzeichneten Stadtrath ein Auszug aus der Heberolle für den hiesigen Bezirk zum Zwecke der Einhebung der darin auSgeworsenen Beiträge übersendet worden. Wir bringen Solche« mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der genannte Auszug gemäß 8 38 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 in Verbindung mit 88 14 und 18 des Landesgesctze« vom 22. März 1888 vom 15. Mai 1894 ab 2 Wochen lang zur Einsicht der Betheiligten in unserer Rathsregistratur während der gewöhnlichen Geschäftsstundcn ausliegt. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge sind unmittelbar an die Geschäftsstelle der Genossenschaft (Dresden, Wienerstraße 13 II) zu richten; der au-geworsene Betrag jedoch ist vom Unternehmer ungeachtet de« Einspruchs in voller Summe zu zahlen. Die Beiträge sind nach Beschluß der Genossenschaftsversammlung vom 20. März 1894 für da» Jahr 1893 mit l,?5 Pfennig von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit zu erheben und von den Betheiligten in der in der Heberolle an gegebenen Höhe spätesten« Vis zum 29. Mai 1894 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an den unterzeichneten Stadtrath abzusühren. Eibenstock, den 11. Mai 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Gnüchtel. Bekanlltmachlliiß. Nach den hierorts bestehenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ist am 1. Weihnacht«-, Oster- und Pfingstfeiertaze, am Char- freitag, an den Bußtagen und am Tovtenfestsonntag der öffentliche Handel noch mehr beschränkt al« an den übrigen Festtagen. E» darf an den genannten Tagen nur der Verkauf von Brod und Weitzer Bäckerwaare, von sonstigen Etz- und Materialwaaren, von Milch, sowie der Klein handel mit Heizungs- nnd velenchtungsmateria» und die Beschäftig ung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern hierbei zu der geordneten Zett von 6 Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß von 2 Stunden