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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement S-LL-- «M des Ämlsgmchls LidmN-ck s-Z-L sertionSpreiS: die klcinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z-i-io Pf und dessen Umgebung. Posanstal^ Veramwortiicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - - > 41. Zaßrgang. --- - LOS. Donnerstag, dm 3V. Angnsl 1SS4. Bekanntmachung. Die Feier des Sedanfestes wird in hiesiger Stakt in folgender Weise festlich begangen werden: Sonnabend, dm 1. September 1894, Abends 6 Mr Zapfenstreich, Sonntag, dm 2. September 1894, früh 6 Mr Weckruf, ausgeführt vom Stadtmusikchor, und Bekränzung des Kriegerdenkmals, Mrmittags «m 11 Mr Schulfeier in der Lurnhalle «.Aestgelänte. Die städtischen Gebäude werden beflaggt sein und e« wird hiermit die Bürgerschafr ersucht, auch ihrerseits die Häuser mit Fahnen oder auf sonst ge eignete Weise zu schmücken. Eibenstock, den 28. August 1894. Der Rath der Stadt. »i». Körner. Gnüchtel. Zur Verschärfung der Konkursordnung. Auf vielen Gebieten des öffentlichen Rechtes machen sich gegenwärtig Besserungsbestrebungen geltend, die theilweise einander strikte widerstreitend sind. Während beispielsweise beim Strafvollzüge einerseits der weitest gehenden Humanität das Wort geredet und u. A. die bedingungsweise Verurtheilung empfohlen wird, ist anderen Richtungen der heutige Strafvollzug zu milde und eS wird daher Verschärfung durch Einzelhaft, zeitweise Kostentziehung oder gar Prügelstrafe em pfohlen. Weniger auSeinanbergehend sind die Vorschläge, die sich auf eine Verbesserung der Konkursordnung beziehen; hier reden alle Kritiker der Verschärfung einzelner Bestimmungen das Wort. Besonders wird eine Erschwerung des Zwangsvergleichs (8 160 bis 187) angestrebt. Einer gegenwärtig fehlenden gesetz lichen Festsetzung des geringsten Procentsatzes, der ver gleichsweise den Gläubigern angeboten werden muß, auf 30 bis 3b Procent, einer Erhöhung der für die Annahme des Vergleichs nothwendigen Mehrheiten von Dreiviertel auf Vierfünftel der Gesammlsumme aller zur Abstimmung berechtigten Forderungen unter Ausschluß der Ehegatten als Gläubiger scheint im Allgemeinen wenig mehr widersprochen zu werden; ebensowenig dem Verlangen, daß Baarzahlung oder mindestens Sicherstellung der Vergleichssumme der Bestätigung des Zwangsvergleichs vorauSgchen müsse. Daneben ist jetzt angeregt worden, in das Gesetz eine Bestimmung aufzunehmen, wonach denjenigen Gemein schuldnern, welchen bereits einmal einen Konkurs mit Zwangsvergleich zu beendigen gelungen ist, ein zweiter Zwangsvergleich überhaupt nicht zu gestatten, sowie im Falle des einfachen strafbaren Bankrotts, also namentlich auch bei unterlassener oder mangelhafter Buchführung, unverhältnißmäßigem Aufwand, Börsen- und Waarcn- sptel, die Wohlthaten und Vortheile des Zwangsver gleichs gänzlich zu verbieten seien. Der Zweck der Konkursordnung soll und muß ein dreifacher sein: 1) aus dem Schiffbruch des Schuldners so viel zu retten, als nur zu retten ist, 2) zu verhüten, daß der Schuldner direkt oder indirekt irgend einen Vortheil aus dem Konkurse zieht außer demjenigen, der sich aus seiner Entlassung von selbst ergiebt, 3) die bürgerliche Fortexistenz de« Schuldner« möglich zu machen. Diese drei Ziele lausen natürlich nicht parallel und derjenige Gläubiger, der „drauf zu laufen weiß", wird natürlich dem ehrlichen Manne gegenüber, dem es in erster Linie um die Befriedigung der von ihm geschädigten Gläubiger zu thun ist, im Vortheil bleiben. Die Gesetzgebung hat da keine leichte Auf gabe. So betreten Vorschläge, die auch ohne förm liche Konkurserklärung oder Zahlungseinstellung es ermöglichen wollen, wegen unordentlicher oder gänz lich unterbliebener Buchführung den Schuldner zu bestrafen, ein recht schwierige« Gebiet, dessen Auf klärung aber vielleicht doch möglich ist. Daß sich bis jetzt noch keine der vielen berufenen Stellen, die vor die nicht leichte Aufgabe gestellt worden sind, die mannigfaltigen Abänderungsanträge zur KonkurSord- nung sowohl gegenüber der Bedürfnißfrage als auch in Anbetracht ihrer Tragweite zu prüfen, vorwiegend ablehnend verhielt, kann al« ein gutes Zeichen dafür betrachtet werden, daß e« gelingen werde, die KonkurS- ordnung für da« deutsche Reich, dieses der Entstehung nach älteste unserer großen Justizgesetze, entsprechend den seit ihrer Einführung gemachten Erfahrungen umzuformen und den Bedürfnissen der Gegenwart besser anzupassen. Daß, wie man hört, insbesondere den größeren Amtsgerichten al- KonkurSabtheilungen Gelegenheit gegeben worden ist, ihr in fünfzehn Jahren täglicher Anwendung erworbenes Unheil über die Schwächen unserer KonkurSgesctzgebung zusammenfassend in Gut achten niederzulegen, ist gewiß geeignet, den Ernst der allgemeinen Umfrage zu bestätigen und dazu mitzu wirken, daß dabei auch etwas Tüchtiges, im Geschäfts leben Brauchbares herauskommt. Hagesgefchichle. — Deutschland. Nach demUrtheil fachmännischer Autoritäten Deutschlands wie des Auslandes dürfte die Choleraepidemie, von welcher Osteuropa dieses Jahr stärker als sonst heimgesucht ist, im wesent lichen auf ihren jetzigen Ausbreitungsstand beschränkt bleiben, obwohl der laufende und der nächste Monat im Hinblick auf die genannte Seuche als die eigentlich kritischen gelten. Die Bestimmungen der Dresdener SanitätSkonferen; haben sich als zweckentsprechend bewährt, da überall, wo sie gewissenhaft und konse quent zur Befolgung gelangen, es der Cholera un möglich geworden ist, festen Fuß zu fassen. Diese Wahrnehmung leistet auch, wie „G. P. N." schreiben, der Hoffnung Vorschub, daß es mit den Jahren immer mehr gelingen werde, die Cholera von den Grenzen der europäischen Kulturländer fernzuhaltcn und sie mit Erfolg selbst an ihren traditionellen Brutstätten zu bekämpfen. — Von einem neuen Fall der Spionage wirb aus den Reichslanden berichtet. Der „Fr. Ztg." wird darüber tclegraphirt: Metz, 27. August. Die Frau des in Pagny wohnenden pensionirten Grenz kommissars JSmer, der gleichzeitig mit Schnäbele amtirle, wurde Sonnabend Abend auf der Grenz station Novöant von Dietz kommend, verhaftet, da die bei ihrer Durchsuchung im Strumpfe Vorgefundenen Papiere den Verdacht der Spionage rechtfertigen. — Der „Exportverein für das Königreich Sach sen", der in nachahmenswerther Weise für die Inter essen der Exportindustrie eintritt, hat sich neuerdings zur Aufgabe gemacht, Südafrika für den deutschen Ausfuhrhandel zu erschließen. Zu diesem Zwecke hatte er bereits im vorigen Jahre einen bewährten Reisenden zur Erforschung der Bedürfnisse und der Größe des Absatzgebiete« entsandt und will denselben jetzt wieder hinausschicken, da sich Pie angeknüpften Handelsbeziehungen al« lohnend und ausdehnbar er wiesen haben. — Der „ReichS-Anz." schreibt: Gegenüber den in verschiedenen Zeitungen gebrachten und mit zahl reichen Ausschmückungen versehenen Mittheilungen über neue „Schuellfeuergeschlltze", die bei den diesjährigen Kaisermanövern in Preußen versuchsweise von der Kavallerie benutzt werden sollen, sind wir in der Lage erklären zu können, daß von solchen Versuchen bei den zuständigen Behörden nicht« bekannt ist. — Die Beurlaubungen von Soldaten zur Aushilfe bei Erntearbeiten werden in der sozialdemokratischen Presse zu tendenziösen Angriffen gegen die Militärverwaltung auSgenutzt. Zur Richtig stellung schreibt der „Reichs- u. StaatS-A.": Die Befugniß, derartige Beurlaubungen einlreten zu lassen, liegt in der Hand der betreffenden Truppenkomman deure. Doch darf dadurch die militärische Ausbildung nicht beeinträchtigt, insbesondere bei der Infanterie die sorgsamste Ausbildung im Schießdienst nicht über eilt werden; jedenfalls sollen die Beurlaubungen mit dem Beginn des RcgimentS-Exerzieren- ihren Abschluß finden. Diese Anfang der 1870er Jahre gegebenen Weisungen bestehen auch jetzt, nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit, noch in Kraft. Man sollte meinen, daß sie im Interesse aller Betheiliglen lägen. Dem Soldaten, der sich freiwillig dazu meldet, wird die Feldarbeit seitens veS Besitzers gut bezahlt; dieser erfährt in einem Augenblick, wo sich für feinen Be trieb eine große Arbeitsleistung in eine kurze Spanne Zeit zusammendrängt, eine wirksame Unterstützung. Eine solche Unterstützung wird dem Bauern zu Theil, welcher vielleicht direkt den Kompagnie-Chef seines Sobnes bittet, diesen zu beurlauben, wie dem Groß grundbesitzer, welcher sich mit seinem höheren Bedarf an den Höchslkommandirenven der denachbarten Gar nison wendet. Es ist eine unbestrittene Thatsache, daß in vielen Gegenden ein Mangel an ländlichen Arbeitskräften besteht, dem auch durch das Angebot hoher Löhne nicht abgeholfen werden kann. Eine illegitime Konkurrenz der beurlaubten Soldaten mit den ländlichen Arbeitern ist demnach ausgeschlossen. Sozialdemokratische Blätter, insbesondere der „Vor wärt«", stellen die Sache außervem noch so dar, daß erst die Kompagnien durch Entlassung zur Erntearbeit — und zwar lediglich im Interesse der Großgrund besitzer — dezimirt würden; in die so entstandenen Lücken würden dann übungspflichtige Reserve- und Landwehr-Mannschaften eingezogen. So komme es, daß der Tagelöhner und Kathenmann, der sein Korn noch auf dem Halm zu stehen habe, zur Truppe ein berufen werde und sein Gekreioe vielleicht verderben lassen müsse, während den Großgrundbesitzern die weitgehendste Hilfe gewährt werde. Zu derartigen Unterstellungen liegt eine sachliche Berechtigung in keiner Weise vor. Abgesehen davon, daß der Tage löhner oder Kalhenmann kein Korn baut, sondern dasselbe al« Deputat vom Gutsherrn bezieht, fehlt überhaupt jeder innere Zusammenhang zwischen den Beurlaubungen zur Erntearbeit und der Einziehung von Mannschaften de« BeurlaubtenslandcS zu den gesetzlich vorgcschriebenen Hebungen. — England. Sonntag Nachmittag fand im Hydepark eine große Kundgebung gegen das Oberhaus statt. ES wurde eine Resolution ein stimmig angenommen, in welcher dem Bedauern Ausdruck gegeben wird, daß die Regierung keine cnv- giltige Versicherung hinsichtlich eines Vorgehen« gegen das Oberhaus abgegeben habe, und in welcher die Regierung aufgefordert wird, unverzüglich die Ab schaffung des Oberhauses ins Wert zu setzen. Sämmt- liche Wähler de« vereinigten Königreiches werden ausgefordert, keinen parlamentarischen Kandidaten zu unterstützen, der nicht ein Anhänger der Abschaffung des Oberhauses wäre. — Nordamerika. Seit der ersten Morgen stunde des 28. August ist die neue amerikanische Tarifbill Gesetz geworven. Präsident Cleveland hat seinen Entschluß angekünbigt, den Gesetzentwurf nicht zu unterzeichnen, aber auch sein Veto nicht ein zulegen. So ist denn ipso kuoto der neue Tarif zur Gesetzeskraft gelangt. Der Präsident, dessen wirlh- schaftspolitische Uebcrzeugungen ja hinlänglich bekannt sind, hat auch nicht unterlassen, seiner Entschließung des Verzichts auf weiteren Kampf hinzuzufügen, das Vorgehen des Zuckerringes werde nicht vergessen oder gar verziehen werden; er sei durchaus im Interesse des Landes für zollfreie Zulassung von Rohstoffen und mit dem neuen Tarif seien die Bemühungen zur Herbeiführung gemeinnütziger Zollreformen durchaus nicht abgeschlossen, zu gelegener Zeit würden die neuen Versuche wieder ausgenommen werden. Locale ««» sächstsche Stachrichte«. — Eibenstock. Der 30. August, also der heutige Donnerstag, soll nach Falb der stärkste unter allen kritischen Tagen diese« Jahres sein. Wir hätten uns demnach, wenn Falb recht behalten sollte auf