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ISS L8S4 Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reich»- Postanstalten. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 4t. Aayrga««. Sonnabend, den 29. Dezember Amts- und Anzeigeblatt für den Lesirk des Amtsgerichts Cibenltock und dessen Umgebung. Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle betr. Die Militärpflichtigen in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg u. Schnee berg werden ausgeforderk, sich gemäß 8 25 ver Wehrordnung vom 22. November 1888 innerhalb der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Keöruar 1895 zur Ausnahme in vie Rekrutirungs-Stammrolle anzumelven. Die Anmeldung hat bei der OrtSbchörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: n. für alle militärpflichtigen Dienstboten, Haus- und Wirthschafksbeamte, HandlungSdiener, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter, Lehrlinge und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienste oder in Arbeit stehen, d. für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Bei der Anmeldung ist von den im Jahre 1875 geborenen Militärpflichtigen, wenn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnitz, von allen Militärpflichtigen der früheren Altersklassen der Loosuugsscheiu vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrcn innerhalb des bemerkten Zeit raumes zu erfolge». Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungs- Stammrolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 18. Dezember 1894. Der Civilvorsitzcnde der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsbezirkcn Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat November er. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den, resp. Quartierwirthen im Monat Dezember er. an Militärpferde zur Ver abreichung gelangende Marschfourage beträgt: 6 M. 83 Pf. für 56 Ko. Hafer, 3 „ 68 ,, „ 5« ,, Heu und 2 ,, 63 „ „ 56 „ Stroh. Schwarzenberg, am 24. Dezember 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der OI»rl»tl»ii« verw. Iiizxvr geb. Möckel, Inhaberin einer Pinselfabrik in Schönheide wird heute am 6. Dezember 1894, Nachmittag 5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2. Januar 1895 bei dem Gerichte anzumelven. ' ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalter», sowie über die Bestellung eine» Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 2V. Dezember 1894, Aormittag 11 Ahr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 11. Januar 1895, Aormittag 11 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anderaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwa» schuldig sind, wird aufgegeden, nichts an die Gemeinschuldnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie au« dpr Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi» zum 29. Dezember 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Kautzsch. Bekannt gemacht durch: Aktuar Friedrich, G.-S. Bkkanntlniichllng. Die Instandhaltung der Straßen-UnterhaltungS-ArbeuSgeräthe, mit Aus nahme der Steinhammer, soll im Bezirke der unterzeichneten Dienststellen vom Jahre 1895 ab an geeignete Schmiede abtdeilungSweise in Akkord — für eine am Ente jeden Jahres zahlbare Entschädigung — vergeben werden, dergestalt, daß der betreffende Akkorvanl die Verpflichtung übernimmt, die ihm überwiesenen Arbeitsgerät he nach Ablauf der Akkorbperiode in genau derselben Anzahl und dem guten gebrauchsfähigen Zustande zu übergeben, wie sie von ihm übernommen worden sind. Demnach sind also die nicht mehr reparaturfähigen Stücke ohne besondere Entschädigung durch neue zu ersetzen. Die Vertragsbedingungen liegen bei den Hrn. AmtSstraßenmeistern Rothe in Neustädtel, Weise in Schwarzenberg u. Jahn in Eibenstock zur Einsichtnahme aus. Ueber die Anzahl der auf jeder Abtheilung vorhandenen ArbettSgeräthe ertheilen die Straßenwärter Auskunft. Geeignete Bewerber wollen ihre Angebote, nach Straßen-Abtheilungen ge trennt, b.« WiiinwH, den 2. Januar 1895 an die mitunterzeichnete Bauverwalterei gelangen lassen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Diejenigen Angebote, auf welche bi« zum 10. Januar 1895 der Zuschlag nickt eriheilt ist, sind als abgelehnt zu betrachten. Königliche Straßen- und Wasser-Bauinspektion und Königliche Bauverwalterei Schwarzenberg, Ringel. am 22. Dezember 1894. Patzler. Bcka»n 1 mach»nq. Aus Anlaß der Schulweihe sind u. von den am Schulbau betheiligten Gewerken eine Wanduhr mit 14 Tagen Gehwcrk und gravirier Neusilberplatte, d. von einem Herrn hier, der seinen Namen nicht veröffentlicht wissen will, die Mittel zur Anschaffung eines Flügels, e. von einem andern ungenannten Herrn hier eine Uhr für das Directorial- und Konferenzzimmer der Schule als Geschenke überreicht worden. Hocherfreut über vaS der Schule damit enkgegengebrachte Interesse bringen wir dies unter dem Ausdruck unseres herzlichsten Dankes zur öffentlichen Kenntniß. Eibenstock, am 22. Dezember 1894. Der Rath der Stadt. »I-. Körner. Graupner. Bekanntmachung, die Anmeldung der Ostern 1895 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Ostern 1895 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bi« dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen können auch solche Kinder der Schule zugcführt werden, welche bi» zum 30. Juni 1895 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldungen werden Mittwoch, den 2., Donnerstag, den 3., Areitag, den 4. und Sonnabend, den 5. Januar 1895, Vormittags 11—12 Uhr im Direktorialzimmer de» neuen Schulgebäude» entgegengenommen. Bei dieser Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein und für Kinder, die aus Gesundheitsrücksichten vom Schulbesuch noch zurückbehalten werden sollen, ein ärztliches Zeugnitz über die Nothwenvigkeit dessen, für die nicht in hiesiger Stadt geborenen Kinder aber außerdem eine standes amtliche Geburtsurkunde und ein Taufzeugnitz beizubringen Insoweit die Anmeldung der Kinder nicht durch die Eltern selbst erfolgt, sind damit nur Erwachsene zu beauftragen, die über die einschlagenden Verhält nisse der betreffenden Kinder und ihrer Eltern genügende Auskunft zu ertheilen vermögen Anmeldungen durch Personen, welche eine ausreichende Auskunft nicht geben können, müßen zurückgewiefen werden, ebenso werden von Schulkindern Anmeldungen überhaupt nicht eutgegengenommen. Eibenstock, am 21. Dezember 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Graupner. Nachdem die Abschätzung zu den hiesigen Communaulagen auf da» Jahr 1895 beende! ist, wird da» betreffende Lataster von» 2. Jannar 1895 ab 14 Tage lang in der Expedition de» unterzeichneten Gemeinverath» in der Weise auSgelegt werden, daß jeder Anlagenpfltchtige von seiner Abschätzung Ein sicht nehmen kann. Etwaige Reklamationen sind innerhalb der 14tägigen Auslegungsfrist bei dem unterzeichneten Gemeinderathr schriftlich anzubringen und mit Angabe von Beweismitteln, bei Vermeidung de» Verluste» der letzteren, zu versehen. Rekla- mationSschristen, welche diesen Erfordernissen nicht entsprechen, müssen unberück sichtigt bleiben. Schönheide, am 20. Dezember 1894. Der Gemeinderath.