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Amts- Wi> AUMbktt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. cinschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. —- 45. Aahrgang. Donnerstag, den 6. Januar L8S8 Erlatz, die Anmeldung zur Wekrutirungsstammroll'e Velr. Die Militärpflichtigen in den Aushebunasbezirken Schwarzenberg und Schneeberg werden ausgefordert, sich gemäß 8 25 der Wehrordnung vom 22. November 1888 in der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Ieöruar 1898 zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: i>. für alle militärpflichtigen Dienstboten, Haus- und Wirthschaflsbeamtc, Hand- lungsdiener, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter, Lehrlinge und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, in welchem sie in der Lehre, im Dienste oder in Arbeit stehen. I>. für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Orts behörde seines Wohnsitzes. Bei der Anmeldung ist von den im Jahre 1878 geborenen Militärpflichtigen, wenn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnist, von allen Militärpflichtigen der früheren Altersklassen der Loofungsschei« vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzu melden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn innerhalb des bemerkten Zeitraums zu erfolgen. Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Saft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1897. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission in den Aus- hekmngsbezirlen Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. P Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit dem Bezirksausschüsse als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für getödtete Thiere zu gewähren de« Entschädigungen für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk auf das Jahr 1898 die im nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Herren geivählt. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. W a. Amtsgerichtsöezirk Eibenstock. Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsfeld, Tischler Adolph Baumgarten in Carlsfeld, Gutsbesitzer und Schlachtsteuereinnehmer Adolph Werner in Hundshübel, Privatus und Oeconom Ernst Fall in Hundshübel, Gutsbesitzer und Gcrichtsschöppe Oswald Baumgärtet in Oberstützengrün, Gutsbesitzer Gustav Tcheibner in Ncidhardtsthal, Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner in Oberstützengrlln, Gutsbesitzer Christian Gottlieb Baumgärtet in Schönheide, Wirthschastsbesitzer Gottlieb Lenk daselbst, Guts- und Schneidemühlenbcsitzer Robert Friedrich Fröhlich in Sosa, Ortsrichter Gläser in Sosa, Gutsbesitzer Carl August Schubert in Unterstützengrün, Gasthofsbesitzer'Carl Gottlieb Geier in Wildenthal. b. Amtsgerichlsvezirk Johanngeorgenstadt. Gutsbesitzer Carl Albin März in Breitenbrunn, „ Friedrich August Schmidt daselbst, Gemeindeältester Löser in Juael, Tischlermeister und Oeconom August Troll in Johanngeorgenstadt, Gasthofsbesitzer Ehregott Fürchtegott Felix Schubert in Wittigsthal, o. Amtsgerichlsvezirk Lößnitz. Gutsbesitzer Gustav Troll in Alberoda, „ Christian Friedrich Scheibner daselbst, „ Traugott Friedrich Fankhänel in Dittersdorf, „ Emil Bretschneider daselbst, „ Friedrich Hermann Hübner in Niedcraffalter, „ Christian August Vogel in Niederlößnitz, Friedensrichter Otto Carl Friedrich Albrecht in Oberaffalter, Wirthschastsbesitzer Gustav Eduard Decker in Streitwald. ä. Amtsgerichlsvezirk Schneeverg. Gutsbesitzer und Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Wild in Albernau, Freigutsbesitzer Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrün, Gutsbesitzer Ernst Rotzner in Griesbach, Ortsrichter Tautenhah« in Griesbach, Gutsbesitzer Franz Möckel in Lindenau, Rittergutsinspector Stelzuer in Klösterlein, Gutsbesitzer Hermann Mehlhorn in Oberschlema, Siegelgutsbesitzer Mehlhor« daselbst, Gutsbesitzer Hermann Günther in Niederschlemn, . Hermann Falkner in Zschorlau, „ Hermann Georgi daselbst, Fleischer Johann Gottlieb Falkner daselbst. e. Amtsgerichlsvezirk -chwarzenverg. Ortsrichter Hecker in Beierfeld, Spediteur Grotz daselbst, Gutsbesitzer und Ortsrichter Friedrich August Beck in Bermsarün, „ Emil Blechschmidt daselbst, Gemeindeältester Weitzflog in Lauter, Gutsbesitzer August Friedrich Reuter in Bockau, „ Carl Schwätzer daselbst, „ Hermann Keller in Crandorf, Hausverwalter Birkner in Grünhain, Oeconom und Restaurateur Emil Viehweger in Grünhain, Gutsbesitzer Carl Christian Salzer in Bernsbach, Fabrikant C. W. Kietzling daselbst, Gutsbesitzer Oscar Stichler in Grünstädtel, Mühlenbesitzer Oskar Dehnel in Wildenau, Gutsbesitzer Albin Kunzmann in Lauter, Gutsbesitzer Carl Friedrich Arnhold in Lauter, Wirthschastsbesitzer Wilhelm Hoh in Nemvelt, Gutspachter Ludwig Heinrich Weigel in Pöhla, Gutsbesitzer Carl Emil Siegel daselbst, Mühlenbesitzer Carl Sütz in Raschau, Gutsbesitzer Carl Friedrich Neuvert daselbst, .Hammergutsbesitzer Carl Wilhelm Breitseld in Hammer-RitterSgrün, Schneidemühlenbesitzer Guido Sternkopf in Unterrittcrsgrün, Ortsrichter Carl Ludwig Neuvert in Rittersgrün, Gutsbesitzer Carl Nestler in Unterscheide, „ Hermann Ullman« daselbst, „ Ernst Gustav Naundorf in Mittweida, „ Wilhelm Stiehler in Wildenau, Restaurateur Laukner in Öberpfannenstiel. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — R. G. Bl. S. 245 fla. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupt marktortes Zwickau im Monat November 1897 festgesetzte und um Fünf voin Hundert er höhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen im Monat Dezember 1897 an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt für 50 kx Hafer « M. 10 Pf., für 50 k« Heu » M. 0» Pf. und für 50 kg Stroh » M. 15 Pf. Schwarzenberg, am 4. Januar 1898. Königliche Amtshnuptmannschnst. Frhr. v. Wirsing. P Konkursverfahren. In dein Konkursverfahren über das Vermögen des Mühlenbesitzers Aax Horit» »r«»or in Sofa ist zur Prüfung der nachträglich angeincldeten Forderungen Termin auf den 11. Aeöruar 1898, Wormillags 11 Wr vor dein Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 3. Januar 1898. Aktuar I'rieärloL, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. In Folge der cingetretenen linden Witterung ist die Eisbahn bis auf Weiteres nicht mehr befahrbar. Um Unglücksfälle zu verhüten, ist fernerhin das Betreten der Bahn nur mit Erlaubnis des Pächters, Herrn Restaurateur Fiedler, gestattet. Eibenstock, den 5. Januar 1898. Der Raty der Stadt. Heffe. Gnüchtel. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1898 wie seither 1« Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer-ReLulalivs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften u. s. w., für die nur eine steuer von 6 Mark zn entrichten ist, ausgenommen sind. Dir Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1808 gegen Entnahme der Hunde steuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse auf das ganze Jahr im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes voin 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1808 schriftliche Anzeige anher zu erstatten Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzoge nen Steuer bestraft. Hierbei ist noch am folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche z. Zt. der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das lausende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber min destens einen Monat sich aufhaltcnde Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle, bez. so fern die Anschaffung erst im zweiten Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuer pflichtigen Hund und an einen: andere» Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits