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lcrsamm- nann. illen '/,11—12, irtshülfe. Lage, dem l «erden. «gegebenes mders als bcn. Lvl, Amts- lind AiWPblatl für den Abonnement viertclj. 1 M. 2V Pf. einschlietzl. des .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 45. Iahrg««,. - - 1« Sonnabend, den 5. Februar «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Ps. ISNS ibe de. rg, den leihung en, ver- immers einladet ir>.nn. -itmi. Febr.: W. BelMeisch, iiierkraut. mtag und leider. Verein, c Ber- nanu jun. liier! nackhaft rxjn ' billig tsills. lffo. IM attet «etimillt. zu ver- veg 3. osis he 5. I nzetge- >ruar u. ion, bei ei allen strägern tsbl. ö. ximum. i Grad. Unter Hinweis auf nachstehende Verordnung -mb O werden die Ortsbehörden des Verwaltungsbezirks noch besonders angewiesen, die von den betheiligten Pferde- und Rind- viehbesitzcrn zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spätestens bis zum 1. April 1898 an die Casse der unterzeichneten Behörde portofrei einzusenden. Schwarzenberg, am 2. Februar 1888. Königliche AmtshlWImamischlift. Frhr. v. Wirsing. W O Verordnung, di« Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1897 aus der Staatskasse bestrittenen Verläge an Seuchen- re. Ent schädigungen betreffend. Nach der am 17. Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1897 ver lagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom für die wegen Seuchen aus polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Ge setzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 bezw. vom 29. Februar 1896 für die in Folge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche umgestandencn oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getödtete Pferde und Rinder zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungs kosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von fünf Pfennigen und d) Rinder ein Jahresbeitrag von siebzehn Pfennigen zu erheben. Jndeni Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Veroro mnasblatt von 1881, Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886, bezw. des Gesetzes vom 29. Februar 1896 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62, und von 1886, Seite 64, bezw. von 1896, Seite 31 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gememdevorstände) , hiermit angewiesen, auf Grund der von den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmann schaften abgestempell an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahres beiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 28. Januar 1898. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Hartmann. Im Handelsregister für den Stadtbezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Folium 186, die Firma 44tII»Ql>i>1u< »revl>»>er in Eibenstock betr., eingetragen worden, daß a) Frau Vlruestlu« Vllkolmlu« verehel. ltr«<k*1«r- geb. Schmalfuß aus geschieden, l>) der Kaufmann Herr Albert »«rm»«» »re«l>«Ier in E'bcnstock Inhaber geworden, e) die dem soeben Genannten ertheilte Procura erloschen und <l) der Kaufmann Herr LmN W>rcklnauck l»re«lii,I»r in Eibenstock Prokurist ist. Eibenstock, am 1. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hörig. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag des Vormunds des geisteskranken Schuhmachers und Hausbesitzers » r»i>» ««»»«>-» «»elintr aus Renheid« sollen besten Grundstücke, bestehend aus dem Wohn- und Wirthschaftsgebäude Nr. 14 des Ärandcatasters und den Parzellen Nr. 47, 58, 100, 128, 129 und 102 des Flurbuchs für Neuheidc, sowie 3001, 2949 und 2967 des Flurbuchs für Schönheide, eingetragen auf dem Fol. 13 des Grundbuchs für Neuheide vorm. Patr. G. A., Fol. 4 des Grundbuchs für denselben Ort Landger. A., beziehentlich aus Fol. 292 und 888 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schönheide, ortsgerichtlich zusamnien aus 3315 Mark taxirt, am 10. Sevruar 1898, Bormittags 10'/, Mr an hiesiger Amtsstelle versteigert werden. Diejenigen, welche die Grundstücke zu erstehen gesonnen sind, haben sich zur bezeich neten Zeit an Amtsstelle einznfinden und ihre Gebote zu thun. Die Versteigerungsbedingnngen können bei Gericht während der ordentlichen Geschäfts stunden eingesehen werden. Eibenstock, den 18. Januar 1898. Das Königliche Amtsgericht. Ehrig. Bekanntmachun ss. Wegen vorzunehmender Reinigung bleiben die Rathscxpcditioneu Sonnabend und Montag, den 5. und 7. Kevruar 1898 geschloffen. An diesen Tagen können nur dringliche Angelegenheiten erledigt werden. Das Standesamt ist von 19—11 Uhr Vormittags geöffnet. Eibenstock, den 1. Februar 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Die hiesige Gemeinde beabsichtigt einen Schutzmann, hauptsächlich für Nachtdienst, anzustellen. Gehalt jährlich 750 Mark neben freier Wohnung und 50 Mark Bekleidungsgeld. Bewerber wollen sich bis 15. dieses Monats unter Beifügung ihrer Zeugnisse bei dein Unterzeichneten zunächst schriftlich melden. Wolfs grün, den 3. Februar 1898. Der Gemein dcvorstand. Bretschneider. Montag, den 7. Februar 1898, Bormittags von 10 llhr ab sollen in dem Souterain des Rathhauses zu Schönheide verschiedene Nachlaßgegcnstände, als: Tischt, Stühle, Schränke, Betten, Küchen- und sonstige Wirthschaftsgeräthe gegen Baarzahlung versteigert werden. Der Ortsrichter zu Schönheide. Holz - Versteigerung uns dem Dtaatsforstrevier Losa. Im „Rathskeller" in Aue sollen Dienstag, den «. Februar 189«, von Vormiltags ,9 Uhr an folgende in den Abthcilungcn 2, 15 und 32 (Kahlschläge), 19 und 49 (Durchlichtung), 37 (Durchforstung), 47 (Räumung von Ueberhaltern) und 56 (Stockrodung) aufbcreitete Nutz hölzer und zwar: ein 6 13 Mittenstärke, Oberstärke, 2—4 in lang, » ! 4 und 4,» m lang, »8 1 81 497 Unterstärke, sowie im Gasthofe „zur Sonne" in Sofa Mittwoch, de« 9. Februar 1«9«, von Vormittags ,10 Uhr an die in den obigen Abtheilungen aufberciteten Korb- und Brennhölzer, als: 20 weiche Korkholzllämme von 15—24 cm Mittenstärke, 22 Rm. harte, 179 Rm. weiche Arennscheite, "" Äreuuknüppek, Zacke«, Aelle und SlöiEr unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. König«. Forstrevierverwaltung Sosa und König». Forstrentamt Eibenstock, Mpsner. am 2. Februar 1898. Kerlach. 3709 weiche Stämme von 11—19 1016 20—36 74 harte Aköher 15—44 3987 weiche 8—15 1766 16—22 1655 23—53 8, ».> Hdrt.wverbftangen v. 8—15 Das Ende des englischen Maschinenbauer Ausstandes. Der Kamps der ausständigen englischen Maschinenbauer gegen die Fabrikanten hat sein Ende erreicht. — Am Montag haben die Strikenden die Arbeit wieder ausgenommen. Die prinzipiellen Fragen, welche allmählich In diesem gewaltigen Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern da« Uebcrgewicht über die an- sänglichen praktischen Forderungen erlangt halten, sind durchgängig zu Gunsten de» Verbände« der Maschinenfabrikanten entschieden. Da» englische Gcwerkverein»wesen, da« vielen doktrinären Sozial politikern auch in Deutschland al« eine Art neutraler Boden gilt, auf welchem die den Lohnbewegungen entspringenden Gegensätze in friedlichem Einklang sich zum Au«trag bringen lasten, hat eine Niederlage erlitten, deren Tragweite weit über die Konsequenzen eine« einzelnen verloren gegangenen Strike« hinausreicht. Den Ausgangspunkt de« Strei.e« blldete bekanntlich die Forderung de« Achtstundentag«. Die Maschinenbauer dreier Londoner Firmen hatten im Sommer vorigen Jahre« die Herab ¬ setzung der normalen Arbeit-dauer von 54 auf 48 Stunden in der Woche verlangt und hatten, al« ihre Forderung abgelchnt wurde, die Arbeit niedergclegt. Der Verband der Maschinen fabrikanten beantwortete diese Kriegserklärung solidarisch durch die allgemeine Aussperrung aller organiflrten Maschinenbauer, sodaß in kurzer Zeit 25,000 Arbeiter brodlo« waren. Bei den in Folge Vesten von unbetheiligter Seite eingeleiteten Versuchen zur Vermittelung zwischen den beiden streitenden Parteien stellte sich sofort herau«, daß nicht mehr der einzelne KonfliklSfall zur Ent scheidung stand, sondern daß da» grundlegende .Gewerkvcrein«- prinzlp" den Kernpunkt de« Zusammenprall« bildete: die Frage, ob die Unternehmer auch fernerhin genöthigt sein sollten, die Arbeitsbedingungen .kollektiv", d. h. mit den Führern der Gewerk vereine, anstatt .individuell", also mit jedem einzelnen anzustellen den Arbeiter zu vereinbaren. Die Arbeitgeber hatten mit Fug und Recht seit Langem darüber geklagt, daß sie nicht mehr Herren in ihren eigenen Betrieben wären, da die Gewerkvereine sich in stetig erweitertem Maße in die Leitung der Fabrik einmischlen. Die Gewerkvereinler dürften beispielsweise nur eine eng abge ¬ grenzte Art Arbeit verrichten, um nicht in da« .rechtmäßige" Gebiet einer anderen Gewerkschaft einzugreisen; jede Maschine müßte ohne Rücksicht auf ihre leichte Handbarkeit von einem be sonderen Arbeiter bedient werden; jede« Verein-Mitglied müsse einen Minimallohn erhalten, d. h. den höchsten, welchen man für den betreffenden Distrikt habe auswirken können; außerdem hätten viele Verein-Vorstände sogar ein absichtlich langsame« Arbeiten angeordnet. Dieser lange ertragene Zustand der Dinge war den Fabrikanten endlich geradezu zur Geißel geworden, er war ange- stcht« der immer bedrohlicheren Konkurrenz Deutschland« und Amerika« für Arbeiter und Unternehmer gleich verderblich. Dem- entsprechenv wurden von den Arbeitgebern in den zwei Ausgleich« konferenzen ihre zukünftigen Arbeitsbedingungen dahin formultrt: vollkommene Freiheit in der Zutheilung der Arbeit an die Leute und in der Bedienung der Maschinen; keinerlei Beschränkung in der Zahl der Lehrlinge — die Gewerkvereine erlaubten nur einen auf drei au«gebildete Arbeiter; Vermehrung der Ueberzeitarbeit — die Vereine hatten diese bi» auf ein Minimum zu beschränken gewußt; Einführung de« Akkordlohn«, wogegen die Trade Union«