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Amts- und Aiizei«kbtl>tt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -.n. 45. Jahrgang. ' ' Donnerstag, den 24. März L8S8 Bekanntmachung. Anläßlich des Geburtstages und 85jährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Königs ist folgende Feier in Vorschlag gebracht: Ireilag, den 22. April 1898: '/«8 Nhr Abends Zapfenstreich mit Aackelzug, (Aufstellung auf dem Postplatze); '/2S Uhr Abends Illumination. Sonnabend, den 23. April 1898: 6 Uhr früh Revetlle; 8 Uhr Vormittag Feier der bereinigten Schulen in der Turnhalle; hiernach Eröffnung der Kochschule im Tittel'schen Hause (Parterre) am Neumarkt; 1l—>/-12 Uhr Glockengeläute; -(>12—12 Uhr Vormittags Platzmusik am Kriegerdenkmal; bei genügender Betheiligung 1 Uhr Nachmittags allgemeines Festmahl im Saale des Feldschlötzchens, andernfalls '/,2 Uhr Nachmittags im Rathhaussaale; 8 Uhr Abends allgemeiner Commers für Herren im Feldschlötzchcn. Sonnlag, den 24. April 1898: 3 Uhr früh Festgottesdienst mit Kirchenparade des Königl. Sachs. Militär- Vereins, der Turner und der Feuerwehr; 8 Uhr Abends öffentliche Festvorstellung des Königl. Sächs. Militärvereins im Feldschlößchen. Die städtischen und öffentlichen Gebäude werden beflaggt sein. Die Einwohner unserer Stadt werden gebeten, an diesen Tagen zu flaggen und am 22. April möglichst allgemein sich an der Illumination der Häuser und Plätze zu betheiligen. Gleichzeitig werden diejenigen Vereine, Korporationen re., welche an dem Fackelzuge theilnehmen wollen, ersucht, sich bis zum 1. April 1888 in der Rathsregistratur zu melden. Gnüchlel. G. SchuWfmlgeil in Schönheidc. Zu den diesjährigen Schulprüfungen, welche am 28., 28. und 30. März in der mittleren Schule, am 31. März aber in der oberen Schule gehalten werden, und zum Besuche der Ausstellungen werden die Angehörigen der Schulkinder und alle Freunde der Schule im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst eingeladen durch Schönh ° id °, den 21. März 1898. Direktor littkl. Bekanntmachung. Die Landcs-Brandversicherungs-Beiträge auf den 1. Termin 1898 — 1. April 1898 — sind nach je einen Pfennig für die Einheit bei der Gebände-Versicherungs- Abthcilung und nach je ein und einem halben Pfennig für die Einheit bei der frei willigen Versichernngs-Abtheilung nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens zum 9. Aprit ds. Is. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 22. März 1898. Der Rath der Stadt. H-ffc. Diejenigen Herren, welche schon jetzt bestimmen können, ob sie an einem allgemeinen Festmahle im Fcldschlötzchen (das Couvert zum Preise von 2 Mk. bis 2 Mk. 50 Pfg.) theilnehmen, werden gebeten, uns umgehend Mtthcilung zukommen zu lassen, da die Bestimmung des Lokales von dem Umfang der Betheiligung abhängt, aber nur wenige Tage noch verzögert werden darf. Eibenstock, den 22. März 1898. Der Rath der Stadt. H«sst. Die Militär Strafprozeßordnung. Die zweite Lesung des Entwurfes einer neuen Militär-Straf- prozcßordnung ist weit rascher und glatter verlaufen, al« cS vor her den Anschein halte. Trotz einer großen Anzahl von Ab- änderung-anträgen ist die vorzüglich vorbereitete Kommissions fassung, abgesehen von einigen unwesentlichen Verbesserungen lediglich redaktioneller Natur, nur in einem Punkte geändert worden. Der 8 8 ist mit großer Mehrheit gestrichen worden. Er lautete nach den Beschlüssen der Kommission wie folgt: „Macht sich eine der im 8 l Nr. 1 bezeichneten Personen innerhalb eine» Jahre» nach Beendigung de« die militärische Gerichtsbar keit begründenden Verhältnisse» wegen der ihr während der Dienst zeit widerfahrenen Behandlung einer Beleidigung, Körperverletzung oder Herausforderung zum Zweikampf gegenüber einem früheren militärischen, noch im aktiven Dienst befindlichen Vorgesetzten ichuldig, so ist wegen dieser strafbaren Handlung, auch wenn der Zweikampf stattgefunden hat, auch dieserhalb die Mllitärstrasge- richtSbarkeit begründet." Den Konservativen ging diese Fassung nicht weit genug, obwohl diese Ausdehnung der Militärgerichtsbarkeit gegenüber dem bisherigem Rechte eine völlige Neuheit schafft und abgesehen von Belgien in keinem Heere der Welt zu Recht besteht. Sic beantragten eine Aenderung dieser Fassung in dem Sinne, daß gesagt werde: „Innerhalb zweier Jahre" und daß die Worte „noch im aktiven Dienst befindlichen" gestrichen würden. Der Kriegsminister besürwortete diese Ausdehnung. Aber der konser vative Wortführer StaudH war in der Begründung dieser Aende rung so wenig glücklich, daß nunmehr die ReichStagSmehrheit, die ohne den konservativen Antrag die Kommissionsfassung unver ändert angenommen haben würde, nicht bloß den konservativen Antrag verwarf, sondern nunmehr sogar den ganzen 8 8 strich. Der „Köln. Ztg." erscheint e» zweifelhaft, ob e» dem Kriegs minister gelingen wird, die ReichStagSmehrheit bei der dritten Lesung (die erst nach den Osterferien stattfinden soll) wiederzu- aewinnen. Da« genannte Blatt meint, daß die Einfügung diese« 8 8 schon au« dem Grunde sehr erstrebenSwerth ist, weil die Bestimmung, wie Herr v. Goßler sehr richtig auSführle, eine sehr gute und nützlich wirkende Ergänzung und Befestigung de» Beschwerderecht» der Soldaten bildet. Im Uebrigen aber glauben wir da» Ergebniß der zweiten Lesung mit voller Anerkennung begrüßen zu können. E» ist ja erklärlich, daß auch die Kriegs- Verwaltung einige Senderungen der von ihr verfochtenen ur sprünglichen Vorlage lieber ungeschehen sähe. Aber im Allge meinen hat auch Herr von Goßler in offener und entgegenkommen der Weise anerkannt, daß der Entwurf so gestaltet ist, daß die bewährte preußische Organisation erhalten geblieben ist, daß wir au» dem bayrischen Verfahren diejenigen Theile herübergenommen haben, die nach dortiger Auffassung und nach dem allgemeinen Urtheil auch dort al» bewährt befunden worden sind, die über nommen werden mußten, weil die modernen Recht«anschauungen die« erfordern, wenn ein neue» Gericht»verfahren im Anschluß an da» bürgerliche Verfahren eingerichtet werden soll. Mil Recht betont da« rheinische Blatt, daß die Interessen de« Heere» und der ReichStagSmehrheit nicht im Gegensätze zu einander stehen. Die Regierung und die staat«erhaltenden Par teien lheilen den Wunsch, eine gutdi«ziplinirte, für alle Aufgaben und auch für die schwierigsten Verhältnisse brauchbare Armee zu erhalten. Weil die ReichStagSmehrheit von diesem Wunsch durch drungen war, deshalb hat sic auf manche Abänderung-Versuche verzichtet, die ihr sonst sehr am Herzen liegen. Aber sie hat andererseits doch so viele Verbesserungen in den Entwurf hinein gebracht, daß nicht nur da» Heer, sondern auch die überwiegende Mehrheit der auf dem Boden moderner Rechtsanschauungen stehenden Juristen mit diesem Entwurf zufrieden sein kann. Man kann in dieser Hinsicht vollauf die Darlegungen de» Berichterstatter» der Kommission, de Witt, unterschreiben, welcher ausführte: „Alle» in Allem genommen, ist der Entwurf in der Gestalt, die er durch die Beschaffe der Kommission gewonnen hat, geeignet, da» Wort zu erfüllt:, welche» der Herr Reichs kanzler am 18. Mai 1896 gesprochen hat, daß er aufgebaut sein werde auf den Grundsätzen de« modernen Strafrecht», vorbehalt lich der durch die militärischen Einrichtungen bedingten Voraus setzungen. Zweifelsohne ist mit dem Entwurf ein Fortschritt in unsern ReichSeinrichlungcn gemacht. Es läßt sich nicht einmal leugnen, daß der Entwurf, wenn er Gesetz wird, sogar unser bürgerliches Verfahren in manchen Beziehungen überflügelt." Tagesgeschichte. — Deutschland. König Albert von Sachsen begeht bekanntlich am 23. April d. seinen siebzigjährigen Geburtstag und zugleich sein fünfundzwanzigjährige» Regierungsjubiläum. Die Theilnahme an dieser Feier wird sich nicht auf da« König reich beschränken, da die Liebe und Verehrung für den Herrscher diese» Lande«, einen der wenigen überlebenden großen Führer großer Zeit, in Alldeutschland weit verbreitet ist. Wie die „N. Polit. Nachr." hören, wird an jenem Tage dem aüverehrten Mo narchen auch eine Abordnung de» Bunde»rath» die Glückwünsche dieser Körperschaft darbringen. — Wie von verschiedenen Seiten übereinstimmend berichtet wird, ist dem BundeSrath soeben ein Nachtragsetat zugegangen, der sich auf mehr al» 8 Millionen Mark beläuft. Der weitaus größte Theil davon entfällt aus Einrichtungen verschiedener Art für Kiaotschau, 1'/, Millionen sind zur Ausführung de« neuen Postdampfergesetze« eingestellt und ein kleiner Rest der Forder ungen dient anderen Zwecken. — Im Monat Februar d. haben 976 Schiffe (gegen 17b Schiffe im Februar 1897) mit einem Netto-Raumgehalt von 125,386 Registerlon» (1897: 47,33b Registerton«) den Kaiser Wilhelm-Kanal benutzt und, nach Abzug de» auf die Kanal abgabe in Anrechnung zu bringenden EtblotSgcldeS, an Gebühren 68,693 Mark (1897: 24,144 Mark entrichtet. — Betreff» de» Verkehr« mit Butter, Margarine, Käse, Schmalz und allen ähnlichen Nahrung«mitteln ist den Polizeibehörden neuerding« eine RegierungSvcrfügung zur Kennt- rstß gebracht worden, nach welcher wiederum eine Verschärfung der Control« aller vom Au«lande Angeführten derartigen Nahr ungsmittel bestimmt wird. Um nämlich zu verhüten, daß da« Gesetz vom Juni ». I«. über den Verkehr mit jenen Nahrung»- mitteln durch die Einfuhr vorschriftswidriger und vielleicht falsch bezeichneter Waaren au« dem Au«lande umgangen werde, ist eine besondere Ueberwachung derartiger Waarenscndungen für nöthig befunden und angeordnet worden, daß die in Betracht kommenden Zollftellen den Polizeibehörden der Bestimmungsorte der von ihnen abgefertigten, muthmaßlich zu Handel«zwecken bestimmten Butter-, Käse- und Margarinesendungen rechtzeitig Nachricht geben, damit die erforderliche Controle von letzteren Behörden unverzüglich bewirkt werden kann. Die Polizeibehörden sollen dann auf Grund solcher Benachrichtigungen den Eingang der Sendung feststcllen und au» dieser alsbald Waarenproben zur Untersuchung entnehmen. — Einen Ausruf an die Frauen beabsichtigen die Führer innen der bürgerlichen Frauenbewegung au» Anlaß der bevor stehenden Reichstagswahlen zu veröffentlichen. E» soll darin an die Frauen aller Berufsstände die Aufforderung gerichtet werden, angesichts der Unmöglichkeit einer direkten Wahlbethei- ligung, mittelbar ihren Einfluß zu Gunsten einer Erweiterung der Frauenrechtc bei den Wahlen geltend zu machen. Die ReichS- tagSIandidaten sollen bezüglich ihrer Stellungnahme zur Vertret ung der speziellen weiblichen Interessen in öffentlichen Volksver sammlungen interpellirt und von ihnen die Unterstützung folgender Mindestforderungen verlangt werden: ,1) Einführung der weib lichen Fabrikinspeklion, 2) Freigabe der Hochschule und der sog. gelehrten Berufe für da« weibliche Geschlecht, 3) größere Berück sichtigung der Rechte der Frau al» Gattin und Mutter im Bür gerlichen Gesetzbuch, 4) erhöhter Schutz der arbeitenden Frauen und b) Bekämpfung der Unsittlichkeit." Welcher Kandidat diesen Forderungen zuslimmt, soll, ohne Rücksicht auf seine sonstige Par teistellung, von den Frauen unterstützt werden. — Regensburg, 22. Marz. Bei der heutigen Ent hüllung der Büste de» Kaiser Wilhelm I. in der Wal halla führte der Prinzregent au«, er gedenke mit Freuden der Zeit, wo er während de« Feldzuge« monatelang an der Seite de» Kaiser« wellen durfte. Kaiser Wilhelm I. werde al« Begründer de« neuen Deutschen Reiche« und al« großer Feldherr in den Annalen der deutschen Geschichte verzeichnet bleiben. Nachdem die Hülle gefallen war, sprach Prinz Friedrich Heinrich von Preußen al« Vertreter de« Kaiser« dem Prinzregenten den tiefgefühltesten Dank au», daß die Büste de» ersten deutschen Kaiser» in der Walhalla Aufstellung gesunden habe, wodurch wiederum ein neue» FreundschaftSband zwischen Bayern und Preußen geknüpft wor den sei. — Metz, 21. März. Gestern erfolgte in Anwesenheit de« Prinzen Friedrich Leopold, de» Statthalter» von Elsaß-Lolhringen, Fürsten Hohelohe-Langenburg, der gesammten Generalität de» XVI. Armeekorps und zahlreicher anderer Generale die feierliche Enthüllung de» Denkmal» de» Prinzen Friedrich Karl von Preußen. Die Festrede hielt der kommandirende General von Hacseler, worauf Prinz Friedrich Leopold da» Zeichen zur Enthüllung gab. Der Kaiser hatte ein Telegramm gesandt, worin er seiner Freude darüber Ausdruck gab, daß dem Prinzen Karl ein unvergängliche« Andenken in der von ihm bezwungenen Feste Metz gesichert sei. — Oesterreich-Ungarn. Am Montag ist der österreichische ReichSrath nach viermonatlicher Pause wieder zusammengetreten. Daß die deutschen Parteien ihre Obstruktion fortsetzen würden, bi» die Sprachenverordnunaen förmlich zurückgenommen sind, war schon zuvor bekannt. Al« Probe davon kann ein durch den Abg. Schönerer hervorgerufener „Zwischenfall" gelten. Nach der Er wählung Auch»' zum Kammerpräsidenten rief Schönerer: „Uner hört! Er ist ein Staatsverbrecher und gehört in« Zuchthau»!" Auch während Fuchs seine Antritt«rede hielt, wurde er von Schönerer vielfach unterbrochen. Graf Thun entwickelte kurz sein Programm und dann wurde die erste Sitzung schnell geschlossen.