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Amts- und AiiWMtl für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstaltcn. 4« Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Ps. —' 45. Jahrgang. Dienstag, den 19. April L8N8 Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnaöend, den 30. April 1898, von Nachmittags S Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 13. April 1898. Königliche Amtshauntmannschaft. Frhr. v. Wirstng. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirths »rnu<> I'röae in Eibenstock wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Vollziehung der Schlußvertheilung hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 15. April 1898. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar krleürlvk. Der Geburtstag und das 25jährige Regierungs-Jubiläum Sr. Majestät des Königs sollen in Schönheide in folgender Weise gefeiert werden: Sonnabend, den 23. April 1898 6 Uhr früh Reveille, lü Uhr Vormittags Schulaktus im Saale des Gasthofs „zum Schwan", 12-1 Uhr Mittags Glockengeläut,, 8 Uhr Abends Illumination, 8'/, Uhr Abends Zapfenstreich mit Fackelzug (Aufstellung vor dem „Deutschen Hause"), im Anschluß an den Fackelzug, 9'/« Uhr Abends Gesangsvorträge der vereinigten Gesangvereine auf dem Rath hausplatze ; Sonnlag, den 24. April 1898 9 Uhr früh Festgottesdienft mit Kirchenparade der Vereine, 8 Uhr Abends allgemeiner Commers im „Gambrinus". Die communlichen Gebäude werden an beiden Festtagen beflaggt sein. Die Einwohnerzahl wird gebeten, sich an den Festlichkeiten möglichst allgemein zu betheiligen und ihren patriotischen Gefühlen, insbesondere auch durch Beflaggung und Illu mination der Häuser Ausdruck zu verleihen. Der Gcmeinderath zu Schönheide. Aus das Jahr 1897 sind die Beiträge zur land- «nd sorstwirthschaftlichen Be- rufsgenoflenschaft für das Königreich Sachsen durch Beschluß der Genossenschaftsver- sammiung auf 2,,» Pfennig für jede beitragspflichtige Steuereinheit festgesetzt worden. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das hiesige Unternehmerver- zeichniß, sowie die sonstigen, auf Erhebung der Beiträge bezüglichen Unterlagen vom 19. dieses Montas ab 14 Tage lang in der Expedition des unterzeichneten Gemeinderaths zur Einsicht für die Bethciligten ausliegen werden. Schön Heide, am 14. April 1898. Der Gemeindcrath. B e k a u n 1 m a ch u n g. Das Festessen am Geburtstage Seiner Majestät des Königs findet nun mehr im Rathhaussaal« Nachm. '/,2 Uhr statt. Die bisher erfolgten Anmeldungen behalten Mangels besonderer Absage ihre Giltigkeit. Weitere Anmeldungen werden bis spätestens de« 21. April in der Rathsregistratur cntgcgengenommen. Das Couvert kostet wie üblich 3 Mk. Eibenstock, den 15. April 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Aus Anlaß des Geburtstages und Regierungs-Jubiläums Seiner Majestät des Königs bleiben am 23. dss. Mts. sämmtliche Raths-Expeditionen geschlossen. Eibenstock, den 16. April 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel.. In der Beilage zu den „Zwickauer Neueste Nachrichten" Nr. 79 vom 6. April 1898 findet sich ein „Eingesandt" mit der Unterschrift: „Die Bürger der Bürgerversamm- tnng zn Eibenstock--. Hierzu wird erklärt, daß sich die städtischen Collegien mit dem in diesen« Eingesandt angeschlagenen Tone und — zum Theil wenigstens — auch mit dem Inhalte desselben nicht einverstanden erklären und selbstverständlich daran in keiner Weise betheiligt sind, daß aber auch die Bürgerversammlung zu Eibenstock voin 15. März 1898 den Einsender weder beauftragt noch autorisirt hatte, irgend einen Artikel in die Zeitung zu senden, viel weniger den erwähnten. Eibenstock, den 15. April 1898. Die städtischen Collegien. Bürgermeister Stadtverordn.-Dorsteher kl «»»»ckok». Der Einbernfer der Biirgerversammlung. ISeriili. Wrttr»<1»«. Holz-Versteigerung. Forstrevier Sosa. Im „Rathskeller'' in Aue sollen Dienstag, den 26. April 1898, von Vormittags '/-9 Uhr an 6692 weiche AlSher, 8-15 em Oberstärke, i^f den Schlägen der Abtheilungcn N4l I „' 30^82 I I j 3, 4, 15 und 27, sowie im Gasthofe „zur Sonne" in Sofa Mittwoch, den 27. April 1898, von Vormittags 9 Uhr an 43 weiche Korkhokzkköher, 15—30 am Oberstärke, i 2 Rm. harte und 278 Nm. weiche Brennscheite und Arenuknüppck, daselbst, 15 „ weiche Aesle und 1410 Rm. weiche Stöcke s unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, «önigl. Forstrevterverwaltnng Sosa und König!. Forstrentamt Eibenstock, Löpfuer. am 16. April 1898. Herkach. Zur spanisch-amerikanischen Krage. In Madrid sowohl wie in Washington zögert man ersichtlich, da» entscheidende Wort zu sprechen. Die angeordnelc Versammlung de« amerikanischen Heere« in den Häfen de« mexikanischen Golf zwischen New-Orlean» und Tampa (Florida) ist allerding« eine Maßregel, die einer kriegerischen Entschließung gleichkommt, sie kann aber eben so gut mit dem Schutz der Küstenstädte gegen spanische Unternehmungen wie mit der Versammlung eine« Ope- ration«heere« zur Einschiffung nach Cuba motlvirt werden. Im Generalstabe der Verelnigten Staaten scheint man verständiger Weise auch mit der Möglichkeit einer spanischen Offensive von Cuba au« zu rechnen und die« umsomehr, al» die amerikanische Armee für die Aufgaben eine« großen Kriege« nicht« weniger al« vorbereitet ist. Ist schon die Flotte für einen solchen nicht im entsprechenden Stande, so ist e« beim Landheerc noch viel weniger der Fall. In Spanien scheint man, wenn ander« die Meldung von der Rückberufung aller >m Auslande befindlichen Wehrpflichtigen richtig ist, mit der Mobilmachung endlich zu beginnen. Ein all gemeiner Befehl dazu ist noch nicht bekannt geworden, dennoch sind entsprechend» Maßnahmen unerläßlich, wenn man mit den amerikanischen Rüstungen gleichen Schritt halten und der Er regung im eigenen Lande Rechnung tragen will. Bereit« suchen die Kailisten die hochgehenden Wogen de« erregten spanischen Nationalstolze« in da« karliftische Lager zu leiten. In Washington ist inzwischen ein neuer Modu« gesunden worden, eine endgültige Entscheidung abermal« hinau«zuschieben und zwar in der mangelnden Uebereinstimmung in der Ent schließung beider Häuser de« Kongresse«. Die vom SenatS- auSschuß empfohlene Resolution, deren Annahme bekanntlich bisher noch nicht stattgefunden hat, lautet wörtlich folgendermaßen: Da die entsetzlichen Zustände, welche seit mehr al« drei Jahren in Cuba, so nahe unseren Grenzen, bestanden, den moralischen Sinn de« Volke« der Vereinigten Staaten verletzt haben, elne Schande für die christliche Zivilisation sind und deren Höhepunkt in der Zerstörung eine« Bereinigten Staaten-Schiffe» mit seinen 26V Osfizieren und Mannschaften während eine« freundschaftlichen Besuche» im Hafen von Havana gefunden haben, nicht länger geduldet werden können, wie die« von dem Präsidenten in seiner Botschaft vom 11. April auseinandergesetzt worden, auf welche hin der Kongreß zu einer Aktion aufgefordert worden ist — wird deshalb beschlossen: 1) daß da« Volk der Insel Cuba von Rechts wegen frei und unabhängig ist und die« sein sollte; 2) daß e« die Pflicht der Vereinigten Staaten ist, zu verlangen und die Regierung der Bereinigten Staaten hiermit verlangt, daß die Regierung Spanien« sofort ihre Autorität und Verwaltung auf der Insel Euba ausgicbt und ihre Land- und Seestreilkräflc von Cuba und au» den cubanischen Gewässern zurückzieht; 3) daß der Präsident der Vereinigten Staaten hiermit angewiesen und er mächtigt wird, die sämmtlichen Land- und Seestreilkräfte der Vereinigten Staaten anzuwenden und in den aktiven Dienst der Bereinigten Staaten die Miliz der verschiedenen Staaten einzu berufen bi« zu dem Maße, al« e» nöthig sein mag, um diese Resolution au«zusühren." Die vom Repräsentantenhause mit 322 gegen 19 Stimmen (da« Hau« besteht au« 357 Mitgliedern) gefaßte Resolution hat dagegen folgenden Wortlaut: „Da die Regierung von Spanien seit drei Jahren auf der Insel Cuba gegen eine Revolution der Einwohner Krieg geführt hat, ohne einen wesentlichen Fortschritt zur Unterdrückung der erwähnten Revolution zu machen und den Krieg in einer dem Völkerrecht widersprechenden Weise mit un menschlichen und unzivilisirten Methoden geführt und dabei den Tod von 200,000 unschuldigen Nichtkomballanten, meist hilfloser Frauen und Kinder, durch Hunger verursacht hat; da sie den HandelSinteressen der Bereinigten Staaken unerträglichen Schaden verursacht hat, wobei Leben und Eigenthum vieler unserer Bürger zerstört und die Verau«gabung von Millionen Geld zur Bewach ung unserer Küsten und der hohen See wegen der Aufrecht erhaltung unserer Neutralität verursacht worden sind; da diese lange Liste von Verlusten, Schädigungen und Lasten, für die Spanien verantwortlich ist, in der Zerstörung de« Ver. Staaten Krieg«schiffe« „Maine" im Hasen von Havana und in dem Tode von 260 unserer Seeleute gegipfelt hat — so wird beschlossen, daß der Präsident hiermit autorisirt und angewiesen wird, sofort cinzuschreitcn, um den Krieg in Cuba zu beenden. Zum Zwecke der Sicherung beständigen Frieden« und der Ordnung, sowie zur Herstellung einer stetigen unabhängigen eigenen Regierung auf der Insel Cuba durch die freie Aktion de« Volke« derselben wird der Präsident hiermit autorisirt und ermächtigt, die Land- und Seestreilkräfte der Vereinigten Staaten anzuwenden, um den Zweck der Resolution auszuführen." Der Wortlaut der beiden Resolutionen ist in mehrfacher Hinsicht verschieden. Der Senatsausschuß erklärt sich für die Unabhängigkeit der Insel Cuba, die Kammer verlangt eine unab hängige Regierung. Der Senat«au»schuß will den Präsidenten .anweisen u. ermächtigen", zur Durchführung seiner Forderungen Krieg zu führen, die Kammer autorisirt und weist den Präsidenten nur an, zu interveniren, um den Frieden herzustellen und eine unabhängige Regierung zu errichten; in zweiter Linie autorisirt und „ermächtigt" sie den Präsidenten, zur Durchführung der bei den erörterten Punkte einen Krieg zu beginnen. Der SenalS- AuSschuß verlangt die sofortige Anwendung von Gewaltmaßregeln, die Kammer überläßt e« der Diskretion de» Präsidenten, wenn er Gewalt anwenden will. Diesen Unterschied zwischen „an weisen" und „ermächtigen" hat Mac Kinley, wie e» scheint, bi» jetzt benutzt, um den Ausbruch de« Kriege« zu verschieben. Geht der Beschluß de» SenatSauSschusse» im Plenum durch, so wird eine gemeinschaftliche Sitzung beider Häuser oder ihrer Ausschüsse erforderlich, in welchem Falle die von der Kammer beschlossene Fassung wohl überwiegen dürfte. Jedenfalls gehen aber darüber wiederum mehrere Tage hin, so daß eine endgiltige Entscheidung kaum vor Mitte dieser Woche zu gewärtigen ist. E« bestätigt diese auffällige Verzögerung nur die Annahme, daß politische Er wägungen und militärische Gründe dabei In gleichem Maße aus schlaggebend sind. Daß beide Nationen Mitte dieser Woche kriegs bereit sein sollten, ist völlig ausgeschlossen.