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Amts- M AWWbktt für de« Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. deS „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. MM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeil- 25 Pf RS4. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock ' - 45. I-Hrgaag. > > — Donnerstag, den 20. Oktober L8«8 Mit Rücksicht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rind- viehbcslande in den böhmischen Gemeinden Neudeck und Mühlberg hat das König liche Ministerium des Innern die Einfuhr von Stutz- und Zuchtvieh aus Böhmen über die Grenzstation Witttgsthal von jetzt ab bis auf Weiteres untersagt. Schwarzenberg, am 18. Oktober 1898. Königliche AmtshliuPtnilmnschllst. Frhr. v. Wirsing. W. Das Verzeichniß der in hiesiger Gemeinde wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können (Urliste), wird vom 88. Oktbr. dss. Js. ab eine Woche lang an Expeditionsstelle des unterzeichneten Ge meindevorstandes zu Jedermanns Einsicht ausgelcgt werden. Unter Hinweis auf die nachstehends abgcdruckten Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Gerichtsoerfassungsgesetzes und des 8 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, das Einsprachen gegen die Richtig keit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegezeit bei dem Unter zeichneten schriftlich angebracht oder zu Protokoll erhoben werden können. Schönheiderhammer, am 19. Oktober 1898. Der Gcmeindevorstand. Poller. Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1., Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2., Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anord nung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgercchnet, empfangen haben; 4., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet sind; 5., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1., Minister; 2., Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3., Reichsbcamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesctze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5., Richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6., Gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7., Religionsdiener; 8., Volksschnllehrcr; 9., dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militairpersoneu. Die Landes gesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeich nen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Ausivahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffen amte finden auch aus das Gefchworenenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1878. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1., die Abthcilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2., der Präsident des Landesconsistoriums; 3., der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4., die Kreis- und Amtshauptleute; 5., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Spanien nach dem Kriege. Die Fricdcnsverhandlungen in Paris, die einen Augenblick in Stockung gerochen schienen, werden fortgesetzt, da» unglückliche Spanien muß sich allen Bedingungen seine« übermüthigen, beute gierigen Sieger« fügen. — Viele europäische und amerikanische Zeitungen stellen jetzt Betrachtungen darüber an, daß die spanische Regierung so unklug war und nicht verstanden habe, den Krieg zu vermeiden. Anderseits stellen sich die betreffenden Zeitungen darüber entrüstet, daß die Leute (in Spanien), sich ganz ruhig verhalten, sich mit dumpfer Resignation in den Verlust de« Reste« der amerikanischen Kolonien und in den Verlust der größten Insel der Philippinen fügen. Beide Vorwürfe sind nach unserer Ansicht ungerecht. Die amerikanische Regierung forderte die Regierung Spanien« in ebenso grundloser wie brutaler Weise, und zwar zu einer Zeit, wo der Aufstand auf Cuba notorisch in schneller Abnahme war (infolge der spanischen Reformen), auf: die Insel schleunigst zu räumen. Die Entrüstung und der Widerstand der Regierung und der Bewohner Spanien« war vollständig erklärlich, ja un bedingt nothwendig. Hätte sich die Regierung in sklavischer Furcht der amerikanischen Anmaßung gefügt, so wäre sie mit Fug und Recht vom Volk fortgejagt worden. — Weite Kreise halten General Toral für einen Vcrräthcr, sind überzeugt, daß er von den Amerikanern gekauft worden sei. Wa« in dieser Beziehung in Spanien möglich ist, zeigt die Geschichte de« letzten kleinen Kriege«, den Spanien 1893 um Melilla (Nord-Afrika) gegen die Kabhlen (Riffpiraten) führte. Dieser Krieg zog sich in die Länge, weil mehrere Spanier und in erster Linie der Kommandant der Festung Melilla selbst, General Margallo, die Gelegenheit benutzten, um ein gute« Ge schäft zu mache», d. h. den Kabhlen für sehr hohe Preise Gewehre und Munition zu verkaufen. Der Untergang der svanischcn Flotte erscheint un« heut nicht mehr wunderbar. Er ist durch die spanische Regierung, speziell die obersten Marincbehörden und die Kommandanten von Manila verschuldet. Ecrvera konnte in Santiago weder Kohlen noch Lebensmittel einnchmcn, seine Schiffe waren nur unvollständig ausgerüstet, mehreren fehlten gerade die großen Kanonen, welche denen der Amerikaner gleichwerthig waren. Und endlich waren die Panzer der spanischen Schiffe viel zu schwach, da« Material so minderwerthig, daß c» leicht von den Kugeln der Amerikaner zerschmettert wurde. Nur da« bessere Material hat den Ameri kanern zur See den Sieg verschafft. Der Verlust Cuba« ist klebrigen» bei genauerer Betrachtung ein Gewinn für Spanien. Die Insel brachte dem Mutterlandc seit Jahren nicht« ein, erforderte nur stet« wachsende Opfer an Geld und Menschen. Wäre c« den Spaniern wirklich bi« zu Beginn der Regenzeit von 1899 gelungen, den Aufstand auf Cuba niederzuwersen — wa« sehr wahrscheinlich war — so hätten sie eine völlig und in der barbarischsten Weise zerstörte Insel gehabt, wo fast alle Eisenbahnen, Brücken, Wasserleitungen, öffent lichen Gebäude und Fabriken mehr oder weniger neu zu erbauen gewesen wären. Und hätten sie die« mit großen Opfern endlich fertig gebrach», so hätten ihre Nachbarn, die biederen stankee«, sicher nach wenigen Jahren — natürlich im Interesse der Mensch lichkeit, um mit Herrn Mac Kinley zu sprechen - eine neue Revolution auf Cuba angestiftet! — Al« der Krieg au«brach, erklärte die Regierung der Union in feierlicher und offizieller Weise: Amerika wolle keine Eroberungen machen, sondern nur Cuba befreien. Diese Thatsache, diesen offenbaren Wortbruch der amerikanischen Regierung, die heut nicht nur Cuba, sondern auch Portorico, eine der Ladroncn und Luzon, die größte der Philip pinen, beansprucht und infolge der Uneinigkeit der zunächst inte- ressirten Seemächte auch erhält, sucht die amerikanische Presse jetzt krampfhaft zu beschönigen und zu rechtfertigen. Aber durch Cuba selbst werden die Amerikaner für ihre kubanische, d. h. Eroberungspolitik bestraft werden. Die Spanier und zahlreiche Pflanzer und Kaufleute und Industrielle anderer Stationen verlassen jetzt die Insel und die zurückblcibcndcn Farbigen und Kreolen (auf Cuba geborene Weiße) verabscheuen schon jetzt die Nordamerikaner und werden sich bald mit den Waffen in der Hand gegen ihre „Befreier", welche die Farbigen wie Halb menschen behandeln, erheben! Amerikanische Zeitungen schrieben schon im August: bei einer Abstimmung der Bevölkerung Cuba« werde die große Mehrzahl die frühere spanische Herrschaft der amerikanischen verziehen. Amerika wird noch nngcheurc Opfer an Menschen und Geld bringen müssen, ehe e« Cuba endgültig .bestell", d. h. erobert, seiner Herrschaft und gewissenlosen Aus beutung unterworfen hat. Wären die Amerikaner klug, so überließen sie die Cubaner erst drei bi« fünf Jahre sich selbst, ließen sic „Republik" und „Selbstverwaltung" spielen und schritten dann, wenn die Hals abschneidern auf der Höhe stände, im Namen der Humanität — und zwar dann mit Fug und Recht — ein. Aber diese Ver zögerung erlauben Kapitalisten und Spekulanten und Zucker fabrikanten, in dcrcm Interesse der ganze Krieg geführt ist, nicht. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die „Nordd. Allgem. Ztg." gicbt die Meldungen über die Anarchistcn-Berhaftung in Alexan drien wieder, welche mit den Worten schließen: „Die bei den Verhafteten Vorgefundenen Schriftstücke lassen über ihre Absicht, einen Mordanschlag gegen Se. Majestät den Kaiser zu verüben, keinen Zweifel." Da« offiziöse Organ fügt hinzu: „Diese über England hierher gelangten Angabe» werden durch die inzwischen eingetroffenen amtlichen Nachrichten in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Insbesondere steht fest, daß die beschlagnahmten Bomben eine sehr starke Labung von Schießbaumwolle und großkalibrigen Revolverkugcln enthalten und zweifellos eine äußerst starke Spreng wirkung entwickelt haben würden. Ebenso ist sestgestellt, daß die Verbrecher, nachdem die Ausführung der Thal in Aegypten un möglich geworden war, die eingehendsten Vorbereitungen getroffen hatten, um die zur Verwendung fertig gemachten Bomben nach Jaffa zu schaffen." — Uebcr die in Aegypten entdeckte anarchistische Ver schwörung wird weiter bekannt, daß ihre Fäden bi« nach Eu ropa reichen. Vorgefundene Schriftstücke sollen eine Verbindung der Verschwörer mit Anarchisten in London und Madrid beweisen und aus einen weiteren Plan hindeuten, den König Humbert und die gesammte italienische Herrfchersamilie zu ermorden. Neun zehn Personen sollen festgestellt sein, die an der Verschwörung betheiligt find. Da» bisherige Ergcbniß der Untersuchung gegen die in Alexandria verhafteten Anarchisten liescrt, wie der „Allg. Ztg." au« Berlin gemeldet wird, übrigen« den klaren Be- wei« für die Existenz einer internationalen Verschwörerbande, welche e« aus die Ermordung der Staat-oberhäupter und beson der« unsere« Kaiser« abgesehen hat. — Der in Vorbereitung begriffene Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger bildet zur Zeit den Gegenstand kommissarischer Berathung zwischen den verschiedenen, bei der Fertigstellung betheiligkcn Instanzen. — Da« preußische Kriegsministerium hat an sämmtliche Truppentheile eine Verfügung erlassen, durch welche in der Ver gebung der Menagelieserungen durchgreifende Aendc- rungen angcorducl werden. Den Menageverwaltungen stand es bisher frei, die Lieferung aller Bedarfsgegenstände, an einen Unternehmer zu vergeben. Die« waren in der Regel Kaufleute, die dann nicht allein Handelsartikel, wie Kaffee, Zucker, Thce :c., sondern auch die lanbwirthschastlichen Erzeugnisse, wie Kartoffeln, Hüisenfrüchte, Butter:c. lieferten. Stach der neuen Anordnung soll aber allenthalben eine Trennung in der Weise Platz greifen, daß die Lieferung der landwirthschaftlichcn Erzeugnisse, wo irgend möglich, nur direkt an Produzenten vergeben werden soll. — Italien. San Remo, 18. Oktbr. In feierlicher Weise fand heute die Enthüllung der Gedenktafel für Kaiser Friedrich an der Villa Zirio statt. In imposantem Zuge begaben sich die Behörden mit Vertretern der deutschen Veteranen und der hiesigen Vereine mit Fahnen und Musik in mitten einer großen Menschenmenge nach der Billa. Ein Regi ment Bcrgsaglieri stellte den Ehrendienst. E« wurden mehrere Ansprachen gehalten und hierauf die Gedenktafel in feierlicher Weise der Stadtverwaltung übergeben. Abend« veranstaltet die deutsche Kolonie ein Festessen u. die Stadtvcrtretung einen Empfang. — Türkei. Die Kretafragc ist, soweit die Türkei bei der selben in Betracht kommt, in ein entscheidende« Stadium getreten. Die ausweicbcndc Antwort der Pforte aus da« Ultimatum der vier Kreta-Mächte wegen der Zurückziehung der türkischen Truppen ist durch eine Kollektivnote beantwortet worden, welche die vor behaltlose Annahme de« Ultimatum« binnen kurzer Frist fordert. Der Pforte wird aller Voraussicht nach nicht« übrig bleiben, als diesem Drucke der Mächte nachzugcbcn. E« läßt sich hiernach mit Sicherheit annehmen, daß in wenigen Wochen Kreta von der dort noch befindlichen türkischen Truppenmacht geräumt sein wird. Damit wird die letzte reale Stütze der Herrschaft de« Sultans über die Insel beseitigt und die Ihatsächlichc Lo-lösung derselben vom türkischen Reiche vollzogen sein. Wer sich jedoch dem Glauben hingiebk, daß durch diese Maßregel die kretische Frage ihrem eigentlichen Wesen nach einer gedeihlichen Lösung erheblich näher gebracht werden würde, wird voraussichtlich alsbald eine« Anderen belehrt werden. Die politische Seite der Frage, die äußerlich stet« in den Vordergrund gerückt wird, bietet in Wahrheit seit langer Zeit nicht mehr die größte der Schwierigkeiten dar, die sich einer Regelung der dortigen Verhältnisse entgegenstcllen. Die eigentliche Quelle der Wirren auf Kreta ist die Begehrlich keit der christlichen Bevölkerung, welcher der größere Besitz der Muhamedancr ein Dorn im Auge ist. Die Muhamedancr auf Kreta sind ebenso wie diejenigen in Bosnien zum größten Thcil Abkömmlinge ehemaliger Christen, die bei dem Eindringen der Türken durch Uebertritt zum Islam ihren Besitz erhielten. Hie rauf ist e« zurückzuführen, daß der größere Theil de« Grund besitze« heute noch in Händen der Muhamedancr sich befindet, die der Kopfzahl nach in der Minderheit sind. Im Lause der vieljährigcn Unruhen haben die christlichen Aufständischen die Muhamedancr au« ihrem Besitz vertrieben, sich thcil« desselben bemächtigt, thcil«, soweit er au« Kulturen bestand, ihn vollständig vernichtet. Die Schwierigkeiten einer Auseinandersetzung zwischen Christen und Muselmanen über die Bcsitzfrage werden durch die