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ISL, ), vor- »ar. hgrütze. I »Ke r. 6lä »fee Aroma I. vl. erei bei gu- »lle. ck. übend« fheobor >. imum. ' Grad. Amts- M Aizeikedlktt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. 14« Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 45. Jahrgang. r- Sonnabend, den 26. November L8S8 Bekanntmachung. Nach den hierorts bestehenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handels gewerbe ist an den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Handelsgewerben während 0 Stunden und zwar in der Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags, der Verkauf von Brod und weißer Bäckerwaare, von sonstigen Eh- und Materialwaaren, Milch, sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungs material überdies von 6—9 Uhr früh, allenthalben unter Ausschluß der Zeiten des Gottes dienstes, gestattet. Eibenstock, am 24. November 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. * Müller. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtvcrordnctcnwahl betr. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Collegium aus die Herren: Gärtnereibesitzer Bernhard Fritzsche, Kaufmann Hermann Keßler, „ Bernhard Löscher, Schneidemühlcnbesitzer Richard Möckel, Kaufmann Hermann Müller, „ Gustav Emil Tittel und „ Otto Unger. Da von den im Amte verbleibenden 14 Stadtverordneten 8 ansässig und 6 unansässig sind, nach dem Ortsstatut für die Stadt Eibenstock dem Stadtverordneten-Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 unansässigc Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden Stadtverordneten mindestens 3 ansässig sein. Als Wahltag ist Wontag, der 5. I)e;emver 1898 bestimmt. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit aufgefordert, an diesem Tage von Vor mittags 8 Uhr ab bis Nachmittags t Uhr ihren Stimmzettel, auf welchem nach Vor stehendem die Namen von sieben wählbaren Bürgern, von denen mindestens 3 ansässig sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rathhaussaale vor dem versammelten Wahlausschuß persönlich abzugebcn. Die ausgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 18. No vember, diesen Tag eingerechnet, bis mit 1. Dezember 1898 zur Einsicht an Rathsstelle aus und es steht jedem Betheiligten frei, bis ZNM Ende des siebente« Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrathe schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibenstock, am 15. November 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. der Krankenkasse für das Handwerk in Eibenstock (eingeschriebene freie Hilfskasse.) Wontag, den 5. Dezember d. I., Abend 8 Ahr in Bretschneider's Conditorei. raxvnarUnnug:: 1) Neuwahl und Ersatzwahl. 2) Eventuelle Anträge. Zahlreicher Betheiligung Seitens der stimmberechtigten Mitglieder sicht entgegen Der Vorstand. Gustav Berthel. Bekanntmachung. Die Haus- und Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter werden erneut an die ihnen obliegende Verpflichtung, die Bürgersteige und Schnittgerinne bis Vormittags 8 Uhr von Schnee und Eis zu reinigen und bei Glätt« mit Sand z« bestreuen, mit dem Bemerken erinnert, datz die Polizeiorgane ermächtigt worden sind, wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Verpflichtung ohne Weiteres eine Ordnungs strafe von 1 Mark für jeden Zuwider!,andlungsfall gegen entsprechende Quittung von dem säumigen Hausbesitzer oder seinem Stellvertreter zu erheben. Selbstverständlich bleibt im Falle der Zahlungsverweigerung oder bei wiederholter und andauernder Säumigkeit die Verfügung höherer Strafen Vorbehalten. Eibenstock, den 24. November 1898. Dcr Rath der Stadt. Hesse. Müller. Korbholz-Berstcigeruug. Forstrevier Sofa. Montag, den 28. November 1898, von Vormittags 9 Uhr an sollen im „Gasthofe zur Sonne" in Sofa folgende in den Abtheilungen 10 und 12 aufbereitete 126 Stück Korkhokzkämme, von 15—34 vm Mittenstärke 14—30 m Länge, unter den vor Beginn dcr Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. König!. Forstreviervcrwaltung Sosa «nd König!. Forstrentamt Eibenstock, Höptuer. am 24. November 1898. cherkach. Bekanntmachung. Da nach 8 1- der Kirchen- und Synodalordnung vom 30. März 1868 die im Jahre 1892 zu Kirchenvorstandsmitgliedern gewählten Herren: Commerzienrakh Wilhelm Dörsfel, Glasermeister Theodor Siegel, Schuldirektor Dennhardt, sämmklich hier, und Schmiede meister Hermann Hergert in Wolfsgrün auszuscheiden haben, so sind durch Ergänz ungswahl drei Vertreter für die Stadtkirchengcmeinde und «in Vertreter für die ein- gepfarrten Gemeinden in den Kirchenvorstand neu zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Es wird hierbei bemerkt, daß nur Diejenigen zur aktiven Wahl berechtigt sind, die sich vorher dazu angemeldet und Aufnahme in die Wählerliste gefunden haben. Die Anmeldung kann sowohl mündlich als schriftlich erfolgen und ist für die Stadt bei dem hiesigen Pfarramtc und Diaconat von Vormittags 9 Uhr bis Nach mittags 4 Uhr, sür die eingcpfarrten Gemeinden: in Wildenthal bei Herrn Gemeinde vorstand Ott, in Blauenthal bei Herrn Gemeindevorstand Kunz, in Wolfsgrün bei Herrn Schmiedemeister Hergert und in Muldenhammer bei Herrn Gemeindcoorstand Greifen hagen, — wo die Listen zur Anmeldung ausliegen, von Sonnabend, den 26. November bis zum 2. Dezember d. I. zu bewirken. Sammellisten, aus denen Mehrere zugleich sich zur Wahl anmelden, sind nur dann als giltig anzusehen, wenn die Einzelnen durch ihre eigenhändige Namensunterschrist die Absicht der Anmeldung bekundet haben. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr er füllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben, oder von der Stimmbercchtigung bei Wahlen der polit. Gemeinde ausgeschlossen sind. Es ergeht nun an alle christl. Hausväter unserer Kirchengemeinde hierdurch die herzliche Bitte zu der bevorstehenden Ergänzungs wahl des Kirchenvorstandes sich zahlreich anmelden zu wollen. Eibenstock, den 24. November 1898. Der Kirchenv orstand. In Vertretung: Rudolph, Diaconus. Tagesgefchichte. — Deutschland. Einer Meldung aus Berlin vom 24. November zufolge ist während der Anwesenheit de« Kaisers in München durch direkte Besprechung zwischen ihm und dem Prinz-Regenten über die Militärstrafprozeßordnung eine »olle Verständigung erzielt worden. Der Prinz-Regent willigte in die Errichtung einer bayerischen Senat» mit dem Sitz in Berlin beim obersten Militärgericht-Hof ein, dagegen räumte der Kaiser Bayern da« Recht der Ernennung de» Vor sitzenden in diesem bayerischen Senat und eine« Militäranwalt» an demselben ein. — Der Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger ist in seinen Grundzügen so weit fertiggestcllt, daß, sobald die kaiserliche Einwilligung eingeholt werden kann, seine Versendung an die Einzelregierungen erfolgen dürfte. Dem Vernehmen der „Allg. Ztg." nach ist die in der vielbesprochenen Ocynhausener Rede erwähnte Zuchthausstrafe nur für besonder» schwere Bedrohungen der Freiheit de» Einzelnen vorgesehen, für Fälle, die in WirÄichkeit so gut wie gar nicht oder höchst selten Vorkommen. — Mit dem ersten Januar 1900, dem Tage der Gesetze», kraft de» bürgerlichen Gesetzbuch«, tritt die dem bi«herigcn sächsischen Rechte unbekannte elterliche Gewalt der Mutter in Wirksamkeit (K 1684 ff. de« B. G.). Mit dem genannten Tage erreichen die zahlreichen Vormundschaften über vaterlose Minderjährige, deren Mütter noch leben, geschäft-fähig sind und nicht inzwischen eine Ehe eingegangen sind, ihr Ende. Die zur Zeit dem Vormunde zustehende Fürsorge für da« Vermögen de» Mündel« liegt vom 1. Januar 1!>00 ab dcr Mutter ob und endet regelmäßig, wenn sic eine Ehe eingeht (8 1696). Bei dem gro ßen Wandel, welcher ersichtlich in den Verhältnissen Antritt, na mentlich betreffend die Vermögensverwaltung der minderjährigen Kinder, hat der Justizminister in einer allgemeinen Verfügung angeorbnet, daß jetzt bereit- Fürsorge für die Umleitung in die neuen Verhältnisse getroffen werde. Mancher Vormund wird zu seiner Freude einer lästigen Vormundschaft ledig werden; je doch bleibt e« bei den Vormundschaften über außereheliche Kinder, weil nach 8 »107 de» Bürgerlichen Gesetzbuches dcr Mutter über ihr uneheliche« Kind elterliche Gewalt nicht zusteht. — lieber den Ausfall der Ernte im ganzen Deutschen Reiche schreibt da« Statistische Amt im „ReichSanz.": Der die», jährige Ertrag an Hafer übertrifft mit Uv är pro Hektar den de« Vorjahres um l8,» und den Mittelertrag der letzten 5 Jahre um 16,« Der Ertrag an Kartoffeln übertrifft mit 119,» <1/. pro Hektar den de« Vorjahre« um 8^ "/„, den Mittel ertrag der letzten fünf Jahre aber nur um 1^ "/,» Auch die Erträge der Kleefelder und Wiesen werden in diesem Jahre höher al» in jedem der fünf Vorjahre geschätzt. Dcr Hektar-Ertrag an Klee (auch Luzerne), in Heu angeschlagen, alle Schnitte zusammen, übertrifft mit 53,» äs den de« Vorjahre» um 4,i "/„ und den Mittelertrag der letzten fünf Jahre um 29,° "/„, und der Heu ertrag der Wiesen mit 43^ är pro Hektar den de« Vorjahre« um 2,- "/„ u. den Mittelcrtrag dcr letzten fünf Jahre um 22,» Bei allen Früchten, für welche an dieser Stelle im Septem ber, Oktober und November Ernteschätzungen mitgetheilt wurden. also auch Weizen und Roggen, sind in diesem Jahre die Erträge höher ausgefallen al» im Vorjahr und al« im Mittel der letzten fünf Vorjahre. Locale und sächsische Nachrichten. — Leipzig. Zn einem hicrselbst veröffentlichten Privat briefe au« Tsintau, 20. September, wird erzählt: „Der „Kor moran" ist jetzt al« Wachtschiff im Hafen. In Manila hatten die Matrosen nicht« zu lachen, aber jeder ächte Deutsche muß doch stolz sein, wenn er erfährt, wie unsere Schiffe vor Manila ausgetreten sind. Der Amerikaner wollte nach achter Aankee- manier den Kommandanten dcr deutschen Schiffe verschreiben, wa« sie zu thun und zu lassen hätten, — sie haben ihn aber eine« Besseren belehrt. Der Amerikaner wollte den „Kormoran" untersuchen, Admiral Diederich« gab aber nicht die Erlaubniß. Der Yankee sagte: ich Ihue e« doch, worauf ihm erwidert wurde: Gut, aber Gewalt gegen Gewalt. Der Hankce schickte dann 2 schöne Schiffe rau«, den „Kormoran" abzufanaen, aber Diederich« schickte die „Kaiserin Augusta" und „Prinzeß Wilhelm" auch rau«, und al« „Kormoran" in Sicht kam, wurde er gleich durch Sig nal verständigt. Alle drei machten „Klar Schiff zum Gefecht" — 4 Chargirungen an Deck, und dampften dann stolz am -)ankec vorbei. Dcr machte aber keine Miene zum Durchsuchen, sonst hätte e« auch Kleinholz gegeben. Er soll sich nachher geäußert haben, er würde e« doch gethan Haden, wenn nicht zwei seiner besten Schiffe fast ausschließlich mit Deutschen besetzt gewesen wären. Ohne Zweifel eine faule Ausrede! So geht e« hier!" — Plauen i. V., 23. November. Nur Wenigen dürfte c«, so schreibt dcr „Bogll. Anz.", bekannt sein, daß Jedermann, der