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Amts- WS Mmckatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung LAOS SS Lpm. Lpm. Lpm. Tagesgeschichte König Eduard von cincr tückischen Krankheit ergriffen wird, die ihn, trotz aller Vorbereitungen, die getroffen wurden, um den Festesrausch zu erhöhen, nun plötzlich hindert, den schäumenden Becher der stolzen Äenugthuung an seine Lippen zu setzen und sich von seinen 4(0 Millionen Untcrthaneu in einer nie ge kannten Weise huldigen zu lassen? Wer die Zusammenhänge der Dinge erforscht, der stößt allenthalben auf eine Grenze der menschlichen Macht und findet auf allen Wegen der menschlichen Geschichte das Gcheimnißvollc und Gewaltige, da« über den Menschen steht, obwohl der Mensch wähnt, daß er der einzige Herr sei auf dieser Erde. — Deutschland. Zum Untergang des Tor pedoboots „8 42" wird noch au» Wilhelmshaven, 25. Juni, geschrieben: „8 106" kam gestern Abend 7 Uhr von Cuxhaven hier an. Außer den Geretteten von ,8 42" befand sich der Kommandeur der II. Torpedo-Abtheilung, Korvctten-Kapi- tän Wilbrandt, an Bord. Der Werftdampfer „Kraft" und zwei Torpedoboote sind heute Nachmittag 2'2 Uhr nach Cuxhaven zu Tauchcrarbeiten nach der Unfallstelle in See gegangen. Der stell vertretende Ausrüstungs-Direktor der hiesigen Kaiserlichen Werst, Korvetten-Kapitän z. D. v. Briegleb und der Marinc-KricgS- gerichtsrath Zeitz sind ebenfalls nach Cuxhaven abgercist, Letzterer behufs Vornahme von Untersuchungen. Der Materialschaden bei dem Untergang von „8 42" beträgt etwa 150000 Mk. — Die Marine-Taucher haben, wie aus Cuxhaven gemeldet wird, am Mittwoch im Schiffsraum die bisher vermißten drei Leichen ge sunden. Der Dampfer „Firsbh" ist noch in Cuxhaven. Er wurde aus Anordnung de« Kaisers vom Reichs-Marineamt mit Arrest belegt und soll nur gegen Hinterlegung von 500 000 Mk. freigegcben werden, weil die Rhedcrci für den durch den Unter gang de« Torpedoboots entstandenen Schaden für ersatzpflichtig gehalten wird. — Mit den Torpedobooten von „8 40" bis „8 50" hat unsere Marine viel Unglück. Im August 1895 ging mit der Hälfte der Mannschaft „8 41" unter, im April 1896 .8 48", nun ist also .8 42" nachgefolgt. Al« später, anfangs September, ein schwerer Weststurm „8 8b" leck schlug, stand eS fest, daß mit dem Bau der kleinen Torpedoboote, welche die große See nur schwer halten können, gebrochen werden müsse, und von „8 90" ab hat man unsere Torpedoboote so groß bezw. noch größer wie die früheren DivisionSbootc konstruirt. — Frankreich. Frankreich plant anscheinend einen Vorstoß in Siam. Der halbamtliche „TempS" giebteine Mel dung wieder, worin behauptet wird, daß man in Kolonialkrcisen von der Organisirung einer Expedition nach Siam spricht, wo die Haltung Englands ein bewaffnetes Einschreiten unvermeidlich gemacht habe. Abonnement oiertelj. I M. 20 Pf. einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." a. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. — England. Die Erkrankung König Eduards, die zu einer schleunigen Operation führte und dadurch einen Aufschub der KrönungSfeicrlichkciten nöthig machte, bildet gegen wärtig den Mittelpunkt de« allgemeinen Interesse«. Man wußte zwar seit vierzehn Tagen, daß der König unpäßlich sei, am „Hexenschuß" leide, aber so ernst, wie es tyatsächlich war, hatte sich wohl außer der näheren Umgebung des Königs 'Niemand sein Leiden vorgestellt. Die Operation an sich ist gut verlaufen und die ärztlichen Berichte lauten nicht ungünstig, aber man er innert sich unwillkürlich an den Krankheilsverlauf bei Mac Kinley, bei dem die ärztlichen Berichte immer da« beste zu melden wußlcn, bis urplötzlich die Nachricht von der Katastrophe eintras. ES sind sehr empfindliche Theilc, an denen bei dem 60 jährigen Monarchen da« ärztliche Messer eingreisen mußte und die privaten Meldungen sind darin übereinstimmend, daß die vollzogene Operation nicht die letzte sein werde, vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach wiederholt werden müßte. ES kann auch kaum einem Zweifel unterliegen, daß die Acrzte de« Königs dessen Leiden nicht beizeiten erkannt haben. Wäre die Operation vor zwei Wochen erfolgt, dann hätte sie unter Umständen Erfolg versprechen können, während jetzt, nachdem durch den Durchbruch des Darmes der Eiter in die Bauchhöhle gedrungen ist, die Rettung des Monarchen nur einem Wunder zu verdanken wäre. Für die Annahme der irrigen Diagnose spricht vor allem der Umstand, daß die Leibärzte dem König bis zum letzten Moment gestattet baden, umher zu gehen und sich sogar beschwerlichen Wagenfahrten auszusetzen, während gerade im Gegcntheil die ab soluteste Ruhe am Platze gewesen wäre. Als der König infolge des durch den Absceß hcrvorgerufenen Darmbruchc« die wahn sinnigsten Schmerzen bekam, durch welche ihm da« Bewußtsein entschwand, da war e« freilich für die Operation zu spät. Die Verhütung dieser Phase der Krankheit wäre gerade die Pflicht seiner Aerzte gewesen, und die Operation in diesem kritischen Moment bedeutet nur den Versuch, das Leben de« Monarchen um Tage, vielleicht auch um Wochen zu verlängern, da die trau matische Bauchfell-Entzündung fast niemals heilbar ist. — Die offiziellen Berichte über die am König vollzogene Operation und sein Befinden lauten ja den Umständen nach befriedigend; private Meldungen dagegen drücken sich weniger zufrieden au«. — London, 26. Juni. Ein heute Vormittag 10'/, Uhr ausgegebene« Bulletin besagt: Der König hatte heute eine bessere Nacht und etwa» kräftigenden Schlaf; da« Befinden besserte sich in jeder Beziehung; der Zustand der Organe ist vollkommen günstig; der der Wunde ist ebenfall« besriedigend. — London, 26. Juni. Krankheitsbericht von 6H, Uhr Abend«: Der König verbrachte den Tag gut. Die Nahrung« aufnahmc war gut. Der Schwächczustand läßt nach. Die Temperatur ist jetzt normal. — Dänemark. Die dänische Kronprinzessin erhielt, wie in Kopenhagen verlautet, von ihrem in London weilenden Gemahl Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Die Erkrankung des Königs von England. Der Burenkrieg war glücklich beendet, die Krönung konnte vor sich gehen. Das kleine, schmählich zum Kriege getriebene Volk war tapfer kämpfend unterlegen, e« griff nach der von England sehnsüchtig ausgestreckten Hand und nahm den Frieden an unter Bedingungen, ehrenvoll und dehnbar zugleich. So war im ganzen Reiche Frieden, und Eduard VII. wollte sich die Krone England« und Indiens aufs Haupt setzen. Seit Monaten herrschte angestrengte Thätigkcit, die Krönung mit einem Pomp auszugestalten, der die ganze Würde und Größe Les britischen Reiches versinnbildlichen sollte. Au« allen Gegenden der Welt kamen die Unterthancn des Handclsvolkcs nach London; auch der wildeste Negcrstamm wurde hergeholi und mußte seinen „König" hergeben, um der Schaulust der großen Menge zu dienen. Vom Schicksal aber war cS ander« beschlossen. Seit Langem wurde gemunkelt, daß der sechzigjärige König leidend sei, bald war er halskrank, bald sollte ihn ein rheumatische« Leiden be fallen haben, schlimme Gerüchte sprachen gar von Krebs, dem in den letzten Jahren ja mehrere Angehörige de« Hause« England- Hannover zum Opfer gefallen waren. Da hat, mitten unter den letzten Vorbereitungen zur Krönung, just zu der Zeit, wo in der Westminstcrabtei die feierliche Ceremonie probirt wurde, da« Leiden de« König« so große Fortschritte gemacht, daß die Krönung auf unbestimmte Zeit verschoben werden mußte. Köniz Eduard ist an einer Blinddarmentzündung erkrankt und am Mittwoch Mittag operirt worden. Der ärztliche Eingriff ist bis jetzt glücklich ver laufen und wir wollen mit dem englischen Volke hoffen, daß der Herrscher wieder gesunden möge. 'Nicht Wenige werden in diesem Walten de« Schicksals einen Eingriff der ewigen Vorsehung erblicken. Wohl giebt es Viele, die sich zu den Ansichten eine« bedenklichen JndifferentismuS in Bezug auf historische Vergeltung bekennen. Und doch sind in der Geschichte die Momente nicht selten, in denen mau deutlich wahrnehmen kann, daß sich in ihnen da« Walten einer göttlichen Hand bemerkbar macht, daß das Hinwcgsetzen über die Grenzen, die der menschlichen Gewalt gezogen sind, nicht ganz ohne Zu sammenhang ist mit cincr plötzlichen Katastrophe Dessen, der sich soeben noch so fest und sicher wähnte. Immer wieder klingt durch die menschliche Geschichte die Mahnung, — und Religion und Kunst heben sic in ihren Lehren und Werken für Alle, die hören und lernen wollen, deutlich an da« Licht de« Tages, — daß e« unantastbare Gebote der Menschlichkeit giebt, die Niemand verletzen darf. Die englische Geschichte der letzten Jahre war voll von .-solchen Verletzungen. Ist e« nicht der Umstand, der zu tiesernsterfi Nachdenken Veranlassung giebt, wenn man bedenkt, daß Königin Viktoria, die Mutter de« jetzigen Königs, da« Ende jenes unheilvollen, unter ihrer Regierung begonnenen Krieges nicht erleben konnte, und ist es nicht ebenso seltsam, daß nun, einen Tag vor dem Beginne seine« Sieges- und Krönungsfeste«, Wegen Reinigung dir Geschäftsräume bleiben diese am 27. und 28. d. M für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Eibenstock, am 25. Juni 1902. Königliches Amtsgericht. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 49. Jahrgang. Sonnabend, den 28. Juni Bekanntmachung, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betr. Nächsten Sonntag, als am Tage vor dem Jahrmärkte, ist der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen, sowie die Beschäftigung von Gehülsen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe während 9 Stunden und zwar in der Zeit von 1l Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdienstes gestattet. Außerdem bleibt der bereits vor dem Vormittagsgottesdicnste gestattete Verkauf von Maaren zulässig. Stadtrath Eibenstock, am 25. Juni 1902. Hefie Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Buchbinders ^Ikreck in Schönheide wird heute am 25. Juni 1902, Vormittags 11 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Meichsner in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderungen sind bis zum 20. August 1802 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus dm 17. Juli 1902, Vormittags 11 Wr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 4. September 1902, Vormittags 11 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegcben, nichts an den Gemeinschuldncr zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2V. August 1802 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Polizeistunde. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nach 8 25 der gestern in Wirksamkeit getretenen Bestimmungen über die Concessionirung und den Betrieb der Gasthöfe und Restaurationen alle Gast- und Schanklokale an jedem Sonntag (Nacht vom Sonnabend zum Sonntag) und Montag (Nacht vom Sonntag zum Montag) spätestens zwei Uhr Morgens zu schließen find. Diese Lokale dürfen an den betr. Tagen im Sommer nicht vor sechs Uhr und im Winter nicht vor fieben Uhr Morgens wieder geöffnet werden. Wer in einer Schankstube oder an einem öffentlichen Vergnügungsorte über die ge botene Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirth, sein Vertreter oder ein Polizei beamter ihn zum Fortgehen kkufaefordert har, ivird mit Geldstrafe bis zu fünfzehn Mark bestraft. — Der Wirth, welcher das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizei stunde hinaus duldet, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. (8 365 des Reichs-Straf-Gesetzbuches.) Stadtrath Eibenstock, am 26. Juni 1902. Hefie. Den Jahrmarkt betreffend. Anläßlich des am 30. Juni und 1. Juli dieses Jahres hiersclbst stattfindenden -som- merjahrmarktes werden hiermit folgende Anordnungen in Erinnerung gebracht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag Abend 9 Uhr. 2) An den, vorhergehenden Sonntage kann bereits Nachmittag von V-3 Uhr ab mit Eßwaarcn fcilgehalten und können Schaubuden geöffnet werden. Das Spielen von Musik und die Veranstaltung sonstiger öffentlicher Lustbarkeiten ist dagegen an diesem Tage untersagt. 3) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden zu schließen und die Maaren von den offenen Ständen zu entfernen. Tas Einpacken der Maaren in die Kisten re. muß spätestens um 11 Uhr Abends beendet sein. Das Absahren ge packter Waaren hingegen ist noch an dem darauffolgendem Tage gestattet. 4) Das Feilhalten mit Bier, Branntwein und anderen geistigen Getränken außer halb der concessionirten Schankstätten ist verboten. 5) Buden, in denen Eßwaarcn fcilgehalten werden, sowie Earroussels, Schaukeln, Schieß- und Schaubuden sind Abend spätesten» um 10 Uhr zu schließen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht bereits in den bestehenden Gesetzen Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Dtadtrath Eibenstock, am 26. Juni 1902. Hesse.