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-Piche, igreste schenkt IM tzegen- neunte . Nm - In erteilt, da der ind in higung ir. ode hen nk. ibahn. «bd. 9,00 9,4!; 10.25 10,35 10,50 10,59 11,14 11,22 11,25 11,33 11,18 11,31 11,38 11,51 11,35 11,43 11,53 11,59 12,04 «bd. «,47 5,58 7,28 7,50 8,03 8,18 8,24 8,33 8,45 8,50 8,33 8,46 8,56 9,09 8,54 9,03 908 9,16 9,29 9,52 10,14 10,29 10,59 11,38 9,18 9,24 Aue 9,25 9,8» 9,45 9,28 9,37 9,4» 9,52 0,06 Amts- M mzeUblatt Abonnement viertel,. I M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanftalten. für den flchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal 'und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnscrtionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lctrgr.-Adrestk. Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Fernsprechrr Ul. 2Il». - 53. Jahrgang. Donnerstag, den 11. Januar Die im Jahre 1886 geborenen männlichen Personen, ingleichen diejenigen älteren Jahr gängen angehörenden Mannschaften hiesigen Orts, über deren Militärverhältnis noch nicht endgiltig entschieden worden ist, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis 1. Ievruar 1906 im hiesigen Gemeindeamte — Zimmer Nr. 1 l — behufs Aufnahme in die Rekrutierungs- Dtammroüc anzumelden. Die Militärpflichtigen aus früheren Jahrgängen haben ihren Losungsschein, die im Jahre l 886. auswärts geborenen den Geburtsschein mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Schönheide. Oeffentliche Zustellung. Der Privatmann Ernst Mückenberger in Eibenstock klagt gegen den Kaufmann AttlrvÄ vtt, früher in Eibenstock, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Zahlung von 84 Mark vierteljährlich im Voraus zu entrichtenden Mietzinses auf die Zeit vom l. Oktober 1905 bis mit 31. März 1906 für mietweise innegehabte Geschäftsräume mit dem Anträge auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 84 Mark an den Kläger in vorläufig vollstreckbarer Form und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eibenstock, auf den 20. Kevruar 1906, vormittags 9 Mhr. an stark,, ,0-25 m Klötzer. s lang. 156 . 11701 33 l 3 9M 23—50 weiche Arennlcheile, „ Ärennknüppel, „ Aelle, HolMstrigermg auf Allersberger Staatssorstrevicr Im Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock Dienstag, Ven 18. Januar 1908, von mittags '1 Uhr 788 weiche Stämme, 10—15 em stark,, ... ... Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Eibenstock, den 8. Januar 1906. Der Gcrichtsschreiberdes Königlichen Amtsgerichts. , s in Abt. 42, 53 ->4^60 und 61. ' i (schneebruche) weiche Stämme, io—15 „ " „ 16-22 23-36 15 76 rm o,5 rin harte, 282,5 „ 121,5 „ „ . , . Spezielle Verzeichnisse der zu versteigernden Hölzer werden, soweit der Vorrat reicht, auf Verlangen von dem unterzeichneten Forstrentamte abgegeben. Eibenstock, am 9. Januar 1906. Kgl. J-orstreviervcrwaltung Auersbcrg. Kgl. Jorstrentamt. Tagesgeschichte. — Deutschland. Das deutsche Weißbuch über Marokko ist veröffentlicht worden. Es gibt zahlreiche Dokumente über das angebliche internationale Mandat des französischen Gesandten Saint Renö, bespricht die Unannehm barkeit des französischen Reformprogramms für Deutschland und legt schließlich die Grundzüge der deutschen Marokko politik dar. Das Weißbuch stellt sich als eine Defensiv-Publi- kation dar. Es soll nicht verletzen, sondern Anschuldigungen zurückweisen, falsche Darstellungen entkräften, die deutschen Anschauungen begründen. Wir freuen uns festzustellen, daß es die drei Haupt - Thesen des Kanzlers schlagend beweist. Nämlich: Frankreich ist in Marokko als Mandatar Europas aufgetreten, ohne ein solches Mandat erhalten zu haben. Zweitens hat Delcassö der deutschen Diplomatie keine dem internationalen Brauche genügende offizielle Mitteilung über das englisch-französische Abkommen gemacht, obgleich es eine Modifizierung des Madrider Marokko-Abkommens in sich schloß. Drittens hat Frankreich versucht, Marokko seinem politischen, militärischen und finanziellen Einfluß ebenso zu unterwerfen, wie das seinerzeit mit Tunis geschehen ist. — In Berliner diplomatischen Kreisen wird die Stimm ung in Italien, welche sich anläßlich der bevorstehenden Konferenz in Algeciras kundgibt, mit großem Inter esse verfolgt: man verhehlt sich nicht, daß die Haltung der italienischen Presse im allgemeinen Deutschland wenig günstig ist. Diese Erscheinung darf aber nicht allzu trübe stimmen; die Tatsache, daß von der deutschen Diplomatie nicht mit geheimen Fonds gearbeitet wird, erklärt manches. In Ber lin vertraut man auf das Gewicht der guten Gründe, die Deutschland ins Feld führen kann, vertraut man darauf, daß auch das nichtamtliche Italien sich schließlich dessen bewußt werden wird, daß die Augen ganz Deutschlands die Haltung des italienischen Vertreters in Algeciras verfolgen werden. Die Konferenz wird ein Prüfstein der italienischen Bündnis treue sein. — Am Dienstag hat der Reichstag seine parlamen tarische Tätigkeit wieder begonnen. Demselben liegen nicht weniger als 34 Vorlagen vor. Vor Weihnachten sind nur drei Vorlagen, das englische Handelsprovisorium, der Han delsvertrag mit Bulgarien und die Eisenbahnvorlage Lüde- ritzbucht-Kubub endgültig erledigt worden. — In Tokio wird jetzt amtlich bekanntgegeben, daß die japanische Gesandtschaft in Berlin zum Range einer Botschaft erhoben und daß der bisherige Gesandte Inoupe zum Botschafter ernannt worden ist. — In Lübeck hat, wie bereits berichtet, am Sonnabend ein Rekrut ein schweres Verbrechen gegen seinen Offizier begangen. Auf dem Hofe der neuen Kaserne übten Mannschaften der 2. Kompanie unter dem Kommando des Leutnants Heerlein Paradeschritt. Ein Rekrut namens Gloy aus Kellinghusen drückte dabei die Knie nicht genügend durch, so daß ihn der Leutnant zurückschickte, damit er noch einmal anmarschiere. Der Rekrut sprang jedoch auf den Leutnant zu und schlug mit dem Kolben seines Gewehres auf den voll ständig Ueberraschten ein. Der erste Hieb traf die linke Ge sichtsseite. Der Leutnant brach blutüberströmt zusammen. Der Soldat schlug trotzdem noch mehrmals zu und verletzte hierbei auch des Leutnants Arm. Soldaten entwaffneten hierauf den Rasenden und nahmen ihn fest. Der verletzte Offizier ist erst im letzten Frühjahr zum Leutnant befördert worden. Er ist sowohl bei seinen Vorgesetzten als auch bei seinen Untergebenen sehr beliebt. Es ist deshalb auch von vornherein die Annahme von der Hand zu weisen, daß es sich hier um einen Racheakt eines durch ungerechte Behand lung gereizten Menschen handelt. Auch dem Kompanieführer wird das Zeugnis eines ungemein humanen Vorgesetzten ausgestellt. Beim Verhör wurde bekannt, daß der Täter am Morgen in der Jnstruktionsstunde sich bereits an seinem Unteroffizier vergriffen hatte. Er hatte diesem einige Ohr feigen gegeben. Der Unteroffizier hatte aber hiervon keine Meldung gemacht. Eine Lebensgefahr soll glücklicherweise bei dem verletzten Offizier nicht bestehen. Der Kolben hat ihm die ganze linke Gesichtshälfte aufgerissen. — Der Kaiser hat einen ausführlichen telegraphischen Bericht über den Ueberfall eingefordert. — Rußland. Der „Times" wird aus Petersburg ge meldet: Die Behörden haben die Nachricht erhalten, daß, sobald der Zar seinen Palast in Zarskoje Selo verlasse, ein Attentat auf sein Leben verübt werden würde. In folgedessen sind außerordentliche Vorkehrungen getroffen wor den, um den Palast zu überwachen. — Die Petersburger Telegraphen-Agen- t u r meldet: Um die öffentliche Meinung zu erregen, berichten gewisse linksstehende Zeitungen über Verhaftungen großer Mengen von Revolutionären und über die Grausamkeit derTruppen bei Zusammenstößen mit den Aufständischen. Wir können versichern, daß die Verhaftungen nur den Zweck hatten, Attentate auf die friedliche Bevölkerung zu verhüten, welche die Revolutionäre planten. Bei den Verhaftungen sind Waffen und Sprengstoffe in solchen Mengen gefunden worden, daß sie hingereicht hätten, Tausende von Personen zu töten und ganze Städte zu zerstören. Was die sogenannte Grausamkeit der Truppen betrifft, so mußten in folge des unmenschlichen Vorgehens der Revolutionäre gegen die treuen Diener der Monarchie strenge Maßregeln ergristen werden. Die Regierung ist überzeugt, daß die Bevölkerung die Haltung der Truppen gutheißt. — Türkei. Dem Bureau Reuter liegt ein Bericht vor, den die türkischen Behörden über das Resultat der Kämpfe zwischen türkischen Truppen und revolutionären Banden in Makedonien während der ersten elf Monate des Jahres 1905 aufgestellt haben. Die bulgarischen Banden haben in gleicher Weise die Wilajets Saloniki, Monastir und Uesküb heimgesucht. Es kam zu 75 Gefechten, bei denen sie 335 Tote, 8 Verwundete und 58 Gefangene einbüßten, während der türkische Verlust auf 70 Tote und 99 Verwundete angegeben wird. Die griechischen Bauden beschränken ihre Tätigkeit auf die Wilajets Saloniki und Monastir. Sie hatten mit den türkischen Truppen 30 Zusammenstöße, bei denen sie 88 Tote, 11 Verwundete und 154 Gefangene verloren, während die Truppen 16 Tote und 19 Verwundete zu verzeichne»« hatten. Mit serbischen Banden hatte»» die türkischen Truppen vier zehnmal zu tun. 12 Gefechte fanden im Wilajet Uesküb und 2 im Wilajet Monastir statt. Die Serben verloren 97 Tote, 1 Verwundeten und 13 Gefangene, während die Truppen 36 Tote und 27 Verwundete zu verzeichnen hatten. Es fanden demnach im ganzen 119 Gefechte statt, in denen die Revolu tionären 520 Tote, 20 Verwundete und 225 Gefangene ein büßten, während die Truppen 122 Tote und 145 Verwundete aufzuweisen hatten. Die türkische»» Behörde»» behaupten, daß diese Statistik eine»» deutliche»» Beweis für die Unparteilichkeit den verschiedenen Bande»» gegenüber ergibt. Lokale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Der von Herrn Mückenberger in Plauen gedichtete und auch von ihm in Musik gesetzte „Eim- stöcker Marsch" erfreute sich so großer Beliebtheit, daß er in mehreren Tausend Exemplaren weiteste Verbreitung fand. Da die letzte Auflage vollständig vergriffen war, schritt man zu einer neuen, die jetzt überall vorliegt und den Marsch in einem ganz anderen, reizenden Gewände zeigt. Er ist mit zahlreichen Bildern unseres Ortes und aus der Uingebung geschmückt, die in Birkenrahmen gefaßt sind. Die Titelschrift »st in knorrigem Holze ausgeführt. Die Note»» sind gestochen. Jeder hat seine Helle Freude an der neuen Veröffentlichung des Erzgebirgsvereins. Der billige Preis (5o Pfg.) wird hoffentlich recht vielen Veranlassung geben, dei» Marsch Ver wandten und Bekannten im Lande draußen zuzusenden. In folge reicher Geldmittel, die dem Vereine von Gönner»» des E.-G.-V. und von den beteiligten Kreise»» zufloffen, konnte das schöne Werkchen ins Lebe»» gerufen werden. Auch der Tert wurde vermehrt, die neu beigefügte dritte Strophe lautet: Lustig, fidel, bei meiner Seel! Un hammre Sau geschlacht, wur richtig Wursckt gemacht. Zum Krummbaa käme fei' de Nach barn alle rei. Frieh Schwartle gob's un Schnaps, daß mancher kriegt en Klaps. Da wur oft Spaß gemacht! Ei, wur do gelacht! — Wie oft schu dacht ich dra, wenn bracht mei Mutter a de grüße Raucbmadpfann, ich ßo gestellt menn Mann. — „Gung", söget se oft, „he, zun Leitnamfritz'n geh, 'n Sechserhärig breng un a Log eweng!" In Winter, wenn de Schliet'n dort gieh, oo wur ge kuschelt — ach, dös war schie — uff'n Pummeranzenbarg. Ost warsch schlimm, kam gescheest eich d'r alle Ungetümm! Dos war schlimm! Un Vug'l stell'n, dös knnnt m'r fei a: sugar d'r Böraer- maastcr, ja, ja, d'r Funk, dar trieb's eich ganz fürchterlich, dar hott eich's größte Stellberig! Stellberig! Ja, un wär ich reich, zög ich hie geleich. Macht e Haus am Biihl, rächt schie in Schweizerstil! Frieh im nahe Wald Vug'ls Lied erschallt. Do is wunnerschie! Do macht ich hie, ja hie! Eine große Anzahl von Märschen wird an Hotels usw. in alle»» Gegendei» Sachsens verschickt und dort als dauernde, interessante Reklame in aller Stille für unsere»» schmucke»» Ge birgsort und seine prächtige Umgebung wirken. Sicher wer den die 1500 St. noch in diesem Jahre zum Vertrieb ge langen. Bei einem Neudrucke können andere Bilder Auf nahme finden. — Dresden, 8. Januar. Das „Dresdner Journal" schreibt: Nachdem Se. Majestät der König wiederholt ehe maligen sächsischen Offizieren der s ü d w e st a fr i ko nischen SchutztruppeOrdensauszeichn ungen verliehen, hat Allerhöchst-derselbe in bereitwilliger Ueberein- stimmung mit Sr. Majestät dein Kaiser dei» Zeitpunkt der Rückkehr des Generals von Trotha als Anlaß benutzt, auch mehreren Offizieren, die aus andere»» Bundeskontingenten in die Schutztruppe übergetreten sind, zu dekorieren. Genannt feie»» hier nur die Generäle v. Trotha, Leutwein, die Obersten v. Deimling, Ohnesorg und Eben, die Oberstleutnants Ehales de Beaulieu und v. Mühlenfcls, die Majore v. Reden» und Quadl sowie Hauptmann Franke, alles Namen, an die sich Lorbeer harter Kämpfe und Entbehrungei» oder Verdienste um die Organisation der Schugtruppe knüpfen. — Dresden, 8. Januar. Von der Zweite»» Straf kammer wurde heute einer der Wahlrechts-Demon stranten, der Kaufmann Bomsdorf aus Chemnitz, wegen Aufruhrs zu fünfzehn Monaten Gefängnis verurteilt. Ferner wurde der Kohlenlader Herinann Ernst Böhmer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. — Dresden. Der große Lotterieprozeß, der vor der 6. Zivilkammer des Dresdner Landgerichts seit einigen Wochen spielte, ist nunmehr entschieden, und zwar zu Gunsten der Geflügelhändlerin Müller in Dresden, die be kanntlich die drei anderen Personen, die mit ihr zusammen das Zehntel-Los spielten, mit ihren Ansprüchen abwies, indem sie sich darauf berief, daß der mit ihr geschlossene Gemein- schaftsoertrag null und nichtig sei, weil sie bereits vor zwei Jahren wegen Geisteskrankheit entmündigt worden und des halb geschäftsunfähig lei. Das Gericht ging davon aus, daß es rechtlich unerheblich sei, ob die Gewinnerin, die Beklagte, in der Tat geisteskrank ist oder nicht. Auf Grund der her angezogenen Akten des Rates zu Dresden war die Entmündi gung wegeii Geisteskrankheit erfolgt, und diese Entmündigung bestand trotz der Reklamation der „Geisteskranken" noch zur Zeit des Abschlusses des Spielvenrages, und nach 8 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist derjenige schon geschäftsunfähig, der wegen Geisteskrankheit entmündigt ist, einerlei ob die Entmündigung zu Recht oder rechtsirrtümlich erfolgt ist. Der Vertrag zwischen der Entmündigtei» und den Klägern sei daher nichtig, und deshalb wurde die Klage der von der