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Amts- VS AiUUbllitt Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Trlegr.-Adreffe: Amtsblatt. für den Äyirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal- und zwar: Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsplrchrr Nr. 211). .H? L» 53. Jahrgang. — Donnerstag, den 1. Februar Bekanntmachung für die Unteroffiziere und MannschaAn des Beurlaubtenstandes. Jeder Unteroffizier und Mann der Reserve, Lmtdwehr I und II, sowie die Dispositions urlauber und einige Mannschaften der Ersatzreserve erhalten eine neue Mitteilung Kriegsveorderung oder Waßnottz über ihre Verwendung im Falle einer Mobilmachung, gültig für das Mobilmachungsjahr (vom 1. April bis 31. März nächsten Jahres) ausgehändigt. Hierzu wird befohlen: l. Die Uebersendung der Kriegsbeorderungen (auf rotem Papier) und der Paßnotizen (auf weißem Papier) findet in der Zeit vom 1. vis 15. Mär; statt und erfolgt die Aushändigung derselben durch den Stadtrat bezw. Gemeindevorstand. 2. Jeder noch nicht zur Meldung gebrachte Wohnungswechsel ist sofort dem Kauptmeldeamt Schneeberg zu melden. 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes, ausgenommen Ersatzreserve, haben, falls sie in der Zeit vom 1. bis 15. März nicht selbst zu Hause sein können, einen erwachsenen Anverwandten, Mitbewohner oder Quartierwirt mit der Empfangnahme des Befehls zu .be auftragen. 4. Jeder Unteroffizier und Mann der Reserve, Landwehr I und II und jeder Dispo sitionsurlauber, der bis zum 15. März noch nicht im Besitze einer Kriegs-Beorderung oder Paßnotiz ist, hat dies umgehend dem Kauptmeldeamt Schneeberg schriftlich oder mündlich zu melden. Die Ersatzreseroe hat diese Meldung nicht zu erstatten. 5. Die bisherigen Kriegsbeorderungen und Paßnotizen, die bis zum 31. März UM, gültig, sind am 1. April 1906 von den Mannschaften selbst zir vernichten. Schneeberg, am 1. Februar 1906. König!. Bezirks-Kommando Schneeberg. Nachstehender Erlaß wird hiermit in Erinnerung gebracht. Stadtrat Eibenstock, den 26. Januar 1906. Hesse. L. Die Grundstücksbesitzer oder deren Stellvertreter sind verpflichtet: den Fußweg entlang ihres Grundstückes vom Schnee so zu reinigen, daß eine gleich mäßige feste, von Unebenheiten befreite und gegen Glätte gesicherte Bahn in voller Fußwegbreite geschaffen wird, die dem Fußverkehre weder Hindernisse noch Gefahren bietet. In gleicher Weise ist auch der aufgeweichte Schnee zu beseitigen. Der zur Fahrbahn abgeschobene Schnee darf den Fährverkehr nur mäßig beengen. Berechtigte Beschwerden über starke Behinderung des Fährverkehrs würden zur Forderung der Schneeabfuhr aus der Stadt führen. In den Höfen und Gärten liegende Schnee- und Eismassen sind jedenfalls nicht auf die Straße, sondern außer halb der Stadt abzulagern. Insbesondere sind nicht auf den an der Straße zusammengeschobenen Schnee und erst recht nicht auf die Fahrbahn Eisstücke zu werfen, da die Pferde hierdurch zum Stürzen kommen können. Zuwiderhandlungen werden nach 366 in des Reichsstrafgesetzbuches mit Geld strafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, am 2. März 1905. Der Stadtrat. Hrllr. Die Ratsexpedilionen bleiben Wonlaq, den 5. und Dienstag, den 6. Ievruar 190V vorzunehmender Reinigung halber geschlossen. Im Standcsamte werden Anmeldungen von Gcburts- und Sterbefällen vormittags von S bis 10 Uhr entgegen genommen. Das Schauamt ist von sz5 bis ',.6 Uhr nachmittags geöffnet. Stadtrat Eibenstock, den 25. Januar >906. Hesse. Müller. Nr. 1l des I. Nachtrages zum Schankstättenverbotsverzeichnisse ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, am 29. Januar 1906 Hesse. - — M. Der Gefreite d. R. Kerr Lrust ^uxuist Liokter, bisher Schutzmann in Neustädte!, ist heute als Schutzmann, sowie als Kranken- und Armenhansaufscher der Stadt Eibenstock, und dessen Ehefrau Emma Marie geb. Georgi ist als Stellvertreterin ihres Ehemannes in den Kranken- und Armenhans- aufsehergcschäften eidlich verpflichtet worden. Stadtrat Eibenstock, den 30. Januar 1906. Hesse. Müller. Grundsteuer und Huudesteucr betreffend. Am heutigen Tage ist der 1. Grnndstcuertermin aus das Jahr 1806 fällig. Derselbe ist bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens zum 15. d. M. in hiesiger Stadtsteuer-Einnahme zu entrichten. Gleichzeitig wird nochmals an die umgehende Bezahlung der Hundesteuer auf das Jahr 1906 erinnert. Stadtrat Eibenstock, den I. Februar 1906. Hesse. Bg. Die Hundebesitzer hiesigen Ortes werden hiermit veranlaßt, die Hundesteuer — 5 M. für jeden Hund — auf das Jahr 1906 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis 15. Februar ds. Js. gegen Entnahme der Hundesteuermarke an die hiesige Steuerein nahme abzuführen. Der Gemeinderat zu Schönheide. Am 1. Februar 1066 wird der 1. Termin der diesjährigen Staatsgrundsteuer fällig. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen vicrzehntägigcn Frist gegen etwaige Restanten im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen ist. Die Ortssteuercinnahme Schönheide. König Gyristian IX. von Dänemark Ganz unerwartet und überraschend traf noch Montag nachmittag die telegraphische Nachricht ein, daß der Nestor unter den Fürsten Europas, König Christian IX. von Däne mark, gestern, Montag, nachmittag 3 Uhr 40 Minuten in dem hohen Alter von beinahe 88 Jahren nach einer 42jährigen Regierung gestorben sei. Der Kronprinz Friedrich hat unter dem Namen Friedrich VIII. den dänischen Thron bestiegen. Er ist mit der Prinzessin Louise von Schweden vermählt und steht im Alter von 62 Jahren. * Ueber die letzten Stunden des verstorbenen Königs wird aus Kopenhagen gemeldet: Nachdem der König am Vormittag die gewöhnliche große Montagsaudienz erteilt hatte, fühlte er sich müde. Die Audienz hatte sich lange Zeit aus gedehnt; es wurden zahlreiche Personen vorgestellt. Nach der Audienz nahm der König das Frühstück ein und während der Fruhstückstafel, an welcher die Kaiserin-Witwe von Ruß land und Prinz Hans von Schleswig-Holstein teilnahmen, fühlte sich der König unwohl. Er legte sich darauf zu Bett. Als sich sein Befinden verschlimmerte, wurden die beiden Leibärzte herbeigerufen, deren Bemühungen jedoch vergeblich waren. Die Kafferin-Witwe hatte sich um 3 Uhr zum König begeben. Die Kaiserin rief die Mitglieder der Königsfamilie herbei, von denen sich auch mehrere einfanden. Um 3 Uhr 40 Minuten starb der König still und ruhig. * Berlin, 30. Jan. Wie der „Berliner Lokal-Anzeiger" an maßgebender Stelle erfährt, hat Kaiser Wilhelm dem dänischen Hofe mitteilen lassen, daß er persönlich der Beerdigung des Königs beiwohnen werde. TagesAeschichte. — Deutschland. In Reichstagskreisen verlautet, daß die Diäten für die Mitglieder des Reichs tages in der Form einer Pauschale an jeden Abgeordneten in Höhe von 3000 Mark für die Session gewährt werden sollen, von dem für jeden Tag der Abwesenheit ein entsprechen der Abzug gemacht werden soll. Die Vorlage soll für die laufende Session noch rückwirkend in Kraft treten; die Mit glieder des Reichstages, die gleichzeitig anderen politischen Körperschaften angehören und als solche zum Diätenbezug berechtigt sind, erhalten für die Zeit der Reichstagstagung nur Reichstagsdiäten. Außerdem ist in Erwägung gezogen worden und wird vielleicht in dem Regierungsentwurf vor geschlagen werden, die Anwesenheitsgelder nur für eine be grenzte Dauer, etwa für acht Monate in einem Kalenderjahre, zu bewilligen. Man will damit nach Möglichkeit eine zu lange Ausdehnung der Tagungen verhindern. Ferner soll Artikel 28 der Reichsverfassung dahin abgeändcrt werden, daß die darin für die Beschlußfähigkeit des Reichstages vorge schriebene Zahl (Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mit glieder, also 199) bezüglich der Abstimmungen über Vorlagen und Anträge in zweiter, also nicht entscheidender Lesung und namentlich über Anträge aus Schluß der Debatte, wesentlich herabgesetzt wird; doch steht Endgültiges hierüber noch nicht fest. — Im Verlaufe einer Versammlung der Syndikate (Ge werkschaften) des Seine-Departements, deren Zweck war, Einspruch zu erheben gegen die Verhaftung mehrerer einem Syndikate angehöriger Personen, schlug der Präsident der Versammlung vor, daß die Anwesenden einen antimili taristischen Anschlagzettel unterzeichnen sollten. Jaurös, der in der Versammlung anwesend war, wurde aufgefordert, mit zu unterzeichnen, lehnte es jedoch unter lautem Tumult ab und erklärte, die Armee sei unumgänglich notwendig, um die von außen kommenden Angriffe zurückzuweisen. Hierzu bemerkt die „Nordd. Allgem. Ztg." an leitender Stelle: „Da mit ist abermals der Beweis für die Richtigkeit der Auf fassung erbracht, daß die französische Sozialdemokratie patriotisch gesinnt und weit davon entfernt ist, den Verrat am eigenen Vaterlande zu verfechten. Es bleibt dabei, daß der Volks und Landesverrat eine spezifische Eigentüm lichkeit der deutschen Sozialdemokratie ist, deren Diktator Bebel sich bekanntlich nicht gescheut hat, im Reichstage selbst die Fahnenflucht vor dem Feinde als unter Umständen zulässig zu erklären, unter Umständen, deren Fest stellung nach den Zwecken der sozialdemokratischen Partei dieser selbst vorbehalten wird. Es lebe die Partei — mag darüber das Vaterland zugrunde gehen! — dies ist die politische Moral, die bei Bebel und Genossen den Ausschlag gibt. Der oben erwähnte Vorgang in Paris zeigt aufs neue, daß die Entäußerung von jedem nationalen Empfinden ganz allein bei der sich deutsch nennenden Sozialdemokratie zu finden ist, und daß die Sozialisten anderer Länder die Jnternationa- lität ihrer Bestrebungen nur so weit betonen, als notwendig ist, den Geist des Vaterlandsverrates in der deutschen Sozial demokratie zu nähren, damit sie sich jederzeit bereit halte, als Bundesgenossin jedes Feindes den Verteidigern Deutschlands in den Rücken zu fallen. Richt darauf koinmt es an, daß ein solcher Versuch nicht die geringste Aussicht auf Erfolg hätte, da er mit rücksichtsloser Gewalt niedergeschlagen würde, vielmehr kommt cs darauf an, vor dem deutschen Volke mit aller Bestimmtheit festzustellen, daß es in seinem Schoße eine Partei birgt, die den Vaterlandsverrat und damit die Preisgabe des eigenen Landes und Volkes gegenüber jedem Gegner, der sich zu einem Angriff auf Deutschland stark ge nug fühlt, zum leitenden Prinzip erhoben hat." -- Deutsch-Ostafrika. Ueber die Tatsache, daß die Häuptlinge der rebellischen Neger besonders im Rufidji- und Kitschi-Gcbiet, des Aufstandes müde sind und sich unter warfen haben, sowie über den günstigen Fortgang der mili tärischen Operationen erhält der „Lokal-Anzeiger" folgenden Bericht aus Dar-es-Salaam, 29. Januar: Bezirksamtmann Graß meldet aus Mohoro, daß der Jumbe Ketscheketsche, der Hauptanführer der aufständischen Kitschi-Leute, sich dem Be zirksamt gestellt hat. Oberleutnant Paaschc meldet vom oberen Rusidji, daß die Leute von Nord-Kitschi sich unter werfen. Oberleutnant Albinus Hal die Rebellen, welche die Mission Kidugala bedrohen und wahrscheinlich auch die Pa trouille des Stabsarztes Wiehe überfielen, zurückgeworsen. In Jringa sind Verstärkungen unter Hauptmann v. Hirsch und Oberleutnant v. Nordcck eingetroffen. — Frankreich. Der französische Marineininister Ga-