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Amts- M AizeiMstt Abonnement viertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. de» „Jllustr. UnterhaltungSbl.' a. der Humor. Beilage .Seifen« blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bet allen Reichspostanstalten. Trlrgr.-Adreffe. Amtsblatt. für den tSchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen .Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. ^rrnsprechrr Ur. List. -- ----- 55. Jahrgang. — Donnerstag, de» 23. Janaar LS«8 Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit dem Bezirksausschuss« als Sachverständige z« de« Bezirksschätzungsausschüssen bei der staatlichen Tchlachtvtehverstcherung und zugleich als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der «ach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 188« bei austretenden Seuche» für getötete Tiere zu gewährende« Entschädigungen für den amtshauptmannsch östlichen Bezirk auf das Jahr 1908 die in nachstehendem Verzeichnis aufgeführlen Herren gewählt. Königliche Amtshau-tmannschast Schwarzenberg, 33 k'. am 14. Januar 1908. M. Lifte der Sachverständige« zu de« Bezirksschätzungsausschüfsen bei der staatlichen Schlachtviehverstchernng «nd zugleich als von de« Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der bei auftretenden Seuchen für getötete Tiere zu gewährende« Entschädigungen aus das Jahr 1908. Amtsgericytsvezirk Eiöenstolk: 1. Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsseld 2. Tischler Adolph Baumgarten daselbst 3. Wirtschaftsbesitzer Hermann Arnold daselbst 4. Wirtschaftsbesitzer Fürchtegott Lorenz daselbst 5. Privatier und Oekonom Ernst Falk in Hundshübel 6. Wirtschaftsbesitzer und Gemeindevorstand Engert daselbst 7. Gutsbesitzer Ernst Singer daselbst 8. Gutsbesitzer Max Engert daselbst 9. Gutsbesitzer und Gerichtsschöffe Oswald Baumgärtel in Oberstützengrün 10. Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner daselbst 11. Wirtschaftsbesitzer Ernst Wilhelm Mädler daselbst 12. Privatmann Christian Jugelt daselbst 13. Gutsbesitzer Martin Meißner daselbst 14. Gutsbesitzer Gustav Rauner daselbst - 1b. Gutsbesitzer Christian Gottlieb Baumgärtel in Schönheide 16. Wirtschaftsbesitzer Gottlieb Lenk daselbst 17. Baumeister Robert Unger daselbst 18. Wirtschaftsbesitzer Ernst Louis Stockburger daselbst 19. Gutsbesitzer Ehristian Gottlob Lenk daselbst 20. Gutsbesitzer Gustav Scheibner in Neidhardtsthal 21. Fabrikbesitzer Hartwig Wenzel daselbst 22. Gutsbesitzer und Schneidemühlenbesitzer Robert Friedrich Fröhlich in Sofa 23. Gutsbesitzer Gustav Schneider daselbst 24. Gutsbesitzer Julius Fröhlich daselbst 2b. Gutsbesitzer Bernhard Gläser daselbst 26. Gutsbesitzer Carl August Schubert in Unterstützengrün 27. Wirtschaftsbesitzer Alban Glöckner daselbst 28. Wirtschaftsbesitzer August Werner daselbst 29. Gutsbesitzer Curt Schmidt daselbst 30. Gasthofsbesitzer Carl Gottlob Geier in Wildenthal 31. Wirtschaftsbesitzer Constantin Tiegel daselbst . 32. Wirtschaftsbesitzer Otto Pilz daselbst 33. Jagdaufseher Friedrich Unger in Blauenthal 34. Werkführer Ernst Schott daselbst 35. Wirtschaftsbesitzer Ernst Richard Ott in Neuheide 36. Wirtschaftsbesitzer Franz Carl Normann daselbst 37. Oekonomieverwalter R. Börner in Schönhetderhammer 38. Restaurateur Franz Morgner daselbst 39. Werkführer Reinhold Prugner in Muldenhammer 40. Fleischer Hugo Geter daselbst » 41. Fabrikbesitzer Bruno Bretschneider in Wolfsgrün 42. Hofmeister Walter Freiberg daselbst. Die Königliche Amtshauptmannschaft weist darauf hin, daß nach der Bekanntmachung vom 28. November 1904 das Fahren mit Kraftwagen auf den öffentlichen Forst- und Gemetndewegen des Bezirks mit Ausnahme der in der Bekanntmachung selbst genann ten Wegen verboten ist. Es ist daher selbstverständlich, daß das Fahren mit Kraftwagen auch auf der Straße im Tale der großen Bockau, dem Sosaer Grenzweg von Zimmersacher bis zur sog. Zusahrt inner halb des AuerSberger und Sosaer Staatsforstreviers unzulässig ist. Königliche Amtshau-tmannschast Schwarzenberg, 114 v. am 1b. Januar 1908. B. Die bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg in Pflicht stehenden Hochbausachverständigen haben bei Baurevisionen wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß die Dachräume von Wohngebäuden zur Aufbewahrung von dürrem Futter verwendet werden. Dies ist auS allgemeinen feuerpolizeilichen Gründen nicht wünschenswert, jedenfalls aber solange verboten, als nicht die durch die Dachräume führenden Schornsteine den An forderungen in Z 120 vorletzter und letzter Absatz des allgemeinen Baugesetzes entsprechen. Die Grundstücksbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Unterbringung von dürren Futterstoffen in Dachräumen mit Schornsteinen, die nicht den vorstehenden an geführten Bedingungen genügen, in Zukunft keinesfalls mehr gestattet werden kann und daß, wenn bei etwaigen Revisionen der Grundstücksbesitzer nicht einwandfrei nachweisen kann, daß die Schornsteine vorschriftsmäßig gebaut sind, die Beseitigung der Futtervorräte auS den fraglichen Räumen durch die Königliche AmtShaupmannschaft unweigerlich gefordert werden wird. Königliche AmtS-anMaimIchast Schwarzenberg, 136 v. am 16. Januar 1908. Zwangsversteigerung. Da» im Grundbuche für Schönheide Blatt 36b auf den Namen de» Gastwirt« LnrI Rlorinnna kro», eingetragene Grundstück soll am 13. März 1908, nachmittags -1 Mr in Schönheide im Hotel „Bayrischer Hof" im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück — Hotel zum „Bayrischen Hof' — ist nach dem Flurbuche 17,s Ar groß und einschl. des Inventars auf 9402b Mk. geschätzt. Es liegt in Schönheide an der unteren Bahnhofs- und Hauptstraße und besteht aus Wohn- und Hotelgebäude, Nebenge bäude mit Kegelschub, Stallgebäude mit Futterboden und angebautem Gaserzeugungsgebäude. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 30. November 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nichr ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Ver fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 20. Januar 1908. Königliches Amtsgericht. Der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise gefeiert werden. Sonntag, den 26. Januar 19V8, abends 6 Uhr: Zapfenstreich, Montag, den 27. Januar 1908, früh 6/, Uhr: Weckruf, ausgeführt von der hiesigen Stadtkapelle. Die städtischen Gebäude werden beflaggt. Die hiesige Einwohnerschaft wird ersucht, auch ihrerseits zu einer würdigen Feier des Tages nach Kräften beizutragen. Am Montag nachmittag l'/r Uhr findet im oberen Saale des Rathans- hotels ein Festmahl statt. Preis des Gedeckes 3 Mark. Die Kaiserlichen und Königlichen Behörden, sowie die Bewohner von Eibenstock und Umgegend werden zu diesem Festmahle ergebens: eingeladen. Anmeldungen hierzu find bis zum 25. dieses Monats bei Herrn Hotelier Schimmel zu bewirken. Stadtrat Eibenstock, den 15. Januar 1908. Hesse. Müller. Die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hat auf einen Antrag der selbständigen Barbiere und Friseure in Eibenstock gemäß 8 41d der Reichsgewerbeordnung angeordnet, daß im Barbier- und Friseurgewerbe im Bezirke der Stadtgemeinde Eibenstock die gewöhn lichen Arbeiten in den Geschäftsräumen und in den Wohnungen der Kunden am zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage gänzlich verboten, an den übrigen Sonn- und Feiertagen nur bis 2 Uhr nachmittags gestattet, darüber hinaus aber verboten sind. Aus genommen von diesem Verbote bleibt das Damen- und Theaterfrisieren in den Wohnungen der Kunden bez. im Theater. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 146 g. der Reichsgewerbe ordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Stadtrat Eibenstock, am 20. Januar 1908. Hesse. L. Montag, de« 27. dss. Mts., am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers bleiben sämtliche Ratsexpedttionen geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage für dringende Angelegenheiten in der Zeit von 8—9 Uhr vormittags geöffnet. Das Schauamt expediert von 5—6 Uhr nachmittags. Stadtrat Eibenstock, den 20. Januar 1908. Heffe. M— 2. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten - Kollegiums Kreitag, den 24. Januar 1908, avends 8 Mr im Sitzungssaale des Rathauses. Eibenstock am 21. Januar 1908. Der Stadtverordneten-Vorsteher. G. Dicrsch. 1) Bauliche Verbesserungen an der Breitestraße. 2) Ablösung eines Bezeigungsgeldes. 3) Vortrag vor- bez. nachgeprüster städtischer Rechnungen und Beschlußfassung hierzu. 4) Gewährung einer Vergütung für einen Desinfektionsschaden. b) Kenntnisnahme: a) von Stiftungen für das neue Rathaus, d) von mehreren Dankschreiben, e) von dem Berichte des VerbandskassenreoisorS über die letzte Kafsenreoiston, ä) von Bewilligung einer Staatsbeihilfe für die Volksbibliothek, e) desgl. für die Abendschule. Hieraus geheime Sitzung. HiMWlt miS ZaeigMilW ter 8-1. SmWult zu Wnßmk. Die Handelsschule und die Zweigabteilung der Königlichen Kunstschule werden Wonlag, den 27. Januar, vormittag 11 Ayr, den Geburtstag des Deutschen Kaisers in der herkömmlichen Weise durch einen Aestaktns im Schulsaal des Fachschulgebäudes begehen. Zum Besuche dieses Nktus ladet im Namen beider Schulen ergebenst ein