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Zi. ül llitttl ersamm- r Lisrn, ipparate, M- od. cnd Aus- ämiirri: rclirii. berg, e« und ier. n gute gegeben. d. Bl. mer t billig mn». »zeige- Mar» unseren i Post- ange- atsbl. Hhaus- eld. hm. a s v v 4 4 S « o s 0 « I 7 0 0 0 9 o «bd. 7^4 8,10 8,18 SM 8M 8M SM 8,83 8,24 9,8» 8,45 SM 8/» SM SM «^45 SM 8,04 9,1» 7,49 7M 7,5» 8,0» 8M 8,5» 8^7 au. chm.Add» 39 7M 92 ' 80 88 4« ,15 84 8» ,41 ,47 »7 ,08 so « 41 81 87 ,04 »8 49 Amts- lillö Alizmckatt Abvnnsm^nk ckertelj. 1 M. 25 Pf. einschlteßl. des .Jllustr. Unterhaltung-bl/ u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Trlegr.-Aöreffr: Amtsblatt. für den Ächrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Bcrantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. List. s«. 55. Jahrgang. Sonnabend, den 29. Februar Es ist wahrzunehmen gewesen, daß den Vorschriften der Bekanntmachung, die Einrich tung und den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenspinnereren, sowie der Bürste«- und Pinselmachereien betreffend, vom 22. Oktober 1902 (Reichsgesetzblatt Seite 269), nicht allenthalben nachgegangen wird. Besonders häufig ist das in 8 8 der Be kanntmachung vorgeschriebene Buch über das bezogene Material zu vermissen gewesen. Unter Hinweis auf die Strafbestimmungen in 8 147 Absatz 1 Ziffer 4 der Reichsge werbeordnung wird diese Bekanntmachung hierdurch in Erinnerung gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 280 k. am 24. Februar 1908. I. Die in der Bekanntmachung vom 23. Januar dieses Jahres für die Bausprechstun den festgesetzte Zeit (vormittags 9—11 Uhr) wird für künftig hiermit auf vormittags 11 bis 12 Uhr verlegt. Die nächste Bausprechstunde findet Mittwoch, den 4. März vor mittags 11 bis 12 Uhr statt. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, 130 v. den 26. Februar 1908, R. Das Milstenmasgeschäst in den AnshebumBezitten Schwarzenberg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden a) die Militärpflichtigen des Jahrganges 1888 und d) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung an gedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen sreigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besondes aufmerksam gemacht: W 1) Die von der Ersatzkommisston ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersagkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummern verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhSren zu lassen, oder ei« Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirks- einschl. Stadtbezirks- «nd Anstaltsbezirksarzt, Bezirks-Assistenzarzt, Gerichts- und Gerichtsassistenzarzt) beizubringen (8 65,6 der Wehr ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine oorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlastung des zuerst einge stellten Sohnes eingestellt worden. (8 32,2 der Wehrordnung.) Stützt sich et« Zurückstellungsnntraa aus bie Arbeits- bezw. Ausfichts- unsähigkeit der Eltern «sw. dcS Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musternngstermine bestätigt werden und habe« sich die Beteiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung). Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem Zurückstellungsantrage ein Zeugnis eines beamtete« Arztes über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeistern oder Gemeinde vorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhält nisse der darin Nachsuchenden oder aus eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommisston für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommisflon zur Entscheidung vorgelegt. Ueber die etngegangene« Zurückstellungsanträge wirb an berr beiden Losnngstermtnen entschiede« werden. Die Ortsbehörderr habe« für pünkliche Gestellung der Mannschaften Sorge t« trage« «nd dieselbe« eine KlUllde vor dem Beginne der im Geschäfts plane festgesetzten Musternngstermine z« beordern; die mit der Stammrollenfüh rung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungsstamm ¬ rollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,3 und 106 der Wehrordnung). Trunkenheit, Ungebührlichkeiten, unsauberes Erscheinen zur Stellung «nd Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aufsichts organe bei dem Musterungsgeschäft «sw. werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung etnzutreten hat, mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 20. Februar 1938. Der Zivilvorsitzende dcr iLrsntzlommission in den Aushclmngs- 279 ii. bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. R Geschäftsfrau. I. Musterungstermine. H.. Aushebungs-Bezirk Schneeberg. a) in rSvLSnLvia« im Hagtzofe „zum Schwan" von vormittags /j 10 Uhr an Montag, den 16. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Dienstag, den !7. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Obcrstützengrün, Unter stützengrün und Schönheiderhammer. d) in LrkvnstoviL in der Wekauratton „Eentrakhalke" von vormittags /.IO Uhr an Donnerstag, den 19. März für die Militärpflichtigen aus Eibenstock, Freitag, den 20. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsfeld, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardsthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungstermin. In im Kotek „zum vkauen Enget" von vormittags /,S Uhr an Mittwoch, den 1. April für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1888 aus dem Ausheb ungsbezirk Schneeberg. Aufgebot. Das Königliche Amtsgericht Eibenstock erläßt auf Antrag der durch den Rechtsanwalt Justizrat Landrock in Eibenstock vertretenen Gemeinde zu Carlsfeld als der Eigentümerin des Grundstücks Blatt 82 des Grundbuchs für Carlsfeld folgendes Aufgevot zwecks Ausschließung der unbekannten Gläubiger der auf dem vorbezeichneten Grundstücke in Abteilung III unter Nr. 1 für die L<«ck»vlx Hvlnrlvl» L<»tt»ri»a»»'schen Erben in Morgenröthe ^eingetragenen Hypothek von 88 Talern 11 Neugroschen 7 Pfennigen. Es ergeht die Aufforderung an sämtliche Gläubiger, ihre Ansprüche und Rechte spätestens iw Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten ausge schlossen werden. Als Aufgebotstermin wird der 3. März 1908, vormittags 10 Mr bestimmt. Eibenstock, den 30. Dezember 1907. Königliches Amtsgericht. Königliche BaiWwerkenschule zu Plauen i. B. Unterrichtsbeginn im Sommerhalbjahr am 27. April 1908. Anmeldungen bis zum 15. März. Aufnahmeprüfung am 25. April. — Durch die Einrichtung der Sommer kurse ist zur Zeit den Schülern andrer, nicht staatlicher Baugewerkschulen Gelegenheit zum Uebertritt in die entsprechenden Kurse einer staatlichen Baugewerkenschule geboten, um dadurch einer Vorbedingung für die Ablegung der sächsischen Baumeisterprüfung zu genügen. — Im IV. Kurs Vorträge über Eisenbetonbau. Plauen i. V., am 15. Februar 1908. Die Direktion der Kgl. Baugewerkenschule. In dcr öffentlichen Vorbildersammlnug der hiesigen Zweiganstalt der König!. Kunstschule für Textilindustrie Plauen, welche an Wochentagen täglich vormittags von 10-12 Uhr, Sonntags von 11—1 Uhr mittags, Diens tags und Freitags abends von 7—9 und Donnerstags von 3—5 Uhr nachm. für jedermann geöffnet ist, sind heute Vorbilder verschiedener Art zur Ausstellung gekommen. Eibenstock, den 28. Februar 1908. IL » » Ln «1. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Klempners «vor« L-anl« LlLap«! Za», in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußver- teilung erfolgen. Die verfügbare Masse, von der jedoch noch die Kosten des Verfahrens zu kürzen sind, beträgt 265 Mk. 70 Pfg. Zu berücksichtigen sind 21 Mk. 30 Pfg. Forderungen mit Vorrecht und 1269 Mk. 64 Pf. Forderungen ohne Vorrecht; ein Verzeichnis der letzteren ist auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts niedergelegt. Eibenstock, am 27. Februar 1908. Justizrat Konkursverwalter. Aotschafterreden. Man weiß, daß unser Kaiser gern und gut spricht, und etwas von dieser Redelust scheint neuerding- auch auf einige Botschafter übergrgangen zu sein, die öfters Gelegenheit nehmen, bedeutungsvolle politische Reden zu halten. Nun ist eigent ¬ lich die Diplomatie dazu do, möglichst still aber um so ener gischer für ihre Regierung zu wirken, und große Staatsmänner haben gewaltige Erfolge errungen, ohne daß sie viel nach Außen in die Oeffentnchkeit getreten sind. Gleichwohl ist eS zuweilen wünschenswert und im Interesse der Sache förder lich, wenn der Vertreter einer Großmacht einen sich ihn bieten ¬ den Anlaß benutzt, den Angehörigen des Landes, in dem er augenblicklich wirkr, einige Artigkeiten zu sagen, und hierbei daS politische Gebiet in einer Weise zu streifen, welche den Zuhörern angenehm in die Ohren klingt. Es wäre verfehlt, derartigen Gelegenhcitsreden allzu große Bedeutung beizumessen, immerhin aber bilden sie zuweilen ein Thermometer für den