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Ms- M Anzchtbllltt für den Vld-rrrrerrrerrt viertelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. des .Jlluftr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Trltgr.-A-rrffr: Amtsblatt. ützirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreiS: di» kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. ^rnlsprrchrr Ur. LIV. »8. > 55. Jahrgang. Donnerstag, den 20. Anglist L»«8 Einquartierung. Unter Bezugnahme auf die vorläufige Mitteilung an die beteiligten Ortsbehörden vom 2. Juli dieses Jahres wird hiermit bekannt gemacht, daß anläßlich der diesjährigen Herbst übungen des XIX. (2. K. S.) Armeekorps nachstehende Ortschaften des hiesigen Bezirkes mit Truppenteilen in folgender Weise belegt werden: io. 14. 10. 14. 10. 107 am 14. September 1 Osfizier, 30 Mann, 1 Pferd, V. und F. 139 " 107 139 107 139 Schönheider- hammer, Gem.! Schönheiderhani' mer,Hammergut: 8. Unterstützen- 8. grün: 30 Mann, V. 2 Offiziere, 5 Mann, V. 3 Offiziere, 10 Mann, V. 4 Offiziere, 145 Mann, l Pferd, V. und F. 3. Batterie Feldart..Regt. 77 am 14. September 2 Offiziere, 46 Mann, 28 Pferde, B. Eibenstock: 1. Eskadron Karabinier-Regiment am 9. und 10. September, 3 Offiziere, 85 Mann, 95 Pferde; am 9. V. und F , am 10. V. Kommandeur der Pionier« am 10. September, 2 Offiziere, 4 Mann, 3 Pferde, V. und F. RegimentS-Stab Jnf.-Regt. 139 am 10. September 3 Offiziere, 12 Mann, 8 Pferde, V. und F. Stab 1. Batl. Jnf.-Regt. 139 am 10. September 4 Offiziere, 20 Mann, 4 Pferde, V. und F. 1., 2., 3. Komp. Jnf.-Regt. 139 am 10. September 12 Offiziere 477 Mann, 3 Pferde, V. u. F. RegtS.-Stab Jnf.-Regt. 107 am 14. September 3 Offiziere, 12 Mann, 8 Pferde, V. und F. Stab I. Batl. Jnf.-Regt. 107 am 14. September 4 Offiziere, 20 Mann, 4 Pferde, V. und F. I. Komp. Jnf.-Regt. 107 mit Regim.-Musik am 14. Sept. 4 Offiziere, 187 Mann, 1 Pferd, V. u. F. 2., 3., 4. Komp. Jnf.-Regt. 107 am 14. September 12 Offiziere, 435 Mann, 3 Pferde, B. und F. HundShübel: II. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 2 Offiziere, 70 Mann, B. Neuheide einschl. S. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 70 Mann, V. deS Freigutes: 8. „ „ „ 107 „ 14. „ 70 „ „ Oberstützengrün: 7. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 4 Offiziere, 145 Mann, I Pferd, V. und F. II. Kompagnie Jnf.-Regt. 107 am 14. September 4 Offiziere, 145 Mann, I Pferd, V. und F. 3. Batterie Feldart.-Regt. 77 am 14. September 2 Offiziere, 50 Mann, 40 Pferde, B. Schönheide: 4. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 4 Offiziere, 145 Mann, 1 Pferd, V. und F. Stab II. Batl. Jnf.-Regt. 139 am 10. September 4 Offiziere, 20 Mann, 4 Pferde, V. und F. 5. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 2 Offiziere, 110 Mann, I Pferd, V. und F. 6. Kompagnie Jnf.-Regt. 139 am 10. September 4 Offiziere, 75 Mann, 1 Pferd, V. und F. I. ESkadron Karabinier-Regiment am 9. und 10. Sept. 1 Osfizier, 33 Mann, 35 Pferde, V. u. F Stab II. Batl. Jnf.-Regt. 107 am 14. September 4 Offiziere, -0 Mann, 4 Pferde, V. und F. 5. bis 7. Komp. Jnf.-Regt. 107 am 14. September 12 Offiziere, 435 Mann, 3 Pferde, V. u. F. 8. Kompagnie Jnf.-Regt. -- - . . Diese Bekanntmachung gilt den beteiligten Gemeinden und Gutsbezirken gegenüber als Luartieranwcisung. Marschrouten werden nicht ausgegeben. Die Abkürzung V. und F. bedeutet Quartier mit Verpflegung und Fourageverab- reichung, V. bedeutet Quartier mit Verpflegung, aber ohne Fourageverabreichung. Quartiermacher treffen am Tage vorher ein. Die Veryuartierung gilt ausnahmslos bis zu dem dem Verquartierungslage beziehent lich dem der zweiten Verquartierungstage folgenden Morgen. Die Truppenteile sind angewiesen, spätestens 8 Tage vor deren Einrücken den Orts behörden eine genaue Quartieranweisung zuzustellen. Schwarzenberg, am 15. August 1908. Königliche Amtshauptmannschast. Der Verkehr auf der Schwarzenberg - Eibenstock - Karlsbader Stratze zwischen Johanngeorgenstadt und Eibenstock sowie auf der Wildenthal - Saner- sacker Stratze mit Wilzschgrnndstratze zwischen Carlsfeld und Wilzschhaus kann nach Erbauung von Notbrücken wieder ausgenommen werden. Lastwagen mit mehr als 60 Zentnern Ladegewicht dürfen die Notbrücken nicht passieren. Der Verkehr zwischen Muldenthal und Tauersack wird vom SV. dieses Mo nats ab wieder freigegeben. Schwarzenberg, am 18. August 1908. 1453 v. Königliche Amtshlmptmannschllst. Berg- und Wiesenstraße sind für die Dauer der Pflasterungsarbeiten auf der Berg straße für deu Fährverkehr gesperrt. Stadtrat Eibenstock, dm 18. August 1908. Hesse. M. 8. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten - Kollegiums Arettag, den 21. August 1908, aöends 8 Mr im Sitzungssaale des Rathauses. Eibenstock, den 19. August 1908. Der Stadtverordnetenvorsteher. G. Diersch. 1) Beschlußfassung wegen Bewilligung einer Spende für die Hochwassergeschädigten. 2) Bauliche Instandsetzung eines Raumes im Krankenhause. 3) Begutachtung der Polizeivorschriften für Verkaufsstellen von Nahrungs- und Genußmitteln. 4) Versicherung des Lehrerkollegiums gegen Haftpflicht. 5) Beschlußfassung wegen Unterstützung einer Petition in Bahnsachen. 6) Ratsvorlage, Eingabe der hiesigen Musiker um Uebernahme der Kranken- und Invaliden versicherungsbeiträge auf die Stadt. 7) Vortrag städt. Rechnungen. 8) Kenntnisnahme n) vom Eingang eines Vermächtnisses, d) von Bewilligung von Staatsbeihilfen, o) von einem Dankschreiben, ü) von der Abrechnung über das Läutewerk iu den Schulgebäuden. Hierauf geheime Sitzung. Wegesperrung. Wegebesserungsarbeiten halber wird der innerhalb des Slaatsforstreviers Eibenstock gelegene Teil des sogen. „Wiesenweges" (Kommunikationsweg Schönheiderhammer- Wilzschhaus) vom 21. öis 29. August dieses Jahres für jeden Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird auf die alte Rautenkranz-Eibenstocker bez. Wilzschhaus-Schönheider Straße verwiesen. Eibenstock, den 19. August 1908. Der Gutsvorsteher. Kaiser Iran; Josef. Wien, 18. August. Heute vollendet Kaiser Franz Josef, der Nestor der Fürsten Europas und der treue Verbündete des Deutschen Reiches, sein 78. Lebensjahr. Gleichzeitig geht das 60. Jahr seiner Regierung zur Neige, denn am 2. Dezember 1848 hat der jugendliche Erzherzog Franz Josef nach der Thronent sagung Kaiser Ferdinands V., seines Oheims, und dem Thronverzicht seines Vaters, des Erzherzogs Franz Karl, in Olmütz den Thron seiner Väter bestiegen. Welch eine Evolution der Weltgeschichte seit diesem Jahre der Revolution! Und diese ganze Entwicklung verkörpert in einer Persönlich keit! Das charakterisiert mit kurzen Worten die Bedeutung des Tages. Die Gestalt des Kaisers ragt wie ein Denkmal vergangener und uns innerlich doch noch so nahestehender Epochen in unsere Zeit hinein. Nur mit tiefster Ehrfurcht können wir rückschauend die Lebensbahn dieses Monarchen uns vergegenwärtigen. Glück und Unglück, alles Hal Franz Josef bis zu des Kelches Steige genoffen. Eine tief abge klärte Ruhe und weisheitsvolle Milde im Wesen des Kaisers sind das Resultat dieser Entwicklung. Eine glückliche Natur und eine strenge Regelmäßigkeit der Lebensführung haben die Kräfte seines Körpers wundervoll erhalten. Noch immer ist sein Gang elastisch und aufrecht, seine elegante Schlank heit unverändert und seine geistige Ausdauer gleich stark. Er ist noch nimmer der erste Diener seines Staates und er wird eS bleiben bis zum letzten Atemzuge. DaS tiefe Pflicht bewußtsein dieses Monarchen ist eines der hervorstechendsten Eigenschaften in seinem Charakterbilde. DaS Glück ist dem Kaiser oft untreu geworden, aber er selbst ist sich stets treu geblieben. Er hat niemals an der Zukunft Oesterreichs ver zweifelt, und obwohl die Ereignisse des Jahres 1866 den Verlust der Vormachtsstellung in Deutschland und Italien bedeuteten, ist es ihm gelungen, die Habsburgische Monarchie auf eine neue Grundlage zu stellen. Wenn auch nicht an äußerem Glanze, so ist er wirtschaftlich und kulturell ein Mehrer seines Reiches geworden. Er wurde die Verkörperung deS spezifischen OesterreichertumS und was in anderen Staaten das gemeinsame Nationalgefühl bedeutet, da« ersetzte in dem bunten Völkergemisch der Donaumonarchie die Persönlichkeit des Kaisers. Aber weit über die Grenzen seines Reiches hinaus ist die ehrwürdige Gestalt des Kaisers mit dem gütigen Antlitz populär geworden und die Glückwünsche von nah und fern zu seinem Geburtstage beweisen, welches Maß von Sympathien er nicht nur bei seinen Untertanen, sondern in der ganzen Well genießt. Er ist ein Friedenskaiser geworden, dessen Wort im Rat der Völker schwer in die Wagschale fällt. Im Sinne der Aufrechterhaltung des Friedens ist er seit dreißig Jahren der treue Verbündete der Hohenzollern und des Deutschen Reiches geworden. Den glanzvollsten Ausdruck fand dieses Bundesoerhältnis in dem Huldigungs besuch des deutschen Kaiserpaares und der deutschen Bundes fürsten auf Schloß Schönbrunn, in dessen Verlauf Kaiser Franz Josef das unvergeßliche Wort sprach von den immer währenden Zeiten, die das Bündnis mit Deutschland dauern solle. In diesem Sinne vereinigt auch das deutsche Volk zum 18. August seine wärmsten Glück- und Segenswünsche mit den Völkern Oesterreich-Ungarns. Wom Zeugniszwang der fresse. Nach dem geltenden Strafrecht machen Redakteure, Ver leger, ja sogar Drucker einer Zeitung oder periodisch er scheinenden Zeitschrift einer strafbaren Handlung sich schuldig, wenn sie sich weigern, dem Gericht den Verfasser oder Ein sender eines Artikels anzugeben. Ueber die unbillige Härte einer Bestrafung wegen Zeugnisverweigerung, die lediglich in der loyalen Beobachtung der Schweigepflicht begründet ist, besteht wohl ziemlich allgemein Uebereinstimmung. Die Entwürfe zur neuen Strafprozeßordnung, deren Veröffent lichung binnen kurzem zu erwarten ist, haben denn auch die Bedingungen für die Zeugnispflicht der genannten Personen abgeändert. Jedoch ist die Annahme unrichtig, daß nun mehr der Zeugniszwang für Redakteure und andere beteiligte Personen der Zeitungsherstellung ganz in Wegfall kommen soll. Die Strafrechtspflege will aus Rücksicht auf die In teressen der Allgemeinheit nicht darauf verzichten, zur (Hc- mittelung der Wahrheit in besonderen Fällen die Zeugnis pflicht anzurufen und bei unberechtigter Verweigerung des Zeugnisses das Zwangsverfahren durchzuführen. Wenngleich also in Zukunft die Redakteure, Verleger und Drucker die Auskunft über den Ursprung eines Artikels strafbaren In halts zu verweigern berechtigt sein sollen, so findet diese Borschrist doch keine Anwendung, falls durch den Inhalt eines Artikels der Tatbestand eines Verbrechens begründet wird. Verbrecherischen Unternehmungen, wie z. B. Landes und Hochverrat, will das Strafrecht nicht gewissermaßen mit verbundenen Augen gegenüberstehen. Daß übrigens das Nedaktionsgeheimnis bei den schwersten Straftaten keinen Anspruch auf Respektierung hat, ist sowohl im Reichstag als auch in den Verhandlungen mit journalistischen Sachver ständigen anerkannt worden. Mit der Bestrafung des Re dakteurs, die nach dem Preßgesetz bei Nichtermittelung des strafbar gewordenen Verfassers zu bewirken ist, kann die Sühne nicht in allen Fällen als erledigt erachtet werden. Nach wie vor bleibt demnach die Zwangshaft gegen Re dakteure anwendbar, aber auch in dieser Beziehung schlägt, wie wir hören, die Strafprozeßordnung wesentlich mildere Töne an. Die Zwangshafl soll in bezug auf ihre zulässige Höchstdauer, die gegenwärtig auf 6 Monate bemessen ist, auf die Hälfte herabgesetzt werden; sie soll überhaupt nur bei schwereren Straftaten zulässig sein und selbst dann nur, nachdem alle anderen Maßnahmen zur Erlangung eines Zeugnisses sich als fruchtlos erwiesen haben. Die Gesetz gebung will die alten drückenden Schranken niederlegen und trägt der moralischen Verpflichtung der Herren von der Presse zum Schweigen insoweit Rechnung, als ein solcher Schutz mit den strafrechtlichen Erfordernissen vereinbar ist. In Sachen des Zeugniszwanges der Journalisten hat vor allem der starre Formalismus, mit welchem in unwichtigen Klage fällen die schwere Waffe des Zwangsverfahrens ergriffen und rücksichtslos gehandhabt wurde, die meiste Mißstimmung ver- schuldet. Hinfort soll der Zeugniszwang nur noch als äußerstes Mittel den ganz großen Sündern gegenüber be stehen bleiben. Tagesgeschichte. — Deutschland. Am 1. Septbr. tritt fürs ganze Reich das neue Vogelschutz ae setz in Kraft. Nach demselben ist verboten jede Art deS Fangens von Vögeln, solange der Boden mit Schnee bedeckt ist; das Fangen von Vögeln mittels Leimes und Schlingen; das Fangen und die Er-