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«vonneme,?» vienelj. 1 M. 25 Pf. emschließl. deS .Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der. Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lelegr.-Adressr. Amtsblatt. für den KM dcs Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwa Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreiS: di, kleinspaltige Zeile l2 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 3" Pf. Fernsprecher Ur. 21ü. " —— — - KS.Jayrgaug. ISO Dienstag, den 17. November 1008 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirts klinll Vr«n»- inei' in Sofa ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 25. Aovemöer 1908, vormittags 10 Myr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worden. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschufses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Eibenstock, den 30. Oktober 1908. Königliches Amtsgericht. 8 Schulöfen, für große Räume passend, sind zu verkaufen. Der Stadtrat. Mit Ende dieses Jahres läuft die gegenwärtige Wahlperiode der dem hiesigen Ge meinderat als Ausschußpersonen angehörenden Herren Handelsmann Eduard Möckel, Kaufmann Guido Friedrich Baumann, Schuhmachermeister Karl Gustav Winkelmann, Oberlehrer Kantor Karl Gustav Georgi und Kaufmann Friedrich Viktor Schlesinger ab. Aus diesem Grunde macht sich die Neuwahl einer AuSschntzperson aus der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen, dreier Ansschutzpersonen aus der Klasse der übrigen Ansässigen, einer Ausschutzperfon aus der Klasse der Unansässtgen nötig. Außerdem sind sechs Ersatzmänner zu wählen, von denen je zwei einer der drei verschiedenen Klassen anzugehören haben. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in 8, 9, 10, 11, 12 und 13 des hiesigen OrtsstatutS wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Wahlen Montag, den 30. November 1808, von vormittags 10 bis nachmittags 1 Uhr für die Ansässigen, Dienstag, de« 1. Dezember 1908, von vormittags 10 bis nachmittags 1 Uhr für die Unansässtgen stattfinden sollen. Als Wahllokale sind bestimmt: 1. die Rathauswirtschaft für den die Häuser Nr. 1—53, 264 ö—430L und 444—471 des Brandkatasters umfassenden untere« Wahlbezirk, 2. die Blanke'sche Schankwirtschaft (Bahnhof Schönheide) für den die Häuser Nr. 54-264 und 431—443 L des Brandkatasters umfassenden oberen Wahlbezirk. Schönheide, am 14. November 1908. Der Gemeinderat. Haupt, Gemeindevorstand. Bußtag. Wenn der Bußtag ins Land gezogen kommt, dann hat sich die Natur in das novemberliche Trauerkleid gehüllt. Bleiern liegt der Himmel über der Erde. Kahl stehen Strauch und Baum. Müde schleicht der kurze Tag. Ein Hauch des Todes durchfröstelt die rauhe Luft. Bangigkeit und Wehmut um das Vergangene füllt die Menschenherzen. Das ist die Bußtagsstimmung! Und kaum eine andere Zeit des Jahres dürfte an gemessener sein für eine Bußtagsstimmung, als dieser stürmische, fröstelnde Spätherbst, dieser November, der so recht an die Vergänglichkeit alles Irdischen mahnt. Ist es uns doch, als läge aller Frühling tausend Jahre fern, als wäre niemals der Sommer lachend durch die Fluren gegangen, als wäre der Frühherbst mit seinem reichen Früchtesegen nichts als ein leeres Phantom in unserem Hirne! Nur den grämlichen Winter sehen wir näher und näher rücken. Und mit jedem neuerwachcn- den Tage erscheint uns die Sonne trüber und das Leben einsamer und eintöniger! Mitten in diese Zeit hinein ist der Bußtag gesetzt. Weich und der Reue zugänglich soll er die Herzen der Menschen finden. In sich kehren soll ein jeder, Rats pflegen in der eigenen Seele, Umschau halten in seines Herzens innerstem Kämmerlein! Das welke Laub, das der Herbststurm über die Straßen weht, soll ihn daran mahnen, daß auch er der Zeitlichkeit angehört. Die kahl trauernden Aeste sollen ihn daran erinnern, daß auch seiner dereinst ein Ende harrt. Deshalb soll er von Zeit zu Zeit Einkehr halten in seinem Innern. Gut machen soll er, was er im Laufe einer gewissen Zeit seinen Mitmenschen Böses zugefügt hat. Den festen Willen zur Tugend soll er fassen, denn nur so kann er seine Sünden bereuen, und nur so kann er der großen Gnade teilhaftig werden, die der Bußtag allen reuigen Sündern zu vergeben hat. Ohne Buße deshalb keine Sühne, und ohne Reue keine Erlösung! Unentbehrlich ist gerade dem Menschen unser Tag, das Fest der Buße. Unsere hastige, schnelllebendc und raschverbrauchende Zeit muß Augenblicke zum Atem holen haben. Unser Alltag läßt uns wenig Muße hier zu. Deshalb bedarf es eines gesetzlich festgelegten Feier tages, der zum Bußtag und Bettag von der Obrigkeit ausersehen ist. Ruhe, Würde und Weihe müssen das äußerliche Gepräge dieses Tages sein; der Willen zum Guten, das Bereuen getanen Unrechtes müssen ihm den innerlichen Charakter geben. Wir selbst müssen in erster Linie mithelfen, den Tag zu dem zu machen, was er ist, — was er sein soll. Und sicherlich steckt in uns allen dieses Bestreben. Schlimm wenigstens wäre es um uns bestellt, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Mögen wir es nun Religiosität, Moral oder Ethik nennen — alle drei Be griffe fordern von uns ein und dasselbe: das Gute zu tun und ihm die Wege zu ebnen, wo wir es immer im Leben, in der Stellung, in der wir stehen, tun kön nen. Und mag die Position, die einer im Leben ein nimmt, noch so klein und noch so eng umgrenzt sein, auch im kleinsten Kreise können wir wirken für Auf rechterhaltung und Ausbreitung des Guten und Edlen, der Hilfsbereitschaft, der Selbstlosigkeit, der Nächsten liebe! Das ist die Bedeutung des Bußtages im Sinne der modernen Zeit! Doch auch der rein religiösen Be deutung unseres Feiertages müssen wir gedenken. Was es mit dieser Bedeutung hat, brauchen wir jedoch nicht hier groß auseinanderzusetzen. Das muß jeder fühlen, jeder im eigenen Herzen empfinden! Hier ist der Bußtag der Tag, an dem wir ankämpfen sollen gegen die Sünde, die Erbsünde, die in uns allen wohnt. Ihr sollen wir mit neuem Mut, mit neuer Kraft entgegentreten. Sie sollen wir bekämpfen und niederzwingen. Pas Unglück auf der Zeche „Uadöod" bei Hamm in Westfalen, das leider 360 Menschenleben gefordert hat, wird im deutschen Vaterlande und im Auslande, vor allem in Frankreich, wo man die west fälische Hilfe bei der Katastrophe von Courrieres nicht vergessen hat, mit herzlicher Teilnahme verfolgt. Die Mildtätigkeit regt sich für die Hinterbliebenen, große Summen sind schon beisammen, darunter 25000 Mark vom Kaiser, der seinen zweiten Sohn an die Unglücks stätte gesandt hat. Prinz Eitel Friedrich hat die Zeche besucht und die Beschwerden der Bergleute entgegen genommen, die sich über Mißstände beklagen. Die erregte Stimmung der Bergarbeiter hat sich mit elementarer Gewalt Bahn gebrochen. Das Automobil des Prinzen wurde umringt, so daß es nicht weiter konnte, und die Menge erhob die schwersten Beschuldi gungen gegen die Bergwerksleitung. Wilde Flüche wur den laut. Man bat den Kaiscrsohn, die Beschwerden cntgegen- zunehmen, nachdem man, wie es heißt, von der Ver waltung abgewiesen worden war. Prinz Eitel Fried rich empfing eine Abordnung und versprach, seinem Vater zu berichten, damit die Unglücksfälle in den Berg werken eingeschränkt werden. Die Menge forderte das Herausstecken schwarzer Fahnen. Ein alter Bergmann hielt eine Ansprache „an mein Volk" und forderte zur Besonnenheit auf. Man schrie nach Bergarbeiterschutz u. Arbeiterkontrolleuren. Frauen mit aufgelöstem Haar versuchten sich gewaltsam in den Unglücksschacht zu stürzen, wobei sie riefen: „Wir wollen bei unseren Männern begraben sein." Die französische Romanschrift stellerin „la Sueur" (angenommener Name? schreibt: „Weinet, französische Frauen, mit unseren westfälischen Schwestern, wie sie für unsere Brüder in Courrieres Tränen vergossen haben. Das ist unsere, der Frauen, Art, auswärtige Politik zu machen, und wer weiß, ob wir diese Politik der menschlichen Solidarität gegen den Schmerz und den Tod nicht noch einmal zur Geltung bringen werden." Der in Hamm eingetroffene preußi sche Handelsminister Delbrück erklärte, nach dem Bericht der Kommissare, die die Arbeiter vernommen haben, habe er den festen Eindruck gewonnen, daß von der Zechenverwaltung und ihren Beamten keinerlei Ver stöße gegen die bergpolizeilichen Vorschriften vorgekom men seien. Es könne auch kein Zweifel mehr darüber bestehen, daß sämtliche in der Grube eingeschlossenen Bergleute bereits gestorben waren, als der schwerwie gende Entschluß gefaßt wurde, die weiteren Rettungs arbeiten einzustellen. Wie notwendig das war, beweist eine zweite Explosion, die gleich nach dem Verlassen der Grube durch die Retter, die fast nur mit Gewalt zurück zubringen waren, stattfand. Zur Erstickung des Feuers wurde am Sonnabend mit dem Bewässern der Grube begounen. Die bisher geborgenen Toten werden am heutigen Montag beigesetzt. Der Kaiser hat für die bei der Grubenkata strophe auf der Zeche „Radbod" Verunglückte» und die Hinterbliebenen der ums Leben gekommenen Per sonen 2 5 000 Mark aus seiner Schatulle gespendet und die Summe als Grundstock für eine einzuleitende Hilfsaktion dem Oberpräsidenten von Westfalen über wiesen. Trijlesgeschichte. Deutschland. Gegenüber den hartnäckigen Gerüchten vom Rücktritt Bülows, daß bereits die kaiserliche Entschließung erfolgt sei, erklärt ein Berliner offiziöses Telegramm der Kölnischen Zeitung, daß gegenwärtig eine Entschließung nach keiner Richtung getroffen sei. In welchem Sinne sich der Reichskanzler in Kiel aussprechen werde, sei ohne wei teres aus seiner Reichstagsrede zu entnehmen. Wäh rend der Sitzungen des Ministeriums sowie des Landes ausschusses teilte letzterer die persönliche Meinung Bü lows, während das Ministerium sich solidarisch damit einverstanden erklärte. Auf dieser Grundlage wird der Kaiser Entschließungen zu fassen haben. Es erscheint ausgeschlossen, daß der Kaiser angesichts dieser Lage nicht in eine ernste Prüfung eintreten sollte, die hoffent lich der ganzen Krisis einen befriedigenden Abschluß gibt. Berlin, 13. November. Von sozialdemo kratischer Seite wurde heute im Reichstag ein Gesetzentwurf eingebracht, betreffend Abände rung der Verfassung des Deutschen Rei ches. Hinter Artikel 17 sollen folgende Bestimmungen cingefügt werden: Der Reichskanzler ist für seine Amtsführung d. Reichstage verantwortlich. Diese Ver antwortlichkeit erstreckt sich auf alle politischen Hand lungen und Unterlassungen des Kaisers. Der Reichs kanzler ist zu entlassen, wenn der Reichstag es fordert. Ferner bestimmt der Entwurf, daß bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Amtspflichten, nament lich verfassungswidrigen oder sonst das Reichswohl schä digenden Handlungen oder Unterlassungen des Reichs kanzlers der Reichstag gegen diesen Anklage erheben kann. Die Verhandlung und Entscheidung sollen einem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich zustehen, des sen 24 Mitglieder bei Beginn jeder Legislaturperiode vom Reichstage zu erneuuen sind. - Berlin. Die Reform der Arbeiterver sicherung. Im Reichsamt des Innern ist man eifrig mit der Aufstellung des Gesetzentwurfs über die Re form der Arbeiterversicheruug beschäftigt. Der Ent wurf wird nach der Franks. Ztg. sehr umfangreich sein und kaum in einer Session erledigt werden können. Berlin. Der Staatsanwaltschaft sind, wie man angeblich zuverlässig hört, in der letzten Zeit pri vate Mitteilungen aus Liebenberg zugegangen, die von einer nicht unwesentlichen Besserung im Befin den des Fürsten Eulenburg berichten. Die Trombose soll nahezu völlig geheilt und auch das All gemeinbefinden des Fürsten bedeutend besser sein. Der Fürst nimmt an den Tagesereignissen lebhaften Anteil und spricht mit seinen Angehörigen viel über seinen Prozeß. Angesichts dieser geänderten Sachlage dürfte