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Lokalblatt für Aue, Auerhammer, Jelle «l»s»rrlei«, Rieder. «. Oberpsannenftiel, Lauter und die umliegenden Ortschaften. stricheln« «Nttwo»«, Aretta,» u »»««tag». Abonnementsprei» lull, der 3 werthvollen Beilagen vierleljLhrlich mit Bringerlohn 1 Mk. «» Pf. durch die Post 1 «. »ll Pf. Mit 3 issustrirten Aeivtättern: Deutsches AamiNenötatt, Hute Heister, Aeitspieget. »'«nnlwortlicher Redakteur: «Mil -eg^nUste« in «u « (Erzgebirge). Redaktion u. Srpedition: llk««, Marktstraße. dl« einspaltige E»rpUSzeHe^1»Pf„j! Petitsatz wird nach Petitreilen, Nonpareille satz nach dieser berechnet. Bei Wiederholungen hoher Rabatt. All« Postanstalten und Landbrieftriiger nehmen Bestellungen an. No. 35. Freitag, den 23. März 1894. 7. Jahrgang. Schnei-elreLfig Auktion auf Pfannenstieler Revier. In der Rehm'sche» Restauration in Aue-Neustadt sollen Dienstag, den 27 März 1894, Nachm. V,2 Uhr die auf den Schlägen der Abheilungen 6 am Hirschberg und 17 Gräfinau aufbereiteten 279 Rmtr. Schneidekeistg gegen sofortige Bezahlung und unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Mrstl. Schönburgische Forstverwaltung Pfannenstiel. Die Lan-wirthschaftliche Schule zu Atmaderg hält ihre diesjährige öffentliche Prüfung mit Entlassung der abgehenden Schüler Sonnabend, den 24. März von Vormittags ^10—12 Uhr in der Turnhalle der hiesige« Bürgerschule ab. Eltern der Schüler und Freunde der Anstalt werden hierzu höflichst eingeladen. Diejenigen Schiller, welche jetzt schon znm Besuch des nächsten, Mitte Oktober beginnenden Kursus angemeldet werden, können vom Besuch der allgemeinen Fortbildungsschule durch den Unterzeichneten befreit werden. Anuaberg, im März 1894. Der Direktor: vr. C. PetEtzMaNN, Wohnung: Scheibnersträße 18. Zum russischen Handelsvertrag. Der russische Handelsvertrag ist in Kraft, wenn diese Zeilen dem Leser vor die Augen treten, und ter „fried liche Güteraustausch", von dem man so viel erhofft, hat begonnen. Aus welch« Seat« wird der größte« Vorteil liegen? Deutschland erhielt für eine Anzahl Jndustrte-Er- zeugnisse die russischen hohen Zölle um 20—SO Proz. «t- mäßigt, und es ist auch schon zu melden gewesen, daß in Deutschland Lokomotiven bestellt und auch Aufträge ande rer Art gegeben worden sind. Rußland dagegen hat mäh' rend der letzten Wochen seinen überflüssigen Roggen an der deutschen Grenze bereit gelegt. Während de» Zoll kriege» im Vorjahre betrug der Kornzollsatz bekanntlich 7b Mark: e» «ar da» eine Belastung, welche Gewinn- erzielung bei dem Roggrnverkaus nach Deutschland für den Verkäufer unmöglich machte. Heute nach dem neuen Han delsvertrag« ist der Zoll um 40 Mark niedriger und wenn auch nicht diese 40 Mark für den russischen Verkäufer al» reiner Gewinn zu betrachten sind, so ermöglicht doch die Zolldifferenz zwischen früher und jetzt einen starken Ab satz russischen Roggen» nach Deutschland, denn ohne die Möglichkeit desselben würde der russisch-deutsch« Handel»- genmenge ist im Reichstage wiederholt gestritten «ordtzn. Der Staatssekretär von Marschall legte dar, daß die in Rußland heute noch vorhandenen Roggenvorcäte nicht so umfangreiche seien, daß sie al» ungeheure bezeichnet wer den könnten. E» sei mit dem Inkrafttreten de» Handels vertrages keine Uebrrschwemmung de« deutschen Reiches mit russischem Roggen zu befürchten, also auch keine ra pide Einwirkung auf den heutigen Roggenpreis zu Un gunsten unserer Landwirtschaft. Gegen diese Ausführun gen wurde im Reichstage Widerspruch laut, e» wurden große Manöver der Getreidespekulation befürchtet, die für nn» von folgenschwerer Wirkung sein könnten. Die erste Probe auf den Vertrag wird also bald gemacht werden können. In der Regel haben unser« Landwirte um diese Zeit den Hauptteil ihre» Roggen» bereit» verkauft, aber da im letzten Herbst die Kornpreise ganz außerordentlich isiedrig waren, so niedrig, daß sie nicht einmal auf die Backware mehr einwirkten, so dürfte doch noch manche Tonne Roggen in Erwartung späterer besserer Preise auf dem Lager behalten sein. Bessere Preise find aber von dem russischen Handelsvertrag jedenfalls nicht zu erwarten. E» ist höchsten» zu hoffen, daß kein weiteres Sinken der Preise Platz greift. Der Vertrag tritt in Kraft. Die konservative Partei der Partei in den letzten Zähren verfolgt hat, wird das selbe ermatten, denn die konservativ« Partei die «och im Dezember 1891 mit Mehrheit den öst^eichiswen Handels vertrag onnahm, ist heute ganz anders zusamunngesetz». Die Helldorff und Kleist, in Sachsen Acker'ÄanN und Hultzsch erkannten, daß ihre Zeit nicht Mehr sei, ÄNd die schärfere Tonart ihre sonsten Stimmen überlönen werde, und Keiner von ihneü stellte sich zur Neuwahl. Die land wirtschaftliche Bewegung machte sich gebieterisch geltend und der Antisemitismus mit seiner agitatorischen Kraft drohte, die Burg n im Rücken zü erobern. Der feurige antisemitisch agrarisch angehauchte Herr vün Hammedstein wurde der Führer und Herr Stöcker, dem dir Siegener Wähler das Mandat riahmen, dirigierte hinter den Kou- liffen. So ist es zu jenem schroffen Wieberstanve gegen den neuen Kurs gekommen und zu der Erreg, ng, dw sich nicht legen will, wenn man ihr Nicht den Grafe» Eaprivi opfert. Die Konservativen hälfen MilitärfordernNgen streichen, die sie zu „an er» Zeit" genehmigt Haden wür den, Und sie halbierten die Forderung sür das Kaiser- Wilhelm-Denkmal. Ddch das ist noch nicht alles. Der konservative Gras Dönhvfs-Friedrtchstein erklärte bekannt lich in einer Rede an seine Wühler, daß er sür den rus - 'fischen Vertrag stimmen werde; der Kaiser telegraphierte vertrag sür da» Kornland Rußland keinen praktischen ist geschlagen. Wird sie denselben Ingrimm mit dem sie.ihm hierauf mit anerkennenden Worten, er habe gehan- Wert gehabt haben. Ueber di« sofort nach dem Jnktast- > ven Reich-tag verließ, nach den Ferien wieder mitbringen? I delt, wie ein echter Eoelmann. Und die konservative Frak- treten de» Vertrag» nach Deutschland hereinflutende Rog-s Zhr« führenden Zeitungen sagen Ja, und «er die Geschichte'ston, die zum weitaus größten Teile aus Evelleuten be- Aus alter Zeit. Interessant ist auch nachstehendes I Regulativ über die Abgrenzung der Geschäfte hinsichtlich der Polize und Verwaltung zu Aue zwischen dem Kreisamte Schwar zenberg und dem Stadtrathe zu Au«, vom Jahre 1844 Nachdem da» König!. Hohe Justizministerium die der Stadt Allein beschränktem Maoße zeither zugestandene, von dem dortigen Stadtrathe im Einverständnisse mit den Eom- munrepräsentanten an den Staat abgetretene Gerichtsbar keit angenommen und zu deren Ausübung da» Kreisamt Schwarzenberg unterm 26. Oktober 1843 angewiesen hat, so sind im Betreff der übrigen Ressortverhältnisse de» be sagte« Krel»amts und de» Stadtrath» zu Aue mit höchster Genehmigung und unter «klärt» Zustimmung de» Staat» rath» und der Gemeindevertreter zu Aue folgende Bestim mungen getroffen worden: D'S Kr«i«amt Schwarzenberg verwaltet die gesammte Paß- und Sicherheitspolizei, sowie einige Zweige der Wohl- fahrtspolizei im Stadtbezirke Aue, und e» steht demselben namentlich zu: 1) Die Führung der zur Kenntniß der Personen und zu zweckmäßiger Paßpolizei-Verwaltung nöthigen Register; 2) di« Ausstellung, Prüfung uud Btstrung von Pässen und andern Reiselegitimationrn; S) die Ausstellung von Zeugnissen für in Arbeit treten de Handwerksgesellen; 4) die Visitation der erlaubten Gasthöfe und Schänken und die Abstellung unerlaubter dergleichen wirthschasten, sowie di« sonstig^ dir»fallflge Aufsicht; 5) die Behinderung der Conrubin,t«, da« Verfahren gr« gen Trunkenbolde: liederliche Dirnen, uneheliche Schwan- gere, aufliegende Gesellen, Lehrlinge Und Dienstboten, Va- bonden und Bettler; 6) das Wegweisen verdächtiger, in die Stadt nicht ge höriger Personen; 7) alle Gestndepolizeisachen, jedoch dergestalt, daß die in K. 4. der Verordnung vom 10. Januar 183S vorgeschrie- bene Anmeldung de» im Orte neu eintretenden Gesinde» beim Stadtrathe in Aue zu erfolgen hat, von diesem aber die zur Eintragung in da» Gefindedienstverzeichniß erfor derliche Legitimation an das KreiSamt einzusenben ist; 8) alle Maaßregeln zur Verhütung und Entdeckung von Verbreche» und Vergehen, mithin namentlich auch die Er örterung vorkommender Unglückssällt» bei welcher Menschen rerlrtzt oder getöbtet worden sind, und dir dieafallsig« Be- richwrrstattung; 9) die Untersuchung und Bestrafung der Widersetzlich« leit gegen obrigkeitliche Personen, Poltz«i-Officia.,ten »e. 10) di« Untersuchung und Bestrafung jeder durch Auf lauf, Schlägerei, Geschrei, od» ander« ungebührliche Hand lungen- veranlaßten Störung der öffentlichen Ruhe, Mit hin auch der Gtraßenexceffe; 11) die Bestrafung de» schnellen Fahren» und ReftettS, wo solche» Gefahr bringen kann, de» Schießen» mit Feuer gewehren an Orten, wo Gefahr daraus zu besorgen» in gleichen de» Tragen» verbotener Waffen; 12) die Aufsicht «egen verbotener Spiele, de» Einlegen» in unerlaubte Lotterien und de» Lo to'», ingleichen de« ver botenen Au .ptelen« etnze ner Garyen; IS) da» Dwciplinar- und Strafverfahren gegen Schul versäumnisse; 14) di« Maaßregeln gegen den Handel mit Arzneimit teln und Giften außer den Apotheken, tngleichen gegen die unbefugte medicintsch« und chirurgische Praxi«; 15) Di« Revtfi^i d«. A^th*kn; , 1Ü) die Besorgung aller verkommenden eidlichen Ve* ; Pflichtungen, mit Ausnahme der des Bürgermeisters, Wege'' deren der Verordnung vom 31. Mai 1834 nachzugehen ist' 17) die Erörterung und Entscheidung aller in das Ge' biet der Verwaltung gehöriger Streuigkeiien, z. B. Jn- nungSdifferenzen, Differenzen zwischen Meister und Lehr lingen, Herrschaft und Gesinde rc., sowie 18) die Untersuchung und Bestrafung aller bei derglei chen Angelegenheiten vorkommender Contraventionen; IS) die Erörterungen über Entstehungsursachen von Feuerbrünsten und vie dieSfallfigen Berichterstattungen; 20) die Besorgung de» BrandversicherungSwesenS, jedoch mit Ausschluß der Vereinnahmung der Beträge; (v. II. Ao. 20.) 21) die Besorgung der nach dem HeimathSgesetze und den dazu gehörigen Verordnungen den HeimathSobrigkeiten obliegenden Geschäfte, die Ausstellung der HeimathS- und Verhaltscheine aber erst > ach vorgängiger Hörung de» Stadt rath» mit seiner Erklärung, Einleitung der Ausweisungen rc. mit Ausschluß de- ArmenversorgungSwesen» selbst; 22) die Geftatlunq der Niederlassung von Au-ländnn und die Berichterstattung auf dabei angebrachte G.suche um Dispensation von den Erfordernissen de» Mandat« vom 13. Mai 1831, nicht minder dir nach dem Mandate vom 10. Oktober 1826 vvrgrschriebene Abmahnung der Handwerksgesellen vom Heirathen und die Erlaubnißerthei- lung zum Heirathen für Ausländer nebst der Ausstellung der die«s,llstgen Zeugnisse; 28) die Maßregeln wieder unvorsichtigen Gebrauch de» Feuer« und de» Lichte», Tabakrauchen in Ställen, Scheu nen, Höfen, Böden rc., wegen de» Verkauf» und der sichern Ausbewahrung von Schießpulver; 24) di« Aufsicht auf da» städtische öffentliche sowohl al» Privatabuwesr'n, einschließlich der Erörterungen über Eonres-