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Mittwoch, 8. April 1SV8. °„«! 3ÜÜÜ «I-MMI «r.82. Dritter Aahrgang. ^uer Tageblatt und Anzeiger für das Erzgebirge l)«rantwortlichek Redaklenc: Fritz Arn hold. Für die Inserate verantivortlich: It) alter Kraus beide in Aue. mit der wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Illustriertes Zonntagsblatt. Sprechstunde der Redaktion mit Ausnahme der Sonntage nachmittags von --—L Uhr. — Teiegrannn-Adresss: Tageblatt Aue. — Fernsprecher i!t. Fiir unverlangt «ingesandte Manuskripte kann Gewähr nicht geleistet werden. Druck und Verlag Gebrüder Beuthner (Znh.: Paul Beuthner) in Aue. Bczugspreisi Durch unsere Boten frei ins Haus monatlich so psg. Bei der Geschäftsstelle abgeholt monatlich «o Psg. und wöchentlich >o Psg. — Lei der Post bestellt und selbst abgeholt vierteljährlich l.so Mk. — Durch drn Briesträger frei ins Haus vierteljährlich >.92 Mk. — Einzelne Nummer lv psg. — Deutscher Postzeitungs katalog. — Erscheint täglich in den Mittagsstunden, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. 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Hplbl.) * Die schweizerische Regierung hat gegen das deutsche Einfuhrverbot für Vieh aus der Schweiz energischen Protest in Berlin erhoben. Vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I Berlin begann gestern die Verhandlung wegen der S r a st e n t n m u l t e in Berlin am 2 >. Januar. Das Forst- imd Felvstrafgeset;. Vor kurzem wurde in der Ersten sächsischen Kammer aus führlich der Entwurf zu einem neuzeitlichen Forst- und Fcldstras- gcsetze besprochen. Das Forst- und Feldstrasrecht siihrt ein Dasein so ziemlich im Verborgenen und tritt nach austcn sehr wenig hervor. Die Folge davon ist, dast die Unvollkommenheiten, die diesem Rechte in seiner bisherigen Gestalt anhängen, weniger be kann» geworden und laute Klagen darüber nicht oder nur selten an die Oesfentlichkeit gedrungen sind. Der Unvollkommenheiten sind aber nicht wenige, und cs war wirklich Zeit, einmal hier unzeitgcmäste und modernem Rechtsempfinden zuwiderlausende Bestimmungen auszumerzen. Der Entwurf des Gesetzes machte den strassällig, der ein fremdes Grundstück, auf dem er sich ohne Befugnis befindet, aus die Ausforderung des Berechtigten nicht verlässt. Die Erste Kammer hat jedoch die Bestimmung dahin erweitert, dast Straf fälligkeit auch dann schon eintritt, wenn jemand ein Grundstück dem Verbote des Berechtigten zuwider betritt. Das ist unsozial. Allerdings soll der Eigentümer in seinem Eigentum geschützt sein. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutz war aber völlig aus reichend. Wenn auch in der Debatte von verschiedenen Rednern hervorgehoben wurde, dast die Bestimmung tatsächlich so gut wie keine AnwendW^Mindcn würde, dast durch sie der harmlose Spaziergänger,MWsich an der Natur erfreue, nicht getroffen werden solle, so werden doch die Tatsachen das Gegenteil beweisen. Wenn von der Bestimmung wirklich kein Gebrauch gemacht wer den sott: Warum geht man dann erst über den Entwurf der Re ¬ gierung hinaus? Der Finanzminister hat allerdings auf die vom Oberbürgermeister Beutler-Dresden geltend gemachten schweren Bedenken versichert, dast der Staatsfiskus im allgemeinen von dem Rechte des Verbots einen schikanösen Gebrauch nicht machen würde. Das ist eigentlich s e l b st v c r st ä n d l i ch. Die Staa ts- f 0 rsten sind doch als Eigentum des Staatsfiskus Eigentum der Gesamtheit, wenigstens ist diese Auslegung nach der Interpretation des Begriffs Staats siskus durch den Finanz minister selbst richtig. Folglich kann den Mitgliedern der Gesamt heit nicht ihr Eigentum verschlossen werden. Es wird in Zukunjt, soweit cs sich um Privatsorsten handelt, zur Regel werden, das Betreten der Wälder zu verbieten. Menn der Eigentümer auch nicht immer daraus dringt, so werden ihm doch die zur Ausübung der Jagd Berechtigten in ihrem Interesse so lange zusetzen, bis er das Verbot erlässt. Der Gras von Schönburg-Glauchau deutete deutlich genug au, wenn er erklärte, er habe ja gar nichts da gegen, wenn in seinen Wäldern der harmlose Mann spazieren gehe, niemand werde streng und rigorös vorgehen und den fried lichen Bürger streng anfassen; aber es könnten dem Waldbesitzcr doch groste Unannehmlichkeiten dadurch erwachsen, dast, wenn man bei der Jagd mit Kugeln im Walde schicste, man auch einen Herumlaufendcn treffen und dann hastbar gemacht werden könne. Indem man die etwa eintretende Haftpflicht als Mittel vorschiebt, ist der Zweck osfensichtlich der, wegen des Wildstandes möglichst alle Störungen durch Spaziergänger usw. scrnzuhalten. Die Folge der Zusatzbestimmungen könnte sein, dast in Zukunst ganzen Ort sch asten die Möglichkeit genommen wird, die umliegenden Wälder zur Erholung zu benütze n. Warum wird jetzt eine unter Umständen harte Bestimmung ergriffen, obgleich Miststände sich gar nicht ergeben haben? Wenn sich solche herausgestellt hätten, würde sie selbst verständlich am stärksten der Eigentümer der umfangreichsten Waldungen empsunden haben. Der grösste Waldbesitzcr ist aver der Staatssiskus selbst. Dast er beim Justizministerium auf Ein fügung einer Schutzbestimmung nicht gedrungen hat, beweist, dast der Forstsiskus über Miststände, die ein gesetzgeberisches Ein greifen dringend machen, nicht zu klagen hat. In Zukunft wird sich jeder Spaziergänger vergewissern müssen, ob der Wald, den er betritt, verboten ist oder nicht. Mög licherweise steht die Verbotstafel an einem ganz anderen Ort, als dort, wo der Spaziergänger eintritt. Ein Pilzsammler z. B. über schreitet, ohne Obacht zu geben, im Hochwald die nur undeutlich zu erkennende Grenze; die Verbotstasel steht an einem Wege; der Wald, aus dem er kommt, war nicht verboten. Jetzt kommt der Bauer und zeigt den Pilzsucher wegen Betreten seine» Waldes an. Wie will der Täter beweisen, dast er von dem Verbote keine Kenntnis gehabt hat? Er und noch mehr der Richter kommt in eine schwierige Lage. Schliesslich gelingt ihm, obgleich er tat sächlich nichts gewusst hat. der Beweis nicht; er wird verurteilt. Wer soll unter solchen Verhältnissen noch in dem Wald sich er gehen, wenn damit zu rechnen ist, dast man aus Unkenntnis eines Privatverbots eine gerichtliche Hauptverhandlung über sich er gehen lassen must? Es wäre dringend zu wünschen, dast in diesem Falle die Zweite Kammer sich als wirtliche Volkskammer zeigt und unter allen Umständen darauf dringt, dast dieser Zusatz, der mehr oder weniger der Initative von einzelnen Grostgrundbe- sitzern entspringt, wieder beseitigt wird. »>» Ein Mitglied der Ersten Kammer führte übrigens noch aus: Austerdem habe man es mit einer Menschenklasse zu tun, die man unter die Harmlosen rechne, mit dem Verschönerungpverein. Diese Leute seien für den Besitzer eines Waldes eine äußerst gefährliche Klasse. Denn sie bezeichneten ganz harmlos mit grüner und roter Farbe für den Spaziergänger die Wege, und man sei dann immer in der Loge, der grünen Farbe huldigende Spaziergänger im Holze zu sehen. Diese Worte fordern zur schärfsten Stellungnahme heraus. Nach Lage der Sache können mit diesen Worten nur Vereine, wie der Erzgebirgsveroin, gemeint sein. Es ist Sache des Erzgebirgsvereins selbst, hierzu das Mort zur Abwehr zu ergreifen. Hier soll darauf hingewiesen werden, dast durch die Markierungen des Erzgebirgsvereins die große Zahl der Tou risten, die wir jährlich im Erzgebirge zu verzeichnen haben, erst herangezogen worden ist. 'Wichtige volkswirtschaftliche Fragen kommen hier in Betracht. Will man sich aber an das gebrauchte Wort Verschönerungsveretn halten, so wäre nur zu bedauern, wenn sich diese Vereine durch derartige Aussprüche abhalten lassen würden, von ihrer tatsächlich außerordentlich segensreichen, uneigennützigen Tätigkeit Abstand zu nehmen. Deutscher Reichstag. l42. Sitzung. l5. Berlin, 7. April. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Börsengesetzes. Zur Beratung wird zunächst gestellt der Artikel ll, der von der Zulassungsstclle für Wertpapiere zum Börsenhandel handelt. Abg Seminler (Natl.) führt aus, das Gesetz passe für die han seatischen Verhältnisse einfach gar nicht. Er konstatiere das, stelle aber keine Anträge, da das Gesetz zu einer Kompromißvorlage des Blocks geworden sei. Hierauf wird Artikel II angenommen. Weiter erstreckt sich die Beratung auf die ,ämtlichen zum Er satz des bisherigen Artikel IV bestimmte» Artikel III—IVu. Es liegt hier zum 8 öl ein Antrag Böhmen. Een. (wirtsch. Vgg.) vor, folgenden Satz hinzuzufügen: Personen, deren Gewerbe betrieb über den Umfang des Kleingewerbes nicht hinausgeht, ge- höien, auch wenn sie in das Handelsregister eingetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser Vorschrift. Abg.Bitter lZcntr.) erklärt sich lebhaft gegen verschiedliche Bestimmungen des Gesetzes in der vorliegenden Fassung. Abg. Roesicke (Bund d. Landw.): Die jetzige Regelung der Termingeschäfts-Berechtigung ist eine durchaus richtige. Jedoch muß unbedingt verhindert wer den, daß kleine Leute sich am Termingeschäft beteiligen. Abg. Kaempf (freis. Vp.): Meine Freunde haben sich mit der Regelung, wie sie in dem Komz'romiß geschaffen worden ist, einverstanden erklärt, namentlich auch insoweit es sich um den Terminhandel in Bergwerks- und Fabrikunternehmungen handelt. Ich halte es für ausgeschlossen, daß ein neues Vörsengesetz zustande kommen kann, ohne daß cs die Sicherung bestellter Sicherheiten enthält! Dasselbe gilt von den Anerkenntnissen. Nun zu den Rechtsfolgen, die sich an verbotene Termingeschäfte und insbesondere an die mit Getreide knüpfen. Redner übt hier zunächst Kritik an dem Rilck- forderungsrecht. Noch schwerer zu akzeptieren sind die scharfen Strafbestimmungen. Daß Lieferungsgcschäste in Getreide not wendig sind, das sieht wohl nachgerade jedermann ein. Mit dem Der gestörte Referendar. Novelette von Cläre Philippe. Nachdruck ucrbolcn „Donnerwetter! Geht die Fiedelci da oben schon wieder los!" Svalter Rehling klappte wütend das Buch zu, in dem er eben noch so eifrig studiert hatte, und lief zornig im Zim mer umher. Wozu hatte er sich nun im Westen eine teure Bude gemietet, wenn er doch in seiner Assessorarbeit gestört wurde? Es war zum Verzweifeln! Wenigstens wohnte er jetzt für die lieben Bundcsbriider zu weit, die sonst oft störend hereingeschneit kamen. Es klopfte. Auf sein Herein erschien sein Leibsuchs, der sich nach kurzem Gruß auf dem Sofa nicderlicst. „Hiller, Mensch, sichst du verkatert aus! Willst du einen Schnaps?" „Gern, danke. Du hast (trotz deiner Arbeit) manchmal noch ganz vernünftige Ideen, alter Herr!" Hiller nahm aus dem Likörschrank eine Flasche und Gläser und schenkte ein. „Prost!" Rehling bot ihm eine Zigarre an, die Hiller aber mißtrauisch betrachtete. „Es ist eine recht gute Zigarre; ich will dich ja nicht vertreiben. Arbeiten kann ich jetzt doch nicht, schon wegen der verwünschten Musik über mir. In der zweiten Etage ist nämlich eine Pension, und lda hat sich seit gestern im Zimmer über mir ein Mensch einge luistet, der von früh bis spät geigt. Es ist zum Wildwerden!" I-.Bist doch selbst ein Musiknarr," warf Hiller ein und deutete aus Idas in der Ecke stehende Klavier. „Ja, du denkst wohl, die Arbeit Iläuft mir nicht davon. Du mit deinen zwölf Semestern könntest »eigentlich auch mal anfangen, etwas zu tun. Sonst denkt deine lElse, du willst überhaupt nicht Ernst machen, und nimmt einen länderen." „Hör' auf, Walther! Ich bin gekommen, um dich für Iden Vandalenball breitzuschlagen. Du tätest mir einen großen lEcfallen, wenn du mitmachtest. Vorgestern bekomme ich nämlich »von meiner Tante in Mainz einen Brief, in dem sie mich bittet, Imich ihrer Tochter anzunehmen, die seit kurzem die Hochschule für Musik besucht. Deshalb will ich das Mädel gleich zu unserem Couleurball einladen, und möchte natürlich gern, dast sie sich etwas amüsiert. Ich bi» leider seyr in Anspruch genommen, denn erstens bin ich Chargierter und —" „Zweitens kommt Elschcn Röbcr," fiel Rehling lachend ein. „Na, ich will mich erweichen lassen, obgleich es mir eigentlich verflucht wenig passt. Hoffentlich ist das Cousinchen keine Vogel scheuche, sonst hol' dich der . . . ." „Danke, ich geh' lieber von selbst. Aus Wiedersehen am Donnerstag!" „Adieu!" — Am Donnerstag abend stand Walther Rehling vor dem Spiegel und musterte seinen äußeren Menschen. Dabei summte er eine Melodie, die er nicht loswerden konnte. Es war nicht etwa, als Vorahnung des Balles, ein Straußscher Walzer, sondern ein Stück, das er nicht mit Namen kannte, das ihm aber der über ihm hausende Geiger beharrlich mährend der letzten Tage vor gespielt hatte. Es gefiel ihm, und doch war er ärgerlich, dast ihn dieMelodie beim Arbeiten störte und noch bis auf den Ball ver folgte. An der Tür des Saales tras er mit Hiller zusammen. „Meine alte Dame und meine Cousine Hilde Osten, die sie heute unter ihren Schutz nimmt, sind noch nicht erschienen. Die werden wohl auch gleich in das Küiistlcrzimmcr gehen. Meine Cousine ist nämlich gebeten worden, in dem Konzert, das den Ball ein leitet, etwas vorzuspiclen. Während sie noch sprachen, kam Frau Hiller herangerauscht. Sie war sehr aufgeregt. „Was sollen wir nur machen, Karl? Hilde, das arme Mädel, hat so tapfer geübt. Und da wird ihr soeben ein Rohrpostbvief gebracht, in dem die Dame, die die Klavierbegleitung übernommen hatte, absagt. Das arme Ding ist nun ganz verzweifelt, da all die andere» tun, als könnten sie nicht vom Blatte spielen." Karl Hiller wußte keinen Rat. Plötzlich schien ihm aber etwas einzufallen. Kurz entschlossen faßte er Rehlings Arm und zog ihn ins KUnstlerzimmer. „Du spielst Klavier. Du kannst meine Cousine begleiten." Walther wollte Einwendungen machen. „Es wird nicht schlimm werden, obgleich so was auch aus andere Weise gefährlich sein kann. Hilde ist nämlich verflixt hübsch." Aufgeregtes Stimmengewirr empfing sie. In dem engen Raum waren sehr viele Menschen. Mütter, die an den Ball kleidern der Töchter noch herumzupsten, junge Damen, die mit den Noten in der Hand ihre Liedchen noch einmal vor sich hin summten. — Etwas abseits in einer Ecke saß Hilde Osten. Sie hatte ihr Köpfchen in die Hand gestützt und schaute wie geistes abwesend in das Gewimmel. „Hier bringe ich dir meinen Freund, Referendar Rehling, der so gut sein will, dich zu begleiten!" Hilde fuhr in die Höhe und ihre dunklen Augen begegneten denen des Referendars, der sie bewundernd anschaute. „Ich stellte Ihnen gern meine geringen Künste zur Verfügung, gnä diges Fräulein!" Lebhaft sprang das Mädchen auf und reichte dem jungen Mann die Hand. „Wie danke ich Ihnen! Ich bin ja zu froh, dast ich nun doch meine Sonate vortragen kann!" „Ich glaubte, Sie wären Sängerin," sagte Rehling und schaute verwundert zu, wie sie mit ihren schlanken, weißen Händen die Geige aus dem Kasten nahm und einstimmte. „Nein, singen kann ich nicht," sagte sie fröhlich. „Ich mache so ohnehin genug Musik. Ein Hausbewohner soll sich schon über mich beklagt haben." Walther war ganz entrüstet über diese Unhöflichkeit. Da ertönte das Glockenzeickjen. „Fräulein Osten, Ihre Nummer!" Hilde drückte Walther schnell einige Noten in die Hand. „Kommen Sie!" „Frühlingssonate von Beethoven", las er. „Du lieber Himmel, wenn ich mich da nur nicht blamiere!" „Nur Mut, es wird schon gehen!" Hilde schien sehr vergnügt zu sein. Sie singen an. — Donnerwetter, das war ja das Stück, das ihn verfolgt hatte, das er Tag für Tag gehört hatte! Schon beim ersten Takt wurde es ihm klar. Auch die Art des Vor trags, der Strich! Es war kein Zweifel. So also sah der Musiker aus, über den er sich beschwert, über den er getobt, ge wütet hatte. Da auch der Begleiter das Stück so gut kannte, war das Zusammenspiel sehr schön und fand reichen BeifaW.