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WW Anzeiger Mr -as Erzgebirge URN MKZLÄKÄZ mit -er wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Mer Sonntagsblatt. AÄM«LW e° UN» „"u.^ad»Wn,b f»Ä! Eprechsiunü« üer N«öaktl»n mit -»»»nahm» -er s»nntag» nachmittag» 4—s Uhr. — Telegramm-klöresse r Tageblatt flurerzgebirg». Zernsprechtk SS. «e^.»>«"Lus,,»!>''!»« ^N»«N >-»» r-»ih- »>ch< , WilNkZM,Ä!kÄW Nr. 2S4 Mittwoch» äen IS. Dezember ISN 12. Jahrgang Srschießimg chMcher KiisteWSülr. - kttslge I» Italien. Der Waffenstillstanä. Die Waffenruhe hat dem Waffenstillstand Platz ge macht- die Verhandlungtn über den Frieden beginnen. Auch Rußland wird es verstehen, wenn wir diese Tat sachen ohne Verunglimpfung unseres bisherigen Gegners, 'ber in stolzer Ueberzeugung als einen Erfolg unserer uid unserer Verbündeten Waffen in das Buch der Ge richte einschreiben. So sehr wir die gegenwärtige Lage Alseitig richtig einzuschätzen wissen, so wenig können wir och verschweigen, daß das Ergebnis, wie es nun fest ge- norden ist, nicht beabsichtigt war, als das zaristische Ruß- and seine Millionenheere gegen uns marschieren ließ. Leutschland sollte zermalmt werden; die russische Dampf walze sollte über unsere Gefilde dahinfahren, die Pferde oer Kosaken sollten im Park von Sanssouci Weide finden. Ls ist anders gekommen. Daß es aber anders kam, da- -ür gebührt an erster Stelle unserem Heere der heiße Dank )er Nation. Tannenberg war der Anfang der Erlösung; ind alles, was darauf folgte, vollendete das, was be> Beginn des Krieges selbst der Kühnste kaum >ehofft haben >!irfte: die völlige Niederlage des scheinbar unerschöpflichen äffischen Reichs. Wir hätten viel Ursache zu triumphieren nid uns als unerbittliche Sieger zu zeigen. Wü könnten und nßr müßten dies tun, wären wir so, wie loyd George noch soeben uns der Welt vorgeführt hat: Verbrecher und Banditen. Wir tun aber nichts her weichen. Wir reichen dem russischen Volk, das sich aus der Gewalt der Kriegshetzer befreit hat, das einschen lernte, wie unverantwortlich es von England und Frankreich für oercn imperialistische Zwecke mißbraucht worden ist, die >and zur Verständigung. Wir sind überzeugt, daß das ussische Volk bereits aus den bisherigen Verhandlungen ie Gewißheit entnommen hat, es mit einem Partner zu um zu haben, der zwar als Gegner furchtbar und un widerstehlich sein kann, der aber auch die gleichen Tugenden oer Mannhaftigkeit und der Sachlichkeit zu bewähren ver- nag, wenn es sich darum handelt, die frivol abgebrochenen üezichuugeu neu zu knüpfen und zwischen Rußland und en Mittelmächten wieder ein Verhältnis des gegenseitigen Verstehens herbcizuführcn. Wir wissen, daß es nicht von jeute auf morgen dem russischen Völk gelingen kann, seinen Staat in vollem Maße leistungsfähig zu machen; aber wir sind davon überzeugt, daß ihm dies umso schneller gelingen wird, je gesünder seine Beziehungen zu uns sein werden. An uns soll es nicht fehlen, zu solcher Gesundung alles oeizuteagen, was irgendwie in unserer Macht liegt. Wir wissen ferner, daß die demokratische russische Regierung noch mit mancherlei Widerständen im eigenen Lande .,n kämpfen hat; wir möchten aber glauben, daß alle diese Widerstände in dem Grade an Kraft verlieren werden, wie eS der jetzigen Regierung gelingt, aus dem Waffen stillstand zu einem wirklichen und dauernden Frieden zu gelangen. An Bemühungen, solchen Frieden auch noch un letzten Augenblick zu verhindern, wird es seitens der Rnmpfentente nicht fehlen. Man weiß in London und Paris sehr genau, was es bedeutet, künftighin mit den russischen Schlachtopfern nicht mehr rechnen zu können. Die Politik der russischen Volksregierung aber scheint uns durchaus dafür Gewähr zu geben, daß all solchen Um trieben, ob sic nun offen oder im Geheimen geschehen, der wtwendige Widerstand entgegengesetzt werden wird. Bei beiderseitigem guten Willen werden Rußland und die Mittelmächte, wenn auch ein Jahr später, als unser Friedensangebot vom Dezember 1916 dies ermöglicht hätte, ' ich in Freiheit zu gemeinsamer Arbeit zusammenfinden. » » * 0er Aattenttlttrtanarvelttag nm siußlana. Ein historische» Dokument. Raummangel zwang uns gestern leider, den von der Obersten Heeresleitung veröffentlichten Waffenstillstands vertrag mit Rußland, über dessen günstige Aufnahme in der Berliner Presse wir bereits gestern berichteten, in vollen! Wortlaut zuin Abdruck zu bringen. Indem wir den Wortlaut nunmehr unseren Lesern unterbreiten, möch ten wir gleich vornherein feststellen, daß der Inhalt dieses Vertrages der Geschicklichkeit cher deutschen Unterhält d- ler, die an seinem Zustandekommen tätig waren, das beste Zeugnis ausstellt und die Hoffnung aufkommen läßt, daß dieser Vertrag die Grundlage des kommenden Frie- dcnsvcrtrlweS sein wird. Der Vertrag lautet: Zwischen den bevollmächtigten Vertretern der Obersten Heere», leitung Deutschland», Mesterreich.Ungarn», Bulgarien» und der Türkei «inerseit», Rügland» andererseit» wird zur Herbeiführüng »ine» dauer haften, für all» Teil» ehrenvollen Frieden» folgender Waffenstillstand abgeschlossen, 2. M heutW MtWe MMW. (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 19. Dezember. Esestlkcher KriegSfchaievtätz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In einzelnen Abschnitten der flandrischen Front, um Südufer der Scarpe bei MvevreS und Grancourt war am Nachmittag die Nrtillerietätigkeit lebhaft. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. In kühnem Vorstoß brachte eine Sturmabteilung nordöstlich von Craonne eine Anzahl Franzosen ein. Unsere Flieger haben London, Ramsgate und Mar gate mit Bomben angegriffen und gute Wirkungen erzielt. Leutnant Bongartz errang seinen 27. Luftsieg, vestlicher Krte-Sschau-katz. Nichts Neues. Mazedonisch« Front Zu beiden Seiten des Wardar lebhafte Feuertätigkeit. Italienische Front. Tagsüber lebhafte Kämpfe zwischen Brenta und Piave -Nach kräftiger Feuerwirkung stürmten österreichisch-unga risch; Truppen den Monte Asolene und die nordwestlich und nordöstlich anschließend» italienischen Stellungen. 48 Offiziere und mehr als 2000 Mann wurden gefangen genommen. Italienische Angriffe westlich vom Monte Solarolo scheiterten. Der Erste Generalquartiermolster < 4. r. fl,.) r»d«udorf». I. Der Waffenstillstand beginnt am ,7. Dezember Igz?, ,2 Uhr mittag» (-. Dezember ;S>7, 14 Uhr ruff. Zeit) und dauert bi, ;4. Januar ,9,8 42 Uhr mittag» (4. Januar 19W, ;4 Uhr russ. Zeit). Die vertranschließenden Parteien sind berechtigt, den Waffen stillstand am 2^. Tage mit 7 tägiger Frist zu kündigen; erfolgt di«, . nicht, so dauert der Waffenstillstand automatisch weiter, bis eine der Parteien ihn mit 7 tägiaer Frist kündigt. II. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf alle land, und Luft- streitkräfte der genannten Mächte auf der Landfront zwischen dem Schwarzen Meer und der Mstsee. Auf den russisch-tü r kl sch e n Kriegsschauplätzen in Asien tritt der Waffenstillstand gleichzeitig ein. Vie vertragschliessenden verpflichten sich, während des wüssten- stillstande» die Anzahl der an den genannten Fronten und auf den Inseln des Moonsimde» befindlichen T rn p pe n verb ände — auch hinsichtlich ihrer Gliederung und ihrer Etat» —nicht zn verstärken und an diesen Fronten keine Umgruppierungen zur Vorbereitung einer Mffensioe vorzunehmen. Ferner verpflichten sich die vertragschließenden, bis zum 9. Januar I9t8 0- Januar Zglü russ. Zeit) von der Front zwischen dein Schwarzen Meer sind der Mstsee keine operativen Truppenvcr. schiebnngen durchzusühren, e, sei denn, daß die Verschiebungen im Augenblick der Unterjeichnung des Waffenstillstand-Vertrag» schon eingeleitet sind. Endlich verpflichten sich die veriregschließenden, in den Häfen der Mstsee östlich des ;s. Längengrade» Vst von Greenwich und in den Häfen de» Schwarzen Meere» während der Dauer des Waffen stillstandes keine Truppen zusammenzuziehen. III. Als Demarkationslinien an der europäischen Front gelten die beiderseitigen vordersten Hindernisse der eigenen Stellungen. Diese Linien dürfen nur unter den Bedingungen Ziffer I V überschritten werden. Dort, wo keine geschlossenen Stellungen bestehen, gilt beiderseits als Demarkationslinie die Gerade zwischen den vordersten besetzten Punkten. Der Zwischenraum zwischen den beiden Linien gilt als neutral. Ebenso find schiffbar« Flüsse, die di« beiderseitigen Stellungen trennen, neutral und unbefahrbar, er sei denn, daß es sich um verein barte Handelsschiffahrt handelt. In den Abschnitten, wo di« Stellungen weit auseinander liegen, sind alsbald durch die Waffenstillstands- Kommissionen (Ziffer VII) Demarkationslinien festzulegen und kennt- lich zu machen. Auf den russisch.türkischen Kriegsschauplätzen in Asien sind die Demarkationslinien, sowie der Verkehr Uber dieselben (Ziffer IV) na-b. Vereinbarung der beiderseitigen Höchstkommandierenden zu bestimmen. Vor» Vevtzehv bev Lvreppe« «»»»»»»«irrerrrbev. IV. Zur Entwickelung und Befestigung der freundschaftlichen Be- Ziehungen zwischen den Völkern der vertragschließenden Parteien wird ein organisierter Verkehr derT rup pen unterfolgendenBedingungen gestattet! z. Der Verkehr ist erlaubt für Parlamentäre, für die Mitglieder der Waffenstillstandskommissionen (Ziffer VII) und deren Vertreter. Sie alle müssen dazu Ausweise von mindesten» einem Korprkom- mando bezw. Korprkomitee besitzen. 2. In jedem Abschnitt einer russischen Division kann an etwa 2 bi» s Stellen organ isi ert er ver kehr stattfinden. Hierzu sind im Einvernehmen der. sich gegenüber stehenden Divisionen Verkehrsstellen in der neutralen Zone zwischen den Demarkationslinien einzurichtcn und durch weiße Flaggen zu be< zeichnen, ver Verkehr ist nur bei Tage von Sonnenaufgang bi» Sonnenuntergang znläffig. Au den verkehrestellen dürfen sich gleichzeitig höchsten» 2» Angel».».»-v,ii. 0. rmo halten. Der Austausch von Nachrichten und Zeitungen ist bisher für einzelne Frontstücke abgeschlossenen Vereinbarungen gestattet. Gffen e Brie fe k^nen zur B^Srd^ über Waffenruhe oder Waffenstillstand werden durch diesen Waffen- werden, ver Verkauf und Austausch von waren de» täglichen »„«^^„traa -uli.« K.ott o.k.ut -> > u IX. Di» qertraaschli «ß«nd«n Varteien werden im zu vereinbaren. ' : unmittelbaren Anschluß an di» Unterzeichnung dies,, «.Ueber die Rückkehr entlassener H e e r e» a n - ,h Srige,' waff»nstillstand»vertrage» in F,t»d«n»verhandl«ngen de» einen Lande», di« jenseits der Demarkationslinie de» anderen »tnlreten. Landes beheimatet find, kann erst bei den Friedensoerhandlungen entschieden werden. Hierzu rechnen auch die Angehörigen pol nischer Truppenteile. s. Alle Personen die — entgegen den vorstehenden Vereinbarungen t bis § — die Demarkationslinie der Gegenpartei Überschreiten, werden festgehalten und erst bei Friedensschluß oder Kündigung des Waffenstillstandes zurückgegeben. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, ihre Truppen durch strengen Befehl und eingehende Belehrung auf Einhalten der Verkehrsbedingungen und die Folgen von Ueberschreitungen hinzuweisen. Vsstlerrerrurrg«« sü» beer S««Vvi«K» V. Für den Seekrieg wird folgende» festgelegt: l. Ver Waffenstillstand «.streckt sich auf da» ganze Schwarze Meer und auf die Mstsee östlich des Längengrade» Vst von Green wich, und zwar auf alle dort befindlichen See< und Luftstreitkräfte der vertragschließenden Parteien. Für die Frage des Waffenstillstandes im Weißen Meer und in den russischen Küstengewässern des nördlichen Eismeere» wird von der deutschen und russischen Seekriegsleitung in gegen seitigem Einvernehmen eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Gegenseitige Angriffe auf Handels- uud Krieg», schiffe in den genannten Gewässern sollen rach Möglichkeit schon jetzt unterbleiben. In jene besondere Vereinbarung sollen auch Bestimmungen ausgenommen werden, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß Seestreitkräste der vertragschließenden Parteien sich auf anderen Meeren bekämpfen. Angriffe von Ser aus und au» der Luft auf Häfen und Küsten der anderen vertragschließenden pa.tei werden auf allen Meeren beidenseits unterbleiben. Auch ist das Anlaufen der von der einen Partei besetzten Häfen und Küsten durch die See streitkräfte der anderen Partei verboten. z.va» Ueberfliegen der Häfen und Küsten der anderen vertrag schließenden Partei sowie der Demarkationslinie ist auf allen Meeren untersagt. Die Demarkationslinien verlaufen: u) im Schwarzen Meer! von Vlinka—keuchtturm (St. Georg»- mttndung—Kap Jeros (Trapezunt), b)in der Mstsee: von Rogekuel—Westküste worm»—Bogskaer Svenska—Hoegarne. Die näher« Festsetzung der Linie zwischen worm» und Rogs- kaer wird der lvaffenstillstands.Koinmission der Mstsee (Ziffer VII, ;) übertragen mit der Massgabe, daß den russischen Seestreit- krästen bei allen Wetter- und Lisverhältniffen ein« frei« Fahrt nach der Aalandsee gewährleistet ist. Vie russischen Seestreit- kräfte werden die Demarkationslinien nicht nach Süden, die See streitkräfte der vier verbündeten Mächte nicht nach Norden über- schrettcn. - Vie russische Negierung übernimmt die Gewähr dafür, daß Seestreitkräfte der Entente, die sich bei Beginn de» Waffen stillstandes nördlich der Demarkationslinien befinden oder später dorthin gelangen, sich ebenso ve rh alten wie die russischen See streitkräfte. L.ver Handel und di« Handel,sch iffahrt in den in Ziffer I Abs. 1 bezeichneten Seeaebleten find frei. Die Festlegung aller Bestimmungen für den Handel sowie die Bekanntgabe der gefahr losen Wegs für die Handelsschiffe wird den waffenstillstandrkom. Missionen de» Schwarzen Meere» uud der Mstsee (Ziff. VII, l und 7) übertragen. «.Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, während de» Waffenstillstandes im Schwarzen IMer und in der Mstsee kein« Vorbereitungen zu Angriffsoperationen zur Le« -egenein- ander vorzunehmen. verschiebe««». VI. Um Unruhe und Zwischenfälle an der Front zu jver- meiden, dürfen Uebungen mit Jnsanteriewirkung nicht näher al, S Kilometer, mit Artilleriewirkung nicht näher als zs Kilometer hinter den Fronten vorgenommen werden. Der Landminenkrieg wird vollständig eingestellt. Luftstreitkräfte und Fesselballone müssen sich außerhalb einer Io Kilometer breiten Luftzone hinter der eigenen Demarkationslinie halten. Arbeiten an Stellungen hinter den vordersten Drahthindernissen sind erlaubt, jedoch nicht solche, die der Vorbereitung von Angriffen dienen können. flve»sf««stittsta«b»rsm««rssto«««. VII. Mit Beginn des Waffenstillstandes treten die nachstehenden »Waffenstillstandskommissionen* (Vertreter jedes an dem betreffenden Frontfittck beteiligten (Staates) zusammen, denen alle militärischen Fragen für die Ausführung der Waffenstillsiandsbestimmungrn in den betreffenden Bereichen zuzuführen sind: 1. Riga für di» Mstsee, 2. vünaburg für die Front von der Mstsee bi» zur Disna, S. Brest-Litowsk für die Front von der visna bi» zum Pripjet, 4. Berditschew für die Front von Pripjet bi» zum vnjestr, s. Kolosvar und e. Focsani für die Front vom Vnjestr bi» zum Schwarzen Mee». (Grenzbestimmung zwischen den beiden Kommissionen » und » im gegenseitigen Einvernehmen.) 7. Mdeffa für das Schwarze Meer. Viesen Kommissionen werden unmittelbar«, unkontrolliert« Frrn- schreibcleitungen in die Heimatländer ihrer Mitglieder zur Verfügung ' gestellt. Vie Leitungen werden im eigenen Lande di» in die Mitte s zwischen den Demarkationslinien von den betreffenden Heeresleitungen gebaut. Auch auf den russisch.türkischen Kriegrscheupletzen in Asien «erden derartig« Kommissionen eingerichtet nach Vereinbarung d«, 0.rkeh »stellen dürfen sich b^erseitigen Höchstkommandierenden. - VIII. Der vertrag über die Waffenruhe vom ö. 12. (22. ,(.) und Nach r i ch te^ und Z eit un g en ist ^«bisher kür einzelne Frontsttlcke abgeschlossenen Vereinbarungen LÄ-H ->° .«Bch.. Ä» «.'NS"'""" Gebrauche» an den Verkehrsstellen ist erlaubt. ' ' g. Vie Se erdig un g Gefallener in der neutralen Zone ist erlaubt. Vie näheren Sestimmungen find jede»inal durch die beiderseitigen IX. Vie pertragschließenden p Divisionen oder höheren Dienststellen zu vereinbaren. iunmittelbaren Anschluß an di«. U «.Ueber di« Rückkehr entlasst