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H Montag, -ra LS. Gktobrr 1-LE. 'S 7. Z! MM ;«n, k«N, und ft». H ,Ä enen Stlb, n an -II. KM ch rü Wen, rett, ckau. HausHatt n He^ hlunge« lglllIL MM, mlelbe« WM, 1. ell5 rt lt«s«ida», »nmefend. U«. i« b« stn,»>„opk«is.i »>, st,»,n,,f,,it»n, P^N„II, ,»«»,«« Na*m kü/ 7» Pf«., -u.wlirtla« stnz«I,«n «s Pf,., f«,st»» 4<- HW gr»8»r«n stdsthlilssön «uispe,ch,n»,r Nat-att. stnz«I,«nann,l,m, dl, sollt,fl.n, 4'/,UH, o.rm. IUr litzttllW Hatzka» «N», nicht ,«l«Iflet ««r»en, w,nn 41, stuf,ah« ter st»»«>I« 4urchg4,nspr,ch-r erfolgt »he» »ae Mnnufkelpt nicht 4«»a>ch ll.dni lst Danzigs Schicksal besiegelt. vöMg von Palnt «MAklAslM. AuS der Konvention zwischen Polen und der freien Stadt Danzig, deren endgültiger Text am 19. d? M. festgelegt worden ist, seien folgende Einzelheiten ent« nommen: Tie polnisch« Negierung, die einen diploma tischen Vertreter mit dem Sitz In Danzig bestimmt, er. hält die L e itung derart S w ärtigen Angelegen- Seiten der freien Stadt Danzig, sowie den Schutz der Staat San gehörigen Danzig» in den fr em» den Ländern. Danzig wird da» Recht erteilt, dem Personal der polnischen Konsulat« im Ausland« an Stel len, wo wichtig« wirtschaftlich« Interessen TanzigS in Frage kommen. Sachr>erständtge betzuordnen Polen darf .keinen internationalen Vertrag, der Danzig inter essiert, sch liehen ohne vorhertae Beratung mit der freien Stadt Danzig.' Der vom Völkerbund «tnzusetzend« Overkoni ini s.sar kann fedein Danzig betreffenden internationalen Vertrag Mit Zustimmung pe» Völker» bundtzrateS sein Veto entgegensetzen.' Danzig erhält da» Recht einer eigenen Handelsflagge. Ti« Stadt bildet mit Polen ein einzige » Zollgebiet. Ter TUn»' ziger Freihafen wird aufrechterhalten. Die Freizone wird unter die Kontrolle eines besonderen Aus» schußrate» gestellt, der zu gleichen Teilen au» Danziger und polnischen Kommissaren zusammengesetzt ist. Die» ser Ausschuß hat die Leitung, Verwaltung und Ausnut zuno des Hafen», der Wasserwege und der gesamten Schienenwege, die den Zwecken des Hafen» dienen. All« Schienenwege de» Freistaates werden von Polen verwaltet, außer den Straßenbahnen und den Schienenwegen, welche hauptsächlich den Bedürfnis sen der freien Stadt dienen. Es darf keine Sch if.f- fahrtsgesellstzhaft,zugelassen werden, ohne die Ermächtigung der polnischen Regierung. Der Ausschuß hat auch weitgehende Rechte in der Pachtung von Güter, und Hafeneinrichtungen und kann auch zur Enteignung schreiten. Polen erhält von dem Ausschuß den freien Gebrauch.de» Haien» und seiner Verbindungsmittel. Ferner erhält Polen da» Recht, im Hafen von Danzig einen eigenen Post- und Telegraphenverkehr mit Polen etnzurtchten. Dio ande ren postalischen Einrichtungen de» freien Staate» fallen dec freien Stadt zu/ Danzig behält deutsche WW)> ruug. Sobald es die Umstände erlauben, soll in Ver handlungen eingetreten werden, welche die Vereinheit lichung pe» MünMstem» zum Ziele haben. Polen übernimmt die Versorgung Danzigs mit Le- beusmitteln und Brennmaterial. Streitigkeiten -wischen Polen und der freien Stadt Danzig, welch« di« Beziehungen der beiden Parteien berühren, unterliegen der Entscheidung de» Oberkommissar» bezw. de» Rate» de» Völkerbundes. DaviM uintWirchM stch» Laut telegraphischer Mitteilung der Tanztaer Dele gation au» Pari» hat sich .die Delegation nach reiflicher Ueberlegung einstimmig ent. schloffen, die Konvention und di« Urkund« üb«r die Gründung der freien Stadt mit der in ihr enthalte nen Erklärung wegen Uebernahme der Kosten kür Ver waltung und Besetzung am Sonnabend zu unterschreiben. Tie Delegation hat der Botschafterkonferenz gegenüber al» Voraussetzung für die Unterschrift -um Ausdruck ge bracht, daß per Völkerbund und d«r Oberkommissar der freien Stadt den zugesicherten Schutz geivähren und die Lebenotnteressen der freien Stadt und ihrer Bewohner in gerechter Weiss berücksichtigen werden. Line Deroränung gegen Betriebsabbrüche. Der wirtschaftlich« und sozial« Ausschuß de» vor läufigen ReichSwtrtschaftsrates nahm d«n Entwurf «in«r Verordnung Über Maßnahmen gegenüber Be« triebsabbrüchen und Betriebsstillegunaen an. Ti« Verordnung bestimmt tmi wesentlichen Mr ge werblich« und Verkehrsbetrieb«, ausschließlich de» Rei che» und der Länder, mit mindesten» SO Arbeitern di» Anzeigepflicht, wenn durch di« beabsichtigt« Stillegung oder den Abbruch di« gewerblich« Leistungsfähigkeit des Unternehmen» verringert wird oder wenn Vetriebsan- nalm Kapitalismus und vvn »Räubern jetzt gefesselt wird, zerbrechen wie Glas, und sine spätere Generation Wird die Mission Deutschland» «Ellen, deren die fetzige nicht würdig war. ' > ' > ' Ich selbst rechn« nicht darauf, den Sonnenaufgang ckm deutschen Horizont noch.zu erleben, vielleicht wird dis ganz« jetzig« Generation ihn nicht mehr erleben. Wals wir aber jetzt leisten können und müssen, mich bei dem Schlimmsten, was wir von unseren Feinden noch zu erwarten haben, und was, .weil unvergänglich, höhsr zu bewerten ist, als aller materieller Schaden, der uns treffen kann, da» ist daS Wiederfinden unserer Würde in äußerster Not. Dadurch allein werden kommende Geschlechter sich .airfrichten Und den Fluch! lö sen können, dem unsere heutige Generation sich zugezo» gen hat. Tann wird da» ewig wahre, heute nicht mehr Verständliche Wort unseres großen volkstümlichen Dich ters Geltung finden: Nichtswürdig ist di« Nation, die nicht ihr alles freudig setzt an ihre Ehre. Vit lstchlrmur Oer ZMOripiMer Ser ZchiMiingraiirssMr und dessen AnfMttWMt hni RrchtSmittetzjnge. Wie zahlreiche Eingaben an da» Arbeit-Ministerium beweisen, herrscht in weiten Kreisen noch Unklarheit über die RechtSmrtur de» Schiedsspruch«» der Schliche tungSauSschüsse und über dessen Anfechtbarkeit im NechtSmittelwegezug«/ Im folgenden werden daher di« «tnschlagenden Bestimmungen kur» -usammengestellt. Ter TchlichtungSouSschuß befaßt sich Wit der Schlichtung von GesamtstrettijMten (Kollektivstreitigkeiten) .oder ausnahmsweise mit Einzelstreitigketten. Sein« Ent« .scheidung xrg«ht daher wicht al» rechtsverbindliche» und der Zwangsvollstreckung unterliegende» Urteil, sondern al» Schiedsspruch, der grundsätzlich nur di« Bedeutung «ine» P o r s.ch l a g « S an die Parkten hat. Nehmen dis beiden Parkten diesen Vorschlag, an, unterwerfen st« sich also dem Schiedsspruch«, so entsteht damit »in bin dender Vertrag -wischen ihnen.' Unterwerfen sich eine oder Leih« Parteien dem Schiedsspruch« nicht, so kann (nicht mutz) unter be stimmten Voraussetzungen der Demobilmachung» komm iss ar auf Antrag einer der Parteien di« Unter» wer fungSerklärung durch Verbind! ich er klär uns de» Schiedsspruch«» ersetzen, hierdurch aber zwangsweise BertragSrecht zwischen den beteiligten Parteien schaffen. Er ist Hierzu befugt, wenn es sich um Streitigkeiten, .die sich .au» der Anwendung der Verordnung über Einstel lung und Entlassung von Arbeitnehmern vom 12. Fe bruar 1920 (NeitchSgesetzblatt S. 218) ergeben, oder um Gasamtftreitigkeiten über Löhn«, Gehälter oder sonstig« Arbeitsbedingungen handelt (vgl. 88 25, 28 der Ver ordnung vom 12. Februar 1920)/ Bei Gesamtstrettig» leiten soll die Verbindlicherklärung nur auSnahm-wetsz al» letztes Hilfsmittel dann erfolgen, wenn sich der DK mobilmachungSkommissar davon überzeugt hat, daß nicht nur di« im Schiedsspruch getroffen« Regelung zweifel» .Io» der Billigkeit entspricht, sondern auch ein staatliches Eingreifen Mr Aufrechterhaltung des Wirtschaftsleben» un-erlüßlich ist und im gegebenen Falle auch den ge wünschten Erfolg verspricht/ Der Demobilmachung» kommifsar entscheidet endgültig darüber, ob ein Schied» sprach für verbindlich zu erklären ist oder nicht. In bestimmten im Betriebsrätegesetz vorgesehenen Fällen sind di« Schiedssprüche de» SchltchtungSauS- schusses, .ßo insbesondere die Entscheidung Aber Ein» spräche gegen Künd igungen nach 8 87 des Betrieb», rätegesetzes und gegen Verletzung per SinstellungSrtcht» linien nach 8 88 de» BetrtebSrätegesetze-, Endgültig. Sie haben also nicht die Bedeutung eine« unverbind lichen Vorschlages, der erst.durch den übereinstimmenden Willen der Parteien oder durch den Demobilmachung»- kommifsar Rechtswtrksamkeit erlangen kann, sondern von vornherein die rechtlich« Wirkung eine« zweiseitigen Vertrages der Parteien. Li« Verbindlichkeit de» Schied»- fpruche» de» Schlichtungsausschuss«», di« durch Annahms de» Spruche» durch di« Parteien, durch Verbindlichkeit»- «rklärung de» DemobilmachungSkoMnissar» oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen entsteht, schafft, wie im Vorstehenden auiSgeführt ist, Vertragsrecht zwischen den beteiligten Parteien, gibt aber noch.keinen Zwangst vollstreckungStitel! Dieser kann nur durch Klag« bei d«n Gerichten erwirkt werden, die hierbei an dich fach-, ltch« Entscheidung de» SchlichtungSauSschusse» gebunden find und nur di« formellen Voraussetzungen für dies« Entscheidung nachzuprüfen haben. Gegen die endgültig« Entscheidung de» DemovU- machungSkommissar» darüber, ob «in Schiedsspruch Mr verbindlich zu erklären ist pder nicht, gibt o» kein Recht»- mitt«!. Insbesondere sind weder da» Arbeitsministe- riunr noch per StaatSkommiFar Mr Demobilmachung b«fugt, sein« Entscheidung Abzuündern. Ebensowenig können dies« oder der Temobilmachungskommissar eine« «chied»fpruch de» SchlichtungSautztzchusse» auf-eben oder abändern/ Rur wenn Rechtsnormen d. -. ausdrückliche ««fetz«», oder verordnung»vorschriskn verletzt sind, kann der D-mobilmachungsdamMtssar ein» Sache »uv anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den Schttchtungsausschutz zurückverweisen, und e» hat ferner die KreishMptmannschaft auf veschwerden, welche di» Das Wichtigste vom Tage. Tie d'eu tsch en S ch iffe. die zu Beginn de» Krie- Iss in englischen Häfen waren, sind vom eng lischen Prisengericht konfisziert worden. * Ein« Havak-Not« besagt: Man meldet au» diploma- Itisch«n Kreisen, daß, wenn ckUch noch keine Lösung »n den englts.ch-franzvkis.chen Verhandlun gen über die Wiedergutmachungen gefunden l.urd«, die U'eb « rein ftinimung zwischen beiden Ländern doch nie gestövt war. Ti« Agence HavaS erfährt über Helfingfor» au» iMoskau. daß in den GVUperNelnent» Perm, Je katerinburg und Wiatka ernst« Erhebungen liegen di« Bolschewiki stattgefunden haben. « Ventzeloserklärte dem Vertreter des TempS In Athen, .wenn König Alexander sterbe, werde I'ein Bruder Paul König. VentzeloS verlangte laber vorher Bürgschaften dafür, daß König Kom hantln auf.alle Ttzronans.prüche verzichte. Geschichten ans dem Völkerbund. E» soll nicht soviel von eigenen Interessen gespro ßen werden, damit man uns nicht den Vorwurf der I,«rangelnden Objektivität machen kann. Wir wollen nur Ik nebenbei erwähnen, daß der Völkerbund letzt auch den Deutschen Protest über di« sogenannte Volksabstimmung Iln jEupen-MalmedH kurückgewiesen hat. »nd nach liier'ersten Entscheidung war es ja auch kein Wunder, Idas; darauf die jetzig« Zurückweisung de» Protestes er- Ifolgt«. Hatte der Völkerbund schon damals sein« Ten« Il enzen offenbar werden lassen, so geschah e» sitzt wieder. E» geschäh aber noch in zwei anderen Fällen, in zwei Bällen, die dafür zeugten, daß.das ganze Gebilde bis letzt alles andere ist als «in Bund der Völker, nämlich Exzellenz Zelig owskt, der polnisch« Ausrührer, br« tindet sich immer noch in Wilna/ Ter Völkerbund Hat ;war Noten angekünbigt und Drohungen auSgestoßen, u.ber die Noten und die Drohungen hat man Weber in Warschau noch in Wilna besonders tragisch genommen und Herr PaderewSki hat auk die Drohung Pe» Truv« eneinmarsche» Ikstig geschmunzelt r Ihr werdet doch nicht! Wir glauben e» schon, PaderewSki kennt seinen Völker« >und und er kennt sein« Leute, er weißj, waS er von hnen zu halten hat. DK Jugoslawen schätzen allem /»schein nach den Völkerbund in gleicher Weise «in. -ite «S di« Polen tun. Als sich im Kärntner Ge let vie Mehrheit der Bevölkerung für da» Verbleiben !>et Oesterreich .ausgesprochen hatte, da rückten am näch- .eu Tage.frischweg einige jugoslawische Bataillone in das Abstimmungsgebiet ein, daS sie bis heute nicht verlassen «den, und in dem sie sich häuslich einrichteten. Auch ier droht der Völkerbund mit der Faust, aber Weber n Laibach noch in Belgrad kümmert« man sich spnder- ich Parum, wenn nicht di« Drohungen einer anderen- Macht, nämlich Italien», ernster zu nehmen wären, da» auf keinen Fall damit einverstanden sein wird, daß die Jugoslawen sich .widerrechtlich in den Besitz diese» Lan« ne» setzen. Was wir bisher vvm Völkerbund gehört haben, .ist also nicht gerade vertrauenerweckend. Aber noch ist «F zu früh, die Idee al» solch« zu verdammen. Wir glauben vielmehr, daß der Völkerbund tatsächlich Aufgaben zu erfüllen hat und erfüllen kann, wenn Ihm erst alle Völker angehören und insbesondere auch Deutschland und Oesterreich zu seinen gleich berechtigten Mitgliedern zählen. Tirpih über äen deutschen Wiederaufstieg. Großadmiral v. Tirpitz veröffentlicht in den Grenz boten «inen: Verhandlungen und Tatlachen — betitelten Aufsatz, der Bezug nimmt auf die Nachrichten über deut sch« Verhandlungen mit der französischen Regierung hin sichtlich der finanziellen Bedingungen d«e Friedenevertra« ge» v. Ltrpttz schließt mit folgender ernsten Mahnung: Dal» Emporst«tg«n de» deutschen Volke» kann nur Ms seiner eigenen Willenskraft heraus erfolgen/ Seien! dis augenblicklichen Verhältnisse auch noch so furchtbar und schwer, Wenn bei den Feinden der Wille bestM, die Vernichtung unsere» Volke» sortzusetzen, so werden wir iveder mit Selbstbozichtigungen, noch mit Darlegun gen, noch mit Liebedieneret daran etwa» ändern- Soll en die wahnwitzigen FriedenSbedingungen bestehen blei ben und w«g«n ihrer Unerfüllbarkeit auch noch weiter« Teil« Deutschlands besetzt werden, so wird trotzalledem lür bi« Zukunft di« Frag« offendletbsn, oö SO Milli onen Deutsch« auf di« Dauer tn Sklaven- Zetten gehalt en werd«» können. Ich persönlich will ai d« Hoffnung festhalkn, daß unserem Volk« einmal ie Bind« von den Augen,fallen und sowohl d«r uto-> irisch« Wahnsinn, als di» partetegotstisch« Niedertracht, welche uns zum Abgrund führt, «inst von allen Deut schen ahgelehnt wird.' Bon diesem Augenbltck an Wird c>ie unnatürlich« Zerrissenheit unsere» Volke» in Teil«, die sich .nicht mehr verstehen, von denen jeder «tn« M-, der« Sprach« spricht, aufhvren' Ist dann di« natio nal« Einheitsfront und di« deutsch« A«h«1ts- Gemeinschaft wt«d«r herg«st«llt, so Werden di« Skla- venkeftsn, mit denen da» dMtfch« Volt vom internatio- s svw IS. Jahrgang, m« rt, »chaft d««,d,a «Mchaft «usmän- eter In IV », lagen ganz oder teilweif« nicht »«nutzt Werden sollen, sofern dadurch bei weniger al» LOO Arbeitern 10 Ar beiter, b«i mindesten» 200 Arbeitern S Prozent, feden» fäll» ab« mehr al» KO Arbeiter zur Sntlasfung kom men. Ohne Genehmigung p« Mständigen Demovtb machungSbehörd« darf An« Betrieb-änderung nicht vvv- genommen werden. Di« DeNwbilmochungsbehörd» ist eventuell Mr Beschlagnahm« und Enteignung gegen angemessene Entschädigung befugt.. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis M.lOlkOOV Mark und mÜ Gefängnis bi» zu 1 Jahr oder, «in« dieser Strafen be straft. Dazu wurden folgende Zusatzwnträg« anprnom- men k Dem '8 K, wonach die Verordnung Feine Anwen dung findet, wenn die Maßnahmen auf.Anordnung ^d«r mit Zustimmung ein« zuständigen Behörde erfolgen, soll zugefügt werden od« wenn nachweislich Mangel an Kohlen, Betriebsstoffen und Rohstoffen trotz rechtzeitiger Vorsorge der Betrieb« vorliegt.. Ferner soll zugefügt werden, wirtschaftlich« Maßnahmen in Kämpfen zwi schen Arbeitgebern und Arbeitnehmer^ gelten nicht al» Maßnahmen im Sinne dies« Verordnung. 1 n Lag,,. »»Han», «» »rnst« iruf »«», »gl last vir- LI, zu I, sich an ttod, pothnin- i,r Ltr.1. fiuer Tageblatt »U'ch ».!«» fr,! I«. « I» Mk. »,I ,«» «-WIf«.st»II» »»natilch 4.,» Mk t»r p.st dHst.ui mit »I»ri,1l«dril» >,.« Mk..m»n««llch4.,4Mk. v«kch »,n »,l,gr«,,'fr-<ln»e-u. ,'drUch 14.4» Mt., monatlich 4 ,4 Mk. <rsth«Int llallch tn 4,n N«chm>tta,.stun»,n Wt stu.nnhm, »»n «,nn» UN» g«>«rta,,n . s«r« A«ltun,.»u»tri'A», und stu»,id.ll,ll»n. s»»>, all. p.stonstall.n un, eä«strl,,r »,h«,n «efl.lliins.n'.nt,«,,» ' Nr. 24».