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Nn,«I-«nannahm» bl, sp««»",n» »/,«»» »orm.rur,,Pier »n> «ap ran» V»»», Unser» S»>t«n»«nu,tr",,»>>a» s>u»,ad«?,ll,n s«»l, a°« p,° oastalten un» »rt-ftr»,«« n»hm,n 0,s'«llung«n »nt,e,»n.jnicht „l.lst.i »«,»«», w-nn »,. «usgad, »«r dn-,1,« »urchLirnsprech r «k»°l»t oö»r »a» Man"sk,ipl nicht »«ulllch «»»»» Ist Sonnabrn-, -en 11. Vezember 1920. Nr. 2S7. 15. Jahrgang. Das Wichtigste vom Tage. Die Gesamtzahl der am Donnerstag im Streik befindlichen sächsischen Bergarbeiter 'etrügt 34 000. » Finanzminister Dr. Reinhold hat sich gestern vl '. :en Beamten seines Ressorts verabschiedet. Am hcut'^.n Sonnabend wird K u l t u s mi n i st e r Dr- Sey- fert im Kultusministerium das gleiche tun. * Unter den Mitgliedern der Reichsgewerkschaft deutscher Eisenbahnbeamten und Anwärter, sowie des deutschen Beamtenbundes, soll eine Ur abstimmung über einen etwaigen Streik stattfinden. * Die Times melden aus Riga! Die Russen haben auch die neuen polnischen Vorschläge für den Frie- densvertrag abgelehnt. * Der Völkerbund ernannte den Direktor der Ver kehrs. und Transitsektion, A t t o l i c o zum Oberkommissar des Völkerbundes inD anzig. Die Not äer Beamten. Don besonderer Seite wird dem Auer Tageblatt geschrieben: Tie Not der Beamten läßt sich von kei ner Seite mit Schlägworten abtun. ES kann nicht ge leugnet werden, daß breite Schichten der Beamtenschaft bis in die höheren Besoldungsgruppen in unerträgliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Tas weiß die Regierung so gut, wie es die politischen Parteien wissen. Beide sind sich ihrer Verantwortung für dis, Herbeiführung 'beschleunigter Hilfeleistung durchaus be wußt. Taß sie aber andererseits ausreichende Hilf: nicht von heute auf morgen gewähren können, ist eine unumstößliche Tatsache. Wenn diese Sachlage somit an zuständiger Stelle erkannt wird, so sollte hinwiederum auch in Beamtenkreisen das notwendige Maß von Neber- legung Vorhänden sein, bevor zu radikalen Maßnahmen gegriffen wird, die noch ^lcht einmal durchgreifende Besserung bringen können. Wenn wirklich ein Beamten streik eintreten soll, wäre die erste Ueberlegung^ Sind die Voraussetzungen zu einem Erfolg gegeben-^ Tiefe Fratze ist Lu verneinen. Tabei bedarf es nicht einmal der Erörterung, vb den Beamten mit dem Koalitionsrecht auch das Recht zu streiken zustehe. Selbst wenn dies der Fall wäre, blieben immer noch Bedenken genug bestehen, die die Beamten von einer Arbeitsniederlegung zurück halten sollten. Oder soll etwa nur den Beamten das Recht auf einseitigen Kontraktbruch verliehen werden, ohne daß dem anderen vertragschließenden Teil, dem Arbeitgeber, dem Staat, das gleiche Recht zugestanden worden ist? Meiches Recht Mr beide Teile! Was nun würde di« Folge eines Beamten streiks sein? Automatische LLsung des bishe rigen Beamtenverhältnisses. Zweckmäßig keitsgründe hätten nachher darüber zu entscheiden, ob und Unter welchen Bedingungen der Staat ein neues Dienstverhältnis mit den Beamten etngehen will. Wenn also der Beamte in den Streik treten will, so hat er sich zuerst zu überlegen, ob er die Verantwortung für diese unausbleiblichen Folgen seines Handelns auf sich.neh men will. Von dieser Ueberlegung befreit ihn auch nicht die drückendste Notlage. Tenn nicht nur auf den Grad der Not kommt es an, sondern auf die tatsächliche Wir kung der zu unternehmenden Schritte. Ter Beamte ist nun einmal ein besonderes Verhältnis zum Staate ein gegangen Und nicht die kunstvollste Begründung kann ihm über diese Tatsache hinweghelfen. Ter Beamte ist Diener am Volk. Und keine Regierung — auch nicht ein« kommunistische — kann, solange der Beamte die lebenslängliche Anstellung besitzt, tatenlos zusehen, tote der Beamte in Verkennung dieser se.rer Stellung sein Dienstverhältnis, je nachdem er es für geboten erachtet auflöst oder fortbestehen läßt. Noch viel weniger aber ist der Beamtenstreik im demokratischen Staatswesen zu rechtfertigen. Tas parlamentarische System der Repu blik sichert avch den Beamten, wie allen Übrigen Staats bürgern, die Anwendung gewerkschaftlicher Mittel in einem Maß« zu, wie keine andere Staatsform. Tie Re gierung ist nicht seine politische Feindin, sondern das Lrgän der Volksgesamtheit, das den Willen der Parla ment« zum Ausdruck bringt. Ter Umstand, daß das VerantwortlichkeitSbewußtsetn der Parlamente im Volks staat als ein außerordentlich feingestimmteS Instrument arbeitet, .gewährleistet auch den Beamten die weitest gehende Erfüllung Wer berechtigten Forderungen. Ta- vei ist allerdings zu berücksichtigen, daß da» Maß der Erfüllung gebunden ist an gegebene Möglichkeiten. Nie mand wird behaupten wollen, daß im Augenblick dies« Möglichkeiten in besonder» reichem Matz« vorhanden wä- .en. Ein Land, da» unter dem Truck finanzieller La ster: seufzt und nicht Weitz, .ob nicht vielleicht der nächst« Tag Pie WirtschaftSkatastroph« bringt, wird, auch wenn der ehrliche Will« zu helfen autzer Frag« steht, nicht immer handeln können, wie sein« Verantwortlichen Stel len allein au- Staat-Nughett zu normalen Zetten Han- dein möchten. Do» müssen auch die Beamten beden- Vvn und weiter überlegen, ob sie nicht durch Gewaltakt« d'e !»«-« W alle verschlimmern helfen, anstatt dem. zweifellos an sich berechtigten Streben nach Besserung der eigenen Lage zum Erfolge zu verhelfen.. Welches wären di« wirtschaftlichen Folgen eines Beamtenstreiks? Ti« deutsche Wirtschaft würde durch ihn einen Stotz empfangen- der tödlich wirken könnt«. Aber selbst wenn das Schlimmste durch rechtzeitig getroffene Gegenmaßnahmen der Regierung abgewendet werden würde, könnte kein Zweifel dar über bestehen, daß eine nicht unerhebliche Schädigung der Gesamtheit herbeigeführt werden würde. Smv aber nicht ckuch die Beamten «in Teil dieser Volksgesamtheit ? Würden also nicht auch sie selbst betroffen werden? Aber selbst den Fall gesetzt, ihre Aktion würde in einem Erfolg enden — seine Wirkung bliebe negativ. Tenn er könnte keine allgemeine Hebung der Kaufkraft des Geldes Nach sich ziehen. Darauf aber müßte es doch allein den Beamten ankommen, wenn ihr Vorgehen überhaupt einen SiNn haben soll. Niemand wird ver kennen, .daß die Führer der Beamtenorganisatiorren in einer überaus schwierigen Lage sich befinden. Mehr, denn je gehört im Augenblick Mut dazu, sich vor den Mitgliedern Zur Wahrheit zu bekennen. Tas Maß der auf den Führern lastenden Verantwortung für dis Auf rechterhaltung der deutschen Wirtschaft ist so riesen groß, daß sie kein Mittel unversucht lassen dürfen, um die von ihnen Geführten vor Unbesonnenheiten zu be währen, die wieder gutzumachen schwerlich gelingen würde. Aber auch die Beamtenbewegung selbst würde Rückschlägen ausgesetzt, die sie auf absehbare Zeit nicht überwinden könnte. Wie wäre die Fortführung einer fortschrittlich gerichteten Beamtenbewegung denkbar, wenn di« Regierung gezwungen würde, nach dem Miß brauch der organisatorischen Macht durch die Beamten zur künftigen Sicherung pes deutschen Wirtschaftslebens entsprechende Vorkehrungen zu treffen? Solche Maß nahmen ^Herausforderin hieße gegen das eigenste J.tter- esse der Beamten handeln. Deutsche Note über cüe G Einwohnerwehren. Verlängert« Entwaffnungsfristen für Bayern und Ostpreußen. (Amtliche Meldung.) Dem Vorsitzenden der Interalliierten Militärkom- misfion für das Landheer, General Noll et,.ist gestern ein« Note über die Entwaffnung und Auflö sung der Selbstschutzoraanisationen überge ben worden. In der Note wird Zunächst angeführt, daß nach Ansicht der deutschen Regierung eine Auflösung der Selbstschutzorganisationen di« keinen militärischen Charakter tragen, durch dr« Bestimmungen des Fris- densvertrageS nicht verlangt werden kann. Tie deutsche Regierung habe eine völkerrechtliche Vervilich- tung dazu niemals anerkannt. Sie stehe auch jetzt noch auf dem Standpunkts daß eine solche Verpflich tung aus dem Friedensvertrag nicht hergeleitet werden kann: die Frag« des Bestehens oder der Auflösung der Selbstschutzorganisationen müsse als eine innere Ange legenheit betrachtet werden. Dabei wird bemerkt, daß die in Bremen bestehende Stadtwehr, die in der Not« der Kontrollkommission vom 12. Oktober be sonders erwähnt wurde, kein« Ausnahmestellung einnimmt. Die Selbstschutzorganisationen seien selbstverständlich nur eine vorübergehende Einrichtung für Zei ten, wo die Staatsgewalt infolge von außergewöhnlichen Umständen ihren Aufgaben nicht Überall vollständig ge wachsen ist. Nur solang« dieser unnormale Zustand dauert, können die Selbstschutzorganisationen bestehen. TaS eigenste Interesse de» Staates drängt dazu, diese AuShilfSmtttel sobald wie möglich entbehrlich zu machen. Was dagegen die Entwaffnung der Einwoh nerwehren, d. h. die Ablieferung der in ihren Hän den befindlichen Kriegswaffen betreff«, so handele es sich hier um eine von Deutschland in Spa übernommen« Verpflichtung, .deren Erfüllung die deutsche Regierung sich.mit ckllen Mitteln angelegen sein lasse. Tie Ver hältnisse wären jedoch in den einzelnen RetchSteilen verschieden. Im ganzen Reiche, autzer Bayern und Ost preußen, sei die Ablieferung Ler schweren Waf fen der Selbstschutzorganisationen im wesentlichen be endet. Ihre leichten Waf.fen würden im allge meinen End« Januar eingezogen werden, im Lauf« des Februars werde die Entwaffnung der Selbstschutzorgant- scktionen mit Ausnahme der bayrischen und ostpreußt- schen Bevölkerung durchgeführt sein. In Bayern und Ostpreußen hätten die beson deren Verhältnisse nicht gestattet, mit gleicher Schnellig keit vorzugehen. In Bayern stehe die Bevölkerung noch völlig unter dem Eindruck der Erlebnisse de» Früh-! jahrS 1919, wo im Lande «in« Räteherrschaft nach bol schewistischem Muster aukgerichtet worden war. In Stadt und Land haben di« ruhigen und ordnungsliebenden Bewohner damals unter Gewalttätigkeiten und Plünde rungen schwer zu leiden gehabt. Al» die Not de» Vol ks» aufs höchste gestiegen war, rafften sich die ordnungs liebenden Elemente auf und leisteten den von auswärts herangezogsnen regulären Truppen beim Niederwerfen der Räteherrschqft wertvoll« Dienste. Um der Wieder- kehr ähnlicher Zustände vorzubeugen, bildete sich nun mehr im ganzen Land« die Einwohnerwehr. Sie besteht au» Angehörigen aller staatserhaltenden Par teien und oller Bevölkerungsschichten, trägt keinerlei militärischen Charakter und steht in keinerlei Be ziehungen zu militärischen Behörden. Al- rein zivil« Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung untersteht sie dem bayrischen Ministerium des Innern. Wenn ihre Einberufung notwendig wird, geschieht dies durch.die Polizeibehörden. Bei der im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke außer- ordentlich großen Anzahl von Dörfern und einzelnen Gehöften seien die staatlichen Machtmittel zur Au frechterhaltung der Ordnung ganzunzureichend. Ob es ^m Ernstfälle möglich sein würde, au» den Übri gen Reich steilen Polizei und Militär rechtzeitig heran- zu ziehen, .sei ungewiß und häng« besonder» Vo-n der je- weiligen Sicherheitslage daselbstM. Tie umstürzle rischen Elemente seien in Bayern noch stark ver- treten. Es sei daher begreiflich, daß die durch schlechte! Erfahrungen gewitzigte Bevölkerung das Gefühl der Si cherheit nur hat und haben kann, wenn sie sich im Be sitz ihrer eigenen bewaffneten Gchutzorga- nisationen weiß, und daß sie auf diese so lange nicht verzichten will, als nicht der Staat stark genug! ist, um den bewaffneten Selbstschutz seiner Einwohner durch sein« eigenen Machtmittel zu ersetzen. Die im Entwaffnungsgesetz vorgesehene freiwillige Wassew abgabe habe in Bayern und Ostpreußen ein ungünstigeres Er gebnis gehabt als im übrigen Deutschland. Die abgeliefert«« Massen stammten überdies zum Teil von den Einwohnerwehren. Im April 1918 hätten sich aber die Ausrührer bei Erstürmung der Münchener Kaserne grohcr Waffenvorräte bemächtigt. Die plan, mäßige militärische Absuchung der Stadt habe später nar den kleineren Teil dieser Vorräte wieder zutage gefördert.. Es steh« also fest, daß sich noch sehr beträchtliche Mengen von Waffen aller Art in den Händen der ordnungsfeindlichen Elemente befinden. Die deutsche Regierung steht vor der zwingenden Notwendigkeit, diesen Verhältnissen Rechnung zu trage«. De denkt nicht daran, sich den in Spa übernommenen Verpflichtungen zu entziehen. An die völlige Entwaffnung der bayerischen Einwohnerwehr könne aber erst herangetreten werden, wenn es gelungen sein wird, di« Entwaffnung der staatsfeindlichen Elemente soweit durchzufiW ren, daß die in de^Einwohnerwehr vereinigten staatserhaltend«, Elemente nicht mehr zu befürchten brauchen, sich eines Tages wehr, los Aufrührern gegenüber zu sehen, die ihrerseits mit allen moder nen Waffen ausgerüstet sind. Die Regierung wird mit möglichster Beschleunigung neue Maßregeln treffen, um die geraubten Was- fcn ausfindig zu machen und so die Voraussetzung auch für di« Entwaffnung der Einwohnerwehr zu schaffen. Eine Erstreckung der Geltungsdauer des Entwtrffnungsgesetzeg vom 7. August 1920 wird sich dabei allerdings nicht umgehen lassen. Di« Lage in Ostpreußen, die in einer früheren Note an di« Botschafterkonserenz eingehend dargslvgtl worden ist. hat sich seitdem nicht verändert.. Angesichts der sich jn unmittelbarer Nähe abspielenden kriege rischen Ereignisse und der Ueberflutung der Grenzgebiete durch übertretende russische und polnische Heere steile war die Bevölkerung der Provinz von tief« Beunruhigung und Sorge um Leben und Eigentum ergriffen; es mußte ihr die Möglichkeit gewährt wor den. die nach ihrer Ansicht unzureichenden staatlich«:: Machtmittel im äußersten Notfall aus der eigenen Kraft zu ergänzen. Di« deutsche Regierung hätte zugrsagt, die Organisationen ansMiüsün^ sobsaw Var Frieds Ml» schien Rußland nnv Polen MchäassHr sei< Tie Hoff nung auf eine baldige Beendigung deS Kriegszustan des sei durch die Ereignisse der jüngsten Zeit wesentlich verringert worden. Durch die in den letzten Tagen! durch die Blätter gehenden Nachrichten über einen neu«:: Aufmarsch der Sowjet-Armee an der litauischen Grenze ist die Sorge der Bevölkerung von neuem lebendig geworden. Sie müsse befürchten, daß es notwendig werden kann all« in der Provinz» vorhandenen Truppen und Polizeimannschaften zur Wahrung der Neutralität an die Grenz« zu werfen und das Inner« de» Landes von jedem Schutz zu entblößen? Diese Kräfte würden vielleicht nicht einmal genügen, um: die Grenzen zu schützen. Tie Schwierigkeiten, die dem Heranztehen von Verstärkungen aus den anderen Tei len des Reiches entgegenstehen, .sind der Bevölkerung bekannt. Ter weitaus größte Teil der Bevölkerung sieht in dek vom Oberpräsidenten der Provinz geschaffenen Organisation die einzige Möglichkeit, sich im Falle de» Wiederaufflammens der Gefahr vor dem äußersten zu schützen. —. Solang« dies« Empfindungen di« Bevölkerung noch'beherr schen, scheint es nicht angängig, di« Waffen einzuziehen und zu vernichten, die zur Bewaffnung der etwa ausgerufenen Wehr männer bereitgehalten werden. Es besteh« zwar die Absicht, di« Entwaffnung der ostpreuh schen Ortswehren womöglich im Nah men der allgemeinen Entwafsnungsaktion durchzuführen. Es müsse aber mit der Möglichkeit einer Verzögerung gerechnet »erden. Die deutsche Regierung fei sich des Ernste» ihre» Entschlüsse» voll bewußt. Sie wetse oder dar auf hin, daß die Entwaffnung der Bevölkerung, wje da» Protokoll von Spa verlange, im wesentlichen in nächster Zeit beendet sein werde,, und daß die für Bayern und Ostpreußen gemachten Vorbehalte im Vergleich damit be deutungslos feien und militärisch nicht al» bedrohlich erachtet werden können. Sie vertrau« darauf, daß auch die alliierten Regierungen sich bei Prüfung .dessen, wa» zur Erfüllung der in Spa übernommenen Vervflichtun» gen geschehen ist und waS noch zu geschehen hat, .dem Gewicht der vorgebrachten Gründ« nicht verschltttzen. werden..die das wettere Vorgehen der deutschen Regie rung zwingend bestimmen müssen.