Volltext Seite (XML)
ser Auswahl Kaugvi* !«nk»brlk, Nu« imWetttnplatz eiswert fehler . M S.2V ikl». z.zz illt ,!M ^r«lttvktlr. Ott, Iiie, stratz« ir. prlmaQualitSt, 70.SV Mk. i 8S.ÜV Mk. > 110.00 Mk. iuii«»reak»a». uchen , Hustmmttt« irden Auswahl b« Heimer rogerie« stirilrit »IN»ernst,chäpsb IN. — earalastr. cm- -lur »lÄMhaln,, umvfsa«»». llllgen IS«. lieii Elativ»« erbar, 'bmiü- ihltrik Men »t» nneug, Mt, Kan 'illigst zu chst.d.Bl. Wll t«nn krepp« fterl Ml» «r« väcke- »rtaufln. nur kurz» nd macht ?t«n untrr chst.d.vl. ren r svforttgm rfrrung zu ig«p«ilra >rn lümn» intter-, > stattofftl» lang in Sn. s« etr«Ib»la«b- gsachsla. »um w"st«n AAeda« w«rb,n grnommln bell,2, scher ebe, t erhalt««, n. Hst, d. «l. >— >h»tt en gesucht, »arterre. Nr. r». 1». ^ahrgaag. Muer TageblattW Vlenetag, -en 1. Zsbrua» 1»ri. Das Wichtigste vom Tage. Noch dem kn Reich-Ministerium vorliegenden Iah' raSvevlcht ÜV»r di» Erw«rb»l'os«nfürsorge sind im^Zahr» ,1920 innerhalb de« Reich«, 6^ Milli, akdin Me'rr al, Vr-eVtSlolenunterstützung aUsgegeben werb«,. * N« d>eurs.ch« D«r«pÄtivN in Brüssel wird nach einem Beschluß -er Reick Regierung in Brüssel die Anträge noch eine« interalliierten Kredit- aiktion erneut zue Beratung stellen. - « Reich»ernährung»minister Hvrme» wird sich in den nächsten Lagen nach.Bremen und Hamburg b^eben und dort mit wirtschaftlichen Periön, ltchletten und Verbänden über die Ausgaben der deutschen Hafenstädte für di« Förderung der volksernüh rüng Rücksprache nehmen. TaS ikternattonale Bergarbeiterkomi- tee hat in einer in London abgehaltenen Sitzung be schlossen, einen internationalen Berg arbei rer» kvngretz in Adln im August abzuhalren. M National Lidende meldet .au, Warschau: Die pol nisch« Regierung hat Lettland und Estland als unabhängige Staaten anerkannt. Parteien unä Enlentebeschlüsse. Kun-gebung -es Keichstags. Eine ReichStagSsitzung Non nur wenigen Minuten Tauer, eil« Reichstagssitzung ohne Debatte, ohne Skan dal, ohne Zwischenruf, eine ReichStagSsitzung, in der inan wie in einer Trauerversammlung sogar das Räu spern und Pusten unterdrückte..gab es gestern, am Mon tag. Bor Eintritt in die Tagesordnung erhielt das Wort Minister de, Auswärtigen Dr. Simon«: Gestern abend ist hier durch Fernschreiber der Wort laut des Beschlusses bekannt geworden, den die Pari ser Konferenz am Sonnabend gefaßt hat. Tos Ori ginal der Mitteilung, die die Konferenz an den Vor sitzenden unserer Friedensdelegation gegeben hat, wird mir, wie ich annehme, spätestens tnorgen früh zu Hän den sein. Ich habe veranlaßt, daß der Inhalt des durch Fernschreiber übersandten Beschlusses so bald als mög lich der Presse zugänglich gemacht wird. TaS Schrift stück ist außerordentlich lang und umfangreich. Ich habe heut« morgen im Kabinett Vortrag darüber gehalten und werde heut« nachmittag den Vortrag fortsetzen. Ich habe nicht die Absicht, heute schon auf diese Gedan ken «inzugehen. Der Konserenzbeschluß besteht aus einer Note und zwei Anlagen.' Die Note nimmt Bezug auf die Anlagen. Die Beschlüsse, die gefaßt worden sind, behandeln einerseits die Entwaffnungsfrage, an derseits di« Reparationsfrage.' So teilen fick auch die Anlagen in ein Arrangement in her ReparationSfrage und ein« Reih« von Entscheidungen in der Entwaff- nungsfrage. Während die Entscheidungen in der Ent- waffnungssrage al, endgültig bezeichnet werben, ist die Entschließung in der Reparationsfrage derart, Vgß «S zunächst Vorschläge sind, von denen nun allerdings mit Nachdruck gesagt wird, baß sie einstimmig angenommen sind. Gleichzeitig wird die deutsch« Regierung einge laden. qualifiziert« Vertreter auf Ende Februar nach! London zu senden.' Ich bin nichts in der Lage, so lang« di« Beratung«« d«S Kabinett, noch! -richt abgeschlossen sind, näher aus.den Inhalt «inzugehen und meinerseits dazu Stellung zu nehmen. EA liegt mir aber außer ordentlich daran, daß-die» von der Regierung und von meiner Person so bald al, möglich! geschehen kann. Ich Würde «, dankbar begrüßen, wenn da. Hohe Hau» beschließen würde, morgen an erster Stelle die Bera tung über di« Beschlüsse der Pariser Konferenz äuf die Tagesordnung zu setzen, .damit wir in der Lage sind, gleichzeitig hier in d«m Hohen Hause von Regierung» wegen und von Parlament» wegen zu dieser Frage Stel lung zu nehmen. Infolgedessen möchte ich bitten, oatz kein anderer Gegenstand morgen vor diesem auf die Tagesordnung gesetzt wird und mir Zett gelassen wird, mich auf diese, Thema vorzubereiten. Präsident Löb er Unter dem Eindruck der eben ge hörten Mitteilung möchte ich Vorschlägen, in di« Be ratung -er heutigen Tagesordnung nicht etnzutreten, sondern di« Sitzung fetzt abzubrechen. Für den Fall Ihrer Zustimmung würde ich Wetter Vorschlägen di« neu« Sitzung morgen nachmittag 4 Uhr anzusetzen mit der Tagesordnung r Entgegennahme einer Srtlärung der RetchSregierung. Da, Hau, war damit einverstanden. Vle llrichsreglerung wünscht Segrün-ung -er Entrntefor-erungen. In Berliner politischen Kreisen ist hum. dem Lok - Ans- zufolge, der Meinung, daß, Nachdem di« Entente «im ganz n«u« Grundlage für die Feststellung der Wiedergutmachung bestimmt hat und von den Vorschlä gen abgewichen ist, zu d«ren Erörterung die Reichsregie rung unter gewissen Voraussetzungen ihr Etnverständnt, erklärt hatte, Deutschland nicht, andere, übrig- bleibe, al, slch auf den Wort laut d«,v«rsail- Lbr Lertvag«, rurückßußtehen und von der Entente zunächst einmal dl« genaue Aufstellung ihrer Schuldsumme zu verlangen, deren Ersatz sie fordert? denn — so wird erklärt — e» ist natürlich ganz ausgeschlossen, daß wir freiwillig «ine Summ« bezah len, von der wir nicht wissen, wie sie zustande gekom men ist. In politischen KVeisen verlautet, daß der Aus wärtig« Ausschuß de, Reichstage» in den nächsten La gen zusammentreten und Reick »Minister Simon» Ge legenheit haben wird, dort die Auffassung der Regie-) rung mitzutetlen. die Stellungnahme -er Parteien. In politischen Kreisen führt man die Schwierig keit, alle Parteien zu «iner gemeinsamen Er klärung zu vereinigen, auf den Umstand zurück, daß von den Alliierten die wirtschaftlichen Vor schläge mit der EntwaffnunsSfrage verbunden worden sind. Man glaubt, daß «» ohv« weitere» ge lingen würde, all« Parteien zu einem gemeinsamen Bor gten in der Finanzfrage zu einigen, daß aber die in- nerpolitischen Gegensätze in der Entwaff nen gs frage zu groß sind, als daß sie sich Überbrllk. ken ließen. Man nimmt an, daß di« Alliierten Vie Ver bindung per Reparationsnote mit der Entwaffnungs note zum Teil in der Erwartung der damit Deutsch land innerpolitisch erwachsenden Schwierigkeiten be schlossen haben. In der gestrigen Morgensitzunz des Kabinetts sind noch keinerlei Entschließungen irgend welcher Art gefaßt worden.' Die Sitzung war lediglich dazu bestimmt, die Note zur Kenntnis zu bringen. Au» der Kabinettssitzung Heraus haben sich Persönlichkeiten der Regierung zu ihren Fraktionen begeben, .um die Verbindung mit den Regierungsparteien aufzunehmen. Gestern nachmittag um 4 Uhr ist da» Kabinett zu wei terer Beratung «zusammengetreten. Auch von dieser Sitzung waren noch feine entscheidenden Entschlüsse zu erwarten, da bisher nur der offizielle Text der Nöte vorliegt, .aber erst.die Stellungnahme der Parlier deut schen Stellen eingeholt werden muß, die immerhin von Einfluß auf -ie Haltung der Reichsregierung sein dürf ten. Infolgedessen war die ursprüngliche Absicht, die Fassung der heutigen Regierungserklärung schon letzte Nacht so weit oorzuberettett, daß sie den heutigen inter fraktionellen Besprechungen zugrunde gelegt werden kann, wahrscheinlich unausführbar. Zu der Stellungnahme drr Psrteien im Hinblick auf die schwierige Lage der deutschen Regie rung erfährt da» Leipz. TM., daß Besprechungen im Gange sind, der heute nachmittag zu erwartenden Er klärung der Regierung tm Reichstag eine gemein same Erklärung der Parteien folgen zu lassen. Ob Aussichten bestehen, daß «ine derartige gemeinsame Er klärung zustande kommt, ist allerdings fraglich. Immer hin sollte im Laufe des gestrigen Abends und des heu tigen Vormittags alles versucht werden, eine solche Er klärung selbst dann zu ermöglichen, wenn damit gewisse Konzessionen im Wortlaut in Kauf genommen werden müßten. Tas Zentrum hält seine nächste Fraktions sitzung Dienstag nachmittag um 2 Uhr ab. Es besteht di« Absicht, fall» bis dahin feststeht, daß eine gemein same Erklärung der Parteien nicht zustande kommr, daraus hinzuwirken, daß di« heutige ReichStagSsitzung unmittelbar nach der Regierungserklärung vertagt wird, damit die Parteien zu der jedenfalls kurz vor der Sit zung fertigwerdenden Regierungserklärung erst noch in Fraktionssttzungen Stellung nehmen können. Unsere katastrophale Finanzlage. Im R«ich»rat führt« Ministerialdirektor Sach» -um Haupthaushaltsetat au», daß der ursprüngliche Etatentwurf mit 92, ö Milliarden abschließe. Im ordentlichen Haushalt halte er mit 39 Milliarden in Einnahme und Ausgabe da» Gleichgewicht, während bei dem außerordentlichen Etat ein Fehlbetrag von 49 Mil liarden vorhanden war. Dieser vermehre sich unter Hinzurechnung pes Fehlbetrages bet Post .und Eisen bahn um wettere 18 Milliarden, so daß es sich Insge samt um einen Fehlbetrag von 67 Milliarden handele. Ti« Ergänzung«« für 1920 bringen ein« weiter« be trächtlich« Verschlechterung der Ftnänzlag«, durch welche di« Summe der ungedeckten Ausgaben des Reiche» für daN Rechnungsjahr 1920 auf rund 7 >9 Milliarden angewachsen sei. Nach dem Ergänzungsetat hat sich di« Gesamtsumme der jährlichen Leistungen zur Aus führung de» Friedensvertrage» schon jetzt auf 43,5 Mil liarden Mark gesteigert. Allein die laufenden Kosten für di« interalliiert« RheinlandSkommtsston, welche bis her mit 20 Millionen schon sehr hoch ausgeworfen wa ren, .haben sich,um Wetter« 9 5 Millionen Mark erhöht, betragen also jährlich die in ihrer Höhe kaum begreifliche Summ« von 115 Millionen Mark. Zu seinen Angaben über den ErgänzungSetat führte Ministerialdirektor Sach» au». .daß der ungeheure Fehl- betrag von 79 Milliarden mit allen Mitteln strengster und rücksichtslosester Beschränkung der Ausgaben ver mindert werden müsse? Ter Augenblick sei da, wo mit der immer wieder verheißenen Einschränkung der Der- waltungSauSgaben Ernst gemacht werden müsse. Ob das, was zur Ausführung des Friedensvertrages weiter von uns gefordert werde, unserer Leistungsfähigkeit Mer- Haupt noch .entspreche, werd« sich ja in allernächster Zett -eigen. Im einzelnen seien durch di« Ergänzung», etat» weiter« Kreditermächtigungen im Betrage von 8,4 Milliarden Mark notwendig, darunter für di« Eisen, bahnverwaltung 1,6 Milliarden. Den Fehlbetrag del der Post, und Lelegraphenverwaltung wolle di« Ver waltung einstweilen au» verfügbaren Mitteln decken, im wesentlichen au» dem Poftsche<G*rk«hr. Ohne Erörte rung wurde daraus der Hauptetat angenommen. Eine Erweiterung äer gustanäigr keit äer Amtsgerichte. Vom.sächsischen Justizministerium wird geschrieben r Um ein« notwendig gewordene Entlastung de» Justiz- Ministerium« herbeizuführen, erfolgen vom 1. Februar! 1921 ab sowohl die BollfährigkettSerklärnn- g«n al» auch die Befreiün gSbewtlligun^dn bei der Annahme an Ktnde»st.att nicht mehr durch ,dä» Justizministerium, .sondern durch die AmrS- gerichte. Diese Neuregelung -er Zuständigkeit ergibt sich hinsichtlich der Bolljährigkeit-erklärungen au» dem Gesetz Über die Zuständigkeit de» Vormundschaftsgerichts für Volljährigkeitserklärungen vom 27. Januar '1921, das der Landtag in seiner Sitzung vom 12. Januar 1921 einstimmig angenommen hat. Durch dieses Gesetz ist der Paragraph 14 de» Gesetzes zur Ausführung einiger mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenhängender Reichsgesetze vom 15. Juni 1900, der auf Grund des Vorbehalts in Artikel 147 des EinführunasaesetzeS zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Zuständigkeit für Voll- jährigkeitserklärunge-n dem Justizministerium übertra gen hat, mit Wirkung vom 1. Februar 1921 ab aufge hoben worden. Hieraus folgt einmal, daß mit dein! Ablauf des 31. Januar 1921 die Zuständigkeit de» Justizministeriums aufhört, sodann aber weiterhin, daß mit Beginn de» 1. Februar 1921 die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte eintritt.' Tenn mit dem Weg fall des vorbehaltenen Landesrecht» tritt ohne weitere» das Reichsrecht in Geltung. Nach Paragraph 3 de» Bürgerlichen Gesetzbuches aber erfolgt die Volljährig, keitserklärung durch da» Vormundschaftsgericht Daß Sachsen seinerzeit im Gegensatz beispielsweise zu Preußen von dem Vorbebalt in Artikel 147 de» Ein führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.Gebrauch gemacht hat, beruhte einmal darauf, -atz an die durch Paragraph 1967 des sächsischen Bürgerlichen Gesetz- bttcheS, bestimmte RechtSentwicklUM.- mrgekpüpft -werden sollt«, .sodann aber aüch auf der Erwägung,- daß durch! - die Uebertragung der Zuständigkeit auf das Justizmini sterium die wünschenswerte Einheitlichkeit in der Be handlung der Anträge auf VolljäHrigkeitSerklärung am besten gewährleistet sei. ES. läßt sich nicht verkennen, daß mit der Beseitigung der Zuständigkeit de» Justiz» Ministeriums die Gefahr verbunden ist, daß die Ein heitlichkeit der Entschließungen verlorengeht. Indessen wird diese Gefahr nicht überschätzt werden dürfen. Die Vormundschaftsgerichte haben von jeher und inSbesvn- ' dere unter der Herrschaft des nunmehr aufgehobenen Paragraphen 14 des Gesetzes vom 15. Juni 1900 die Entschließung des Justizministerium» zunächst vorberei tet und sodann den Beteiligten bekanntgemacht. In folge dieser Tätigkeit sind sie aber mit den Grundsätzen vollkommen vertraut, nach denen das Justizministerium bei den Volljährigkeitserklärungen Verfahren ist. E» ist daher zu erwarten, daß sie, zumal da ihnen vom Justizministerium erst neuerdings noch in einer Ver ordnung vom 2. Dezember 1920 eingehende Anweisun gen über die Behandlung der Anträge auf Bolliähris- kettSerklärung erteilt worden sind, diese Grundsätze auch künftig einheitlich zur Anwendung bringen werden. Hierzu kommt noch, daß gegen di« Entschließungen der Vormundschaftsgerichte die tm Gesetz? über Vie Ange legenheit«» der freiwillig«» Gerichtsbarkeit vora«sehe» nen Rechtsmittel gegeben sind, di« mit Rücksicht auf Paragraph 196 dieses Gesetze» gegenüber den Ent schließungen de» Justizministerium» ausgeschlossen wa ren. Eine einheitliche Behandlung -er Anträge er scheint daher auch durch di« zu erwartende Rechtspre-^ chung -er Rechtsmittelgerichte und tn»b«sondere die de» OberlandeSgertcht» gewährleistet. Wa» dt« Befreiungsbewtlligungen bet -er Annahme an Kindesstatt anbetrtfft, so ist. da» Justizministerium vom GesamtministextuM auf-Grun- von Paragraph 17 4ö Abs. 3 de» BGB. ermächtigt worden, di« Auständt^ett den Amtsgerichten zu übertragend Hiervon hat da» Ju stizministerium mit der Verordnung über die Zuständig keit für BesreiungSbewilligungen bei der Annahme an Kindesstatt vom 27. Januar 1921 mit der Maßgabe Gebrauch gemacht, daß dies« Verordnung Ebenso wie da» Gesetz Mer die Zuständigkeit de» BormundschaftSgertchr» für Volljährigkeitserklärungen mit -em 1. Februar 1921 in Kraft treten soll. Tie BefretungSbewtlligung ist ein Gnadenakr der Staatsgewalt. Sie steht nach Paragraph 1745 de» BGB. dem Bundesstaate zu, dem der Annehnrende an gehört. Die Ausübung -ieser Gnadengewalt ist durch Paragraph 35 -er Verordnung zur Au»führung de» BVB. und der zu dessen Ein- und Ausführung ergan genen Gesetze vom 6. Juli 1899 dem Justizministerium übertragen worden.' Diese Regelung entsprach -er in allen übrigen deutschen Staaten, in denen gleichfalls ein Ministerium oder auch der Landesherr selbst für zuständig erklärt wurde.' Aber schon tm Jahre 1906 tziü Baden und später tm Jahr« ISIS auch Preuße« da» dort gleich sall» zuständige . Justizministerium, vadßst