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Zuer Tageblatt::!7SS ... ... .... - „»«»«UM I Ml Ueum Me gYiesie^-ue fiök1iV-^i^-».kzftfZßKE'I---?ki 'ist»,«»» ni»«in »,»,üua««a «M,««en lö. 7ahk-oyg. Montag, öon ». August 1»21. Nr. ISS. Das Wichtigste vom läge. lSm wlederaNf'VauWlntstrrrum in Berlin sind in den letzten Tageti erfolgreiche vor» ßanLlungen mit dem frav<zöiiMen Vertre ter gepflogen worden. * von der heute beginnenden Aussperrung i!n der Braunschweiger Mtztal^industri« werden 15. tt» 20 000 AröetlSk'rLf^« Letrof-en. » Am QUai d'Orsay Ist gestern da» frcknzösjsch- schweizerische AVkotnmen über die Zonen frage unterzeichnet worden. Tie französische Delegation beim ober sten Rat setzt sich zusammen au» dem Ministerpräsi denten Brtand, Minister Loucheur und General sekretär Beruhe lot. » Di« GowselregkerüNg hat an alte Staa ten eine Tanknote gerichtet und um Fortset'vng der HilsSaktion für die Hungergebiete ge beten. ' Stille vor äem Sturm. Bon Dr. Hewniann PachgMcke, M. d. R. Ob der Reichstag gm 6. September, wie ange nommen wurde, 'usammentreten kann, hängt tn erster Linie von dem Stand der VorberettungSarbeften für die Ftnanzvorlagen ab. Präsident Lüde hat bet dem Auseinandergehen am Anfang Lull' diesen Zeitpunkt c.e annt, aber zugleich betont, daß. der Zuiammenrrftt auch ein wenig später, vielleicht sogar, wenn lnvorber- oeskhene Greignile dies nötig, machen würden, schon etwas früher erfolgen könnte. Unvorhergesehenes wäre wohl nur tn der obersch lek.ischen Frage zu er. warten gewesen. Ta hier jedoch die französische Politik ans xine weitere Verzögerung zu unserem Schaden hin drängt, so wird ein Zwang ^Ur Verfrühung von dieser Seite schwerlich vorliegen. Bestimmend bleibt vielmehr dUs Mast der ArbeitSenergi: im Kabinett und im Fi nanzministerium. Wenn es oMnge, sämtliche Sreuer- eqtwürfe anfangs September dem Reichstag Hera tungsreif Porzulegen, so wäre eine Rie^enauigrbe be wältigt. Einige Zweifel daran mögen aber wohl ge- sla te- sein, zumal wenn man bedenkt, daß di; Entwürfe vorl-er noch dem Reichsrat und dem Reichswirtschaftsrat unterbietet werden sollen. Beide Körperschaften schu len sich an, die Vorlagen einer gründlichen, also zeit raubenden Nachprüfung Lu unterziehen. Hier Heigt sich wieder, wie schwerfällig.der Gesetzgebungsapparar durch dis Einschiebung des Reichswirtschaftsrates geworden ist. Ter letztere ist uns durch die Verfassung aufge zwungen, aber nicht mit dem Üppigen Rankenwerk, das er inzwischen angesetzt hat. Bet der endgültigen Rege lung wird man ihn ganz wesentlich verkleinern müssen, sonst wächst er sich zum Hemmnis des ganzen parlamen tarischen Betriebes aus. Um die Vorlagen durch alle diese Stadien hindurchzutreiben, sind bis zu dem an gegebenen Zeitpunkt nur noch etwa' vier Wochen ver fügbar. Man darf sich auch nicht damit begnügen, .nur einzelne der Entwürfe vorzulegen, denn dann würden die Parteien einer Entscheidung ausweichen mit der sehr verständlichen Begründung, daß sie erst den Finanzplan in seiner Gesamtheit kennen müßten, ehe sie zu seinen Einzelheiten Stellung nehmen könnten. Diese Vorsicht ist nur allzu begreiflich, da hier für die Parteien eine Schicksalsfrage vorliegt. Bricht trotz aller Bemühungen da» Ganze doch noch zusammen und erfolgt eine Neu wahl des Reichstages, so hätten sie ihrs patriotische Bereitschaft zur Mitarbeit unter Umständen schwer zu büßen. Tie Parteien der äußersten Rechten wie der äußersten Linken warten nur darauf, alle Künste gegen den Block der Mitte spielen Zu lassen. Tas Spiel hat schon begonnen. Tie Landwirte .werden vom ReichSlandbund glarmiert, sich ja keine Be lastung Her Sachwerte gefallen zu lassen. Ter Mittel stand wird aufgeschreckt durch die Behauptung, seine Selbständigkeit gerate in Gefahr. Die VermögenSbe« sitzer wehren sich gegen jeden Eingriff in die Substanz. Tie Zuckerleute machen gegen ein ZuckerreinigungSmo- nopol mobil. Kurz, wohin man blickt, mehr Widerstand als Förderung. Nirgends rechte Neigung, Opfer zu bringen, .nirgends die klare Ueberzeugung, daß noch viel größere Opfer nötig werden, .wenn.der Feind in» Land kommt und die Besteuerung seinerseits bestimmt Und doch sollt« wenigsten» darin Volle Ueberetnsttm- mung herrschen, daß, wenn die 'Einnahmen und Aus gaben des Haushalt» nicht in» Gleichgewicht kommen, die Notenpresse fortarbeiten muh, wa» gleichbedeutend mit Preissteigerung, Ausfuhrerschwerung und weiterer Erkrankung de» Bolkskürper» wäre. Wird aber Deutschland von innen nicht gesund, .so hilft Mn auch das Ausland nicht. La» zweite Axiom, über da» Meinungsverschiedenheiten nicht bestehen sollten, .ist, daß, wenn wir da» Ultimatum Nicht erfüllen, .Frankreich den gewünschten Vorwand kür den Einmarsch Lat. Tann aber war aNe» umsonst, wa» wir seit der militärischen Niederlage geduldet und geopfert haben. Umsonst.die Annahme de» Versailler vertrage», de» Spaa-Abkoni- man», ve» Ultimatum». Wir hätten un» nur hingeauält um Mießltch doch züsammenzusinken. E» geht um Leben oder Sterben. La helfen kleine Mittel nicht. Ganz große Entschlüsse müssen gefaßt, .ein wahrer Heroismus im Steuerzahlen muß aufgebracht werden. Wird sich da» deutsch« Volk dazu aufraffen? Noch scheint man sich wenig Gorge um die Zukunft du machen Wer die Geldentwertung durch! Einnahmeer Höhung ausgeglichen hat - und da» find r*ch't ^ieke ---.der ist auf dal, Land gegangen und hat zür UedervtttkvuiM d»r Som- merfrischen und der Bäder beigBtraasn. . Eine gewisse Stille ist etngetreten, aber s» M dtz Stille vor delm Sturm. Achte man darauf, daß der Sturm nilbt allzu- viel hinwegfeat. > Die Steuerplane des Reichsfinanzminifteriums Fllnkthn n«u« -I-»-. lAmtliche Mitteilung.) Tie Beratung de» ReichSkabinett» über die neuen Stevern.ist <zu einem gewissen Abschluß gekommen. Ueber di« gesamten Gteuerplänede» Re sch» st - nan'zMinisterium» kann folgender Ueberblick ge geben werden. E» liegen folgende Gesetzentwürfe vor! 1. Entwurf eine» Gesetze- zur Ab ä n d e ru n g des Zuckersteuergesetze». Erhöhung der Zuckersteuer von 14 auf 100 Mark für 100 Kilogramm. 2. Entwurf eine» Süß sto!ff.g« setze». 3. Entwurf «ine» Geseke» über da» Brannt» weinm onopol — Erhöhung der Hektoliteretnnahme von 800 äus mindestens 4000 Mark unter gleichzei tiger völliger Umarbeitung und Vereinfachung de« 4. Entwurf eine» Gesetze» über Erhöhung eiln- zielster Verbrauch»steu«rnr cü Erhöhung der LeuchtMittelsteuersätze auf das Vierfache. bl Verdoppelung der ZünVwarensteuer und der Mineralwassersteuer. c) Erhöhung der Biersteuer auf da» Vher facht unter 'gleichzeitiger Erweiterung der Spannung zwischen dem höchsten — 50 Mavk — und dem nied rigsten Steuersätze — 41 Mark. d) Beseitigung der Ermäßigung der Tabak steuersätze— Paragraph 86 des Täbaksteuerge- setzeS — unter gleichzeitiger Umgestaltung dec ober sten Steuerklasse ° für feingeschni'ttenen Rauchtabak. Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak. 5. Entwurf eine» Gesetzes über Erhöhung von Zöllen — Erhöhung der Zollsätze für Bananen, Dat teln Kaffee, Tee, Gewürze, Kakao und Schokolade so wie für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Gebrauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen. 6. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Kohlensteuergesetzes — Erhöhung der Kohlen- steuer auf '30 v. H. des Wertes unter gleichzeitiger Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, die Steuer vorübergehend auf 25 v. H. 'zu ermäßigen. 7. Entwurf eines Re n nwe tt ge se tze S — Zulas sung pon Buchmacherwetten. 8. Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergeset- zeS — wesentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer unter Einbeziehung der Lastkraftwagen. 9. Entwurf eines Vers^cherungssteuerge- sehes. Die gegenwärtig im Reichsstempelgefetz vorge sehenen niedrigen Steuersätze sollen, erhöht und die Steuerbefreiung.eingeschränkt werden. Ter Steuersatz soll für Feuerversicherungen auf unbewegliche Gegen stände 15 Pf., auf bewegliche Gegenstände 40 Pf, für 1000 Mark betragen, unter entsprechender Berücksichti gung für Baunotversicherungen, Lebenspersicherungen 4 v. H. der Prämie. 10. Entwurf eine» Gesetze» über Abänderung des Umsatzsteuergesetzes. Verdoppelung de» Umsatzsteuer unter gleich« zeitig« Einschränkung der Besreiungevorschristen Lei der Tin. fuhr und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürfnissen des Ausfuhr handel» Rechnung getragen «erden soll. Möglichkeit der Ver- einsachung der Lurussteuet. Erhöhte Umsatzsteuer silr Luxus gaststätten mit ZuschlagSrecht der Gemeinden. Der bisherige Beteiligungssatz der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben. 11. Entwurf eines Gesetzes Wegen Aenderung de» Körpers.chaftSsteu « rg «setzeS. Tie Körperschafts steuer soll bei den Erwerbsgesellschaften 30 v. H. des gesamten steuerbaren Einkommen» betragen. Titz bis herigen steuerlichen Begünstigungen der Schachtelgesell schaften sollen abgeschwächt, die Erhöhung der Körper schaftssteuer durch eine Milderung der Besteuerung des Ttvidendeneinkommen» in der Hand der Besitzer teil weise ausgeglichen werden. 12. Entwurf eines Kap'iltalverkehrSsteuer- geietzeS. Unter vollständiger Umgestaltung des Reichsstempelgesetze», au» dem die Besteuerung der Rennwetten, .Versicherungen und Kraftfahrzeuge in be- sondere Gesetz« Übernommen worden ist, sollen die der Kävitalbildung dienenden Vorgänge tn dem Kayttalver- kehr-steuergesetz zusammen besonder» behandelt werden. Hierunter fallen Begründung von Gesellschaften, bei denen die Beteiligung auf Kapitaleinlagen beschränkt ist. Hiervon ist insbesondere die Besteuerung der Aktien gesellschaften mit 7 v. H. zu erwähnen. Ta» System der Börsensteuer soll unter Vornahme von beträchtlicher Vereinfachung belassen werden, .sedoch unter Erhöhung der Sätze für Tividendenpapiere, insbesondere Aktien. Ti« Steuer soll hierfür für Kundengeschäft« auf 6 vom Tausend erhöht, jedoch beweglich gestaltet werden, da mit sie sich lewell» d«r wirtschaftlichen Lage anpassen kann. Weiter ist Lte Möglichkeit der Besteuerung Le» T«visenhand<r» geschaffen. Li« letzter« Maßnahme soN aber erst Platz greifen, wenn «» die wirtschaftlichen Ver- hältniss« angezeigt erscheinen lassen. Tie Bvrsenumsah» steuer soll auch di» Gewährung von Bezug-rechten er- greifen. Endlich enthält da» Gesetz «tn« Gslverbean- schafsung«steuer, di« gelegt wird auf Erwerb« von gan- zen Geschäft-Unternehmungen und Sondervermögen und ein« Ergänzung der Umsatzsteuer bildet. 13. Entwurf eine- Per m 0 g.eussteuerg - t«ves. Bei dem Relch-nvtopfer werden Vermehrung.«» de» Vermögen» und Wertveränderungen, di« nach dem 31. Tezember 1919 eing«tr«t*n sind, grundsätzlich nicht, Wertminderungen nur im engen Nahmen berücksichtigt Neu gebildet« Vermögen werben von ihm nicht ersaßt. Tie Ablösung de» N«ich»nokopf«r», da» aus der Grund- lag« einer besseren Mark errechnet worden ist, kann mit der schlechteren vorgenommen werden. SS läßt Mithin gerade diejenigen im wetten Umfang unberücksichtigt. die im wahren Ginne de» Worte» Nutznießer der Geld entwertung geworden sind, Ta» NeichSnotopfer stellt aber Wetter deshalb ein« unzulänglich« Erfassung des tragfähigen Vermög««» dar, tve.il di« gegebenen Be wertung-Vorschriften unt«r dem Grundsatz einer beson deren Schonung der Sachwert« gegenüber dem reinen Kapitalvermögen unter den gegenwärtig«« Verhältnissen nicht mehr vertretbar erscheint, v Während da» Kapi talvermögen sich bet gletchbleibendem Nennbetrag wirt schaftlich mit der sinkend«» Kaufkraft der Mark ver mindert, .bleiben Gewerbebetrieb« und Grund, besitz im wesentlichen von der Geldentwer tung verschont. tragen, schließlich aber da, vermög«» «nie» anderen Wirt- ' im bewerte« und bentißtgttit der geltend«, aasend, Vermögenssteuer soll Geigen «ad L« nicht phtzsv betragen, -in»» soll ans di* Deshalb schlägt der Entwurf «in», sachgemäßen La, b -, R,iq,n,t«pi»,, »,» Und p»a» in d« Weise, datz Ma, de» nach Gesetz Üt«e bst deschleunigt« Erhe bung d,, Retchenotopser» bezeichn,t» Teil «haben, im Übri« gen aber an die Stell, de» Restbetrag,, d« «eichmwtopser, ein« lausend« Vermög,««steuer mit einem begrenzten Zuschlag treten soll. Hierbei ist in Au,sicht genommen, den feste« Stich tag auszugeben und damit all« neu gebildeten vermögen » ersahen, di, Steuer in Zeitabschnitten von etwa r zu r Jah ren oder auch in kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen >«d damit Mertst,»gerungen und Verminderungen Rechnung M tragen, schließlich aber da, vermögen un schaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten damit di« schwer empfunden« Ungletchmätzi Regelung »«»zugleichen. D« lausen von v,«iS bi» 1 vom Hundert aufl' . ... _ schen Personen IX vom Lausend beteagen. Hierzu soll auf die Dauer von 18 Jahren »in Zuschlag treten, der siir physisch« Personen SM) vom Hundert, für nicht physisch, Personen 1S0 vom Kundert der Vermögenssteuer beträgt. Je», Begünsti gung des werbenden vermögen« soll beseitigt und dadurch der Druck aus da, Betriebe- und Grundvermögen vermehrt wer den. Dte Belastung durch di« Vermögenssteuer und de« Zu schlag wird tn vielen Fällen einen Eingriff tn di« Bermög«n,s«b stanz unvermeidlich machen. Der Entwurs will aber jeden Zwang zu unwirtschastlicher Abgabe von Teilen der Substanz vermeiden, «« vielmehr der eigenen wirtschaftlichen Entschließung Überlassen, in welcher Weise der Steuerpflichtig« di« regelmäßig nicht a«, seinen Einkünften tragbare Steuerlast abbvrden will. Zur Grundlage der Wert ermittlung soll grundsätzlich de» gemeine wert, wie ihn di« Reichsabgadenordnung umschrieben hat, gemacht «erden. Da aber in einer Zeit ständiger Bewegung der Mark mit de» herkömmlichen Mitteln der Wertierechnung nicht au»z«kom- men ist, sollen sür die Dauer des Zuschlages für all«, Vermö gen Ha» nicht wie da» Kapitalvermögen der Abwärtsbewe gung der Mark folgt- besonder« der Geldwertbameguing an««' paßte Bewertnngsgrundsätze geltend Dies« Grundsätze sollen erst nach Anhören der Gutachten verschieden«, Stellen erlassen werden. Sie sollen dem Wertstand der Mark Rechnung tra gen und Lei dem Betriebsvermögen, inbesonder, aus Gewinn und Umsatz des Unternehmeno Rücksicht nehmen. Dabei soll angeorvnet werden können, daß der Wertberechnung feste Durschschnittssätze zugrunde gelegt «erden. Du, Ziel der ve- mertungsvorschristen soll und mutz sein, di« Sachwert» »oll und ganz in entsprechend«, weis« zu, Abgabe heranzuziehen. Insoweit Zahlungen über den beschleunigt zu entrichtend«, Teil des Reichsnotopfer» hinan, geleistet worden sind, sollen st« unter entsprechender Verzinsung aus di« Vermögenssteuer anqerechnet ob«, auf Antrag tn den gleichen Zahlungsmitteln erstattet werden, in denen sie entrichtet worden find. 14. Entwurf eines VerMögenSzuwachSsteuer- ge setze S. An die Stelle de» geltenden Besitzsteuerge- fetzeS soll im Anschluß an di« unter Ziffer 13 erwäante Vermögenssteuer eine VermögenSzuwachSsteu«r treten, bei der die Wertung des Vermögens nach den gleichen Grundsätzen wie bet der Vermögenssteuer erfolgen soll. Vermögen, die nicht mehr als 100 000 Mark betragen und ein Zuwachs, der 25 000 Mark nicht übersteigt, sollen von der Steuer frei bleiben. Ter Steuersatz soll! mit 1 vom Hundert für die ersten 100 000 Mark besin nen und bet Zuwach»betrügen über 6 Mill. Mark Len Höchstsatz von 10 vom Hundert erreichen. 15. Entwurf eine» Gesetze» über dteAbgybevoni Vermögenszuwach» au» der Nachkriegszeit. Trotz >e» Bedenken», .daß Hierdurch' eine verstärkte Steuerflucht oder sinnlose Verschwendungssucht oder sonstig« unproduktive Wirtschaftsführung Herbetgeführt werden kann, sollen tn erster Linie die großen GewUme.