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et ,o Meisterschaft tlluo wurv« benld mittag rS abgesetzt; Für Lauter iefem Spiel ! auckner, schon von Sprsl findet statt. 0:3, VfB. Teutonia png SN, ballmeister- >e Stellung in Worms !. Favorit -Piel gegen Zn der letz- wilkommen eichten Er» teunkirchen äuher VF. der ausge- llle ange- anwesend, Hen eines eschen hat. Kosten ge- urch eine : die Jta- eit etwas Sehr gut Mann auf den Ve il diesem i-Verband ffchaft am Der Vor» l werden, e hat sich währ sür noch nicht xlk! --Zelle am ver- Meifter- m Saale ügen ab. w Abend netungen msfallen. che, Be- lchte und en hatte, rl. Käte rer Otto egen zur en. Ein ,g weiter Abends Sport- Port die bei fröh- nächsten er nun- Oktober. amlnen- rrd aus nie aus ;t. Die Turner ttag am ufgehen er wird n Bür- einen (Süd ährend er kein en säst chließ- le Un- wurbe S der Nähe Mittwoch, äen 13. MSrz 1S2S 24. Jahrgang /luer Tageblatt /lnzeiger für -as Erzgebirge ealhaUeaü tk aattUche« Vrkaimtmachuagra ÜIS Natrs ürr Gta-i ll«ü ürs ^mtsgrrlchl» flur. M-tich-,».,«, Nr. öl livn der Auftragsverwattun, gestellt, danach kann die Reichs heiten Anweisungen aus dem Ver Kampf um Der Konferenz der Finanzsachverständigen in Pa rts wird gegenwärtig in Berlin kein gutes Horoskop gestellt. ES ist vielleicht zweckmäßig, dies schon vor der Ankunft des Reichsbankpräsidenten Tr. Schacht zu bemerken, der bekanntlich aus familiären Gründen Vorübergehend der deutschen Reichshauptstadt einen Be such abstartet. Wenn in Paris allgemein angenommen wird, daß Dir. Schacht seinen Berliner Aufenthalt zu einer gründlichen Aussprache mit dem Reichskanzler Müller und dem ReichSfinanzmintster Hilferding benutzen wird, so werden wir in den nächsten Tagen ja erleben, ob dies« Annahme zutrifft. Im übrigen teilt man in Berliner politischen Kreisen vielfach dis Auffassung, daß die Reparations konferenz in Paris vor einem Wendepunkt stehe. Tas Echo der französischen Presse ist vielsagend genug. Selten einmal hat man den Regierungsjournalisten Sauerwetn und den Sozralistenführer Blum in einer Front stehen sehen. Das ist jetzt aber geschehen. Eauerwein prophezeit der Sachverständigenkonse renz geradezu einen glatten Mißerfolg. Hauptfrage der endgültigen Festsetzung der deutschen Reparationssumme und der einzelnen Jahreszahlungen wird überhaupt nicht gelöst werden. In diesem Fall müßte eine neue NeParationSkonferenz zusammentre ten, die diesmal von den zuständigen Regierungen selbst beschickt würde. Sie könnte möglicherweise schon im April in die Erscheinung treten. Ter tn der Regel gut unterrichtete französische Regierungsjournalist weiß zu erzählen, daß die Sachp verständtgen bisher über die Grundlage der deutschen Reparationssumme sich nicht einigen konnten. Schuld daran ist nach seiner Auffassung Tr. Schacht, der eine Summe nannte, die höchsten» die Hälfte der alliierten Mindestforderungen erreicht. Wenn die Konferenz scheitert, möchte die französische Regierung offenbar die Schuld daran dem Deutschen Reiche zuschieben. Dieses Manöver SauerwetnS ist zu durchsichtig, alsl daß «S nicht sofort überall durchschaut werden müßte. Wenn die Konferenz tatsächlich scheitern sollte, so liegt der Grund nicht bei der deutschen Reichsregie- rung und den Vertretern de» Deutschen Reiches auf dec gegenwärtigen Pariser ReParattonSkonferenz, son dern ganz anderswo. Da- schreibt mit wünschens werter Klarheit da- „Neuhokk Journal of Commerce": „Tie Aufgabe Pes Sachverständigen ist viel schwieri ger, als es sich die Sachverständigen dachten, da Die nichts über Deutschland wußten. Warum wurden aber die amerikanischen Vertreter tn «ine solche Lage ge bracht? Die Gläubigerstaaten hatten einen Mann nach Berlin geschickt, der sie Informieren sollte. Statt zu treffender Unterrichtung erhielten sie indessen ein in KarLM -««alle« Loüuuent de» -jortschrttt-, Z»sammenschl«bb«»»aung der lendmirtschestliche» Organisationen Die Beauftragten der landwirtschaftlichen ver bände von Rheinland und Westfalen (Bauernvereine und Landbünde^ beschlossen vorbehaltlich der Genehmi gung der zuständigen Organe: 1. In jeder der beiden Provinzen schließen sich Bauernverein und Landbund sofort zu einer Provinziellen Ginhettsorgantsatton zu sammen ; 2. die Spitzenverbände tn Berlin werden aufgefordert, sich alsbald zu einer EinheitSorgantsa- tion zu verschmelzen; 3. sollte bis zum 1. Oktober 192S die geforderte ReichSeinheitSorganisatton nicht ins Leben getreten sein, so richten beide Provinzial- einheitsorgantsationen an alle agrarpolitischen Ver einigungen Deutschland» die Aufforderung, mit ihnen zweck» Gründung einer Sieich-einheit-organisation in Verbindung z» trOeu wäaen ist, und zwar mit Rückficht auf di« ihm neu zufallenden Aufgaben, namentlich, wenn ihm im Fall der Aushebung de» Preußischen Landtages (Vorschlag g, de- Kapitels IV) dbe ae» amte zusätzliche Gesetzgebung kür die Länder neuer Art übertragen werden. Em« solche Vermehrung würde e- im Gr- gobnis ermöglichen, daß der preußische Landtag zum Teil m« dem Reichstag verschmolzen wird. Von besonderem Interesse find noch die folgenden Schlubb«m«rkungen de« Bericht»: Für dir Rückwirkung dieser Vorschläge auf die übrigen Länder ergabt sich die Frage, ob außer den beiden vorgefchlage- nen Hauptformen für die Organisation der Länder noch Zwi« schenformen empfohlen werden sollen. Die Verfasser haben aus eine nähere Erörterung hierüber zunächst verzichtet, da diese Frage zu sehr mit der AuständigkeitSverteilung verbunden ist. Sie sind sich aber einig, daß es nicht ausgeschlossen sein sollte, einem hinreichend großen Lande alter Art, das weder die Or- zanisadionSform nach I Nr. 1 (daS find die preußischen Länder) annehmen, noch in der den alten Ländern gelassenen Organi» sationSform beharren will, unter Umständen eine Zwischensorm zu gestatten oder bei der Neubildung eines Landes «ine solch« Zwischensorm zu wählen. Für diesen Fall müßten besondere Vorschläge gemacht werden, die sich in den Rahmen der Ge- samtorganisation einpassen. In allen Fällen, wo di« ZuftÄn- digkeitsverieilung mit derjenigen bei den Ländern nach I Nr. 1 üibereinstimmt, sollte jedoch möglichst auch die Organisations form dieser Länder Anwendung finden. Die Hansestädte könnten ohne Rücksicht darauf, ob sie nach territorialer Umgliederung (Erster Unterausschuß) und M- arenzuna der Zuständigkeiten (Referat I) als solche die Eigen schaft besonderer Länder haben sollten, für ihre Stadtverwal tung die ^besondere ^Organisation (iSenat, Bürgerschaft) nick auch künftig eine gewiss« Selbstbestimmung Über diese Organi sation, sowie als Städte Stimmen im Reichsrat behalten. Das vierte Kapitel, d a- die Organisation der ze n- tralen Radierung und Gesetzgebung behandelt, " "i vor: 1. Eine gesonderte Preußische Zentralregierung fällt fort, 2. die preußischen Ministerien werden, soweit nicht be stimmte Ausgaben durch Uebertragung in die bisherigen Pro vinzen als Länder fortfallen, mit den Reichsministerien ver einigt. Soweit erforderlich, wird di« Zähl der Reichsminister erhöht. Für di« preußischen Länder werden zwei mögliche Wege der zentralen Gesetzgebung zur Entscheidung gestellt: Vppschlqg u (für den Poetzfch-Hgftder, Bolz, Petersen, bei Ablehnung des Vorschlages d auch Brecht zeichnen) ist für di« Vereinigung des preußischen Landtags mit dem Reichstag. Vorschlagd (Brecht) will, daß die gemeinschaftlichen Gesetze sür di« preußischen Länder ein aus ihnen gewählter ge meinschaftlicher Landtag mit Zustimmung der Reichsregierung beschließt oder, wenn kein« Uebereinstimmung erzielt wird, der Reichstag mit qualifizierter Mehrheit, wenn er angerufen wird. Einfluß auf di« Berufung oder Entlastung der Reichs- vegieruna soll dem gemeinschaftlichen Landtag nicht zustehen. Nach den weiteren Ausführungen des Ausschusses ist der Reichsrat beiz ubehalte n. Dr. Brecht macht dazu den Sondervorschlag, daß Eindvittel der Stimmen der preußischen Länder der Reichsregierung zufallen sollen. Die Denkschrift führt ferner aus, daß eine Vermehrung der Abgeordnetenzahl des Reichstages zu er- Ministerialdirektor Dr. Poetzsch-Heffter (Sachsen), dent Dr. Bolz (Württemberg) und iSenatspräfident Dr. Peter sen (Hamburg). (sn einer längeren Vorbemerkung wird darauf hingewi«- sen, daß die Lösung die Nachteile vermeiden müsse, Vie sich aus dem Nebeneinanderbestehen einer Regierung für das ganz« R-ichsaebiet und einer Regierung für mehr als zwei Drittel! de'' Reichsgebiets ergeben können. Di« Reichsministerien müssen in unmittelbar« Verbindung mit der allgemeinen Der- Wallung treten. Ucberall müssen Verwaltungsgebiete ungefähr von der Größe der preußischen Provinzen und der größeren Länder geschaffen ^werden. Di« eigentlichen Vorschläge, di« sich aus die bisheri gen preußischen Provinzen und die großen Länder alter Art beziehen, sind in vier Kapitel zusammengefaßt. Davon behan delt das erste die Organisation der Länder und steht vor: „Die preußischen Provinzen werden — vorbehaltlich terri torialer Aenderungen — Länder, n) deren Verfassung für sie gemeinschaftlich durch zen- trale Gesetzgebung festgesetzt wird, d) denen eine Zuständigkeit zur Gesetzgebung nur zu kommt, sowett sie ihnen besonders übertragen wird; o) in deren Gebiet neben der Verwaltung durch die Landes« (bisher Provinzial«) Behörden und Reichsfonder- bchörden (z. B. Post und Eisenbahn) «ine allgemeine Reichs verwaltung nach Art der bisherigen preußischen Staatsver waltung, vorbehaltlich von Zuständigkeitsverfchiebungen, besteht. Zu dem Begriff „Länder" ist in den Vorbemerkungen aus geführt worden, daß die Vorschläge es absichtlich vermeiden, die preußischen Provinzen weiter als „Provinzen" eines staats rechtlich einheitlichen „ReichÄandes" zu behandeln, weil eine solch« Form, em« solche Differenzierung eine Reihe von Nach lesen haben würde, die es zweckmäßig erscheinen lassen, das norddeutsche Gebiet in der staatsrechtlichen Form und in den Bezeichnung nicht so sehr ^verschieden von den anderen Ländern zu behandeln. Di« Vorschläge gehen hiernach davon aus, daß der Länderbegriff der Reichsverfastung ein« Erweiterung erfährt, so daß «r auch für die Länder der stärker zentralisier ten Verwaltungsform („Länder neuer Art") paßt. - In den OrganisaitionsvorschlLgen wird dann weiter ausgeführt, daß die Vsrfassungsgrundsätze über die Wahlen zur Volksvertretung in den Ländern aus alle Länder Anwen dung finden sollen. Der Verfastungsgrundsatz, daß di« Landes regierungen des Vertrauens der Volksvertretung bedürfen, wird dahin ergänzt: Die Landesverfassung kann vorsehen, daß die Landesregierung auf bestimmte Zeit, jedoch höchstens für di« Dauer der Wahlperiode bestellt wird. Die Regierung bedarf in diesem Falle der Erklärung des Vertrauens beim Amtsantritt; sie mußzurücktreten, .ivenn ihr das Vertrauen später mit Zwei drittel-Mehrheit bei Anwesenheit von Zweidritteln der gesetz lichen Zahl der Abgeordneten entzogen wird. In den: gemein schaftlichen Vcrfassungsgefetz für die Preußischen Länder neuer Art ist ihre Verfassung den bestehenden preußischen P r ov i nzi a l va qs afsun ge n (Landeshauptmann, Land tag, Landcsausschuß) nachzubilden. Der Landeshaupt mann wird auf bestimmte längere Zeit vom Landtag gewählt und von der Reichsregierung bestätigt. Eine Angleichung zwischen den preußischer: und den übrigen großer: Ländern und zwischen diesen untereinander durch Typisierung ber obersten Landesorgane nach Bezeichnung, Zahl der Mitglieder und Be» rusungsart ist reichsgesetzlich nicht erforderlich, weil mit Rück sicht auf die geschichtliche Entwicklung von einem Zwang in die ser Richtung abgesehen werden soll. In allen Ländern sollten untere Kommunalverbände de» öffenmchen Rechts (Kreise) be stehen. Für die Organisation der unmittelbaren Reichsverlwaitung in den Ländern werden in Kapitel II folgende Vorschläge gemacht: Die zivilen Reichsbe hörden in den Ländern sollten im Interest« der Verwaltungs- Vereinfachung in der Spitze zusammengefaßt werden. Der Amtsbezirk des mit dieser Oberaufsicht über die zivilen Reichs- behörden betrauten Beamten stimmt mit dem LandcsbcArk überein. Zwischen dem obersten RvichSbeamten und der Re gierung des Landes ist Sine möglichst enge Verbindung herzu stellen und zwar «:rtweder durch Personalunion oder regelmäßige Besprechungen aller gemeinsamen Angelegenheiten zwischen der Landesregierung und dem obefften Reichsbeamten. Di« Postbehörden können, soweit erforderlich, von der Unter stellung unter die Oberaufsicht ausgenommen werden. Im dritten Kapitel »verdtzn Richtlinien für die Organisa- ver Amtragsverwaltun g zwischen Reich und Ländern auf- ... Tftichsregierung in AuftraMn gelegen- Anweisungen aus dem Gesichtspunkte der Gesetzmäßig kett und der Zweckmäßigkeit geben. Die Anweisungen dürfen sich ftn wesentlichen nur an die obersten Landesbehörden und nur mit ihrer Zustimmung an eine ihnen untergeordnete Stelle richten. Damit ist also La» sogenannt« „springende" Auftrags- recht auKgeschatter worden, da» di« oberste Stell« umgeben Hann, g» Sbrsskrm-ett« d« Luftraglptraawtng die Preußens Auflösung dk ^usjchu-vorjihläge für -ie Grganlfatlou -er Reform -er LänSer Der zweit« Unterausschuß des VerfastungsauSschustes der Reichsregierung «in unbegrenztes Recht auf Erteilung von Länderkonferenz hat nun seine Vorschläge über die „Organi- Auskünften da» Recht zu Besichtigungen an Ort und Stelle sation der .Länder und den Einfluß ver Ander auf das Reich" und mrf Mteneinsicht., vorgelegt. Die Denkschrift, in der diese Vorschläg« niedergelcgt! -- - - find, ist von allen vier Mitgliedern des Unterausschusses unter- t r a zeichnet, nämlich von Ministerialdirektor Dr. Brecht (Preußen), sieht Ministerialdirektor Dr. Poetzsch-Heffter (Sachsen), StaatSpräst- Diese Aeußerung deS hochangesehenen Neuhorker zu treffen. Sie zeigt gleichzeitig, daß der letzte Iah« i , , ----- . - . . . Täe lichen Stücken nicht nur unhaltbar ist, sondern in sei ner Unhaltbarkeit auch durchschaut und anerkannt wird. Tie deutschen Vertreter auf der Pariser Konferenz ihren ruhigen und sachlichen Darlegungen, mit ihren und den zahlreichen Statistiken, die sie ihren Kollegen unterbreiteten, dafür sorgten, daß die üblen Wirkun gen des letzten Gtlbert-BerichtsS langsam überwunden jetzt tatsächlich in eine ernste Krisis geraten sein, dann , ob aus der verfahrenen Lage «tn Ausweg gefun- werden kann. Wendepunkt in Paris? -ir Trlbutbonk das augenblicklich zu Wasser wurde, als Dr. Schacht die harten Tatsachen der wirtschaftlichen und finan ziellen Lage des Reiches darlegte. Tiie Sachverstän digen tn Paris wissen ganz genau, welche kläglichen Figuren sie machen würden, wenn sie jetzt einen Plan beschlössen, der nicht durch geführt werden könnte. Tie Welt und die Konferenz sind berechtigt, etwas Besse res vorgesetzt zu erhalten, als was die hochbezahlten Leute ihnen aufttschten, denen gestattet war, während der letzten vier Jahre tn Deutschland ein Schlaraffen leben zu führen. Jetzt ist.erforderlich, wirkliche Tat sachen zu erhalten, sie zu verdauen und dann zu sehen, was dabet herauskommt. Vielleicht ist eS bes ser, die ganze Konferenz zu vertagen, als zu ver suchen, etwas durchzudrlüken, waS sich bald al» un möglich herausstellt." Tiefe Aeußerung deS hochangesehenen Neuhorker Handelsblattes scheint uns den Nagel auf den Kopf zu treffen. Sie zeigt gleichzeitig, daß der letzte Jah resbericht Parker Gilberts in seinen wesent- ner Unhaltbarkeit auch durchschaut und anerkannt wird. Tie deutschen Vertreter auf der Pariser Konferenz haben sich ein großes Verdienst erworben, daß sie mit ihren ruhigen und sachlichen Darlegungen, mit ihren wirtschaftlichen und finanzpolitischen Ausführungen und den zahlreichen Statistiken, die sie ihren Kollegen unterbreiteten, dafür sorgten, daß die üblen Wirkun gen des letzten Gtlbert-BerichtsS langsam überwunden werden. Sollte die Pariser Sachverstäudtgenkonferenz jetzt tatsächlich in eine ernste Krisis geraten sein, dann müssen schon die nächsten Tage darüber Klarheit brtn- gen ' ' " ' den