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I»» - 'LLMSM gner, X Stier M-e- »faGllt. felwürfel lnfichten ürfel zur >chend«m »im An- hen, g». cker vrr- tli«, gibt Schütten he, aus 24. Jahrgang tzerische Handelsgesetzbuch nicht in Frage kommt, muß erst «in möchten, Um äie Rheinlanäraumung Die Unterredung Wischen Hoefch und Tardieu Zu der Unterredung, die Botschafter von Hoesch vorgestern mit Ministerpräsident Tardieu hatte, erklärt „Matin", mitteilen zu können, daß Tardieu ebenso wie seinerzeit Brianv 'dem diplomatischen Vertreter von Deutschland die Versicherung gegeben habe, daß di« französische Regierung ihr Möglichste» tun wolle, um in den ersten sechs Monaten des JlchreS 1830 die vollständige Räumung der dritten Zone durchzufahren. Um diese jedoch zu verwirklichen, so fährt da» Blatt fort, müßten der gute Wille Frankreich» und der gute Wille Deutschlands einander entsprechen. Wenn die Verhandlungen sich wunschgemäß abwickeln, könnten di« zur Ingangsetzung des Youngplans geforderten Bedin gungen am 1. März erzielt und geregelt sein. Unter diesen Umständen glaubt „Echo de Pari»* ankündigen zu können, daß die französische Regierung den Wünsch Habs, daß die zweite Haager Konferenz so bald wie möglich zusammentrete, und daß, selbst wenn das Abkommen erst im Februar unterzeichnet würde, die Räumung des Rheinlandes aM 30. Juni eine doll» endete Tatsache sein würde, faN» die Inkraftsetzung de« Youngplans ohne Verzögerung erfolge. „Petit Paristen" meint dagegen, e» wäre besser, das.Ergebnis der Volksabstimmung abzuwarten, ehe man sich nach dem Haag begebe. Unter diesen Um ständen errechnet da» Blatt al» frühesten Termin für den Beginn der Konferenz den 10. Januar. Beginn der Konferenz den 10. Januar. Lum bau cler rbeinilcben Eisenbahnen Zu einem Artikel in der „Deutschen Tage-ztg." Über den Bau rheinischer Eisenbahnen verlautet in unterrichteten Kreisen, e» sei richtig, daß von der Linie Münster a. Stein-Homburg nur ein kleiner Teil, etwa 14 Kilometer, eingeschränkt wird. Die deutschen Unter händler haben erreicht daß wir sämtliche Verbindungs kurven Schalten, deren Zerstörung zuerst gefordert wor den war, und daß die von un» in Aussicht genomme nen Linien gebaut werden dürfen. L«S verbot von Mobilmachungsvorberettungen war zuerst von der Bot- schafterkonferenz sehr scharf formuliert worden. Die deutsche Seite hat aber gesagt, ein verbot von Mobil machungsvorbereitungen gilt für da» ganze Deutsche Reich, eine besondere Genehmigung für da« besetzte Gebiet käme also nicht in Frage. Die Gegenseite müsse beweisen, daß eine neugebaute Bahn mchr al« wirt schaftliche Zwecke verfolgt. Ebenso ist unsererseits be tont worden, daß e» nicht darauf ankomme, ob eine schon bestehende Eisenbahn vor dem Kriege zu militä rischen Zwecken gebaut worden sei und vom Krieg ministerium bezahlt worden sei. Heute dienten alle diese Bahnen wirtschaftlichen Zwecken. Dieser Grund- satz konnte von der Botschafteickonferentz nicht bestrit- gen Mgt von «Am geringen Vertrauen der beutschm lleber- -Pazifisten aus die Möglichkeiten und die Dauerhaftigkeit -er friedlichen MenschheitsenItviÄung, zu -er nun einmal Kolonisa- tion als Erschließungsa-rbvit -er -brachliegenden Gebiete -er Erbe wachsenden Er-bevölkerung und deren zunch- mender Bedürfnisse gehört. " n E M. all«, ohne Unterschied -er Wirtschaft-, und Parteistellung, bejahen können, bas ist der Wille -es deutschen Volkes, an -er Lchchließuntz der Welt und -er Urbarmachung der brachliegenden Erdgebiete mit unserm Volkstum und unserer Ar beit teilzunahmen. Einen Ausschluß davon müssen wir alle als Ausdruck -er Nichtgleichberechtigung und Mindorbewertung sowie als ungerechte Behinderung unseres Kulüurwillens Mehnen Kolowialarbelt betreiben werben, da» ist Gach« i-er politischen Faktor«« und -er OrgnisatioN. Misere zukünftig« Kolonialarbeit sich auf Micher mb Mfbauen wird, bah all« menschlich«, und Men dabei eingebaut werben müssen, -aß auch di« farbigen Völker, di« Merer Fürsorge eventuell anvertraut wer- sl^chberechtigter Stuf« mst ms anerkaimt und bchandett werden, auch darin können mir alle einig sein. Dies« Kolonialwillen, bielsen Kolonlaigebanken müssen wir habe« md bÄkennen, wenn wir nicht selbst unser Volk und unser« «2wr auf- tzeben wollen. Kolonien, ausreichende und brauchbar« Kolonien, werden.wir haben, wenn wir st« als ein geschlossenes Bo« wollen bnb ve rlangen. Die Satzung cier Dank für inter- Von Interest« ist, baß im AM«l so des Marut« sestg-l««t . M, welche Bestimmungen durch -Beschluß -es Demoaltungsrats NailONasbU 0^gtUNg5aU5gieirg und welche nur gleichzeitig in Uebereimstlmmumg mit -em soge- Diiö vnrapstei-n Nannten Grundgesetz geändert werden können, bas nur mit Zu- Sabuna der Rank für Infernaeia^? o unterzeichnete' stlmmung aller Beteiligten, somit vornehmlich auch Döutischla-chs, L-atzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich »geändert werden darf. Dieses Grundgesetz enthält -ie rechtliche umfaßt 60 Artikel. Vie sich in sieben Kapitel gliedern., Grundlage der Bank, muß sich also nach der schweizerischen und Aufgabe der Bank ist es danach, die Zusammenarbeit" -er kantonalen Gesetzgebung von Basel richten. Da das schwei- der Zentralbanken herbeizuführen, für Erleichterungen Frische Handelsgesetzbuch nicht in Frage kommt, Muß erst «in bei internationalen finanziellen Transaktionen Sorge ^ues besonderes ^Gesetz geschaffen -werden, -ein -le Satzung ein- zu tragen und als Treuhänder oder Beauftragter bet "^eilU Mrd. Dieises Gesetz wird dann zu einem Staatsvertrag der Abwicklung deS internationalen Zahlunasausalei- heitert, den die beteiligten Regierungen mit -er Schweiz ab- ches zu wirken. Solange der Youngplan gilt, soll die 'I^ben.Das Grundgesetz enHält-u. .». auch -i« Destikmmm- Bank die Bestimmungen des Planes in Bezug auf die beziehen. Don außer- B-rw-Uun- und ««run, ,n L°niuu° NSi'L ALL ÄS-SL bringen. Sie soll ferner chre Geschäfte mit der Maß^ ibegnügt und damit auch auf steuerlichem Gebiet den kaufmänni- gabe führen, die Tiurchführung des Planes dadurch zu Ischen Charakter -er Bank .gewahrt. Das Grundgesetz kann übri- erleichtern, daß. sie, solange es zu ihren Aufgaben ge- igens noch nicht veröffentlicht werd««, ebenso ist die Bekanntgabe hört, die deutschen Reparationsleistungen entgegenzu-j des Treuhand-Vertrages zunächst noch nicht beabsichtigt, weil «» nehmen und zu verteilen, die Kommerzialisierung und Isich -ei ihm erst um einem Entwurf handelt, -er noch Wände- Mobilisierung bestimmter Teile der deutschen Annui- '^gen erfahren kann. täten in die Wege leitet. Das Kapital der Bank ist auf 500 Millionen Schweizer Franken festgelegt; hiervon sollen aber nur , 25 Prozent des Wertes jedes Anteilscheines während^ der Auflegungsfrist eingezahlt werden. Nie Anteilscheine' sind nicht mit einem- Stimmrecht verbunden; dieses steht vielmehr den beteiligten Zentralbanken oder ihren Bevollmächtigten zu. ES ist der Bank untersagt, selbst Geld zu emissie- ren, Wechsel anzunehmen und an irgendeinem Geschäft ein besonderes Interesse zu nehmen. Die Bank soll bei..ihrer Verwaltung berücksichtigen, daß die Liqui dität aufrecht erhalten bleibt. Tier Berwaltungsrat der- Bank soll aus je zwei Direktoren der sieben beteilig ten Länder und neun Direktoren der anderen Länder be- stchen. Hierzu tritt je ein weiterer deutscher und fran zösischer Direktor, solange Deutschland Reparationen zahlt. Der Vorsitzende des Berwaltungsrats ist gleich zeitig Bankpräsident. Der Präsident hat die Verwal tung und Kontrolle der Bank zu überwachen. Seine Amtszeit läuft drei Jahre. Lier Generaldirektor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Präsidenten er nannt und ist dem Präsidenten verantwortlich. Oer kolonialgeckanke als politischer Mille Nach vollzogener Räumung -er Rheinland« durch bi« Be- latzunMMWen -leibt noch als weiterer wichtiger .Punkt -«r p-lwschen Krieg-ftagen die «i-gülÄge Enlscheidung über -ie früheren -putschen Kolonien. Di« Maubatsverwaltung wurde zwar von-en Alliierten nur als verschleierte Annexion betrach- » -er VMewun- aber ist anberer Meinung, was er aus seiner letzten Tagung sehr eindeutig -um Ausbruck brachte. Die Heuti lgen Inhaber -er Mandats sind infolge ihrer eigenen kolonialen llsberfütterung nicht im Stand«, -ie Pflichten -er Man-atsmacht -zu.erfüllen. DI« in -en Wiisonschen 14 Punkten -ugesagt« veltherzig« und gerechte Berücksichtigung -er kolonialen Bedürf nisse Deutschlands ist durch die Kolonialschul-lüge abgebogen -vorden. Da es aber niemand mchr wagt, diese Kriegsschuld lüge aufr e chtzuerhaiten, -ist bald die Zeit gekommen, die kolonia len Ansprüche Deutschlands emeut auszuwerfen und zu prüfen. Alls rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen ll-n-t-erlagen für eine erfolgreiche Intervention Deutschlands sind vorhanden. Rechtlich wahrt die Unterstellung -er -rutschen Kolonien unter -en Völkerbund, di« nach der ganzen Struktur des Völker bundes nur «ine Interimsverwaltung bedeutet, -en deutschen Rechtsanspruch. Der -im.Friedensvertrag ausgesprochene Ver zicht Deutschlands zugunsten der Alliierten ist heute wirkungslos, -a dies« weder di« beschlagnahmten deutschen Dermgvenswerte noch den Wert der Kolonien selbst auf die Reparationen gutge schrieben Haden. Wirtschaftlich ist im Tou-ng.Plan vorgesehen, daß die -lieber- tragung der Zahlungen auf fremde Währung durch Ausdehnung -es deutschen Ausfuhrhandels bedingt ist. Um diese Möglichkeit zu fördern, sollte -ie Reparationsbank dazu beitragen, den -Welt handel zu vermehren durch Finanzierung von Unternehmungen insbesondere -in den -unentwickelten Ländern —, die man sonst wahrscheinlich nicht in Angriff nehmen würde. Da diese Notwendigkeit erkannt ist, liegt auch für -en fanatischsten Inter nationalen kein Recht vor, -ie Finanzierung solcher Unterneh mungen nur in fremden, nicht auch in deutschen Kolonien zu ver langen. Der Anlaß wie auch -ie finanzielle Möglichkeit für deut sche Kolonialarbeit -liegt also vor. Ober soll es bei Deutschland auch wieder zum Verbrechen gestempelt werden, wenn es aus -en Reparationsanlagen auch Nutzen ziehen und nicht gutwillig die eigene Wirtschaft auspumpen, dagegen die fremde Konkur renz ausbauen will? Politisch zwingt die Ausführung des Goung-Plans zur Aufrollung -er deutschen Kolonialansprüche aus -en vorhin dar gelegten Gründen. Darüber hinaus hat Deutschland aus dem Recht der Gleichberechtigung der Völker Anspruch aus Sicher stellung seiner Industrie in -bezug auf Rohstoffe -und Absatz sowie auf Freizügigkeit seiner Bevölkerung in aller Welt. So sehr deutsch« Koloniala-rbeit auch in Kanada und Südamerika unter fremder Souveränität erstrebenswert und zu fördern ist, so wird sie sich restlos nur auswirken zum Nutzen des deutschen Volkes, wenn sie auch in starkem Maße in eigenen Gebieten ausgeführt werden kann, wo die Arbeitskraft der Siedler und Kaufleute restlos der deutschen Volkswirtschaft zugute kommt und wo starke Zellen für die Erhaltung und Ausbreitung des eigenen Volks rums errichtet werden können. Es ist in dieser Beziehung weder für den Industriemarkt noch für die eigene Kultur gleichgültig, ob zum Beispiel die gesamte NegerbevÄkerung nur im englischen und französischen Kulturkreis sich entwickelt oder ob auch Deutschland an dieser Entwicklung tsilhat. Ls sind also alle Voraussetzungen für -en Wiedereintritt Deutschlands in die Kolonialarbeit ^gegeben. Es fehlt -lediglich Noch -der politische Wille des gesamten deutschen Volkes. Er ist aber sowohl für den außenpolitischen Vorstoß wie auch besonders für die folgende eigentliche Kvlvni-allarbsit unerläßlich. Es sind im Grunde genommen nur Teil-besorgnisie gegen den Koioniasgedankem, die eine einheitliche Willensbil-dung verhin dern; abgesehen von -M Moskaupropagandisten, di« ftine Lösung -der Kolonialfrage, sondern koloniale Weltrevolution wollen, un einigen Literatenkreisen, von denen «ine Jugendzeitschrift kürzlich sehr treffen- bemerkt«, „daß diese «in Gemälde vom Kolonial- imperialismus malen, bas grau in grau ein Verbrechen -er Weißen nach dem anderen schildert und dabei den Weißen allge mein vorwerfen, was gerade diese Literatenschicht im eigenen Volke rücksichtslos tut: di« Aufhebung alter religiöser und stän discher Gebundenheit, von -en Literaten in Deutschland gefordert und propagiert, gefährdet hier bas Volkstum unb den inneren sittlichen Halt der kolonisierten Völker." Dies« Beisorgnisi« sind doch nicht unabwendbar«, Schicksal, wie bi« sogenannte schwarze Gefahr, von -er außer einigen Litera ten und den Bolschewisten, die le gern« ,-beschwören möchten, kein Weiß« unb kein Schwarzer in Afrika etwas -weiß. Auch mit angeblichen früheren Mißständen kann man bi« Notwendigkeit zukünftiger Arbeit nicht verneinen. Wenn alle diejenigen, die heut« gegen den Kolonialimperialismus, schreien, sich vor dem Kriege attiv um bl« deutsche Kolonialarbeit ^mW^ztten, wäre wahchheinlich das Geschrei von angeblichen MiM^n me ent standen. Gab es bei uns und gibt es gegenwärtig kein« Miß stände/ keine Exzesse und Verbrechen einzelner? Will deshalb jemand unser Volkstum und unseren Staat aufgeben? Solch« Einzelbing« müsienvorachrachtweAm «ermbi. Praktisch«, «inzei-e-iten deutscher Kolonialmbett ArT^wd- nung stch-n. Leute kann noch niemand »isien, was w rd Md wie es wird. Wer daß mir l«b«n und an der Erschießung-er Welt .teilhaben wollen unb müssen, da» können mir heute wissen steLmg küp^iafiUch« Ale!« bet deutschen KowsialformE- /luer Tageblatt /lnIeigtt Mr öas Erzgebirge °°E.ch» ... n«,., «... ... Nr. 267 Sonnabenä, äen 16. November 1S2S Reichsbankprasläent Schacht über äas Ergebnis von Daäen-Daäen '. Reichsbankpräsident Dr. Schacht gab gestern Vertretern der Presse einige Erläuterungen zu -dem Ergebnis der Sachbeistän- -igenverhan-lunMn von Baden-Baden. Er wies darauf hin, -aß die Verhandlungen zwar verhältnismäßig lange gedauert hätten, das liege aber in der Natur ihres technischen Stoffes. Sie hätten sich in einer durchaus harmonischen Atmosphäre ab- igswickelt. Dr. Schacht unterstrich besonders, daß die neue Dank, wie sich aus den Satzungen klar ergibt, nicht als Reparations- Hank, sonbem wirklich als eine internationale Dank aufgezogen Kvi-rd, oi« -ganz allgemein eine wichtige Hilfsstellung einzunehmen hat für alle irgendwie auftauchenben Schwierigkeiten im inter- -nationalen Zahlungsverkehr. Deshalb sind auch die Bestimmun gen der Artikel 3 und 4 ausdrücklich voneinander getrennt wor» »den Di« Bank kann mit ihrer Tätigkeit beginnen, sobald dir 86 Prozent d«s Aktienkapitals, die von den beteiligen fünf euro päischen Notenbanken und von Japan und Amerika übernommen werden, eingezahlt sind. Die restlichen 44 Prozent sind von -en beteiligten Danken garantiert. Für den Vorsitz der Bank kommt Zunächst ni-emanb in Frage, der den fünf europäischen Danken inahestchl, sondern ein Amerikaner ober Neutraler. Vielleicht werden sich hei einem später«, Wechsel in der LeitzUW die euro päischen Verhältnisse bereits so gefestigt haben, baß dann die fünf europäischen Danken sich Über die Ernennung des Vorsitzen- -en Ms ihrem Kreise einigen können. Der Mitwirkung Amen, las und Japans über -ihre quotenmäßige BeieiliOmg hinaus mißt Schacht ganz besonder« .Bedeutung bei, weil bi« Bank bmni, Nicht -Mr ein« europäische sondern «ine wirklich univer ell« Ein- irichtuna wird. Ueber di« Personalfragen bei öer Leitung ber Bank P bisher noch nichts vereinbart. Sie werden vielmehr ist EtvechEch. D7Unter-! ersten Sitzung -«, Brrwallungsrat, wirb der Werspräfldent t deutsch« ^öloulasfordeE- > fiihren.