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nnerstag. den 3. April 1W2 6L. JahNA so Hilst Indern. sowie Urb. et» Nossen, er verletzt Landgericht i worden), Anstellung sen. Die ch ab mit Charakter Das Ein» neten Ver ger Kreis ¬ te einen er eines rholt er- erschien. In wollte, das die she Haft Ortschaft ler Nähe I wieder Inkungen D" Folge Ilennigst I Stadt- Ischafls- lib enden I verstei. I belegt im Thiergarten. Später besprach sich der Kaiser im Auswärtigen Amt mit dem Staatssekretär v. Richthofen, hörte im Schloß die Vorträge der Chefs des Militär- kabinets und des Admiralstabes und nahm dann die Be richte der Leibregimenter entgegen. Ob der Reichskanzler Graf Bülow nach seiner Unter ¬ redung mit dem italienischen Minister des Auswärtigen Prinetti, die einen durchaus befriedigenden Verlauf ge nommen haben soll, noch eine Begegnung mit dem Mi nisterpräsidenten Zanardelli haben wird, ist wieder zweifel haft geworden. Gespannt ist man, ob König Victor Emanuel der Besichtigung der vereinigten Flotten Rußlands, Frank- Seiten des Bundesraths ist beschlossen woroen, vom 1. Januar 1902 ab eine fortlaufende statiftis^e Aufnahme -er Taubstummen zu veranstalten, und sind die darüber erlassenen Bestimmungen mit Bekanntmachung des Königlichen Mi nisteriums des Innern vom 10. Februar 1902 im Gesetz- und Verordnungsblatt vom laufenden Jahre, Seite 95—98, zum Abdruck gebracht worden. Hiernach haben die Ortsbehörden die vorgeschriebenen, am Kopf ausgefüllten Fragebogen bezüglich derjenigen taubstummen oder der Taubstummheit verdächtigen Kinder, welche schon vor oder seit dem 1. Januar 1902 das schulpflichtige Alter erreicht haben und sich nicht in einer Taubstummenanstalt befinden, binnen 4 Wochen vom Erscheinen obengenannter Bekanntmachung ab, für die Zukunft aber binnen 4 Wochen nack dem Eintritt der Kinder in das schulpflichtige Alter je in 2 Exemplaren dem Bezirksarzte zuzustellen. Vor Aufnahme eines taubstummen Kindes in die Taubstummenanstalt hat die Ortsbehörde Vorsorge zu treffen, daß die am Kopfe gehörig ausgefüllten Fragebogen le in 2 Exemplaren rechtzeitig dem Bezirksarzte zur weiteren Ausfüllung zugehen, damit die Aebergabe derselben bei der Aufnahme in die Anstalt erfolgen kann. Die Herren Bürgermeister, GemeinLsvorstanLe und Gutsvor- Keher -es hiesig«,, Verwaltungsbezirks werden hiermit auf obengenannte Be kanntmachung mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß Lie benöttzigten j^rage- ^»gen von hier aus bezogen werden können. Meißen, am 29. März 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. ^Nr. 245 ll, nsn Schroeter. hl wurde ü fissen M. ' Gerade j nen Ver- igersdorf. ! das seit ^emaligen i sanwalts ' s, ist jetzt It-Reviere schrecklich i It rc. war i rg konnte Iman bei Itung — ! gesucht — - Ildes den lem Ent- Illhr mit L königl. >en i. V. kchs. In in Herbst »rder ist Uvollte er I Erotten- Ls aber, I gezogen. Mgeführt. Dnam ge- Mhurmes M wieder Mitin und I Thurm Mvird der Ibels des Muer des U werden, W war, in Menhaus. I zwischen Me Pferde W Geschirr I Möbel- Mn einen Waus der Mauerus- Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts Freitag und Sonnabend, den 4. nnd 5. April 1YV2, geschlossen. An diesem Tage werden nur »ringliche Sachen erledigt. Wilsdruff, den 29. März 1902. Das Königliche Amtsgericht. politische Rundschau. Das Osterfest ist am kaiserlichen Hofe zu Bellin Umlich still verlaufen; fürstliche Gäste waren bei den Majestäten nicht zum Besuch. Beide Majestäten machten Dienstag Morgen mit ihren Söhnen einen Spaziergang IS«. ohnung Amtsblatt iNleißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, In das Aal. Forstrentamt zu Tharandt. s Lokalblatt für Wilsdruff, IBurkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit LZudberg, len, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, MebccwäJha, OberhermSkürf, «chönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, s, Spechtsüausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. nerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. bis fpätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. jartin Berqer in WWdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Marlin Berger daieM. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 441 auf den Namen Ernst Eduard Koch eingetragene Feldgrundstück soll am 22. Mai 1802. Vormittags -1» Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 31,6 Ar groß und auf 1300 Mk. geschätzt. Es besteht aus dem Flurstücke 858 des Flurbuchs für Wilsdruff, liegt an der Tharandter Straße und ist mit 13,17 Steuereinheiten belegt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund- i, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein verlautbarten Bersteigerungsveimerkes aus demGrund- itestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung elden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft echte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be- g des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers esetzt werden würden. ersteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf- des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein- uführen, widrigenfalls für das Recht derVersteigerungs- erten Gegenstandes treten würde. z 1902. lichcs Amtsgericht, gsversteigerung. Wilsdruff Blatt 668 auf den Namen Ernst Eduard oll am 92, Vormittags 9 Uhr, Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. ch dem Flurbuche — Hektar 55,2 Ar groß und auf 19500 esteht aus den Flurstücken 852 und 853 des Flurbuchs rstere mit Wohnhaus und Nebengebäude bebaut ist. Die zur Brandkasse mit 19350 Mk. eingeschätzt. Das Grund traße. Heilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das jsungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet, aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der intragung des am . März 1902 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren,' spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht derVersteigerungs- erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, am 26. März 1902. Aöniglrches Amtsgericht. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. April d. I., Nachmittags ^7 Uhr, öffentl.Stadtgemeinderathssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathhause aus. Wilsdruff, den 1. April 1902. Der V ü r g e r m e i st e r. Kahlenberger. — litt ßt MsSruff n, Sieöenteßn und die Mmgegenden. Die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dein Sterbehaufe Zufolge Generalverordnung vom 3. November 1877 rium des Innern mit Rücksicht auf die öffentliche Gesund bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeder fall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäuln' über den 4. Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem lauf der gedachten Zeitsrist entfernt werden müssen, um e Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden des hiesigen Bezirks werden Befolgung dieser Anordnung zu wachen und etwaige Zuwider Meißen, am 27. März 1902. Königliche Amtshauptmanns 356L. v. Schroeter. In dem mit dem 1. April dss. Js. in Kraft tret für die Unterbringung in die Landes-Heil- und septische zu Hochweihsche«, welches mit dem neuen Reg! in eine Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke i blatte vom laufenden Jahre, Seite 39 flg. veröffentlicht w -- von Ausnahmefällen abgesehen — die Aufnahme de Amtshauptmannschaften bei den Anstaltsdircktionen Die Herren Bürgermeister, Gemeindev sicher deö hiesigen Verwaltungsbezirkes werden auf diese hingewicsen, daß vom Inkrafttreten obengenannter nahmeanträge nur noch die mit diesen Regulativen mulare verwendet werden dürfen, welche von de beziehen sind. Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, Nr. 324L. von Schroeter. W W " Es wird dies zur Bemerken bekannt ge ¬ macht, daß Derjenige, welcher denselben dergestalt zur Anzeige bringt, daß solcher be straft'werden kann, 50 Mark Belohnung erhält. Königliche Amtshauxtmannschaft Meisten, stm 27. März 1902. 1338 I. von Schroeter.G.