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alter : 125 Plata, reise.) Pf-, u, per -chock, ur. a. Ente -0,00, . 0,00 '2 Ko. lität. höchst. 17,40 14,20 14,60 16,20 s vicht > Mk. ,61—66 62-68 M-60 52—57 48-51 59-63 55-58 51—54 47-50 42—46 57—60 54—56 50-53 68—72 63—67 60-62 > 64—66 62-63 60-61 54-58 S 59—61 1 61—62 ^57-58 154—56 ben und Zchweine, >tcte, aus t 70 Mk. Bullen, lattes. echt, es iil Keiner so ir? einmal. i neugierig die nichi en," sagte terin einen mederließ' rfforderuW indlich von a erzäblen, ! s Kindchen daß es ihr idcn Dam« alte Fran , berichtete jimd hitzig, fit gemerkt; partes und er. Juste- !ufs Haar l Haberling- ,rer Mutter ut gekannt, der fremden Altenhofen mr so wa? ihr das , das ein« vieder eine hätte als Wolhckllltt Hßarandt, Massen, Sieöe Ro. z« Donnerstag, Sem „ Keffelsdorß ff ff ff 9 9 9 9 Zella, Großenhain, Stutenmusterung und Fohlenschau betr Die diesjährigen Stutenmusterungen und Fohlenschauen finden für die nachbe- nannten Zuchtgebiete wie folgt statt: am 3. April Vorm. 10 Uhr in Lommatzsch, „ 5. Mai „ 7. „ „ 9 „ „ Moritzburg. Nach den Stutenmusterungen und Fohlenschauen finden Prämiirungen stat! und zwar: der 1- und 2jährigen Fohlen in Lommatzsch, Zella und Großenhain, der 3- und 4jährigen sclbstgezogenen Stuten und der unter Zuchtbeding-j ungen erkauften Zuchtstuten in Kesfelsdorf und Moritzburg. Die Ortsbehörden haben die betreffenden Pferdebesitzer in ortsüblicher Weises und rechtzeitig hiervon in Kenntuiß zu setzen. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß laut Ministerialverordnung vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um drei Mark erhöhtes Dcckgcld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müffen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstelleu und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Thierc Prämiirungen angesagt sind und sie hierbei in Concurrenz treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Be schälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 1. April d. I. an das Landstallamt erfolgen. Meißen, am 18. Februar 1902. „ 26. „ Amt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für dc sowie für das Agl. Lokalblatt f Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsc Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbac Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sach Seeligstadt, Spechtshausen, Tauberch Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends.! Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags Druck und Verla« von Martin Berger in Wilsdruff. — Königliche Amtshauptmannschaft. 752 von Schroeter.Hk. Mit Rücksicht aus die gegenwärtige, für den Zustand der Communicalionswege höchst ungünstige Witterung werden die Wegebaupflichtigen des hiesigen Bezirkes von Neuem veranlaßt, auf die Behandlung der öffentlichen Wege die größte Sorgfalt zu verwenden, vorzugsweise aber behufs Herbeiführung einer möglichst baldigen, für die Beschaffenheit und Widerstandsfähigkeit der Wege überaus wichtigen Austrocknung der Wegekörper den Schlamm und zwar nicht bloß von den Fahrbahnen, sondern auch, von den Fußwegen abzuziehen und zu beseitigen, anstehende Wässer durch Hacken von Rinnen abzuleiten, Gleise und Löcher mit klargeschlagenen Steinen auszusüllen, letztere mit Kies ober Boden zu bedecken und festzurammen, sowie Gräben zu heben und Schleußen zu reinigen. Gegen Säumige, welche mit solcher Nachlässigkeit nicht bloß dem öffentlichen Verkehre Störungen und Belästigungen bereiten, sondern namentlich auch die von ihnen vertretenen Gemeinden und Gutsbezirke insofern finanziell erheblich benachtheiligen, als schlecht gepflegte Wege häufigerer und kostspieligerer Instandsetzung bedürfen, wird un nachsichtlich mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden. Im Uebrigen wird die Königliche Amtshauptmannschaft bei Gesuchen um Wege bauunterstützungen auch die Art und Weise, wie die betreffenden Wegebaupflichtigen sich namentlich zu Zeiten vorherrschend feuchter Witterung die Wegepflege angelegen sein lassen, als Maßstab für die Gewährung von Beihilfen und deren Höhe mit in Betracht ziehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 14 März 1902. , Nr. 1109 2t. von Schroeter. G. HchmstcigtiMg, Aamdorfer MMckmer. Klotzsches Gasthof, Naundorf, Montag, den 7. April 1902, Vor mittags Vz1O Uhr: 41 h. u. 258 w. Stämme, 25 h. u. 2107 w. Klötzer, 4,5 Rm. h u. 9,5 Rm. w. Nutzscheite, 0,5 Rm. h. u. 173 Rm. w. Nutzkuüppel, 15 Nm h. u. 90,5 Rm. w. Brennscheite, 5,5 Rm. h. u. 168,5 Rm. w. Brennknüppel, 8 Rm. h. u. 42,5 Rm. w. Zacken, 14 Rm. h. u. 649,5 Rm. w. Neste, 221 Rm. w. Stöcke. Kgl. Forstrevierververwaltung Naundorf und Kgl. Forstrentamt Tharandt, am 21. März 1902. — I V: von Schönberg. Morgenstern. Bekanmmachnna. Bis spätestens den 5. ApmL m der 1. Termin Landrente und Landeseulturrente und bis spätestens . den 44. Aprrl 1902 b/riAVierteljahr Schulgeld, sowie der 1. Termin Jmmobiliarbrandkaffen- abin^?^ beziehentlich der Beitrag von der freiwilligen Versicherungs- Heilung nach 1 /-, Pfg. für die Beitragseinheit, an die Stadtkaffe zu entrichten.