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WcMM siir BilsöW Tharandt, Wassen, Sieöentehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. No St. ,! Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daieM. Sonnabend, Sen 3. Mai 1982. «1. Jabrg. vr. Heerklotz, Reg.-Ass. G. 1599 Der Stadtrath rlahlenberger. Lastgeschirren schwer zu passiren ist, wird den Eigenthümern der auf dem Wege verkehrenden Lastfuhrwerke in ihrem eigenen Interesse anempfohlen, ihre Geschirre bis auf Weiteres von dem genannten Wegetracte möglichst fern zu halten. AksnigliHe Amtstzauptmannfctzast Meisten, am 21 April 1902 I. V.: Bekanntmachung. Im unteren Stadtparke sind von muthwilliger Hand mehrere Bäume schwer beschädigt worden. Zur Ermittelung des Thäters wird hiermit eine Belohnung von Zehn Mark Bekanntmachung. Für die Wasserableitung macht sich die Beschaffung von ca. 400 m Chamotte> rohre, 10 cm im Lichten weit, nothwcndig. Angebote hierauf sind baldigst und längstens bis ZUM y. dieser Msnats bei uns einzureichen. Wilsdruff, am 2. Mai 1902. Dev Ktadtvath. Aahlenbergsr. Mit Rücksicht darauf, daß der Csmmttnikatiansweg von Niederwartha > für Denjenigen, der den Baumfrevler uns zuerst so bezeichnet, daß er gerichtlich bestraft nach Wildberg wegen des in der Ausführung befindlichen Ausbaues desselben mit l werden kann, ausgesetzt. " - - .... . . . , Wilsdruff, am 2. Mai 1902. Dev Fveisxvuch in Gumbinnen. Volksurtheil ist Gottes Urtheil, sagt ein ur altes Sprichwort, und das Urtheil des Bölkes ging im Gumbinner Mordprozetz dahin, daß die Angeklagten Marten und Hickel des ihnen zur Last gelegten Verbrechens nicht überführt worden sind. Deswegen herrscht im ganzen deutschen Volke freudige Genugthuung über den Spruch des Oberkriegsgerichts im Krosigk-Prozeß, und deshalb dürfen wir auch glauben, daß das Urtheil des Oberkriegs gerichts das Richtige getroffen, daß Marten, trotz der an ihm haften gebliebenen Verdachtsmomente nicht der Mörder und Hickel nicht der Beihilfe zum Morde schuldig ist. Viel leicht iügt es sich, daß früher oder später doch einmal die rechte Fährte gefunden und der wirkliche Mörder zur Ver- antwortnng gezogen wird. Die beiden Angeklagten und nunmehr Freigesprochenen werden gewiß nicht ruhen, ehe nicht auch die letzte Spur jedes falschen Verdachtes von ihnen abgewendet worden ist. Und die Civil- wie die militärischen Organe und schließlich jeder brave deutsche Mann werden ihnen zur Aufdeckung des furchtbaren Mord- geheimnisses ihre Hilfe angedeihen lassen. Sollte aber, was wir nicht glauben können, der Freispruch wirklich einen Unwürdigen getroffen haben, nun so wird sich das deutsche Volksbewußtsein und auch das Gefühl der Richter eher mit der Thatsache abfinden, daß ein Schuldiger frei gesprochen, als daß ein Unschuldiger verurtheilt wurde. In dem Krosigk-Prozeß handelt es sich um einen Mord prozeß; so ehrlich und gewissenhaft es der Vertreter der Anklage auch meint, seiner Annahme, daß es sich in dem traurigen Falle um einen Todtschlag handle, wird sich doch nur eine verschwindende Minderheit anzuschließen vermögen. Handelte es sich aber um Mord, so konnte bei einem Schuld spruch auch nur die Todesstrafe in Frage kommen. Darum hat das Oberknegsgencht sich mit seinem freisprechenden Erkenntniß den Dank des ganzen deutschen Volkes erworben, indem es trotz vorliegender und anerkannter Verdachts- gründe das Verlangen nach einer Sühne der schweren That absoluter richterlicher Unbefangenheit und Objektivität unter- Mordnen verstand. Der Krosigk-Prozeß ist nun für die Oeffentlichkeit abgethan und es herrscht bezüglich desselben nur noch der einzige Wunsch, daß ver Schuldige entdeckt und die schwere Blutthat gesühnt werden möchte. Was die Frage einer etwaigen nochmaligen Anfecht, ung des Urthetls durch den Gerichtsherrn betrifft, so geht die allgemeine Annahme dahin, daß das Urtheil vom 30. April d. I. ein endgültiges bleiben wird. Dann ist, wie die „Berl N. N." ausführen, soweit Marten und Hickel in Betracht kommen, die Sache für immer erledigt. Denn nach einem durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Ver- fahren kann zu Ungunsten der Angeklagten laut § 438 der Militär-Strafgerichts-Ordnung nur unter solchen Beding ungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens stattfinden, die in dem vorliegenden Falle nicht in Betracht kommen. Hohe Anerkennung findet bei allen Parteien die über jedes Lob erhabene Objektivität des Oberkriegsgerichts, dessen Vorsitzender Oberstleutnant Hcrhuth von Rohden so diel herzgewinnende Güte, so viel milde Menschlichkeit bei so schwerer Anklage übte, wie das an Gerichtsstelle kaum zuvor der Fall gewesen ist. Nicht minder glänzend hat sich aber auch das neue Militärgerichtsverfahren bewährt. Selbst ausgesprochen liberalen Kreisen hat das viel benörgelte neue System Achtung abgeruugen. So schreibt z. B. die freisinnige „Voss. Ztg.": Der Prozeß, wie er sich jetzt abgespielt hat, ist geeignet, das durch die früheren Vorgänge erschütterte Vertrauen zu der Militärgerichtsbarkeit einigermaßen wieder herzustellen, wenn auch die Ansicht begründet erscheint, daß manche hervorgetretenen Mißstände der gesetzlichen Abhilfe bedürfen, damit nicht das Eingreifen der obersten Kriegs herrn oder der Zufall des Verstoßes gegen das Prozeß recht Unheil zu verhüten braucht. Weitnachdrücklicher noch spricht sichdie„Tägl.Rundsch." aus, indem sie u. a. schreibt: Es will scheinen, als hätte die Armee keinen Grund, trotz des entsetzlichen Grundes, der zu ihm Anlaß gab, anders denn mit Genugthuung auf diesen Prozeß und seinen Ausgang zurückzublicken. Was haben sie nicht Alles gewispert und getuschelt, da in der neuen Institution des revidirten Militärprozesses zu Anfang ein paar Jrrthümer sich ergaben, wie sie immer und allenthalben vorkommen werden. Wie entsetzten sie sich, da der Gerichtsherr sich mit dem freisprechenden Er kenntniß der ersten Instanz nicht begnügen mochte. Und nun haben wir, hat die ganze Welt mit uns diese zwölf tägige Gerichtsverhandlung gesehen, die schlechthin einen Eckstein in der Geschichte der deutschen Strafjustiz bedeutet. Der Oeffentlichkeit ward ihr volles Recht gewährt; man kannte keine Aengstlichkeit mehr, kein Bedenken, daß die Disziplin Schaden nehmen könnte. Und darum kann's auch die Armee verwinden, daß der jähe Tod des Ritt meisters v. Krosigk vorläufig ungesühnt bleibt: Gottes Mühlen mahlen langsam — vielleicht findet der Meuchel mörder auch schon auf Erden seinen Lohn. Aber wenn nicht: eine Armee, die mit einem neuen Verfahren eine solche Verhandlung offen vor aller Welt hinstellen kann, der schaden auch zwei oder drei Uebelthäter nicht, die zu fällig unentdeckt bleiben. Die Angeklagten selbst nahmen das Urtheil sowie die ihnen im Gerichtssaal dargebrachten Glückwünsche ruhig und gefaßt entgegen. Um so größer war der Jubel der Stadt und namentlich in der Dragonerkaserne, in deren Kantine Hickel mit lauten Hurrahs und freudigster Be geisterung empfangen wurde. Marten hat nun noch das Jahr Gefängniß abzubüßen, das wegen seiner Fahnenflucht über ihn verhängt wurde. Die Strafzeit läuft am 16. nächsten Monats ab. Im ganzen Ausland und namentlich auch in Frank reich ist man den Verhandlungen des Oberkriegsgerichts mit lebhaftestem Interesse gefolgt und besonders in Frank reich hat man sich nicht ohne Neid zu dem Eingeständniß genöthigt gesehen, daß die deutsche Militärgerichtsbarkeit doch auf ganz anderen Füßen steht als die Frankreichs. z)slitische Rundschau. DieFrühjahrsbesichttgungen der Gardetruppen durch den Kaiser, der Abends vorher nach Berlin zurück. gekehrt war, nahmen Donnerstag früh ihren Anfang. Der oberste Kriegsherr kontrollirte vor Allem den Vordermann und die allgemeine Richtung. An die Besichtigung schloß sich ein größeres Gefechtsexerziren. Das Kaiser Franz- Regiment wurde in die Kaserne zurückgeführt. Heute, Freitag, folgt die Besichtigung des 1. Garderegiments in Potsdam. — Die Kaiserin und die Prinzessin Heinrich wohnten Donnerstag im Eisenbahnministerium zu Berlin einer Versammlung des Vaterländischen Frauenvereins bei. Heute reist die Kaiserin nach Hausbaden. Deutscher Reichstag. Donnerstagsitzung. Zu nächst wurden die Anträge der Abgg. Rickert (frs. Berg.) und Dr. Gröber (Ztr.) betr. den Schutz der geheimen Wahl endgiltig angenommen. Mit Ausnahme der beiden konservativen Parteien ließen alle übrigen Fraktionen ihre Zustimmung zu den Anträgen erklären. Abg. Lede- bour (Soz.) wurde zur Ordnung gerufen, als er äußerte, wenn neulich bei der Verhandlung über die Zollkommissions- Diäten Staatssekretär Graf Posadowsky die Pflichttreue des Bundesraths so gerühmt habe, so sei das eine hohle Renommage gewesen. Hierauf wurde die im Januar abgebrochene zweite Berathung des Toleranzantrages des Zentrums fortgesetzt. Er enthielt ursprünglich zwei Ab schnitte: einen über die Religionsfreiheit der einzelnen Reichsangehörigen und einen zweiten über die Religions freiheit der Religionsgenossenschasten. Die Kommission hat den zweiten Abschnitt gestrichen. Abg. Stockmann (frkons.) bekämpfte auch den ersten Absatz. Nachdem sich Abg. Bachem (Ztr.) gegen den Vorredner gewendet, er klärten sich die Abgg. Richter (frs. Vp.), Oertel (kons.), Schrader (frs. Verg.) und Kunert (Soz.) für den Vor schlag der Kommission; Abg. Hieber (ntl.) befürwortete einen Unterantrag seiner Partei hierzu. Dieser wurde ab gelehnt, dagegen 8 1 in einer von den Abgg. Gröber und Oertel beantragten Fassung angenommen. Weiter- berathung Freitag. Der Senior des Hohenzollernhauses, der 76jährige Prinz Georg, ist bedenklich erkrankt. Er leidet an starken Herzbeklemmungen. Graf Waldersee, der dieser Tage in Dresden weilte, soll dort einem Vertreter der Presse gegenüber geäußert haben: Die gemeinsamen geistigen Beziehungen, die zwischen Deutschland und Frankreich bestehen, haben während der Ereignisse in China in mannigfacher Weise Ausdruck ge funden. Die französischen Truppen kämpften stets gern an unserer Seite. Die Zurückhaltung vieler russischer Offiziere ließ erkennen, daß sie jene antideutsche Stimmung noch nicht vergessen haben, die besonders nach dem Berliner Kongreß in Rußland gepflegt wurde. Das englisch-japan ische Bündniß ist eine der bedeutsamsten, auf den Ernst der Weltlage hinweisenden Erscheinungen. In Japan gilt der Zusammenstoß mit Rußland für unvermeidlich. Erinnerungen an den Besuch des Prinze» Heinrich in Amerika veröffentlicht der amerikanische Admiral Evans. Er schreibt mit kräftigem Humor: Er und der Prinz hätten sich während der vielen und langen Tischreden tödtlich gelangweilt. In Boston wurde eine besonders lange Rede gehalten. Der Prinz winkte, mit