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Im Be- re Besser« iftigt hat. ein tiefer andauert, d. Se. Kgl. hier ein- n Prinz ormittag billenort, l Johann :thin be- >e ist be- titglieder icrehrten äsidenten nglischen Santrage ion von üdafrika Bevor rdentlich ie durch ers von zöfischen wn Re« v Thät« g einer mstrirte . Nach jungen tdes zu (tränten Folge, mbanm Dieser : damit eimacht Ferkel ;e und Hßarandt, Fassen, SiebenLeßn und die Umgegenden. Amtsblatt Wr die Rgl. Amtshauxtmannschaft Aleißen, für das Rgl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forftrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kansbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OoerhermSdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, —— Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Wetstropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Marlin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daielbü. No. 66. s— Dienstag, den 10. Juni 1962. 61. Jahrg. Das Baden in -er CSbe betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt findet sich veranlaßt, Folgendes zur Nachachtung bekannt zu machen: 1. Das Baden in der freien Elbe darf nur an besonders abgesteckten Orten stattfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bei Meißen und bei Promnitz aufgestellten Schwimm- und Badeanstalten bis an die am unteren Ende der letzteren, angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe des Schwimmlehrer- Mr Ms sich ts- führenden ist Seiten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schifffahrtsstraße ist nur in einer Entfernung von höchstens 20 m von den Schwimm« anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufers und Hinlaufen an demselben in Badehosen ist nicht gestaltet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elbstromamtsbezirkes haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die mit der Aufsichtsführung beauftragten Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehende« Elbbadeplätzeu diese Anordnungen mittels Tafelanschlags (Placat) noch besonders bekannt zu machen. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätzen sind bei der Königlichen Straßen- und Wasser-Bauinspektion Meißen I zu stellen. Meißen, am 5. Juni 1902. Aonigliche Anrtshanptmannschaft als Elbstromamt. 213 6.vr. Heerklotz,' Reg.-Aff.Hk. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts Freitag, den 13. Juni, ttachm., und Sonnabend, den 14. Juni 19Ü2, geschloffen. An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Wilsdruff, den 4. Juni 1902. Das Asniglicho Amtsgericht. Bekanntmachung. Wegen ReinMMg^^ÄeksjaMräüM^r^Ä^^^?^?^^ sowie die Stadt- und Sparkasse und das KöniglW^-E^M^^"«^ Freitag, den 13., Nachmittags, und SonnÄVEM** den 14. Juni dieses Jahres, geschloffen. Dringliche Angelegenheiten werden Sonnabend von 11—12 Uhr Vor« mittags erledigt. Wilsdruff, am 5. Juni 1902. Der Stadtrath. Kahlenberger. Jgr. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Kgl. Amtshauptmannschaft wird der Weg von Sor« nach Birkenhain wegen Massenschutt bis mit 15. Juni d. I. gesperrt. Der Verkehr wird über Lampersdorf—Lotzen resp. Silberstraße verwiesen. Birkenhain, am 9. Juni 1902. B. Wetzel, Gemeindevorstand. X. Sachsen der konfessionelle und kirchenpolitische Friede glücklich erhalten worden sei. Das jus circa sacra sei nach dem Ausspruche eines früheren römisch-katholischen Würdenträgers in Sachsen keineswegs ein Mißtrauen gegen die Kirche, vielmehr eine Notwendigkeit und ein Segen für dieselbe, die des Schutzes des weltlichen Armes bedürfe. leider nicht mit Unrecht, auf den Beistand aller anderen versteckt oder offen reichsfeindlichen Parteien und aus die Daß das Zentrum es überhaupt gewagt hat, in einer Zeit, wo Roms Grundsätze und Einrichtungen, die uneingeschränkte Heirschaft seiner Priester, Länder wie Spanien, Oesterreich, Belgien u. a. an den Rand des inneren und äußeren Verfalls gebracht haben, in einer Zeit, wo in den römischen Hochburgen der Ruf „Los von Rom" immer mehr die Reihen seiner Legionen, und, wie besonders in Frankreich, auch seiner geistlichen Offiziere, der Priester, lichtet, im deutschen Reichstage dem evan gelischen Kaiser und dem evangelischen Volke, dessen heilig sten Volke, dessen heiligste Gefühle vom Papste zu wieder holten Malen, besonders verletzend in der bekannten Ca- nisius-Entcyklika aufs Empörendste beschimpft worden sind, seinen Toleranzantrag zuzumuthen, läßt sich bei der sonstigen Schlauheit Roms nur aus seiner außerordentlich groben Geringschätzung des deutschen Michels erklären, die aber für jeden Patrioten tief beschämend ist. Durch die Liebenswürdigkeiten und tiefen Verbeugungen der deutschen Regierungen und Fürstlichkeiten dem heiligen Vater und seinen Untergebenen gegenüber ist Rom ver wöhnt worden, andererseits baut es, im Reichstage ja übrigen Volksvertreter. Was will das Centrum mit seinem Duldungsantrag? Will es Glaubens- und Gewi sens-, will es Religions freiheit? Die giebt es im deutschen Reiche für jeden seiner Bürger. Rom will ganz etwas anderes. Eswillreichs- gcsetzlich für seine Gläubigen, und zwar für jeden Einzel nen, überall, auch in überwiegend evangelischen Ortschaften, die Entfaltung seiner Kultusformen gewährleistet haben, z. B. die Veranstaltung von Fronleichnamsprozessionen durch die Straßen, wie es dies in den letzten Jahren, z. B. in dem „liberalen" Baden, für einzelne Städte er reicht hat, dagegen möchte es für die katholische Kirche die Freiheit in Anspruch nehmen, den Charfreitag als einen Werktag zu kennzeichnen. Es will Duldung für Ansprüche, wie sie die Schuljugend in Wreschen an den Tag legt. Roms Ordensleute sollen in Mischehen und überall die Möglichkeit haben, für den katholischen Glauben Mission zu treiben, den Schwestern soll auch in evangelischen Kranken häusern, wie dies in den katholischen nach dem vom Papste am 26. Dezember 1898 bestätigten Erlaß der römischen Inquisition vom 14. Dezember desselben Jahres schon geschieht, verboten sein, sterbenden Nichtkatholiken, an denen politische Nirn-schau. Der Kaiser und die Kaiserin trafen Sonntag Morgen aus dem Osten wohlbehalten in Berlin ein. Nach mittags wollten beide Majestäten der Grünauer Ruderre« gatta beiwohnen, die aber vom Wetter gar nicht begünstigt wurde. Am heutigen Montag besichtigt der Kaiser die Potsdamer Kavallerieregimenter. — Nach der EinweihungS- feier in Marienburg sandte der Kaiser an König Eduard und den Erzherzog Eugen von Oesterreich Danktelegramme für die Entsendung von Abordnungen zu der Feier. Der Reichstag erledigte am Sonnabend mehrere kleinere Sachen und berieth dann in erster und zweiter Lesung die Vorlage, betr. die Aufhebung der Diktatur« sie vergebliche Bekehrungsversuche gemacht haben, den Geist« lichen ihrer Konfession zu holen. Für die religiöse Er ziehung der Kinder aus gemischten Ehen soll allein der jederzeit widerrufliche Wille der Eltern maßgebend sein. Das heißt natürlich, für den katholischen Theil den Priester entscheiden lassen. Sonst aber soll nach dem Toleranzgesetz des Centrums jedes 14jährige Kind das Recht haben, auch gegen den Willen der Eltern seine Religion beliebig zu wechseln. Was für eine Macht der UltramontanismuS durch seine Presse, durch dieOhrenbeichte bei der Frauenwelt, durch die Beeinflussung der studirenden Jugend, durch seine Leitung von Gesellenvereinen und dergl. schon überall ausübt, wo es Katholiken giebt (und in Sachsen wird die Zahl der katholischen Tschechen, Polen und Italiener immer größer), das zu erörtern, gestattet uns heute nicht der Raum. Er ist aber größer als die meisten Evangelischen und Deutschen ahnen. Mit einem Worte: der Ultramon« tanismus genießt jetzt schon im Deutschen Reiche soviel Duldung und Freiheit, Macht und Einfluß, daß die I Patrioten den Regierungen und Volksvertretungen zurufen (sollten: Sorget dafür, daß der Staat keinen Schaden er leidet! Dem Toleranzantrag gegenüber aber erinnern wir mit dem Abgeordneten Dr. Vogel an ein anderes Dichter wort: ZuickcMcl icl sst, Umso Oanaos st ckoua fsrsntss. Was es auch ist, die Danaer sülchte ich, auch wenn sie Geschenke geben. Wir stimmen dem Kultusminister mit Freuden zu und wollen unserer Regierung allezeit behilflich sein, unter den bestehenden Gesetzen allen Mitbürgern gegenüber Toleranz zu üben. Wahre Toleranz gehört zum Wesen des Protestantismus. Gehört sie auch zum Wesen des römischen Katholizismus? — Dev Tslevanzcnttvag in -ev II. Sächs. Äammev. Die Interpellation der Abgeordneten Dr. Vogel, Leu pold und Genossen, den im Reichstage vom Zentrum ein- gcbrachten Toleranzantrag betreffend, stand am Donnerstag als 1. Gegenstand auf der Tagesordnung der Zweiten Kammer. Abgeordneter Leupold (kous.) besprach den Gesetzentwurf der ultramontanen Partei nach seiner materiellen, Abgeordneter Dr. Vogel (natl.) nach seiner ethischen Seite. Beide Redner erklärten den Zentrums antrag für unannehmbar, weil er den bundesstaatlichen Charakter der Reichsverfassung verletze, die Selbständig keit der Einzelstaaten, namentlich auch gewisse Rechte der bürgerlichen Gemeinde aufhebe, das gedeihliche Zusammeu- wnken von Staat und Kirche, wie den kirchenpolitischen und konfessionellen Frieden arg gefährde. Gab die ruhige Sachlichkeit, mit der beide Redner den wichtigen Gegen- stand behandelten, ein beredtes Zeugniß von dem guten Gewissen der Protestanten in Toleranz- und Pariläts- fragen, so zeigte die ernste Auffassung der Sache, die edle Begeisterung für die idealen Güter des Volkes und die Rechte des einzelnen Staatsbürgers, daß die Errungen- versrecri ooer vssen reicysremoucyen Parieren uno aus ore schäften der Reformation sowohl auf religiös-kirchlichem,! religiös-kirchliche Gleichgiltigkeit bez. Energielosigkeit der als auf ethisch-sozialem, wie auf staatlich-bürgerlichem Gebiet immer noch die rechte Schätzung und Würdigung bei unseren Volksvertretern im Landtage finden. Eine wohlthuende Ergänzung zu dieser Ueberein stimmung der Abgeordneten der beiden Parteien bildete die Erklärung des Kultusministers von Seydewitz, die sächsische Regierung werde im Bundesrathe gegen das Toleranzgesetz des Zentrums stimmen. Der Minister sprach die Genugthuung der Regierung darüber aus, daß ihre Stellungnahme zu der Frage bei der Zweiten Kammer „Billigung und Stärkung" finde. Wie die Vorredner, so wies auch er auf die zu Recht bestehenden Reichs- und Landesgesetze hin, die allen Staatsbürgern in genügendem Maße Religious- und Gewissensfreiheit gewährleisteten, und betonte weiter, daß unter ihnen bisher gerade in