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MlWlatt für MlsiiW Tharandt, Aossen, Sieöentehn und die Amgegendm. No. 77 Sonnabend, Sen 5. Juli 1W2 61. Jahr'g die G. 708 6. politische Rundschau die die die Dem L. b. als tauglich zur Aushebung, zur Ersatz-Reserve und zu dem Landsturm 1. Aufgebots in Vorschlag gebrachten, sowie glaubt. An der Newa wie am Tiber steht man der Ein kehr des Klapperstorches entgegen, dort im August, hier einige Monate später. Daher konnte König Vietor- Emanuel seine Reise nach Petersburg nicht länger auf- schieben, daher ist es andrerseits auch fraglich, ob die Königin Helene ihren Gemahl begleiten wird. Beide Herrscherinnen wünschen ihrem Lande einen Thronfolger zu schenken. Hoffentlich thut Freund Adebar den Herrscher familien und den Völkern den Gefallen, ihnen diesmal Ein Besuch in Wien kommt leider nicht in Frage, weil sich der greise Kaiser Franz Joseph einen Gegenbesuch in Rom mit Rücksicht auf den Vatikan versagen zu müssen mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind beizufügen: Ein standesamtlicher Geburtsschein. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Tauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Ein schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Er klärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbst- schuldncr verbürge; die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. Ucbernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er klärung, sofern er nicht schon Kraft Gesetzes zur Gewährung des Unter haltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beur- knndung. Ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, Höheren Bürgerschulen und den übrigen Militärbe- rechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst behörde auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit Hal die Zeit vom 12. Lebensjahre au bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. Ferner haben die Gestellungspflichtigen zu Vermeidung von Geld- und event. Haftstrafe den Loofungs-Schein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen, im Aushebungs- termine selbst aber sich ruhig zu verhalten und den Anordnungen der Ersatz-Behörde und deren Organe unweigerlich Folge zu leisten. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch, sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirke gehörige» Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden, bezw. einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner haben die genannten Ortsbehörden den eintretenden Zuzug und Wegzug Gestellungspflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge und Loosungs-Scheine ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 2. Juni 1902. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Anshebungs-Bezirkes Nossen. Die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend, der unterzeichneten Königlichen Prüsungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September dieses Jahres oie Herbstprüsungen über die wissenschaftliche Be fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der Prüfung au die unter zeichnete Stelle spätestens bis zum 1. August dss. Js. schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In den Zulassungsge suchen ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch Hal der letztere einen selbst geschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vor ladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüf- I. A: llr. von Breseius, Bez.-Ass. den herzlichen Beziehungen der Höfe von Berlin ! —— und Rom eine Abkühlung eingetreten sein. Die Erneuer-1 das Richtige zu bringen. als dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier ans durch die Ortsbehörden besondere Gestellungs-Ordres zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zu Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach Z 26^ und 8 66* der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeil an dem an gegebenen Orte püukllich, übrigens in reinlichem, nüchternem Zustande einzufinden. Der Kaiser in Kiel. Der Kaiser, der Abends vorher den Großherzog von Weimar, den Fürsten von Monaco, den Reichskanzler und verschiedene amerikanische Herren als Gäste bei sich sah, hörte Donnerstag Vormittag den Vor trag des Chefs des Militärkabinets. Später nahm Se. Majestät die Meldungen des neuen Eiseubahnministers Budde und des Admirals Büchse! entgegen, worauf der vordamerikanische Gründer Morgan empfangen wurde, der auch an der kaiserlichen Frühstückstafel theilnahm. Abends speiste Kronprinz Friedrich August von Sachsen, der Sr. Majestät den Regierungsantritt des Königs Georg offiziell mittheilte, beim Kaiser. Der Prinz war bei semer Ankunft in Kiel mit militärischen Ehren empfangen und vom Prinz-Admiral Heinrich begrüßt worden. Von den politischen Ereignissen der verflossenen Woche darf wohl der nunmehr feststehende und offiziell angekündigte Besuch des Königs Victor Emanuel von Italien an den Höfen von Petersburg und Berlin als das be deutsamste an erster Stelle erwähnt werden. Der König hat lange warten lassen, ehe er sich zu den üblichen An- trittsbesuchen an den befreundeten Höfen entschloß, so lange, daß im Volke bereits die Sorge wach geworden war, es könnte in l ung des Dreibundvertrages verscheuchte zwar diese Besorgniß, s beeinträchtigt jedoch nicht die Freude, die das gesammte i deutsche Volk über deu bevorstehenden Besuch von König Humberts Sohn, dem Könige Victor Emanuel, empfindet. Die bewährten Traditionen, die herzlichen Beziehungen, die zu König Humberts Zeiten zwischen Italien und Deutsch land bestanden, dauern auch heute noch in unverändertem Maaße fort, und darum wird neben dem deutschen Kaiser hause das ganze deutsche Volk den König des befreundeten und verbündeten Italien von ganzem Herzen willkommen heißen. Daß der König zuerst nach Petersburg und dann erst nach Berlin kommt, hat seinen Grund in äußeren Umständen, dem deutschen Kaiser galt der erste Besuch. ! Die im Boerenkriege gefangen genommenen «deutschen Reichsangehörigen will die englische Regierung sofort auf freien Fuß setzen, wenn die Betreffenden ihre Ueberfahrt selbst bezahlen. Der deutsche Boerenhilfsbund hat infolgedessen, einer Anregung des Staatssekretärs von Richthofen entsprechend, beschlossen, die noch vorhandenen Mittel von rund -/i Million Mark so zu verwenden, daß 60000 Mk. zum Rücktransport und zur Versorgung der gefangenen mittellosen Deutschen benutzt werdeit. Es handelt sich im Ganzen um 221 Personen, die auf Ceylon, St. Helena, den Bermudos-Jnseln und Judie« zerstreut gefangen gehalten werden- Zur Uuterstutzunz »uv Rück beförderung hilfsbedürftiger Boerenkämpfer un» ihrer Fa- milien sollen 80000 Mk., und gletchfalls 80000 Mk. zur Unterstützung von Wittwen und Waisen bewilligt werden. Was dann noch übrig bleibt, soll in zweckentsprechender Weise zur Austheilung gelangen. In England dauert die Sorge über den Zustand des Königs Eduard fort. Die ärztlichen Bulletins lauten zwar nach wie vor günstig, lassen aber einestheils durch die Mangelhaftigkeit ihrer Angaben, anderentheils durch eigen- thümliche Andeutungen und Bemerkungen die Befürchtung bestehen, daß die Lage thatsächlich weit ernster ist, als ste nach oberflächlicher Lekiüre der ärztlichen Krankenberichte erscheinen könnte. In unterrichteten Kreisen beharrt man bei der Auffassung, daß das Leiden des Königs keineswegs lmge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 9! beigcsügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hinqewiesen. Dresden, den 24. Juni 1902. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Manitz, von Schlieben, Oberregierungsrath. Oberstleutnant. Erscheint wöchentlich dreimal und vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. enterale we.den Montag», Mittwochs und Freitags bis walestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jusertionspreis 15 Pfg. vro viergespallene Corpuszeile. ———— ' -no uni-, Bcnaq von Mar NN Berger m Wilsdruff. — BeraniworUich für Lt- ReduMo» Marlin Berger daietbü. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. . „ Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, ^trkenham, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Moborn SelbiaSdorf nerraasmalde mü Huhndorf, Kaufvach, Kestelsdors, Kseinfchönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig Neukirchen Neu'tannebera Niederwartha Ol^rbermSiimrs Pohrsdorf, Rohrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora^ Steinbach bei Kesselsdorf,^Steinbach b^ - seeltgstadt, ^pechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistrovv, Wildberg. ' An Stelle des von mnem Amte freiwillig zurückgetretenen bisherigen Standes beamten, Herrn Rost in Neukirchen ist Herr Gutsbesitzer Max Naumann in Neukirchen als Standesbeamter bestellt und ferner Herr Sattlermeister Clemens Milde daselbst als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Neukirchen erwählt und in Pflicht ge nommen worden. Königliche Amtshauptmannfchaft Meisten, am 30 Juni 1902 2618 ?c. von Schroeter. Kze. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird ' Lkin 7, 8, y und zv )uli täglich von Vormittags 8 /4 Uhr an im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Noffen, stattfindcn. Zur Vorstellung kommen: