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HchMaN fiii Rilsdru Wamndt, Nossen, Sieöml'eßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. 2lmtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Loyen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf. Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, — Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildbertz. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Lorpuszeile. Dnig unk Bcriaq vvn Marlin Berger in WWdrun. — Bernniworllia, für die Redaktion Marlin Berqer daielbü. No. 114. Dienstag, den 36. September 1962. 61. Jahrg. Herr Gutsbesitzer Ernst Reinhold Müller in Alttanneberg ist heute als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamts- Lezirk Tanneberg eidlich in Pflicht genommen worden. Königliche Ämtshanptmannschast. — von Schroeter. Hk. Kontursversahreu. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Zigarrenfabrikanten Ernst Eduard Koch in Wilsdruff wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 25. September 1902. Aonigliches Amtsgericht. LchvcckiWU Spchichchm Gasthos zu Spechtshausen, Montag, den 6. Oktober 1902, Vorm. V»1O Uhr: 1 h. u. 517 w. Stämme, 491 w. Klötzer, 460 w. Derb- u. 3060 w. Reis slängen, 2 Rm. w. Nutzscheite, 66 Rm. w. Nutzknüppel, 4,5 Rm. h. u. 64,5 Rm. w. Brennscheile, 6 Rm. h. u. 342 Rm. w. Brennknüppel, 7 Rm. h. u. 1 Rm. w. Zacken, 7 Rm. h. u. 397 Rm. w. Neste, 120 Rm. w. Stöcke. Kal.ForstrevierverwattungSpechtshausenu.Kgl.Forstrentamt Tharandt, am 22. September 1902. Flemming. Morgenstern. Bekanntmachung. Den 5ü. -s. Mts. wird der 3. Termin Landrente und Landesculturrente, sowie der 3. Termin Staatseinkommenstener, ferner den 1* nächsten Monats der 2. Termin Immobiler-Branokassenbeiträge nach i/z Pfg., beziehentlich der Beitrag der freiwilligen Versicherungsabtheilung nach 1V- Pfg. für die Beitragseinheit, das 3. Vierteljahr Schulgeld, sowie der 3. Termin städtische Anlagen fällig. Die Renten sind bis spätestens den 4., die Brandkassenbeiträge, das Schulgeld und die städtischen Anlagen bis 14. und die Staatseinkommensteuer spätestens bis 21. nächsten Monats an die Stadtsteuereinahme zu entrichten. Gleichzeitig mit dem 3. Termine Stgatseinkommensteuer ist zur Deckung des Aufwandes der Gewelbekammer zu Dresden von den betheiligten Gewerbetreibenden ein Beitrag von drei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes zu erheben, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Hilfstafel auf das in Spalte ck des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Nach Ablauf der vorstehend festgesetzten Zahlungsfristen wird das Mahn-, even tuell Zwangsvollstrcckungsversahren gegen säumige Zahler eingeleitet. Bezüglich der Staatseinkommensteuer wird noch darauf hingewiesen, daß nach 8 47 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 derjenige, welcher im Laufe des Jahres beitragspflichtig wird, dies binnen 3 Wochen, vom Tage des die Beitragspsticht begründenden Verhältnisses an gerechnet, der Gemeindebehörde anzuzeigen und ihr auf Erfordern die zur Feststellung seines Steuerbetrages nöthigen Angaben zu machen hat und daß nach 8 72 des erwähnten Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark belegt werden kann, wer die vorgeschriebene Anzeige seines Eintritts in ein die Beitragspflicht begründendes Verhältniß unterläßt. Wilsdruff, am 27. September 1902. Der Stadtrath daselbst. Kahlenberger. Bekanntmachung. Sofort gesucht auf das Winterhalbjahr wird für hiesiges Elektrizitätswerk ein Hilfsfeuer- mann bei einem Wochcnlohne von 17 Mark. Angebote mit Zeugnissen versehen sind baldigst einzureichen. Wilsdruff, am 27. September 1902. Der Stadtrath. Kahlenberger, B Lolitifche Rundschau. Der Kaiser und die Kaiserin gedenken noch bis zum 3. Oktober im Jagdschlösse Rominten zu verweilen und dann am genannten Tage Mittags die Rückreise nach Berlin resp. Potsdam anzutreten. Auf derselben werden die Majestäten noch am 3. Oktober Nachmittags in Marienburg und Abends in Langfuhr bei Danzig ein- treffen; in Röterem Orte wird das Kaiserpaar das Souper beim Ofstzierkorps der Leibhusaren-Brigade ein nehmen. , NeueKriegsartrkel für dasHeer sind pomKaiser unterm 22. September in Jagdschloß Hubertusstock erlassen worden; zugleich hat der oberste Kriegsherr bestimmt, daß diese neuen Kriegsartikel bet jeder Compagnie, Eskadron und Batterie sogleich nach ihrer Bekanntmachung und dem nächst alljährlich mehrmals, sowie auch einem jeden neu eintretenden Soldaten vor der Ableistung des Fahneneides langsam und deutlich vorgelesen werden sollen den der deutschen Sprache nicht kundigen Soldaten aber in ihrer Muttersprache vorzulesen und zu diesem Zweck die nöthigen Uebersetzungen bald anzufcrtigen sind. Die neuen Kriegs- urtikel lauten in ihren Hauptparagraphen: Eingedenk seines hohen Berufes, Thron und Vaterland zu schützen, muß Ler Soldat stets eifrig bemüht sein, seine Pflichten zu er füllen. Der Dienst bei der Fahne ist die Schule für den Krieg; was der Soldat während seiner Dienstzeit gelernt hat, soll er auch im Beurlaubtenzustande sich erhalten. Die unverbrüchliche Wahrung der im Fahneneide gelobten Treue ist die erste Pflicht des Soldaten; nächstdem erfordert der Beruf des Soldaten: Kriegsfertigkeit, Muth bei allen Dienstobliegenheiten, Tapferkeit im Kriege, Gehorsam gegen die Vorgesetzten, ehrenhafte Führung in und außer Dienst, gutes und redliches Verhalten gegen die Kameraden. Jeder rechtschaffene, unverzagte und ehrliebende Soldat darf der Anerkennung und des Wohlwollens seiner Vorgesetzten versichert sein. Dem Soldaten steht nach seinen Fädig keiten und Kenntnissen der Weg selbst zu den höchsten Stellen im Heere offen. Wer sich durch Tapferkeit und Muth Hervorthut oder in langer Dienstzeit gut führt, hat für seine treue Pflichterfüllung die verdiente Belohnung durch ehrenvolle Auszeichnungen zu erwarten. Wer nach längerer vorwurfsfreier Dienstzeit die Beschwerden des Dienstes nicht mehr zu ertragen vermag, wer durch Ver wundung vor dem Feinde dienstunfähig wird oder sonst im Dienste zu Schaden kommt, erwirbt den Anspruch auf Pension oder Anstellung im Zivildienste. Freiheitsstrafen von mehr als sechs Wochen werden auf die aklive Dienst zeit nicht angerechnet. Die Feigheit ist für den Soldaten besonders schimpflich und entehrend; niemals darf er sich durch Furcht vor persönlicher Gefahr von der Erfüllung seiner Berufspflichten abwendig machen lassen. Der feige Soldat hat schwere Freiheits- und Ehrenstrafen, im Kriege Zuchthaus oder die Todesstrafe, zu erwarten. Der ehren volle Beruf des Soldaten darf durch ehrenwidrige Be handlung desselben nicht herabgewürdigt werden. Wer die Untergebenen vorschriftswidrig behandelt, beleidigt, oder gar mißhandelt, oder wer seine Dienstgewalt dazu miß braucht, um auf Kosten seiner Untergebenen sich Vortheile zu verschaffen, wird nachdrücklich bestraft. Glaubt der Soldat Veranlassung zur Beschwerde zu haben, so ist er dennoch verbunden, seine Dienstobliegenheiten unweigerlich zu erfüllen und erst demnächst seine Beschwerde auf dem verordneten Wege anzubringen. Wer eine Beschwerde auf unwahre Behauptungen stützt oder unter Abweichung von dem vorgeschriebenen Dienstwege anbringt, wird mit Freiheitsstrafe belegt. Gemeinsame Berathungen von Soldaten über militärische Angelegenheiten, Einrichtungen oder Befehle ohne dienstliche Genehmigung, sowie das Sammeln von Unterschriften zu einer gemeinsamen Be schwerde sind mit der militärischen Manneszucht nichtver einbar und werden bestraft. Schwere Strafe trifft den jenigen, der es unternimmt, Mißvergnügen in Beziehung auf den Dienst unter seinen Kameraden zu erregen. Die Zolltarifkommission des Reichstages hat zwar seit ihrem am 22. September erfolgten Wieder zusammentritte ganz unerwartet flott, ja, sogar mit einer gewissen Ueberstürzung gearbeitet, indessen ist es ihr doch nicht gelungen, entgegen einer vielfach gehegten Erwartung, die zweite Lesung des Zolltarifentwurfes noch iu der verflossenen Woche zu Ende zu führen. Denn nachdem sie am Freitag schließlich in die Erörterung des 17. Ab schnittes (unedele Metalle und Metallwaaren) eingetreten war, wurde die weitere Berathung hierüber auf diesen Dienstag vertagt. Ob indessen in letzterer Sitzung der Abschluß der Kommissionsberathungen über den Zolltarif entwurf gelingen wird, das erscheint noch einigermaßen zweifelhaft. Da dann außerdem noch der Entwurf des künftigen Zolltarifgesetzes selbst in zweiter Lesung durch zunehmen ist, so dürfte vielleicht noch die ganze Woche bis zum 4. Oktober durch die Verhandlungen der Tarif- kommission ausgefüllt werden. Ferner sind ja etwa 60 Positionen des Tarifentwurfs, unter ihnen die von den eigentlichen Getreidezöllen handelnden, für die Einzelbe- rathung einstweilen zurückgestellt worden; ob die Ent scheidung über dieselben überhaupt dem Plenum des Reichs tages überlassen bleiben soll, das scheint noch nicht ganz festzustehen. Der angekündigte Entwurf des neuen Militär pensionsgesetzes soll dem Reichstage unter allen Umständen noch im herannahenden letzten Abschnitte seiner Session vorgelegt werden. Der dritte deutsche Handwerks- und Gewerbe kammerlag war vergangene Woche in Leipzig unter dem Vorsitz des Klempner-Obermeisters Platze-Hannover ver sammelt. In mehrtägigen Sitzungen faßte die Versamm lung eine Reihe bemerkenswerther Beschlüsse im Interesse des Handwerks und des Gewerbestandes.