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illert- !lg ef rtrag larks. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Stoffen, Seibenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^7 LA. Dienstag, den 14. April 1874. orf. , - tem einige euncr/ Zinale Kon-' o. 9. cin ist statt. L. lbach seine rit er vorige henen nd zu che ich rande r und nstan- indem durch ieffteM c Liebe Zünden in un- lichsteii rostcs- r lieb- gtesten khüten. Stenz. und im Durch angestcllte Erörterungen ist sestgestellt worden, daß ein Theil der Caviller im Lande nicht blos zum eigenen Gebrauche, sondern auch zum Verkaufe Schweine hält und aufzieht. Nun liegt aber die Gefahr, daß die mit Abfällen kranker bez. todter Schweine gefütterten Schweine sich dadurch mit Trichinen inficiren können, nicht nur an und für sich sehr nahe, sondern es hat sich auch die Entstehung von Trichinen-Epidemien in mehreren Fällen thatsächlich auf aus Abdeckereien gekaufte Schweine zurück- sühren lasten. In Anbetracht Dessen, wie des Umstandes, daß der Nachweis von Trichinen am lebenden, wie am todten Thiere sich lediglich durch mikroscopische Untersuch ung führen läßt, hat das Königliche Ministerium des Innern, um der Gefahr, daß durch ein einziges trichinöses Schwein die Gesundheit und das Leben einer großen Anzahl von Menschen erheblich gefährdet werden können, thunlichst entgegenzuwirken, für angemessen befunden, das Publikum und in Sonderheit die Fleischer, letztere unter besonderer Verweisung ans 8 367 »ud 7 des Reichsstrafgesetzbuchs, demzufolge mit Geld bis zu 50 Thlr. oder mit entsprechender Haft zu bestrafen ist, wer trichinen- haltigeS Fleisch fcilbietet oder verkauft, auf die Eingangs erwähnten Thatsachen, Wie hiermit geschieht, aufmerksam zu machen und vor dem Ankause und dem Aus schlachten von Abdeckereien herrührenden Schweinen zu verwarnen. Dresden den 2. April 1874. Königliche Kreisdirection. von Könncritz. Bekanntmachung. Die mit dem Ankauf und Auöschlachten von Schweinen aus Abdeckereien verbundenen Gefahren betreffend. Donnerstag, den 16. April 1874, von 9 Uhr Vormittags ab nach Befinden annoch Freitag, den 17. April 1874, Posthause hier an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände ist am hiesigen Gerichtsbret angeschlagen und daselbst einzusehen. Nossen, am 4. April 1874. Komgl. Genchtsamt. F. Knörich. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt soll den 17. Juni 1874 das dem Oeconomen Albert August GlänHel in Burkhardtswalde zugehörige Hausgrundstück Nr. 12 des Katasters und Nr. 7 des Grund- und Hyp'othekenbuchs für Burkhardtswalde, Taubcnheimer Patrimonialgerichtsantheils, welches Grundstück am 7. April 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1290 Thlr. — —- gewürdert worden ist, nothwen- diger Weise versteigert werden, Was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 9. April 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leonhardi. Von dem unterzeichneten König!. Gerichtsamt soll den 21. Mai d. I. Vormittags 11 Uhr das zum Nachlaß Franz Emil Hahns in Blankenstein gehörige Brauschenken- und Hufengut Folium 2 des Grund buches und Nr. 2 des Catasters für Blankenstein im Taxwerthe von 18,225 Thlr. —- —- nebst einem Theil des Inven tars im Taxwerthe von 1753 Thlr. 18 Ngr. —-, sowie das Einviertelhufengut Fol. 3 des Grundbuchs und Nr. 3 des Eatasters für Blankenstein im Taxwerthe von 3043 Thlr. —- —« freiwilliger Weise auf Antrag der Erben an Ort und Stelle versteigert werden. Ferner soll an dem folgenden Tage den 22. Mai d. I. von Vormittags 9 Uhr an das zu dem ersteren Gute gehörige Vieh, Schiff und Geschirr meistbietend gegen sofortige baare Zahlung veräußert werden. Unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle und im Hahn'schen Gute in Blankenstein aushängenden Anschlag wird Solches hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, am 11. März 1874. Kömgl. Gerichtsamt daselbst. - Leonhardi. Erbtheilungshalber sollen die zum Nachlaß des verstorbenen Kaiserlichen Postdirectors und Posthalters Carl Eduard Flemming hier gehörigen beweglichen Gegenstände, darunter das sämmtliche zum Betriebe der Posthalterei und Oeconomie gehörige Wirthschaftsinventar, unter anderem Acht Pferde, verschiedene zwölf-, neun- und viersitzige Post wagen, sowie elegante Kutschwagen, Schlitten, Pferdegeschirre, Wirthschaftsgeräthschnften u. s. w.