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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. AmtsölatL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^46. Dienstag,-den 16. Juni 1874.' Bekanntmachung, die Gestellung der militärpflichtigen Mannschaften vor der Königlichen Departements- Ersatz-Commission betr. Die Königliche Departements-Ersatz-Commission wird die Superrevision der in dem Aushebungsbezirke Wilsdruff gestellten und Zur anderweiten Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission verpflichteten, das heißt aller derjenigen Mannschaften, welche von der Kreis-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung vollständig entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, den 13., 14. und 13. Juli dieses Jahres in den Hempelschcn Restaurationslocalitäten zu Dresden, am Altmarkt No. 14, I. Etage, vornehmen. Indem dieß in Gemäßheit der Bestimmung in H 94? der Ersatz-Instruction bekannt gewacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Deparlements-Ersatz-Commisnon Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zur Vermeidung der in Z 176' der Ersatzinstruc tion «»gedrohten Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dieß der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde des ZU verlassenden Ortes sowohl, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die letztgedachten Behörden — Stadt- und Gemeinderäthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Bestimmung in § 92? die erforderlichen Mittheilungeu schleunigst anher gelangen zu lassen. Dresden, den 23. Mai 1874. Der CivilvorsiHende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirkes ^HsäruL von Ludwig. Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des Königlichen Gerichtsamts Wilsdruff, die Quittungen über UnterstüHungs- und sonstige Verlage für Landarme und Ausländer betreffend. In neuerer Zeit ist es häufig vorgekommcn, daß von Gemeindevorständen die Quittungen über Unterstützungs - und sonstige Ver lage für Landarme und Ausländer an die Cassenverwaltung des Königlichen Ministerium des Innern eingesendet werden, bevor die Letztere zur Auszahlung der bezüglichen Beträge Anweisung erhalten hat, resp. ehe die Percipienten von der erfolgten Zahlungsanweisung inKennt- niß gesetzt worden sind. Da die solchenfalls cingegangenen Quittungen von der Ministerial-Cassen-Verwaltung dem Königlichen Ministerium zur Entschließ ung vorzulegen und von demselben in der Regel erst der zuständigen Königlichen Kreis-Direction zur Präparation zuzustellcn sind, so ent steht hierdurch, abgesehen von der Geschäftsvermehruug, eine unerwünschte Verzögerung der beantragten Auszahlung, die gewöhnlich der Königlichen Ministerial-Cassen-Verwaltung zur Last gelegt wird und bei derselben vielfache Erinnerung zur Folge hat. In Gemäßheit einer von der Königlichen Kreis-Direction zu Dresden unterm 27. vorigen Monats erlassenen General-Verordnung werden daher sämmtliche Verstände der Ortsarmenverbünde hiesigen Amtsbezirks auf die aus der vorzeitigen Einsendung der gedachten Quittungen sich ergebenden Weiterungen hierdurch aufmerksam gemacht und zu genauerer Befolgung der Bestimmung in 8 5 aliu. 2 der Allerhöchsten Verordnung zu Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1871 angehalten. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 13. Ium 1874. Tagesgeschichte. Das neue Gesetz über die Verwaltung erledigter Bisthümcr durch den Staat kommt ist Preußen zur Praxis und in Posen wird der Anfang gemacht. Der Oberpräsident der'Provinz hat die Domkapitel in Posen und Gncsen ausgesordert, binnen 10 Tagen an Stelle des abgesehen Erzbischofs Ledochowski einen Bisthumsvcrweserzu wählen, widrigenfalls die Negierung einen königl. Commissarius zur Verwaltung des Diöcesanvcrmögens rc. einsetzen weide. Das Vermögen des bischöf lichen Stuhles im Betrag von >23.000 Thaler ist bereits mit Be schlag belegt. — Dem Bischof Martin von Patcrborn, der von der ihm auferlegten Geldstrafe noch keinen Heller bezahlt hat, ist am 6. Ium von dem Krcisgericht daselbst die Aufforderung zugegangen, sich m den nächsten acht Tagen zur Abbüßung der über ihn ver hängten Gefangnivstafe> von 6 Wochen zu stellen; wenn nicht, so werde er zwangsweise abgefuhn werde». Die baherischen Abgeordneten werden künftig keine Tagegelder Mehr erhalten, sondern für jede Session, kurz oder lang, baär 1000 Mack. Sie werden daher lokomfch sprechen, kurz oder schlagend, jedes Wort also gleichsam eine Mark, also jedenfalls markig. Ans sehr leidenschaftlichen Austritten in der Nationalversamm lung Frankreichs darf man schließen, daß die Republikaner von der Partei Gambettas die Bonapartisten für ihre gefährlichsten Geg ner und die Kriegsministcr und Finanzminister Cissiv und Magne, wenn nicht den Präsidenten Mac Mahon selbst, für deren Helfers helfer halten und deren Anstrcngungcn, einen Napoleon 1V. auf den Thron zu setzen, nicht unterschätzen. Gambetta verlas auf der Redncrbühne den Aufruf eines „Ccntralausschusses zur Herbeiführung einer allgemeinen Volksabstimmung" (für Napoleon) vor, denunzirte denselben als eine Bonapartistische Verschwörung und fragte die Minister, was sie thun würden. Die Minister antworteten, sie würden einen fachen Verein nicht dulden, und Wern er wirklich existire, ge- j richtlich verfolgen. Abg. Rouhcr, der frühere „Vicckaiser," (welcher an der Spi. e der Bonapartisten steht und von je her ein großer Lügner war,) erklärte, er kenne einen solchen Verein nicht, er halte den Aufruf für gefälscht und beantragte eine Untersuchung. Da