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Wochenblatt 3S 1874. Dienstag, den 19. Mai ^OI» ILünnerilL. Stenz. der verlangten Conccssion durchzusetze«. weil Vergangenes vergangen sei und man die Bedürfnisse der Gegenwart und das Interesse der bctr. Landcstheile im Auge behalten müsse, wurde der entscheidende Paragraph der Negiernngsvorlage mit einer Majorität von 173 Stimmen abgclehnt. Wenn aber diese Abstimmung einem Miß trauensvotum gleichgeachtct werden wollte, so könnte es eigentlich nur den ehemaligen Handelsminister v. Jtzenplitz treffen, unter dessen Augen das Unkraut gcsäet und groß gezogen worden ist. Ein Theil der französ. Presse und gerade der dem Ministerium nahe stehende gefällt sich seit einiger Zeit darin, anzndeulcn, daß die Politik Bismarcks und nicht die Frankreichs die Welt mit einem neuen Krieg bedrohe. Wahrscheinlich unter denselben Einflüssen ge langte kürzlich von einem Pariser Berichterstatter die Mittheilung an die „Times", Fürst Bismark habe den König von Italien bei sei nem Besuch in Berlin anfgesordcrt, sich Nizza und Savoyen wieder zu erobern. Obwobl diese ganze Nachricht sowohl von deut schen als von italienischen Regicrungsorgancn bereits als eine lügen hafte Erfindung bezeichnet worden ist, so hätte schon der Wegweiser der gesunden Vernunft zu dem Schlüsse führen müssen, daß Bismarck nicht mit hinterlistiger Böswilligkeit gegen Frankreich zu Werke geht. Bekanntmachung. Den Wohnsitz des Bezirksthierarztes betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern genehmigt hat, daß der Bezirksthierarzt ikssaksl seinen Wohnsitz von Johannis dieses Jahres an von Gruna nach Zschürtnitz verlege, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Dresden, am 13. Mai 1874. Königliche Kreis-Direction. Tagesgcschichte. Wieder hat der kleine Lasker einen ehrenhaften, guten Kampf gekämpft und ist qls Sieger daraus hervorgegangen. Die „Berliner Nordbahn" stand auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses; handelte stch darum, diesem im Vertrauen des Publikums herab- gckommenen Unternehmen die Garantie und Unterstützung des Staates zuzuwenden; da trat Lasker mit aller Entschiedenheit gegen die Vor lage IN die Schranken Er bcricf sich auf die Acten dieser Bahn, welche von allen, die der Untersuchungscommission vorgelegen, die häßlichsten Dinge enthalten hätten, bezeichnete die Thätigkeit der Gründer der Bahn als „Indcrlichc, leichtsinnige, schwindelhafte und bc- bctrügelische" Manipulationen, die schon Tausende ins Unglück ge stürzt hätten, und scheute sich nicht, die Namen dcS Fürsten Putbus und des Prinzen Biron an erster Stelle zu nennen. Möge das Unter nehmen in Concurs gcrathen, cs würden sich später schon noch an dere Unternehmer dafür finden; möge der Staat sogar die Bahn selbst übernehmen, nur solle er nicht in den jetzigen unreinen Zustand der Dinge eintreten. Nachdem sowohl der Handelsmmistcr als auch der Finanzministcr schwache Versuche gemacht hatten, die Ertheilung Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medizinal-Collegiums betreffend. Da am 1. Juni dieses Jahres Herr Professor I)r. Hermann Eberhard Richter in Dresden regulativmäßig als außerordent liches Mitglied des Landes-Medizinal-Collegiums (bez. als Vorstand des Kreisvereins-Ausschusses) ausschcidet, so ist eine Neuwahl erfor derlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mitglieder des ärztlichen Kreisvcreins im Regier ungsbezirke Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligeu und dabei die gesetzlich bestimmten Formalitäten genau zu beobachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und entweder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des dl. dl. zu dl. dl." versehen bis spätestens Montag den 8. Juni 1874 Nachmittags 2 Uhr Portofrei in die Kanzlei der Königlichen Kreis-Direction zu Dresden cinzusenden. Alle nach Abla if dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden «»eröffnet vernichtet. Dresden, am 13. Mai 1874. Der mit der Leitung der Wahl beauftragte MedicinalbeisiHer der Königlichen Kreis-Direction. Mcdicinalrath vr. Lrckurarrrr. Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff. Mit Bezugnahme auf die Vorschrift in § 17 der Verordnung vom 12. Octobcr 1841 werden die Gemcindevorstände der sämmt- lichcn in hiesiges Gcrichtsaml cinbczirkten Ortschaften hierdurch mit Anweisung versehen, die in ihren Orten wohnhaften Katholiken mit An gabe der von einem jeden zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuer und, soviel die katholischen Ehefrauen protestantischer Ehemänner «»langt, die Gewerbe- und Pcrsonalsteucr der letzteren aufzuzeichncn und diese Verzeichnisse, oder, dafern sich Katholiken in ihren Ortschaften nicht aushalten, Vacatscheine längstens bis zum 28. Mar dss. Ihrs. bei ü Thlr. —- - Jndividualstrafe beim hiesigen Gcrichtsamt einzurcichen. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 18. Mai 1874. Leonhardi. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag- und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag.