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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. >7 51. Dienstag, ^en 1. Juli - 18731 Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendi'enst betreffend. Bei der unterzeichneten Prüsungs-Commission werden vom 8. September dieses Jahres an die vorschriftmäßigen Prüfungen jur Erlangung der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste abgehalten werden. Diejenigen nach ß 20 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 im Dresdner Regierungsbezirke gestellpflichtigen jungen Leute, welche noch in diesem Jahre die Berechtigung zu erlangen wünschen, haben, vorausgesetzt, daß sie das 17te Lebensjahr vollendet, das dienstpflichtige Alter aber nicht bereits erreicht haben, ihre bezügliche Anmeldung bis zum 23. August dieses Jahres mittelst schriftlicher Eingabe zu bewirken und letztere unter gleichzeitiger Beifügung :r., eines Nachweises der Neichsangehörigkeit, b., einer Geburtsbeschcinigung, c., eines EmwillignngSattestcs des Vaters oder Vormundes, 6., eines Unbescholtenheits-Zeugnisses, welches für Zöglinge höherer Schulen von dem Dircctor derselben, für andere junge Leute von der Polizeibehörde des Wohnortes auszustellen ist, und o., eines Nachweises nl>rv die erlangte wissenschaftliche Ausbildung an daS Durean der Prüfungs-Commission, Schloßstraße No. 15 I. Etage, gelangen zu lassen. Dresden, den 1. Juli 1873. König!. Prüfungs-Commission der Freiwilligen zum einjährigen Militärdienste. Liottdsr, Sdslrnvr, Oberst. Geheimer Regierungs-Nath. Hübler. Erlaß, die Gestellung der Militairpflichtigen vor der Königlichen Departements- Crsatz Commission betr. Den mit Führung der Stammrolle beauftragten Ortsbehörden werden in den nächsten Tagen die Vorladungen der in ihren Orten aufhältlichen Militärpflichtigen zur Gestellung vor der Königlichen Departements-Ersatz-Commission zugehen und erhalten diese Be hörden mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Unterzeichneten vom 4. d. Mts. Anweisung, diese Ordres den Gestellpflichtigen sofort gehörig zu behändigen und die letzteren unter nochmaligem Hinweis auf die für den Fall des Außenbleibens oder des unpünktlichen Er scheinens in 8 176 der Ersatz-Instruction angcdrohtcn Strafen zum pünktlichen Erscheinen anzuhalten, auch für deren in § 96' der Er satz-Instruction vorgeschriebeuc Begleitung Sorge zu tragen. Dresden, am 27. Juni 1873. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks WttsäruL von Visök. Ludwig. die Bestrafung des Ungehorsams der Dienstboten betreffend. Da insbesondere in neuerer Zeit die Klagen wegen Ungehorsams und Widerspenstigkeit der Dienstboten, sowie wegen Auswiegclns des Nebengesindes sich gemehrt, befindet das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt auf Grund einer von der Königlichen Kreisdirectiou zu Dresden unterm 11. dies. Mon. ergangenen Generalverordnung zur Nachachtung für das Ge sinde im hiesigen Amtsbezirke hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß dasjenige Gesinde, welches sich der einen oder ande ren der obgenannten Vergehungen schuldig macht, auf Antrag der Dienstherrschaft mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft werden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 28. Ium 1373. In Stellvertretung: vr. Gangloff, Assessor. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 7. Juli 1873 das zum Nachlaß-Creditwesen des Tagarbeiters Carl Gottlieb Einert in Nentanneberg gehörige Grundstück No. 21 des Catasters No. 21 des Grund- und Hypothekenbuchs für Neutanneberg, welches Grundstück'am 8. März 1873 ohne Be rücksichtigung der Oblasten auf 500 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, uothwcndiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den hier aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 5. Mai 1873. Königliches Gerichtsamt. Leonhardi.