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WochcMail für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehu und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Ttadtrath daselbst. liicrttljcibrlichcr PränumerationSpreis 10 Ngr. — Jnsertionszebühren für den Rainn einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf. — Annahme von Inseraten dis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträgt, welche der Tcnden; des Blattes entsprechen, werden mit grossem Tanke angenommen, nach Befinden honorirt. .-V» 81. Dienstag, den 1. December 1868. Bekanntmachung, „die Lehr- und Erziehungsanstalt von KlcinstrnMn betreffend" vom 23. November 1838. Das Kriegsministerium findet sich veranlaßt, in Ansehung der Lehr- und Erziehungsanstalt zu Kleinstruppcn und insbesondere wegen der Anmeldung und Aufnahme neuer Zöglinge in dieselbe Folgendes wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Die höhere Abtheilung (Selecta) betr. t. Die Aufnahme in die höhere Abtheilung (Selccta) der genannten Anstalt findet jedesmal nach Ostern statt. II. Wer in diese Abtheilung ausgenommen sein will, muß 1. mindestens 14 Jahr alt und confirmirt sein, und darf das 17. Jahr noch nicht überschritten haben. 2. muß eine Körperconstitution haben, die ihn als künftig befähigt zum Eintritt in die Armee erscheinen läßt, 3. muß sich tadellos geführt haben, 4. muß zum Mindesten leserlich und richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die 4 SpecicS rechnen können, endlich 5. mit Zustimmung und unter Beitritt seiner Eltern, bcziehendlich seines Vormundes und der noch leben den Mutter, so wie des Vormundschaftsgcrichtes, sich gerichtlich verbindlich machen, in der activni Armee 6 Jahre, einschließlich der nach dem besetze darin abzulcistenden Dienstzeit ZN dienen. III. Die Anmeldungen für die Selccta muffen unter Beifügung u. des Tauf- und Eonsirmationsschcincs (des letzteren, insoweit die Confirmation zur Zeit der Anmeldung bereits erfolgt ist, außerdem kann der Schein bis zum Aufnahme-Termine ss. oben unter II nachgcbracht werden), si. eines obrigkeitlichen Führungs-Zeugnisses, e. eines ärztlichen Zeugnisses über Gesundheit und Körperconstitution, ä. eines Schulzeugnisses und «. einer Bescheinigung über die unter 5 gedachte elterliche, bczichend- lich vormundschaftliche Zustimmung, spätestens bis zum 16. Deccmbcr, welche dem Aufnahmeterminc vvrangehl, bewirkt werden und zwar bei dem Commando der Anstalt, oder, wenn der Betreffende nicht in der Nähe von Struppen wohnt, bei dem betreffenden Landwchr- Bezirks-Commando. Bei denjenigen, welche sich aus der untern Abtheilung zum Uebertritte in die höhere Abtheilung der Anstalt anmeiden, bedarf es der Beibringung der unter a, si, o, <1, bemerkten Zeugnisse nicht. IV. Alle Angemcldeten werden, je nachdem die Anmeldung bei dem Anstalts-Commaudo zu Struppen oder bei dem Landwehr-BczirkS-Commando erfolgt ist, von ersterem oder letzterem sowohl in kör perlicher als auch in geistiger Beziehung, unter Zuziehung eines Arztes, einer Prüfung unterworfen, über deren Erfolg Rapport an das Kricgsministcrium zu erstatten ist, welches hierauf darüber, ob die Ausnahme zu erfolgen hat, oder nicht, Entschließung faßt. V. Die Selecta hat die Bestimmung, Unteroffiziere für die Armee vorzubilden, und fällt ihr daher neben der Fortbildung in allgemeinen Kennt nissen als besondere Aufgabe der Unterricht in specicll militärischen Fächern, und zwar sowohl in theoretischer als praktischer Beziehung zu. Der Cursus derselben ist ein 3jähriger. Nach Beendigung des letzteren werden die betreffenden jungen Leute in die Armee vertheilt und zwar als Gemeine; cs können aber die Vorzüglichsten zur Aufmunterung gleich zu Gefreiten und selbst zu Unteroffizieren ernannt werden. Die Wahl eines bestimmten TruppenthcilS steht den in die Armee Ucbcrtretenden nicht frei; vielmehr erfolgt ihre Vertheilung in die Armee wenn auch Wünsche der betreffenden Zöglinge hierunter zulässig bleiben, lediglich nach dem vorhandenen Bedürfnisse. Dem Ermessen deS Anstalts-Commandanten bleibt es überlassen, einzelne Selcctaner, bei früher erlangter Reife, schon nach zweijährigem Cursus zum Eintritte in die Armee vorzuschlagen. Einen Anspruch auf Beförderung zum Unteroffiziere giebt der Aufenthalt in der Selecta an und für sich nich', vielmehr hängt diese Beförderung von der Führung, der erlangten Dienstkenntniß und dem Eifer jedes Einzelnen ab. VI. Zöglinge, welche nicht bestimmte Aussicht gewähren, nach 3jährigcm Aufenthalte die Qualification zum Unteroffizier zn erlangen, werden ebenso, wie die aus sonst einem Grunde als unfähig zum Militärdienste sich zeigenden, aus der Anstalt entfernt, mit Vorbehalt ihrer späteren gesetzlichen Mi litärpflicht. U. Die untere Abtheilung betr. I. Die Aufnahme neuer Zöglinge in die untere Abtheilung der Anstalt erfolgt ebenfalls all jährlich zu Ostern. Die betreffenden Gesuche sind während des Monats Januar bei dem Kriegsministerium einzureichen. II. Zur Auf nahme in diese Abtheilung geeignet sind nur solche Knaben, welche I. das 10. Lebensjahr erfüllt und das 14. noch nicht überschritten ha ben, körperlich und geistig gesund, geimpft und der evangelisch-lutherischen Eonfession zugethan sind, 2. während der activen Militärdienst- Zeit des Vaters in rechtmäßiger Ehe gezeugt, oder während dieser Dienstzeit durch nachgesolgtc Ehe lcgitimirt sind --- oder, aber erst nach beendigter activcr Dienstzeit des Vaters in rechtmäßiger Ehe gezeugt oder durch nachgcfolgte Ehe lcgitimirt, aber ganze oder halbe Waisen sind. III. Jedem Aufnahmcgesuch ist beizufügen: I.' das Taufzeugniß und der Heimathschcin des äufzunehmenden Knaben, 2. ein ärztli ches Zeugniß über den Gesundbeitszustand des Knaben, 3. ein Impfschein, 4. ein Schulzcugniß, 5. der Militärabschied des Vaters bei Söhnen entlassener Soldaten, 6. der Trauschein der Eltern des Knaben, 7. der Todtenschein der Eltern bei Waisen und 8. ein obrigkeit liches Zeugniß über deren Mittellosigkeit. IV. Das Lehrziel der untern Abtheilung ist das einer Elemantarschule, und sind die Zöglinge dieser Abtheilung in der Wahl ihres künftigen Berufes nicht gebunden. Dresden, 23. November 1868. K r i e g s - M i n i st e r i u m. vor» I T a,q e s q e s ch i ch t e. Wie die „Dr. N." hören, wird sich Se. Maj. unser König heute Dienstag zur Beerdigung des am 25. verschiedenen Herzogs "Joseph Zu Sachsen-Altenburg nach Altenburg begeben, zu welchem Anlasse Mehrere Fürstlichkeiten daselbst sich einfinden dürften, da der verewigte Fürst mit fast allen regierenden Häusern Deutschlands in verwandt schaftlichen Verhältnissen stand. Am königlichen Hofe wird wegen erfolgten Ablebens Sr. Hoheit des Herzogs Joseph von Sachsen-Altenburg eine Trauer auf zwei Nochen angelegt. . Der Adjutant Sr. k. H. des Prinzen Georg, Rittmeister v. Hell dorf, der auf der Jagd bei Wermsdorf das Unglück gehabt hat, durch einen Schrotschuß am linken Auge verwundet zu "werden, ist wu 25 November in Begleitung des vr. Haymann in Dresden ein- gelrosfen; die ursprüngliche Befürchtung, daß das Leben des Herrn don HeUdorf .bedroht sei, ist als beseitigt anzuschcn, doch wird der Verlust des Aucses kaum-abzuwenden sein. Das Ministerium des Eultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, um bei dem herannahcnden Winter und der anhaltenden Thcucrung mancher nothwendiger Lebensbedürfnisse die Lage der ge ringer besoldeten ständigen Volksschullehrer einigermaßen zu erleich tern, diesen Lehrern, wenn sie auf der von ihnen bekleideten Stelle einschließlich etwaiger Dienstaltcrszulagen und sonstiger persönlicher und vorübergehndcr Bezüge ein Gesammteinkommen von nicht über 300 Thlr. beziehen, eine einmalige außerordentliche Unterstützung von 20 Thlr. zukommcn zu lassen. Ausgeschlossen bleiben alle un- verhcirathetcn Lehrer und kinderlosen Wittwer. Die Umänderung der Bezeichnungen „Leutnant" und „Ober leutnant" in „Secondc- und Prcmierlcutnant" nach preußischem Mu ster steht in der Armee baldigst bevor. Der Elbstrom treibt schon stark mit Eis und hat die Schifffahrt sowohl Seiten der Dampf- und Segelschiffe eingestellt werden müssen. Zu wünschen wäre im allgemeinen Interesse, daß vor gänzlichem Einfrieren die Gewässer erst noch reichlichen Zuwachs erhielten; der Elbstrom zeigt jetzt nur eine Wasserhöhe vou 2 Ellen 8 Zoll unter dem Nullpunkte.