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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Rossen, Mebeuleh« und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Freitag, den 3l. Januar t868. A. 'Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Bon dtestr Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Bierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmliiche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redaktion), al- auch in der Druckerei d. Bl. in Meisten bi» längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz der Blattes entsprechen, mir großem Dank« angenommen, nach Befinden honortrt. Die Redaction Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienste betr. Ergangener Verordnung des Königlichen KriegSministeriums zu Folge soll für die Zukunft zweimal im Jahre Gelegenheit zur Anmeldung und Prüfung für den einjährigen Freiwilligendienst gegeben werden, und zwar dergestalt, daß die bei dem erstmaligen Termine sich anmeldenben und zum Emtrttle als einjährige Freiwillige berechtigt befundenen jungen Männer noch vor Ablauf deS Monat- März jeden Jahres in den Besitz des Berechtigungsscheines gelangen, beziehentlich schon am 1. April bei der Armee eingestellt werden können. Als Termin, bis zu welchem diese Anmeldung stattfinden darf, ist für diese» Jahr der Li. Februar sestgeietzt worden und werden daher diejenigen, dem Dresdner Regierungsbezirke durch Geburt oder Aufenthalt angehörigen jungen Leute der Altersklasse 1848 auS den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche nach den Vorschriften des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. Dec. 1866 tz. 36 flg., beziehentlich tz. 17 flg. der Allerhöchsten Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zu diesem Gesetze betr. vom 2. Jan. 1868, auf die Vergünstigung zum Dienste als einjährige Freiwillige Anspruch zu machen gedenken, sowie solche, welche beim freiwilligen Eintritt wenigsten» da» 17. Lebensjahr vollendet haben, davon in Kenntniß gesetzt, daß es ihnen freisteht, ihre Anmeldung be reits jetzt und bis mit dem 21. Februar b. I. zu bewirken. Die Anmeldung hat schriftlich zu geschehen und es find derselben glaubhafte Nachweise 1) über das Lebensalter (Geburtsscheine), 2) über die Eigenschaft al» Norddeutscher, 3) über die Zustimmung des Vaters oder bei Bevormundeten des Altersvormunde«, 4) über Unbescholtenheit, 5) über die bisher erlangte wissenschaftliche Ausbildung (Schul-, Lehr- und ConditionSzeugnisse), sowie 6) in den unter K. 43 de» odengedachten Gesetzes gehörigen Fällen obrigkeitliche Zeugnisse über die darnach in Betracht kom menden Verhältnisse beizufügen. Auch ist 7) die Waffengattung zu bezeichnen, zu welcher der Angemel dete für den Fall seiner Zulassung eingestellt zu werden wünscht. Dresden, den 16. Januar 1868. Kölligs. Kmsprüsangs-CommWgtl für einjährige Freiwillige im Bresdaer NtgiMnMMe. 4. K. Pr. E. von Könmritz. , Umschau. Für Diejenigen, die zum Frühjahr ganz sicher auf einen großen Krieg rechnen, bestimmen wir die Worte des englischen Parlamentsmitgliedes Roe buck: „Ihr seid alle erschrocken und wißt selbst nicht recht, «eShalb. Ihr habt Angst vor einem nahe bevorstehenden Kriege. Ich aber bin gewiß, und aus mir spricht die Erfahrung einer vierzehn jährigen politischen Laufbahn, daß gegenwärtig kein Krieg im Anzuge ist. Napoleon I. in seiner wun dersamen Selbstüberschätzung nannte die englische Nation einmal ein Krämervolk. Wir waren nie Kramer, wohl aber ist die französische Nation ein