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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Noffcu, Siebentel)« und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath daselbst. Vierteljährlicher Pränumerationspreis 10 Ngr. — Jnsertionsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf.— Annahme von Inseraten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. 18. Dienstag, den 28. Fpril 1^6^. Bekanntmachung an den pharmaceutischen Kreisverein des Regierungsbezirks Dresden. Neuwahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes - Medicinal - Collegiums betreffend. Da in Folge der in der ersten Plenarsitzung des Landes-Medicinal-Collegiums vom 27. November 1865 gehaltenen Loosziehung das dermalige pharmaceutische und zugleich als Vorsitzender des pharmaceutischen Kreisvereines fungirende außerordentliche Mitglied des Landes-Medicinal-Collegium, Herr Apotheker Vogel, Besitzer der Engelapothe in Dresden, am 1. Juni dieses Jahres aus demselben ausscheidet, so werden dem zu der allerhöchsten Verordnung vom 12. April 1865 gehörigen Regulative gemäß die stimmberechtigten Mitglieder des gedachten pharmaceutischen Kreisvereines aufgefordert, behufs der Neuwahl eines pharmaceutischen außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medicinal-Collegiums bis zum 20. Mai dieses Jahres Nachmittags 3 Uhr die Stimmzettel in mit Privatpetschaft versiegelten und aus der Außenseite mit der Bezeichnung „Wahlzettel des Apotheker >7 IQ zu IQ" versehenen Couverts frankirt unter Adresse des unterzeichneten Wahlcommissars in dem Eingangsbureau der königlichen Kreis-Direktion abgeben zu lassen. Nach dem Wahltermine eingehende Stimmzettel werden unberücksichtigt bleiben. Dresden, am 23. April 1868. Der Medicinal-Beisitzer der Königlichen Kreis-Direction. Medicinalrath vr. Warnatz. Das Zollparlamcut. Wie sehr auch die Parteien in ihrer Sympathie für und in ihrer Antipathie gegen Preußen auseinander gehen mögen, so ist und bleibt doch der Zollverein die großartige Schöpfung Preußens, an die selbst die erbittertsten Gegner Preußens, wenn sie ihren eigenen staats- wirthschastlichen Vortheil im Auge behalten, mit unabweisbarer Roth- wcndigkeit sich gebunden finden. Das Zollparlament, über das schon lange vor seinem Zusammentritt namentlich in Süddeutschland viel discutirt worden ist, wird in Berlin, der Metropole des Zollvereins, demnächst sich versammeln. Bian ist auf dasselbe in doppelter, in Politischer und pecuniärer Beziehung sehr gespannt. Obwohl das po- utische Interesse, welches dasselbe hat, von viel höherer Bedeutung für Deutschland ist, sä über die Grenzen desselben hinaus sich cr- W ist es doch das pecuniäre Interesse, das zunächst in den Bordergrund tritt, weil es sich dabei um den Geldbeutel, nämlich um eine Erhöbung der Tabaksteuer uud die Einführung einer Pctro- leumlleuer handelt. Nach der Regierungsvorlage soll durch eine in Vorschlag ge brachte Vereinfachung des bisherigen Tarifs in Folge der Bestim mungen des österreichischen Handelsvertrags gegen früher eine Min dereinnahme von 1,867,111 Thalern zu erwarten sein. Zur Deckung derselben soll die Erhöhung der Tabaksteuer 1,950,000 Thlr. und die Pctroleumstcuer 500,000 Thlr. beitragen, wobei sich gegen früher eine Mehreinnahme von 600,000 Thlrn. ergeben würde. Bezüglich der Tabaksteuer solle» dreierlei Aenderungcn stattsinden: 1) Der bis her in Süddcutschland ganz steuerfreie inländische Tabak soll mit einer Steuer von 1^/z bis 2^2 Thlr. für den Eentner belegt wer den; 2) die Steuer auf den in Rorddeutschland gebauten Tabak soll um 150 Proccnt; 3) der Eingangszoll auf fremde Rohtabake aber nur um 50 Procent erhöht werden, d. h. mit anderen Worten: die reichen und vornehmen Herren, welche ausländischen Tabak rauchen, und die Steuer für ihren Luxus in Tabak viel leichter bezahlen kön- ncn, sollen verhältnißmäßig glimpflicher behandelt werden, als der gewöhnliche Mann, der sich mit inländischem Tabak begnügt. Das Petroleum aber soll mit einem Eingangszoll von 15 Sgr., also das Quart ungefähr mit einer Steuer von 1 Kreuzer belegt werden. Ei» Arbeiter, welcher bei seiner geringen Einnahme jeden Pfennig auf das Genaueste berechnen muß, würde demnach wöchentlich 2 bis 3 Kreuzer, d. h. jährlich etwa 2 fl. mehr für Beleuchtung auszugeben haben. Die dagegen gewährten Erleichterungen würden namentlich für den ärmeren Theil des Bölkes von keinem großen Belang sein. Blei und Schießpulver, Edelsteine und Perlen, eine Reihe von Droguen und ähnlichen Waaren sollen künftighin zollfrei eingehen. Der Ein gangszoll für Vieh (Rindvieh und Hammel), frisches Fleisch und Wildpret soll aufgehoben werden, die etwa viermal mehr betragende Zolleinnahme für Schweine und Spanferkel soll aber fortbcstehen. Ferner soll der Reiszoll und der Eisenzoll herabgesetzt und der Zoll auf Steinkohle aufgehoben werden. (Dfztg.) Tagesgeschichte. Wilsdruff, den 27. April 1868. Mit Bezug darauf, daß nach tz. 7 des Gesetzes vom 6. Juli 1863, die polizeiliche Beaufsicktigung der Baue betreffend, für die Prüfung und Genehmigung der Baurisse, Revision der Baue und die sonstigen auf die vorschriftmäßige Beaufsichtigung der Privatbaue sich beziehenden Geschäfte Kosten und Stempel in Ansatz zu bringen sind, hat das Königliche Finanzministerium auf deshalbige Anfrage entschieden, daß auch zu den von Bauunternehmern, Baumeistern oder von Ortsgerichtspersonen an die Polizeibehörden zu erstattenden Anzeigen der Schriften-Stempel im Betrage von 2^ Ngr. zu verwenden ist. In Wilsdruff nimmt das Bcttclngehcn auswärtiger Kinder, hauptsächlich aus dem Nachbardorfe Braunsdorf immer mehr über hand und besonders sind es die Sonnabende, welche ganze Züge solch' kleiner Fechtbrüder hierher bringen. Erwägt man, daß die Kinder das erbettelte Geld zum größten Theil vernaschen und daß das Dorf Braunsdorf mit seiner Geflechtschule den Kindern guten