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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die UmKeaenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr» ^74. DjenstM, den 18. September 1877. Verordnung, die AiidlMMr für Ihre Majestät die MiüW-Mttlvc bctr. In Folge des'am gestrigen Tage eingetretenen Ablebens weiland Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Maria werden sämmtlich e Obrigkeiten hierdurch noch besonders angewiesen, innerhalb des Bereichs ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Mandat vom 13. April 1831 für den Fall des Ablebens einer verwittweten Königin getroffenen Bestimmungen alsbald in Vollzug ge setzt werden, und zwar Allerhöchster Anordnung gemäß mit der Maßgabe, daß die vorgeschriebene Einstellung der Musik und der öffentlichen Lustbarkeiten mit dem 15. laufenden Monats zu beginnen und bis init dem 19. September anzudauern hat. Dresden, am 14. September 1877. Ministerium des Innern Für den Staatsminister des Innern: Körner. Mutze. KektlMMmUmigj die Landestrauer für Ihre Majestät die Königin - Wittwe betreffend. In Folge des am 13. dieses Monats eingetretcncn Ablebens Ihrer Majestät jder Königin-Wittwe Maria hat nach dem Mandate vvm 16. April 1831 das tägliche Trauerlauten von Mittag zwölf bis ein Uhr von heute an zwei Wochen lang stattzufinden. Meißen, den 15. September 1877. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. Bekanntmachung. In der Buchhandlung von Gebrüder Thost in Zwickau ist die vom Herrn Stadtrath Ottomar Fiedler daselbst herausgegebene Druckschrift: „Grundzüge der Organisation der Fenerlösch- und Rettungs-Anstalten" erschienen. Die Herren Gcmcindcvorstände werden, soweit dieselben nicht bereits damit versehen sind, auf diese Druckschrift, welche vom König lichen Ministerium des Innern zur Anleitung bei communlichen Fenerlösch- und Rettungseinrichtungen empfohlen worden ist, aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, daß die unterzeichnete Königliche Amtshaitptmaunschast Bestellungen auf diese Schrift gegen Erlegung von 1 Mark —- pro Exemplar entgegen nimmt. Meißen, am 13. September 1877. Königliche Amtshnnptmannschast. von Bosse. Tekärttitrnachunas. die Wahl der Schnlvorsteber betr. Nach Z 26 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 haben die gegenwärtigen, von der bürgerlichen Gemeindevertretung ge wählten Mitglieder der Schulvorstände mit Ende des laufenden Jahres auszuscheiden. Die Gemeindevertretungen des hiesigen Schulaufsichtsbezirkes werden hierauf mit der Veranlassung aufmerksam gemacht, die Neu wahlen rechtzeitig vorzunehmcn. Die Mitglieder der neuen Schulvorstände sind nach deren Constituirnng durch den Vorsitzenden derselben längstens bis Ende Januar 1878 anher anzuzeigen. Meißen, den 11. September 1877. Königliche Bezirksschulinspection. von Bosse. Wangemann — Bekanntmachung^ Der Meißner Bczirks-Obstbau-Verein beabsichtigt vom 13. bis 13. October dieses Jahres in dem Gcißler'schcn Etablissement am Bahnhof eine OI»8t - ZU veranstalten. Für die Ausstellung sind die unter D beigefügten Bestimmungen maßgebend. Der Verein giebt sich der Hoffnung hin, daß in diesem dem Obstbau so günstigen Jahre die Betheiligung an der Ausstellung eine recht rege sein und Letztere selbst dazu beitragen werde, dem Vereine neue Mitglieder zuzuführen. Meißen, den 13. September 1877. Der Vorsitzende des Bezirks-Obstbau-Vereins, von Bosse. S 1. Außer Obst, Trauben, Früchten aller Art, werden zur Ausstellung noch angenommen: Obstbäume, Obstfabrikate, Obstbaugeräthe und Gegenstände, welche auf Obstbau - Literatur Bezug haben. 2. Zur Preisbewerbung sind nur die Einsendungen aus der Amtshauptmannschaft Meißen zuzulaffen. 3. Jeder Aussteller hat die Einsendungen kostenfrei zu bewirken und zu erkläre», ob er das eingesendete Obst frei zur Verfügung stellt oder ob er dessen Rücksendung verlangt. 4. Von jeder Obstsorte hat Aussteller mindestens 3 Exemplare einzusenden und einzig bei Neuheiten genügt eine gut ausgebildete Frucht. Der Ursprung des eingesendeten Obstes ist anzugcben und auf Verlangen der Preisrichter nachzuweisen. 5. Die einzelnen Früchte, respective Sorten, sind vom Einsender unter fortlaufender Nummer mit dem pomologisch richtigen oder wenigstens dem ortsüblichen Namen zu bezeichnen und die einzelnen Exemplare mit der betreffenden Nummer des Anmeldeformulars zu versehen. Außerdem ist jeder Sorte eine Karte beizufügen. 6. Die Anmeldeformulare und Karten erhält der Aussteller auf Verlangen durch den Vorsitzenden des Vereins in der Cänzlci der Amtshauptmannschaft. Formulare und Karten sind, soweit möglich, auszufüllen und Erstere in zwei Exemplaren dein Sortiment beizufügen. 7. Sortimente, welche ohne jede Namensbezeichnung oder als falsch bezeichnet eingesendet werden, sollen in der Regel von der Preisbewerbung ausgeschlossen sein und wird das Direktorium bestrebt sein, solche Sortimente pomologisch bestimmen zu lassen. 8. Dein Direktorium steht das Recht zu, einzelne Früchte zu bestimmten Vereinszwecken zu entnehmen. , 9. Alle Einsendungen müssen längstens bis Donnerstag den 11. Oktober dieses Kahres Abends an das Ausstcllungslvcal im Geißler'schen Etablissement am Bahnhof erfolgen. 10. Die Mitglieder des Bezirks - Obstbau - Vereins haben gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte freien Eintritt in die Ausstellung. Nichtmitglieder zahlen am ersten Tage 50 Pfg., am zweiten und dritten Tage 30 Psg. Eintrittsgeld. Am dritten Tage wird den Schulen freier Eintritt gewährt. 1-1 . Die Ausstellung wird am ersten und dritten Tage Vormittags 9 Uhr, am zweiten Tage aber Vormittags 11 Uhr geöffnet und an jedem Tage Nachmittags 5 Uhr geschlossen.