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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt - für die König!. Arntshanptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. — Jnseratcnannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. 32. Freitag, den 20. April 1877. Bekanntmachung, die Entschädigung der Standesbeamten betr. Nachdem der Bezirksausschuß der Königl. Amtshauptmannschaft in der Sitzung vom 14. dss. Mts. die Grundsätze berathen hat, nach welchen er in denjenigen Standesamtsbezirken, wo wegen der den Standesbeamten zu gewährenden Entschädigung eine Vereinigung zwischen ven Standesbeamten und den betreffenden Gemeinden bez. selbstständigen Gütern noch nicht erfolgt ist, die Entschädigung feststellen würde, so wird hierüber Folgendes andurch bekannt gemacht: I-, . Gegen Ueberlassung der Gebühren wird dem Standesbeamten in Bezirken bis zu 1000 Seelen eine Entschädigung von 15 Pf. für jeden Kopf, in Bezirken von mehr als 1000 Seelen eine dergleichen von 12 Pf. gewährt. T., In dieser Entschädigung sind alle fortlaufenden sachlichen Kosten inbegriffen, während die einmaligen sachlichen Kosten wie An schaffung des Dienstsiegels u. s. w., nach Verhältniß der Seelenzahl von den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken aufzubringen sind. 3-, Die Entschädigung des Stellvertreters liegt dem Standesbeamten ob. 4., Die nach 1. und 2. auf die Gemeinden fallenden Beträge sind innerhalb derselben nach dem für die Gemeindeanlagen geltenden Anlagenfuße aufzubringen. 5 Vorstehendes leidet zwar zunäHst nur auf die einbezirkten Gemeinden und selbstständigen Güter Anwendung, es wird aber seiten der Gemeindeaufsichtsbehörde die dem Standesbeamten von der Gemeinde seines Wohnsitzes zu gewährende Entschädigung nach denselben Grundsätzen bemessen werden. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht hierdurch alle auf die Entschädigung der Standesbeamten bei ihr eingereichten Eingaben zur Zeit als erledigt an. Meißen, am 16. April 1877. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. BÄmmtmachmlg7 " Die Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Königs betr. Der Geburtstag Sr. Majestät -es «Königs Montag, den 23. ds. Mts., soll hier in folgender Weise festlich begangen werden: Früh V26 Uhr Reveille, 9 Uhr Intonation des Chorals „Nun danket alle Gott" vom Rathhausthurme, 10 Uhr feierlicher Schulactus, 11'/, Uhr musikalische Vorträge auf dem Marktplatze und Abends 8 Uhr Commers verbunden mit Rede, Gesang und Musik im Saale des Gasthauses zum goldenen Löwen. Indem wir nun die geehrten Bewölmer von Wilsdruff und Umgegend zur Theilnahme an dieser Feier andurch ergebenst einladen, gestatten wir uns an Erstere zugleich das freundliche Ersuchen zu stellen, zur Verherrlichung derselben durch Schmückung der Häuser mit Flaggen etc. gefälligst beitragen zu wollen. Wilsdruff, am 19. April 1877. Ficker, vr. Gangloss, Eduard Wehner, Brgmstr. Gerichtsamtmann. Vorstand des Militärvereins. Bekanntmachung Das Geburtsfest Sr..Majestät des «Königs soll Montag, den SS. Ltpril, Vormittags 10 Uhr im hiesigen Schulsaale durch einen Schulactus begangen werden, zu welcher Feierlichkeit alle patriotisch gesinnten Bewohner der Stadt hiermit freundlichst eingeladen werden. Wilsdruff, den 19. April 1877. L NeeL, Director. Das 6. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen enthält: No. 29. Bekanntmachung, den Uebergang der Greiz-Brunner Eisenbahn auf den sächsischen Staatsfiscus betr.; vom 7. März 1877. No. 30. Bckanutmackung, eine Anleihe der Actien-Bicrbrauerci zu Gohlis bei Leipzig betreffend; vom 14. März 1877. No. 31. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative für die Sparkasse der Gemeinde Gohlis enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 12. März 1877. No. 32. Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; vom 7. März 1877. No. 33. Bekanntmachung, die Richtungslinie der St. Egidien-Oelsnitz-Stollberger Staatseiseubahn betr.; vom 21. März 1877. No. 34. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs der Staatseisenbahnstrecke Riesa-Lommatzsch betr.; vom 28. März 1877. No. 35. Verordnung, die Oberrechnungskammer betreffend; vom 4. April 1877. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Raths-Expedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 19. April 1877. Der S t a d L g e m e i n d e r a t h. Ficker, Brgmstr.