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für Wilsdruff, Tharandt, Stoffen, Gievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt siir die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dirj«» Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 7. Dienstag, den 23. Januar 1877. ill, I . Bekanntmachung au sämmtliche Gemeindebehördeu in Stadt nnd Land des Stenerbezirkes Meißen, die Einkommenschätzung im heurigen Jahre betreffend. Nachdem am heutigen Tage die letzte Absendung der Formulare zur Aufstellung der Hauslisten an die respektiven Gemeindebe hörden mittelst der Post erfolgt ist, so werden die letztem auf die bezüglichen Bestimmungen in den ZZ 11 bis mit 18 der Ausführungs verordnung vom 6. Dezember 1876 (Gesetzblatt vom vorigen Jahre) und in den ßZ 37 und 38 des Einkommensteuer-Gesetzes noch be- besonders hiermit aufmerksam gemacht, namentlich aber hervvrgehoben: 1)daß die Gemeindebehörden nach Wiedereingang der ausgesüllten Hauslisten die letztem zu prüfen, für Beseitigung etwaiger bei der Ausfüllung verhangener Mängel Sorge zu tragen, solche in einem Band, nach der Brand-Kataster-Nummer geordnet, dauerhaft heften oder binden zu lassen und diesen mit einer deutlichen Aufschrift zu versehen, auch endlich am Schlüsse eines jeden Bandes alle in denselben vereinigten Hauslisten rücksichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit unter Beidruckung des Raths- oder Gemeindestempels zu beglaubigen haben. 2) daß die Gemeindebehörde bei Prüfung der Hauslisten in denselben alle diejenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifel los unter dem Betrage von 1600 Mark bleibt, durch Anstreichen mit Rothstift auszuzeichncn und sofort die Anzahl dieser Beitragspflichtigen der Bezirks - Stcuereinnahme mitzutheilen haben, damit, soweit solches nicht bereits geschehen, von hieraus die Zusendung der Formulare zu den Deklarationsaufforderungen umgehend erfolgen und diese Aufforderungen zum Deklariren vorher zum Abgänge fertig gestellt werden können. 3) daß die mit den Hauslistenforniularen hinausgegebenen Formulare zu den Nachweisungen über das Hilfspersonal, beziehentlich zu den Gehaltsverzeichnissen, Schema v^ und Lst den betreffenden Gewerbetreibenden, namentlich Fabrikinhabern, und den Anstellungs behörden kostenfrei thunlichst bald und fpätestens bis zum 1. Februar 1877 zuzustellen sind, wobei jedoch bemerkt wird, daß hinsichtlich der in Sächsischen Staats-, Hof- und Kirchendienst, sowie im deutschen Reichsdienst angestellten Beamten von einer Aufforderung der Anstellungbehörden zu Einreichung von Gehalts- und Lohnverzeichnissen abzusehcn ist. 4) daß über 1) die Personen, von welchen wegen Unvermögens ein Beitrag nicht zu erlangen ist, unter Angabe der Brand-Kataster-Nummer ihrer Wohnung, 2) die außerhalb Sachsens wohnenden Besitzer und Theilhaber von in der Ortsflur gelegenen Grundstücken oder gewerblichen Etablissements, endlich 3) die in einem anderen Einschätzungsdistrikte wohnhaften Besitzer von dergleichen Grundstücken oder Gewerbe-Etablissements mit Ausschluß der in Sachsen domicilirenden Aktiengesellschaften von der Gemeindebehörde befondere Verzeichnisse aufzustellen sind. 5) daß die Hauslistenbände und die obengedachten 3 Verzeichnisse, sowie die oben uä 3 erwähnten Lohnnachweisungen und Gehalts verzeichnisse thunlichst bald und spätestens n) von den Gemeindebehörden des platten Landes bis zum 28. Jebruar 1877 und b) von den Stadträthen bis zum 10. März 1877 an den Bezirks-Steuer-Jnspektor einzureichen sind und endlich 6) daß, wenn die bereits hinausgegebenen, beziehendlich die später noch hinauszugebenden Formulare nicht zureichen sollten, der wirk liche Bedarf fchleunigst anzuzeigen ist, worauf derselbe umgehend von hier aus übersendet werden wird. Meißen, den 19. Januar 1877. Königliche Bezirks - Steuer - Einnahme. „ Härtel. Einladung. Zu Ehren der Herren Amtshauptleute Schmiedel und von Bosse soll Sonntag, den 28. Januar Nachmittags Uhr im Gasthofe zur Sonne in Meisten ein Festessen stattfinden. Wer sich aus hiesigem Bezirke daran zu betheiligen wünscht, wolle sich bei einem der unterzeichneten Bezirksausschußmitqlieder bis zum 25. Januar gefl. melden, wo auch das Nähere zu erfahren. Meißen, den LV. Januar 1877. Der Bezirksausschutz der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen. vou LirLoNNerg'-JloisLoQ. OeluLielleL-OIioröQ. Tsvlnsärioll-I^OLssn.