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Wochenblatt Nir Wiis-rm, MMMttd, ItoffeN- SieoettLeh« und die Umgegenden. Neuntcr Jahrgang. Freitag, den 10. August 1849. ^2. Veraurwortlichrr Redactcur und Verleger: Albert Reinhold. V»n »i-str Zeltschelfk erscheint alle Mrelto;- eine Nummer. Ler Preis für den »Iert«IIa»r^n<, beerbe ro Ngr. SSmmtliche .«tönlql. Pa!,- «kmter des Inlandes nebmen BcsteUungen daraus an. Bekanntmachungen, welche lrn nächsten Sluck erscheinen sollen, werden in Wilsdrus k»tD Montau Abends 7 Ubr, in Tharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr, und in Nossen bis Mittwoch Vormittags 11 Uhr angenommen. Auch kSn.^iü bis ?Xittwech Mirtug eiiiqedendk .juicndnngcn au, «erlangen turch die Pest an den Dnukl-n blssrbm werden, se da« sie in der Niessen Nuwmir -rk»-inin. Wir -rbikkcn uuö dl-s-ll'-a u> rr den dsdreffrn: ,,An die Redaktion des Wochenblattes in Wilsdrns", „al die Aqentar dr» S»o»tn>>",!t-s in Tbarand -- und .. an die Wochenblatts - Erpedition in Nossen". In Meissen merken Auftrta» Und Kess ^innaer^n der «na,-," von «. Y-. «listklcht und Sobn besorgt. Etwaige Beiträge, welche ter Lenden, des Blatte« «utt.-ecche- . .er W. «r! >n rea r>.-!--c ..e.aeaowmen «erdok. . Die Redaction, 'Bekanntmachung, den in den Personen der außerordentlichen Rkisterungödevollmächtigten eingetretenen Wechsel betreffend. Nachdem in Folge emqetretener Veränderung in den dienstlichen Verhältnissen des durch die Bekanntmachung vom 11. Mai ui. curr. zu auslerordentlichen Regicrungsbevollmachtigten bestellten dermaligen Kreis-Direktors von Watzdorf in Zwickan und des Regierungsraths Thimmig, gegen wärtig in Dresden, beschlossen worden ist, den fraglichen Auftrag in dem dort angegebenen Umfang für den Kreis-Direktionsbezirk Zwickan, mit Ausnahme der 4. Amtshauptmannschaft, auf den Kreis-Direktor von Watzdorf in Zwickau und für den Bezirk der Kreis-Direktion Dresden, mit Ausschluß des durch die Verordnung des Gesammtministcriums vom 8. Mai ui. eure, bezeichneten Kricgsstands-Rayons, auf den Rcgierungsratb Thimmig in Dresden zu übertragen, so wird solches unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 11. Mai m. eure., bei welcher es im klebrigen zur Zeit bewendet, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und haben sich Alle, die es angeht, danach zu achten. Gegenwärtige Bekanntmachung ist nach Maßgabe der Vorschrift in tz. 12 des Preßgcsetzes vom 18. November 1848 in alle dort bezeichneten öffentlichen Blätter cinznrncken. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf. i Belehrung über dle bei dem Herannuhen der astatischen Cholera empfehlens- werthen Vorsichtsmaaßregeln. Bekannt gemacht auf Anordnung des Ministerium des Innern. Es steht crfahrungsmäßig fest, daß die Cholera vorzüglick, die niedrigen, feuchten und sumpfigen Ge genden b imfncht und in denjenigen Räumen, welche nnt unreiner, verdorbener und feuchter Luft augefüllc sind, am schnellsten und am verderblichsten austritt. So wie daher die hoch und gemnd gelegenen Woh nungen den tief liegenden, feuchten und ungesunden vorzuziehen sind, so wird eine vorzügliche Schugwehr gegen die Krankheit die Sorge für reine und trockne Luft in Ortschaften und Wohngebäuden sein, und müssen demnach die zu bewohnenden Raume und deren Umgebungen überall so viel als möglich im Stande der Reinheit und Trockenheit erhalten werden. Daher sind die Wohn- und Schlafzimmer fleißig zu lüften, wo nölhig mittelst Durchwärmung aus» jutrocknen und sorgfältig und oft zu reinigen. Alles was die Luft verunreinigen oder feucht machen könnte, wie gebrauchre und ungereinigte Wäsche und Kleidung, verdorbene und faulende Nahrungsmittel, Abgänge von Menschen und Thieren, Derbandstücke und dergleichen mehr, darf in den Wohnungen nicht länger gedul-