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Wochettvlatt für WWdNNf- AhKrrrKd, ILoffe«, Zicbenlehu und die Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 20. April 1849. 16. Verantwortlicher Redacteur und Verleger; Albert Reinhold . dieser Zeits-eM erscheint «Ile «reit--- eine Nummer. Der Prei« für den «lEI-hrz-nz »etrizt w «gr. «imm-Ilche Kkni^- V-st. «Mter de« Inland«« nehmen vestellnngen darans an. »itannlmachunaen, welche im nacheen Stu» erscheinen sauen, «erden in «ildvrus »I» Monta« Abend« 7 Ubr, in Ldarand bi« Montag Nachmittag« S U-r, und in «offen bi« Mittwoch Vormittag« 11 Uhr angenommen. »Uch können di« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Po» an den Druikm desSrdnt «erden, fo da» sie in dm Ochsten Nummer erscheinen. Wir erdnten uns dieselben vi-ler den Adressen: ,,Än die Nedaction des Wochenblattes in WilSdruf , "ü« di- Agentur de« Wochenblattes in Tbarand " und „an die Wochenblatt«-«rpedM-n In «offen,--. Zn Mci,en w-rd-n Austr-g. »Nh SrN-llungcn in der Buckb-ndinng von T. E. «iinkicht und Sohn besorgt. Slwalge Beiträge, welche der Lenden» de« Blatte» tntsrreche», seilen ffeiö mit erofem Danke angenommen werden. . Die Redaktion. Die Reichsverfassung. (Eingcsendet.) Bon der Nationalversammlung zu Frankfurt am Main ist die .für Deutschland bestimmte Ver fassung nach zweimaliger Lesung angenommen wor den. Wir haben somit die erste Staatsvcrfassung in Deutschland, welche ohne Mitwirkung der Ne gierungen, wenigstens ohne deren direkten Einfluß, zu Stande gekommen ist. Ob man alle und jede Einwirkung der Fürsten und Regierungen auf die Vertreter der Nation und somit auf das Verfassungs- Werk selbst in Abrede zu stelle» habe, mag hier un- erörtert bleiben, die Geschichte hat darüber zu rich ten und sie wird cs thun. Hier genüge es, darauf hinzudcuten, von welch' unermeßlicher Wichtigkeit für die Zukunft des deutschen Volkes der Unistand ist, daß die Arbeit der Nationalversammlung wirklich zu Stande kam. Die Schöpfung der letzteren mag sehr mangelhaft sein, sie mag vorzüglich die Kritik einer demokratischen Feder nicht auShaltcn, — den einen Vorzug hat sie bestimmt, daß sie auS den Händen der Nationalvertrcter, mithin aus der Mitte des Volkes selbst hervorgcgangen ist. Die Reichs- derfassuug ist der erste Akt der Volkssouveränität, durch sie und in ihr hat die deutsche Nation zum ersten Male thatsächlich kund gegeben, daß sie auf dem Rechte der Selbstrcgicrung beharre, wenigstens die Leitung ihrer Angelegenheiten nicht lediglich e i n- zelncn Personen zu überlassen gesonnen sei. Diese Tjh atsache wird manches Auge öffnen, manche Brust erleichtern, manches Gcmülh aufrichten zur Ent schlossenheit und Ausdauer, welche die nächste Zu kunft des Vaterlandes von allen seinen Söhnen fordert; und wer noch gezweifelt hat, daß die große Erhebung der Nationen im verflossenen Jahre irgend welche ersprießliche Folgen für diese selbst haben werde, der wird an dem Zustandekommen des Ver- fassungswcrkeS erkennen, daß die gemachten Anstren gungen nicht ganz spurlos im Sande verrinnen. Ja Deutschlands Demokratie hat einen Sieg errun gen, cs ist nicht ganz umsonst gewescn, was ihre Anhänger mit Ausdauer und hochherziger Aufopfe rung für sie gethan haben, wenn man auch mit einem Gefühle der Wehmuth cingestchcn muß, daß viel edles Blut vergebens geflossen ist und daß die Kämpfe des Volkes gegen Willkürherrschaft und starres historisches Recht nur wenig mit glücklichen Erfolgen gekrönt wurden. Doch, fragt der Volks freund, was nützt uns eine Verfassung, die an die Spitze der Angelegenheiten Dcutschland's einen Kai ser, noch dazu einen erblichen, stellt, die uns zu der Menge von Herrschern und Hcrrscherlein noch einen obersten der Gekrönten und mit ihm den Saft und Blut der Völker aufsaugcndcn Hofstaat, die Masse der Schranzen, Speichellecker und wie die Hohen und Hochmüthigen, cdclen und unedelcn Träger und Nutznießer der Gewalt heißen, hcrzubringt? Wie kann dem Volke und seinem heiligen Rechte der Selbstrcgicrung knit cincr Verfassung gedient sein, die dasselbe auf ewige Zeiten hinaus zu Untertha- ncn einer Krone macht, welche vom Vater auf den Sohn vererbt, und die Geschicke von Millionen der Hand eines einzelnen, vielleicht zum Regieren un fähigen Menschen anvertraut k So gewichtig diese Zweifel sind, so sehr wir über die Verblendung kla gen, die nur in der Vermehrung der Fürstengcwalt eine Förderung der Volksrcchte findet, so sehr wir die Erblichkeit des Kaiscrthroncö als den unglück lichsten aller Mißgriffe betrauern, so bietet uns doch das Verfassungswerk in einzelnen seiner Theile die kostbarsten Gewährleistungen für die einstige Erfüllung der Volkswünsche und macht die Rückkehr zu der früheren Zwingherrschaft unmöglich. Die Grundrechte enthalten so manches Goldkörnchen des natürlichen oder Vernunftrechts und nach der