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Imtsölult Freitag, den 28. November No. 9S 18S« Meißen, am 22. November 1890. MattheS, Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. 4 NÄ 3 2 Ml Nll die Württembergerin; in den letzten Tagen des Jahres 1879 wurde Prinz Heinrich von tückischer Krankheit dahingerafft, nachdem es ihm nur kurze Zeit vergönnt gewesen, an der Seite der jugendlichen Gattin, der Tochter des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, zu leben; dann kam der schwerste Schlag, der Land und Volk treffen konnte, indem der Thronerbe, der Prinz von Oranien, fern vom Vaterlande, sein hoffnungs reiches Dasein endete; in demselben Jahrs ging Prinz Friedrich, der Großmeister der niederländischen Freimaurer, zum ewigen Osten ein, und im Jahre 1884, gerade in den Tagen, als man sich anschickte, den dreihundertjährigen Todestag des un vergeßlichen Stifters der Dynastie, des großen Schweigers, würdig zu begehen, schloß der zweite und letzte Sohn des Königs, Prinz Alexander, die Augen, und einsam und allein, wie ein seiner Neste beraubter Stamm, blickte der Vater in die Gruft, die sich jetzt noch einmal öffnen wird, um auch ihn den Letzten des glorreichen Hauses, zur ewigen Ruhe aufzu an die Stadtkämmerei zu entrichten. Wilsdruff, am 27. November 1890. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDicnstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Der Stadtgemeinderath Ficker, Brgmstr. Erledigt hat sich die in hiesiger Stadt auf den 28. dieses Monats, Vorm. 10 Uhr, anberaumte Auction. Wilsdruff, am 26. November 1890. Tagesgeschichte. Berlin, 26. November. Der „Retchsanzeiger" publizirt eine Kaiser!. Verordnung, nach welcher das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz von Neujahr 1891 ab in vollem Um fange in Kraft tritt. Haag, 24.November. Der Tod König Wilhelm III. „In keinem Fürstenhause Europas," so schreibt die „Kölnische Z ttung", „hat die Todessichel während eines Menschenalters eine so gräßliche Ernte gehalten, als im Hause Oranien-Nassau, tess.n letzter männlicher Sprosse hochbetagt die lebensmüden Augen geschlossen hat. Als der königliche Bruder mit dem deutschen Heere vor Paris lag, starb die hochherzige Gattin des ehrenwürdigen Prinzen Friedrich der Niederlande, eim Jahr darauf öffnete sich die oranische Gruft in Delft wieder, um die treue Lebensgefährtin des Prinzen Heinrich, des Bruders des eben verstorbenen Königs, aus dem weimar-eisenachschen Hause auszunehmen; im Jahre 1878 folgte die Königin Sophie, Königliche Amtshauptmannschaft Bekanntmachung Vom 1. bis spätestens -en IS. nächsten Monats ist das 4te Vierteljahr Schulgeld für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Aal. Forstrentamt zu Tharandt. Vekanntinachnng. Die in den 88 2 und 3 des Straßenpolzeiregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer E 1 ., seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei cintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gaffeu- gerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gosse hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach § 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit § 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. „ Wilsdruff, am 27. November 1890. ,-,>->!! Der Bürgermeister. „ n Ficker. gai "777a Bekanntmachung, die Jnvaliditäts und Altersversicherung betreffend. Unter Bezugnahme auf die den Krankenkassen, Gemeindebehörden und Gutsvorstehern des hiesigen Verwaltungsbezirkes in den nächsten Tagen in je 1 Exemplare unter Kreuz band zugehende „Anleitung" des Reichsversicherungsamtes, b-treffend den Kreis der nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen, vom 31. Oktober 1890, sowie die „Anweisung" des Königlichen Ministeriums des Innern, betreffend das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtausche, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungskarten, vom 20. Oktober 1890, werden die obendezeichneten, mit der Ausstellung der Quittunzskarten und Beitragsmarken betrauten Stellen zur Nachachtung darauf hinge wiesen, daß diese Anleitung bei Ausstellung und Umtausch der Quittungskarten allenthalben zum Anhalte zu nehmen ist. Meißen, am 22. November 1890. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, die Belastung des Fuhrwerkes auf deu fisealifchen Straßen betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß die auf den fiscalischen Straßen verkehrenden Fuhrwerke vielfach insofern in vorschriftswidriger Weise mit zu großen Lasten beladen werden, als dabei nicht auf die gesetzlich geordnete Felgenbreite geachtet wird. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich daher veranlaßt, eine über 2500 Kilo (— 50 Ctr.) hinausgehende Belastung der Fuhrwerke auf den fi-calischen Straßen inner halb des hiesigen Bezirkes unter Hinweis auf dis in § 12 des Gesetzes vom 16. April 1840 für Zuwiderhandlungen vorgesehenen Strafen und weiteren Maßnahmen hiermit zu unter sagen, sobald die Räder der Fuhrwerke nicht die in § 8 gedachten Gesetzes vorgeschriebene Felgenbreite von wenigstens 10^ am (— 4,43 Zoll) enthalten. Den eventuellen Anordnungen der Straßenaufsichtsbeamten wegen Ermittelung der Größe einer anscheinend vorschriftswidrigen Ladung sowie wegen der Entlastung überladener Fuhrwerke ist unweigerlich Folge zu leisten. Die Ortsbehörden wollen die Fuhrwerksbesttzer ihrer Orte auf diese Bekanntmachung Hinweisen. Meißen, am 25. November 1890. Königliche Amtshauptmannfchaft. von «Kirchbach. nehmen. — Die Kön igin-Regentin Emma erließ Namens der Königin Wilhelmine eine Proclamation, worin sie dit» Ableben des geliebten, theuren Gemahls dem Lande mittheH.' 41 Jahre habe sich das Volk um den Thron geschaart ünb Gottes Gnade habe während dieser Zeit dem Lande Ruhe, Frieden und Wohlfahrt beschieden. Die Krone gehe nunmehr auf ihre Tochter Wilhelmine über, möge der Thron in der Treue und Ergebenheit des niederländischen Volkes sürbE Haus Oranien eine kräftige Stütze finden, möge der Allmächtige die Gebete für die neue Königin erhören und sie unter seine heilige Obhut nehmen. Da sie zur Regentin während»ttr Minderjährigkeit der Königin bestimmt sei, übernehia^PeMefe Aufgabe, und, vertrauend auf Gott, flehe sie die EtfüMttz derselben, möge dem Lande und dem Volke zum MHUM- rcichen und das Königthum festigen. ) «mä-gmu Herzog Adolf von Nassau ist mit dem nunmehr-«folgten Tode des Königs der Niederlande der rechtmäßige Thronfolger Wekannlmachimg. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Oktober ds. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate November ds. Js. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marfchfourage beträgt 7 Mk. 86 Pf. für 50 Kilo Hafer, 67,z - - 50 - Heu, 67,7 - - 50 - Stroh. LMM, Men, Mtckhn md die UmMenden — 7^-1 !